Beschluss zwecks Umgang wie gemeint?

  • Hallo,
    folgendes: Alte Regelung war, Mittwochs und Samstags von 15.00-18.00 Uhr. Jetzt gibt es diesen Beschluss, sorry, aber ich verstehe nicht so ganz wie dieser der gemeint ist!
    Die zwischen den Beteiligten in der Anhörung vom .... geschlossenen und familiengerichtlich gebilligte Vereinbarung zum Umgangsrecht des Antragstellers mit dem gemeinsamen minderjährigen Kind der Beteiligten, wird dahingehend abgeändert, dass dem Antragsteller ein Umgangsrecht mit dem vorgenannten gemeinsamen Kind in der Beteiligten über die in der vorgenannten Vereinbarung bestehenden Regelung hinaus jeweils Samstags für die Dauer der nächsten 4 Umgangskontakten des Antragstellers mit dem Kind in der Zeit von 10.00 h bis 18.00 h gewährt wird.
    Nach Ablauf der Umgangskontakte wird dem Antragsteller über den zuvor geregelten Umgang mit dem Kind hinaus jeweils 14 tägig ein Umgangsrecht von Samstag 10.00 bis Sonntag 18.00 Uhr eingeräumt.
    Wie versteht Ihr den Beschluss??
    Danke

  • Hallo
    Der Vater hat das Recht euer Kind die nächsten 4 Samstage von 10-18 Uhr abzuholen und den tag mit ihm verbringen. nach den 4 Samstagen hat der Vater das Recht euer gemeinsames Kind alle 14 Tage von Samstag 10 Uhr bis Sonntag 18 Uhr zu sich zu nehmen sprich übernacht.

  • Hallo,
    also ich versteh es auch so, dass der Umgang jetzt stufenweise ausgebaut werden soll. Erscheint ja auch logisch, denn 2x pro Woche 3h ist wirklich wenig. Wie stehst du denn zu einem Ausbau des Umgangs?


    monika

  • Wie ich dazu stehe`? Ich bin eine die Umgang für sehr wichtig hält, das problem ist aber das ich deinen fall nicht kenne und daher nichts dazu sagen kann. Interessant wäre es wie alt das Kind ist und warum ihr das nich tohne Gericht miteinander klären konntet ect.

  • Der Vater hat das Recht euer Kind die nächsten 4 Samstage von 10-18 Uhr abzuholen und den tag mit ihm verbringen. nach den 4 Samstagen hat der Vater das Recht euer gemeinsames Kind alle 14 Tage von Samstag 10 Uhr bis Sonntag 18 Uhr zu sich zu nehmen sprich übernacht.



    Der Mittwoch bleibt aber, und der "andere" Samstag auch. (es geht ja über die "alte REgelung hinaus", nicht anstelle von...).

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht

  • Kleene + Monika habens schon genau gesagt - der Umgang soll "erweitert" werden 8)

  • Mittwochs und Samstags von 15.00-18.00 Uhr


    hinaus jeweils Samstags für die Dauer der nächsten 4 Umgangskontakten des Antragstellers mit dem Kind in der Zeit von 10.00 h bis 18.00 h gewährt wird.

    zur Probe


    über den zuvor geregelten Umgang mit dem Kind hinaus jeweils 14 tägig ein Umgangsrecht von Samstag 10.00 bis Sonntag 18.00 Uhr eingeräumt.

    nach der Probe (4x) zusätzlich zu Mittwoch 15-18 Uhr


    Jetzt


    Mi & Sa 15-18 Uhr


    dann 4 x
    Mi 15-18 Uhr und Sa 10-18 Uhr


    danach
    Mi 15-18 Uhr
    und alle 14 Tage Sa. 10-So. 18 Uhr

  • Also jetzt nochmal übersichtlich: die bestehende Vereinbahrung wird ja nur erweitert, nicht aufgehoben.


    die nächsten 4 Wochen bleibt der Mittwoch wie gehabt, aber der Samstag wird erweitert: 10-18 Uhr.


    Danach hast du eine Woche mit dem Mittwoch und dem Samstag wie früher (15-18 Uhr), in der anderen Woche den Mittwoch und Samstag 10 Uhr bis Sonntag 18 Uhr.

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht

    Einmal editiert, zuletzt von Rabenmama77 ()

  • Das Kind ist 3 Jahre, eine Regelung ohne Gericht war nicht möglich.


    Ich und mein Anwalt haben es so verstanden,
    1.) der Mittwoch bleibt
    2.) 4 x Samstag von 10-18.00 Uhr
    3.) Dann jeden Mittwoch und alle zwei Wochen Samstag 10.00 - Sonntag 18.00 Uhr.


    Der KV ist der Meinung:
    Mittwochs, Samstag 10-18 und alle zwei Wochen bis Sonntags.


    Und wo bleibe ich?? Es würde bedeuten das ich nie ein komplettes We mit den Kids habe. Unter der Woche habe ich nichts von Ihnen und jetzt soll ich auch noch auf die We verzichten?

  • 1.) der Mittwoch bleibt
    2.) 4 x Samstag von 10-18.00 Uhr
    3.) Dann jeden Mittwoch und alle zwei Wochen Samstag 10.00 - Sonntag 18.00 Uhr.

    ich versteh das auch so...da steht ja vorrübergehend 4 x samstag v. 10-18
    dein anwalt wird es ja wissen und der kv sollte vll mal seinen anwalt fragen

  • Das Kind ist 3 Jahre, eine Regelung ohne Gericht war nicht möglich.


    Ich und mein Anwalt haben es so verstanden,
    1.) der Mittwoch bleibt
    2.) 4 x Samstag von 10-18.00 Uhr
    3.) Dann jeden Mittwoch und alle zwei Wochen Samstag 10.00 - Sonntag 18.00 Uhr.


    Genau so habe ich das jetzt auch raus gelesen. Die Samstage zwischen der übernachtung bleibt das Kind bei der Mutter. Biete dem KV doch an, daß du die zeiten nach einer weiteren zeit noch mehr ausdehnst. Statt von Samstag auf Sonntag von Freitag bis Sonntag. Du hast auch ein recht auf ein WE mit Kind.

  • Nach Ablauf der Umgangskontakte wird dem Antragsteller über den zuvor geregelten Umgang mit dem Kind hinaus jeweils 14 tägig ein Umgangsrecht von Samstag 10.00 bis Sonntag 18.00 Uhr eingeräumt.


    Da ist der Schlüssel. Der zuvor geregelte Umgang bleibt damit bestehen. Das war eben jeden MIttwoch und jeden Samstag. Zusätzlich alle 14 Tage die Übernachtung.

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht

  • Und wo bleibe ich??


    in Summe hat der KV 46 Stunden Zeit zur Verfügung auf zwei Wochen gerechnet und dir verbleiben die restlichen 290 Stunden - damit sollte deine Frage beantwortet sein oder

  • Ich und mein Anwalt haben es so verstanden,
    1.) der Mittwoch bleibt
    2.) 4 x Samstag von 10-18.00 Uhr
    3.) Dann jeden Mittwoch und alle zwei Wochen Samstag 10.00 - Sonntag 18.00 Uhr.


    Genauso ist das gemeint


    Der KV ist der Meinung:
    Mittwochs, Samstag 10-18 und alle zwei Wochen bis Sonntags.


    Irrtum,der soll den Anwalt nochmals befragen

  • Und wo bleibe ich?? Es würde bedeuten das ich nie ein komplettes We mit den Kids habe. Unter der Woche habe ich nichts von Ihnen und jetzt soll ich auch noch auf die We verzichten?


    das würde mich auch stören, ich weiß nicht wie das bei euch ist aber ich arbeite vollzeit d.h. in der woche bleibt nicht viel zeit...

    in Summe hat der KV 46 Stunden Zeit zur Verfügung auf zwei Wochen gerechnet und dir verbleiben die restlichen 290 Stunden - damit sollte deine Frage beantwortet sein oder

    s.o.