• Hallo,
    ich habe ein Problem.
    Meine Tochter wohnt bei mir und sie wechselt aber auch im Momment noch
    offt zur Mutter. ( Wechselmodell)
    Die Mutter gibt mir einfach nicht das U Heft
    viele wollen es sehen, Sprachtherapie , ergo usw
    viele wollen es sehen aber sie gibt es mir einfach nicht.
    Am Gesundheitsamt muß ich es auch vorzeigen wegen der Schuluntersuchung usw.
    Wir streiten im Momment noch über das ABR. Es war schon eine Verhandlund und jetzt wurde ein Gutachter bestellt usw.
    Was soll ich machen?
    Und impfpass gibt sie auch nicht


    MfG

  • sprich dich mit deinem RA ab was und wie man das am besten bei der ABR verhandlung gegen die KM verwenden kann, wenn sie schon so bei einem u-heft oder impfpass rumzickt möcht ich nicht wissen was dich nach der "gewonnen" abr-verhandlung seitens der KM erwarten wird bzgl. umgang und dgl.
    sei bedacht und reg dich nicht zu sehr auf bleib sachlich....wird schon werden :daumen


    ansonsten erstmal finjas tipp verfolgen

  • Sie muss es Dir geben! Zur Not beauftrage nen RA mit der Sache wenn alles andere nix bringt....


    Scheint mit reine Machtspielchen der KM zu sein :rolleyes2: ..................................


    :crazy

  • Es müssen doch die Durchschriften irgendwo sein? Gehen die an die Krankenkasse oder bleiben die beim Kinderarzt?
    Ich würde den Kinderarzt darum bitten die Kopien der Untersuchungsberichte zu geben.


    Wenn ihr euch um's ABR streitet, hast du denn dann auch nen Anwalt? Wenn ja, lass ihn doch mal die Unterlagen anfordern... Dann hast du für den Fall dass es vor's Gericht geht, hast du den Vorfall schriftlich zum einreichen...

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Danke für eure Antworten.
    Ich denke das es nicht gerade gut aussieht bei der Verfahrenspflegerin und Richter und Gutachter wenn sie
    nichtmal das U Heft und Impfpass gibt.
    Sie schießt sich wieder ein Eigentor denke ich.
    Und es sieht schon so nicht gerade gut für sie aus.
    Irgendwie schade das sie bei alles gegensteuert :-(


    MfG

  • Ist es denn mit der Kindesmutter abgesprochen, dass Du mit dem Kind zur Einschuluntersuchung gehst? Bei anderen Dingen außer Einschulung mußte ich noch nie das U Heft vorzeigen. Bin mir auch unsicher, was ein Logo oder Ergotherapeut damit will. Meine wollten es jedenfalls nicht. Er bekommt die Überweisung vom Hausarzt, da steht doch dann drauf, was zu machen ist. Auch das Impfbuch, wofür brauchst Du dieses? Lediglich für Impfungen, die Du mit der Kindesmutter abgestimmt hast, oder bei Anmeldung im Kindergarten. Dann schicke die Kindesmutter doch zum Impfen mit dem Impfbuch. Aber welche Impfungen stehen denn vor der Einschulung an? Bei meinem Kind war in dem Alter nichts zu impfen. Bitte die Kindesmutter das U-Heft direkt beim Ergotherapeut zur Einsicht vorzulegen. Das man sich wegen so was streiten muß und auch noch Anwalt einschalten muß? Gehst denn nur Du mit dem Kind zum Ergotherapeut und die Mutter nicht?

  • Also meine Logopädin wollte auch das U-Heft sehen. DAvon abgesehen, halte ich es für fragwürdig, das Heft und den Impfpass nicht herauszugeben.
    Was ist denn da der Grund? Mir fällt dazu nur "stänkern" und "ärgern" ein, einen anderen plausiblen Grund kenne ich nicht.
    Oder sind die Vorsorgeuntersuchungen nicht durchgeführt wurden? Die Impfungen nicht lückenlos? Würde das Streit geben?


    Ich habe meinem Exmann, als es noch Umgang gab immer eine aktuelle Kopie des Impfausweises mitgegeben. Vom U-Heft habe ich dann nach den Untersuchungen immer Kopien gemacht und mitgegeben.


    Wenn Sohnemann mit meinen Eltern in den Urlaub fährt, gebe ich meinen Eltern auch den Impfausweis mit.

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Vielleicht hat die Mutter einfach Angst, dass der Vater die Hefte einfach einbehält und nicht wieder rausrückt, denn so wie ich das sehe, hat weder der eine noch der andere das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Und Impfungen müssen nicht lückenlos sein. Da heißt es sich abzusprechen, ob geimpft werden soll. Bei gemeinsamen Sorgerecht ist das der Fall. Schließlich wird den Eltern ja frei gestellt ob man gewisse Impfungen durchführen möchte oder nicht. Sie sind ja keine Pflicht. Auch sind die U Untersuchungen meines Erachtens nicht in jedem Bundesland Pflicht.

  • KM hat wohl ein Problem mit dem Loslassen ....


    Auch wir praktizieren das Wechselmodell, U-Heft und Impfpass bekomme ich auch nur unter großen Schwierigkeiten.
    Die habe ich neulich riskiert und damit gerade noch rechtzeitig eine fällige Impfauffrischung durchführen können. Zur Impfung ist der Impfpass immer mitzubringen, die Dokumentation in der Praxis ist anscheinend nicht ausreichend verbindlich. Auch das U-Heft ist nicht dafür gemacht das ein Elternteil darauf sitzt.


    Ich würde das auch in das ABR Verfahren einfließen lassen - der Anwalt kann die Herausgabe der Dokumente ja mal schriftlich fordern.
    Im Sinne des Kindeswohls ist es wichtig das beide Elternteile freien Zugang zu diesen Unterlagen haben.
    Funktioniert es denn mit der Versicherungskarte ? (Da habe ich von der Kasse netterweise eine eigene bekommen :D )



    :strahlen

  • Hallo,
    vielen dank für eure Antworten.
    Das mit der Schuluntersuchung habe ich nicht mit der Mutter abgestimmt!
    Brauche ich auch nicht nach der Aussage der Verfahrenspflegerin.
    Unser Kind ist bei mir gemeldet und ich bekomme ja Post vom Schulamt, also muß
    ich das Kind an einer Schule anmelden sonst bekomme ich selber schwierigkeiten.
    Die Mutter wohnt in einer anderen Stadt und es ist ihr freigestellt, ob sie zusätzlich
    das Kind in ihrem Wohnort an einer Schule anmeldet fals das Verfahren zu ihrem gunsten
    ausgeht.Aber hat sie bis heute nicht gemacht. Also kann sie schonmal einen OGATA(Betreuung nach der Schule) Platz vergessen,
    das sind lange Listen. Klar Schlulplatz bekommt man immer irgendwie.
    Aber ssie hätte das Kind ja auch schon wie alle anderen im November anmelden können.
    Und ich mußte das Kind anmelden weil ich Post vom Schulamt bekommen habe.Und wenn die Mutter
    gegen meine Schulanmeldung ist und ich gegen ihre Schulanmeldung dann kann das Kind an keiner
    Schule angemeldet werden? Geht ja wol nicht !
    Denn die Entscheidung über das ABR wird erst kurz vor Schulbeginn fallen.
    Und ich werde offt nach Impfheft und U Heft gefragt.
    Auch z.B beim Gesundheitsamt für die Frühförderung usw.
    Bei uns in NRW sind die U untersuchungen Pflicht wenn man nicht geht bekommt man Post vom Jugendamt.
    Die letzte U Untersuchung war vor 8 Wochen ca. und selbst da war ich ohne U Heft.
    Die Mutter wußte nichtmal das eine U Untersuchung anstand.
    Wir haben beide eine Krankenkarte

  • Das Kind an einer Schule anzumelden, haben beide Eltern gemeinsam zu entscheiden. Eine der wenigen Dinge die beim gemeinsamen Sorgerecht zusammen zu entscheiden sind. Wenn Du das Kind einfach auf eigene Faust ohne Rücksprache mit der Kindesmutter angemeldet hast, ist das kein guter Zug und kann Dir negativ vor Gericht angekreidet werden. Es sei denn Du hast die Kindesmutter möglichst rechtzeitig per Einschreiben aufgefordert zur möglichen Schulwahl Stellung zu beziehen. Aber einfach so anmelden ist nicht. Zumindestens nicht förderlich, wenn man gerichtliche Auseinandersetzungen hat.

  • ich denke mal auch hier muttern iost alt genug und sollte wissen wann kidn eigfendlich zur schule angemeldet werden muss. scheint ihr aber laut der schilderung des ts komplett egal zu sein.



    zum thema ich muste impfpass und die u hefte meiner mädels auch per anwalt holen. herr werter kv hat die einfach eingepackt sfg und kind das er eigendlich mitnehmen wollte vergessen ;) naja hat er wahrscheinlich vertauscht sfg kann aj schon mal passieren bei soner bösen ex wie mich gg.


    manchmal hilft es auch wenn die ärtze und co die diese sachen brauchen mal eben just selber sich an die km wenden.
    andererseits impfpass kannste dir neu ausstellen lassen beim arzt und zwar ohne probleme. muste ich auch meinen eigenen hab ich irgendwie verschlürt so über die jahre.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Ach so ok


    Na hoffe ich bekomme baldig die Unterlagen.


    Die Mutter wohnt in einer anderen Stadt ca 20km weit weg
    Also ist ihr eh egal auf welcher Schule das Kind hier in meiner Stadt geht weil
    für ihr kommt nur eine Schule wenn in ihrer Stadt in frage.
    Ich mußte sie anmelden in meiner Stadt da ich sonst schwierigkeiten bekommen hätte !
    Und nach den aussagen das Richter ist es ihr Freigestellt das Kind auch an einer
    Schule in Ihrer Stdat noch Paralell anzumelden und dann den Ausgang des Prozesses
    abzuwarten.
    Und was bringt das wenn ich gegen ihre Schule bin und sie gegen meine Schule?
    Dann kann das Kind nie angemeldet werden vorläufig.
    OK wenn vieleicht schon klar ist dass das Kind bei einem Elternteil schon fest wohnt
    und es nur um die Schule geht, also auf welcher Schule das Kind gehen soll mag das anders sein.
    Aber bei uns stellt sich ja auch die Frage noch in welcher Stadt das Kind wohnt ab Schulanfang und weil
    das nicht klar ist bis jetzt sondern erst am August ca. müssen wir eigentlich beide das Kind in unseren Städten
    an eine Schule anmelden.


    MfG

  • Was soll ich machen?
    Und impfpass gibt sie auch nicht

    Das gleiche Problem hatte ich auch. Ich habe mit dem Kinderarzt geredet, der hat mir dann eine Kopie ausgestellt, musste
    ich zwar bezahlen aber das war es wert.
    Ansonsten würde ich die KM schriftlich höflich auffordert,beim Wechsel, die erforderlichen Papiere bei zulegen.
    Dokumentier alles. Vielleicht sprichst du aml mit dem JA drüber.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale