Hallo,
ich hab mal eine Frage zum Wohngeld in Verbindung mit Unterhaltsvorschuss. Also ich werde in Kürze mein 2. Kind bekommen. Das heißt dann ich lebe von Elterngeld + Kindergeld + Unterhaltsvorschuss für das große Kind. Auch für Kind Nr. werde ich vom Vater nicht den vollen Unterhalt bekommen, so dass ich auch da irgendwann Unterhaltsvorschuss beantragen muss bzw. werde. Da ich bei meiner 1. Elternzeit auch Wohngeld bekommen habe ist mir bekannt, dass die den UV mit einberechnen. Mein Plan ist aber jetzt für Kind 2 den UV erst zu beantragen, wenn der UV für Kind 1 ausgelaufen ist. Jetzt ist meine Frage, ob mich die Wohngeldstelle zwingen kann, den UV schon während der Zeit des Bezuges von Wohngeld zu beantragen. Ich werde auf jeden Fall Wohngeld bekommen, egal ob mit oder ohne UV, ich bin auch bereit zu akzeptieren, dass die den UV als Einkommen anrechnen, obwohl ich ihn tatsächlich nicht beziehe. Ich möchte einfach versuchen, den UV auf längere Zeit auszudehnen um da länger was davon zu haben, denn ich werde wohl nie von einem der Väter ausreichend Unterhalt bekommen.
Also besteht ein Zwang zur Beantragung UV oder kann ich einfach sagen, rechnet ihn an und gut ist.