Neue Wohnung

  • So, ich habe nun auch endlich beschlossen in eine etwas größere Wohnung zu ziehen. Meine jetzige Wohnung ist knapp 58qm groß und so langsam wird es echt zu eng. Wir sind ja zu dritt und die neue Wohnung hat 76qm und kostet aber kalt sogar weniger als meine jetzige.
    Jetzt hab ich hier so ein bißchen quer gelesen und Angst bekommen. Muß ich den Umzug genehmigen lassen, auch wenn ich keinerlei finanzielle Hilfe von der Arge will und die Miete auch fast die Gleiche bleibt? ?(

  • Solange die Arge deine Wohnung und den Umzug nicht finanziert, musst du von denen gar nix genehmigen lassen.
    Du bist ein freier Mensch.


    Stelle dir mal vor, jeder müsste erstmal seine Wohnung genehmigen lassen...die sind doch jetzt schon vollkommen überfordert... ;)

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Hallo Kaj !


    Ich muss dir Widersprechen !!!! Was die genehmigungen betrifft ....das scheint unterschiedlich geregelt zu sein nach Bundesland oder nach "Lust und Laune der Arge?"


    Bei uns MUSS man vorher die Wohnung genehmigen lassen! Auch wenn sie in die Sätze der Größe und Kaltmiete passt!
    Frage ist wie du schon sagst ob das nicht die freie Entscheidung eines jeden ist die nicht beschnitten werden darf. Aber hier wird wenn du einfach Wohnung wechselst erst mal Wohngeld abgelehnt!
    Kannst per Widerspruch und Anwalt dann gegenan.... klappt eigentlich immer aber !!! bringt tierisch Stress rein.

    :respekt Bekommt nur der im Leben der auch welchen vor anderen hat!

  • Da minibaby oben geschrieben hatte, dass sie keinerlei finanzielle Hilfen von der Arge will, bin ich davon ausgegangen, dass sie keine bezieht und damit unabhängig vom Amt über ihre Wohnung entscheiden darf.
    Sie schrieb auch nichts von Wohngeld o.ä.


    Ich finde es absurd, wenn jeder seine Wohnung genehmigen lassen müsste. Ich beziehe überhaupt kein Geld mehr von irgendeinem Amt, also kann ich hinziehen wohin ich will.


    Und wer Unterhalt vom Ex bekommt und keine Leistungen von irgendeinem Amt, ist genauso frei.


    Davon abgesehen sind die 76 qm absolut angemessen, auch wenn es den einen oder anderen SB geben könnte, der wegen dem einen qm zuviel rumzicken würde... :radab

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  • Hallo,


    wenn Du irgendwelche Leistungen beziehst (von Arge, Wohnamt) dann darf Deine Whg 75qm² groß sein, die zulässige Toleranzgröße beträgt plus max 5 qm². Bedeutet also, Du bist da voll in der zulässigen Größe.


    Wenn Du KEINE Leistungen beziehst, dann kannst Du auch ne Villa beziehen, ohne das es abgesegnet werden muss, egal welches Bundesland. Wäre also interessant zu erfahren, ob Du vollkommen unabhängig lebst oder eben nicht.


    LG
    Nina

  • Oja, sorry etwas mißverständlich! also, daß ich, wenn ich überhaupt keine Leistungen von irgendeinem Amt bekomme, hinziehen kann, wo ich will, ist mir bekannt. Ne, ich bekomme Hartz 4, möchte aber eben keine Hilfe vom amt für den Umzug in Anspruch nehmen, sondern das selber finanzieren, also einfach mal schnell meine Wohnung wechseln und zwar eigentlich ohne vorher auf Knien rutschen zu müssen, damit es genehmigt wird. Was passiert denn, wenn ich einfach umziehe und die sozusagen vor vollendete Tatsachen stelle?

  • Kannste, glaube ich, vergessen.


    Es geht ja um die laufenden Kosten, die die übernehmen müssen, nicht um die einmaligen Umzugskosten.


    Und wenn du schon alles genehmigen lassen musst, heb dir dein Erspartes auf und beantrage auch das Geld für den Umzug. Wärst ja blöd, deinen Notgroschen auszugeben.


    Ja, ich weiß, einige steinigen mich jetzt für diese Aussage...aber da ist nix illegales dran. :hm...

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  • Der Umzug muss genehmigt werden.


    Auch schließe ich mich da Kaj an, was die evtl. Kosten
    betrifft.


    LG