Geldgeschenke von den Eltern des UET

  • Wie ich anhand eurer Antworten erkennen kann, hab ich mich bei meiner Frage wohl unglücklich ausgedrückt. Natürlich möcht ich dieses Sparbuch, falls es das gibt nicht verwalten, sondern würd mich für meine Kleine freuen, wenn zur Volljährigkeit unerwartet Geld auf sie zu kommt. Mir geht es eher darum, dass ich gerne wissen würde, ob es dieses Sparbuch und die evtl. größeren Geldgeschenke wirklich gibt. Und ich muss leider gestehen, dass ich dem KV für den Fall, dass er Betrag X für unsere Tochter bekommt, durchaus zutraue, dieses Geld für sich mit auszugeben. Aber da wir keinen Kontakt haben, finde ich natürlich den Weg es über einen Anruf zu erfahren nicht so günstig, denn sonst könnte es ja so aussehen, als ob ich nur an dem Geld interessiert bin. Ich wollt eben einfach wissen, wie offen in anderen Familien solche Themen bzw. Geschenke angesprochen werden.

  • monika19


    Das sollte Dich vorerst gar nicht interressieren. Denn wenn Du da von weisst, müsstest Du das unter Umständen bei den Sozialbehörden angeben.


    Unterlass es also lieber nachzufragen, bis Das Kind 18 ist.


    Was Du nicht weisst, macht Dich nicht heiss.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Das sollte Dich vorerst gar nicht interressieren. Denn wenn Du da von weisst, müsstest Du das unter Umständen bei den Sozialbehörden angeben.


    Nicht, wenn das Sparbuch nicht auf den Namen des Kindes läuft. Und wenn dem so wäre wüßte die Mutter davon, weil sie es hätte unterschreiben müßen ;)

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht

  • Nicht, wenn das Sparbuch nicht auf den Namen des Kindes läuft. Und wenn dem so wäre wüßte die Mutter davon, weil sie es hätte unterschreiben müßen


    Darauf würde ich mich nicht hundertprozentig verlassen. So ein Gesetz kann schneller da sein, als man glaubt.


    Besser ist, gar nichts zu wissen.


    lg


    Camper

  • Darauf würde ich mich nicht hundertprozentig verlassen. So ein Gesetz kann schneller da sein, als man glaubt.


    So einen Blödsinn hab ich noch nie gelesen, sorry :lach


    Was für ein Gesetz soll das denn werden? Geld, das auf den Namen X angelegt ist soll für Y genutzt werden um ihn zu versorgen, weil X überlegt, ihm das Geld später mal zu schenken? Denn es ist ja erst wirklcih ein GEschenk, wenn das Geld auf dem Namen von Y angelegt ist oder Y das geld in der Hand hat. Davor ist es nach wie vor das Geld von X ;)

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht

  • Mir geht es eher darum, dass ich gerne wissen würde, ob es dieses Sparbuch und die evtl. größeren Geldgeschenke wirklich gibt. Und ich muss leider gestehen, dass ich dem KV für den Fall, dass er Betrag X für unsere Tochter bekommt, durchaus zutraue, dieses Geld für sich mit auszugeben.

    Und wie weit denkst das seine Eltern das auch wissen und auch darauf achten werden das das Geld auch bei Enkel ankommt

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Naja geh mal von mir aus wenn Ich Geld verschenke
    interessiert es mich auch was davon gekauft wurde
    als geh mal davon aus das seine Eltern da auch nachfragen werden

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Das ist eine gute Frage luvi. Ich denk sie würden so etwas nicht von ihm denken.


    Tja, und wenn :frag? Ich hab ja schon oben erwähnt, das die Großeltern von Sohn was eingerichtet haben. Und da sie Sohni weiterhin Geschenke schicken, glaube ich auch das sie es dabei belassen haben.
    Ob der "KV" da irgendwann die Finger drauf halten kann weiß ich nicht und noch weniger was er damit tun würde. Wir haben nämlich garkeinen Kontakt mehr seit 5-6 Jahren (Unterhaltspflichtverletzung-Abtauchung) und in seinem wirren Kopf könnte er tatsächlich glauben es wäre seins.
    Dann ist das Geld eben weg und Papa macht Urlaub in Bali. Pech fürs Kind, aber bisher haben wir es auch ohne Hilfe der KV-Familie hingewurschtelt :daumen.

    Einmal editiert, zuletzt von Raanan ()

  • Das ist eine gute Frage luvi. Ich denk sie würden so etwas nicht von ihm denken.


    Aber wie auch immer, das Konto ist nicht auf den Namen des Kindes , also ist es IHR Geld, welches sie derzeit zur Seite legen, um es dann in etlichen Jahren dem Enkel zukommen zu lassen.
    So ist der Plan.


    Woher wusstest Du das gleich noch überhaupt ?


    Wieso ist denn zwischen Euch Funkstille ? Um den Kontakt zu pflegen brauchst Du ja Deinen Ex nicht als Vermittler, immerhin bist Du die Mutter ihres Enkels.
    Lade sie doch mal zu Euch ein, bedanke Dich für die liebe Geste, und lasse sie mehr am Leben des Kindes teilhaben, für das sie sogar sparen wollen.


    Aber betrachte das Geld weiterhin als IHR Geld, denn Konto ist in dem Falle nichts anderes, als wenn sie es unter der Matratze haben.

  • Hallo


    Hm, ich finde ehrlich gesagt, das Sparbuch geht Dich nix an.


    Das sehe ich auch so. Und das Geld soll Dein Kind ja erst bekommen wenn sie volljährig ist.. da gibt es also im Vorfeld nix zu verwalten :winken:

  • Hallo monika19,


    das habe ich in Wikipedia unter 'Elterliche Sorge' gefunden:


    Zitat

    Steht den Eltern gemeinsam das Sorgerecht zu, so trifft dennoch derjenige Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aufhält, die Entscheidungen für das Kind in Angelegenheiten des täglichen Lebens (§ 1687 Abs.1 S. 2 BGB). Als Angelegenheiten des täglichen Lebens gelten: Schulalltag, Anmeldung zu einem Nachhilfeunterricht oder Sportverein, Essensfragen, Fernsehkonsum, Kleidung, Umgang mit Freunden, Besuch von Sport- oder Kulturveranstaltungen, die gewöhnliche medizinische Versorgung, Taschengeld, Verwaltung üblicher Geldgeschenke durch Verwandte, Zustimmung nach § 110 BGB (Eigentumserwerb durch Verwendung von Taschengeld) und alle anderen häufig vorkommenden Situationen, die eine sorgerechtliche Entscheidung erfordern, deren Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes aber ohne Aufwand wieder abänderbar sind.


    Das Konto geht dich nichts an, da es nicht auf den Namen eures Kindes lautet und somit ein weiteres Konto der Großeltern ist.
    Geldgeschenke dürftest du (lt Wikipedia) verwalten.


    Bei uns ist es so, daß bei den Großeltern von Exchens Seite eine Spardose steht, die (soviel ich weiß) von Verwandten und Bekannten gefüllt wird. Ich mische mich da nicht weiter rein - soll Ex mit dem Geld glücklich werden. (Hintergrund: er hat seinem Kind schon einmal einen hohen Geldbetrag gestohlen und da handelte es sich nicht um kleine Geldgeschenke seiner Verwandtschaftsseite)


    Spare deine Kräfte für wichtigeres auf!

  • Ich hab ja schon oben erwähnt, das die Großeltern von Sohn was eingerichtet haben. Und da sie Sohni weiterhin Geschenke schicken, glaube ich auch das sie es dabei belassen haben.

    aber bisher haben wir es auch ohne Hilfe der KV-Familie hingewurschtelt

    Ohne Hilfe und auch ohne Kontakt ?


    Hast Dich durchgewurschtelt weil es auch ohne ging oder weil dein Stolz Dir im Wege stand :frag

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Wenn ich wüßte das der UET größere Summen von den Großeltern verwaltet, würde ich ihn bei größeren Anschaffungen Fahrrad, Sprachreise um eine Beteiligung bitten.


    Ist ja schön Geld zum 18. Geburtstag zu sparen, hilft dem Kind jetzt aber nicht.


    Grundsätzlich geht es mich nicht wo und wie die UET-Familie ihr Geld organisiert und verwaltet.

  • Hallo
    also ich habe die Ausgangsfrage der TS so verstanden,daß es der TS nicht um das Sparbuch selber geht,sondern um den betrag. ZB wenn die Tochter 100€ zum Birthday von den Grosseltern bekommt, würde die TS das Geld lieber selber bekommen,weil sie davon grössere Anschaffungen machen kann. Zb glaube Schuhe kaufen ect habe ich auf der ersten seite glaube gelesen. Weil sie ja der Betreuende Elternteil ist.
    Das finde ich absolut nich tin ordnung, wenn ein Kind etwas geschenkt bekommt, gehört es auch dem Kind und darf nicht für schuhe ect ausgegeben werden. Es sei den Töchterchen möchte sich selber teure Schuhe kaufen, die KM nicht bezahlen möchte,ansonsten hat denke ich der BET kein recht auf irgendwelches geld was das Kind geschenkt bekommt.

  • ZB wenn die Tochter 100€ zum Birthday von den Grosseltern bekommt, würde die TS das Geld lieber selber bekommen,weil sie davon grössere Anschaffungen machen kann.


    Das ist ja genau der Punkt, das Geld ist eben nicht für die TS bestimmt sondern für das Kind.


  • Ja eben, das ist ja auch meine meinung. Kind bekommt Geld geschenk, daher gehört es ihm ja auch.


    Wobei Geschenke über einem Wert von 50 € im Jahr im SGB - II Fall schon wieder als Einnahmen des Kindes zu werten sind.


    Deshalb lieber die Drei Affen machen. Nichts hören - nichts sehen - nichts sagen (fragen.).


    lg


    Camper