Wer zahlt den Verfahrenspfleger?

  • Hallo liebe Forengemeinde,


    meine Frage steht ja eigentlich schon im Titel. Also wir hatten ein Gerichtsverfahren zum Umgang und es wurde von Anfang an ein Verfahrenspfleger bestellt. Dies ist in meinen Augen völlig übertrieben gewesen, da es bei uns regelmäßigen Umgang gab und der KV lediglich mal zeigen wollte wo der Hammer hängt. Ich muss die ganze Sache auch noch selber bezahlen. Ich bin jetzt etwas verwundert gewesen, als ich von der Justizkasse eine Rechnung über knapp 600 Euro erhalten habe, die ich hälftig bzahlen muss. Die Kosten sind einerseits die Bezahlung für den Verfahrenspfleger und ein kleiner Anteil für die getroffenen Vereinbarung. Nun bin ich aber beim Googeln immer wieder darauf gestoßen, dass der Verfahrenspfleger aus der Staatskasse bezahlt wird. Also bin ich jetzt etwas verunsichert.


    Also werd hat damit Erfahrung oder kennt sich in diesem Kostendschungel aus. Bin sehr dankbar für Hilfe.


    LG monika

  • in der regel wird der VP hälftig von antragssteller und antragsgegner bezahlt - wahrscheinlich war sein honorar 570 euro und der rest gerichtskosten - staatskasse bezahlt nur, wenn VKH im spiel ist.
    der VP ist für das kind da und das gericht entscheidet ob und wann er eingesetzt wird, eigen befindlichkeiten stehen da hinten an

  • ist ein Urteil gefällt worden?
    wenn ich Deinen Thread richtig deute, dann habt ihr einen Vergleich geschlossen... und da ist es halt so, dass jeder ein bischen nachgibt, ein bischen "Schuld" ist, und die Kosten gewöhnlich geteilt werden-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Die Kosten belaufen sich auf 550 Euro je Kind und Verfahren.


    Interessensfrage dazu, da ich davon keine Ahnung habe: Heißt das dann, dass, wenn eine Familie drei Kinder hat, über die da verhandelt wird, dann für den Verfahrenspfleger 1650 € bezahlt werden müssen, auch wenn dazu nur ein Verfahren nötig ist?

  • Na klar, die Verfahrensbeistände sollen doch nicht "arm" werden.


    Im Ernst, die Pauschbeträge waren zur Kostendämpfung entstanden. Die "naive" Rechnung ging aber fehl.
    Jetzt können Verfahrensbeistände durch "Mischkalkulation" doch von diesem Beruf leben.


    Aber ... nicht immer kommt es zu solchen Zahlungen. Es kann da schon sein, dass "nur" 350 Euro in einem recht komplexen Verfahren "rüber" wachsen.


    So einige Familienhelfer "üben" diese Tätigkeit nebenher aus ;)


    Der Kater :brille