Hallo liebe Forengemeinde,
meine Frage steht ja eigentlich schon im Titel. Also wir hatten ein Gerichtsverfahren zum Umgang und es wurde von Anfang an ein Verfahrenspfleger bestellt. Dies ist in meinen Augen völlig übertrieben gewesen, da es bei uns regelmäßigen Umgang gab und der KV lediglich mal zeigen wollte wo der Hammer hängt. Ich muss die ganze Sache auch noch selber bezahlen. Ich bin jetzt etwas verwundert gewesen, als ich von der Justizkasse eine Rechnung über knapp 600 Euro erhalten habe, die ich hälftig bzahlen muss. Die Kosten sind einerseits die Bezahlung für den Verfahrenspfleger und ein kleiner Anteil für die getroffenen Vereinbarung. Nun bin ich aber beim Googeln immer wieder darauf gestoßen, dass der Verfahrenspfleger aus der Staatskasse bezahlt wird. Also bin ich jetzt etwas verunsichert.
Also werd hat damit Erfahrung oder kennt sich in diesem Kostendschungel aus. Bin sehr dankbar für Hilfe.
LG monika