• Hallo,


    mal angenommen ich habe für mein Kind das ABR
    und mein Kind besucht über das Wochenende die Großeltern,
    also die Eltern von der Mutter.
    Wie weit dürfen sie dann reisen mit dem Kind ohne mich zu
    informieren?
    Oder kann ich das dann festlegen lassen z.B. , dass ich ab
    70 km oder so informiert werden möchte.
    Da ich ja das ABR habe kann ich das festlegen?


    liebe Grüße

  • Das ABR hat damit nichts zu tun. Sie dürfen nur nicht ins Ausland.
    Du kannst nichts bestimmen was am Umgangstag passiert.
    Hauptsache Kind kommt rechtzeitig wieder zurück?

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • das ABR regelt "nur", wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat-
    nicht, wo es sich während der Umgangszeit befindet- in dieser Zeit liegt die sogenannte Alltagssorge beim Umgangsberechtigten

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Nein, dermaßen in den Umgang eingreifen darfst Du nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Und wenn sie zum schoppen nach London fliegen ist das auch kein Problem. ;)


    Einzig bei Verdacht auf Kindesentzug kann es richterliche Beschlüsse geben.
    Der liegt aber wohl nicht vor; entspann dich. :sonne



    Volker

  • :thanks: @vatertochterduo. Ich blicke noch immer nicht durch mit diesen Abkürzungen.