Kindergarten Bericht /ABR

  • Hallo,
    ich habe eine Tochter sie ist 5 Jahre alt und geht noch im Kinderarten.
    Seit ca. einem Jahr bin ich von der KM getrennt.
    Seitdem führen wir ein Wechselmodell. Eine woche ich und eine woche hat sie das Kind.
    Beide haben das ABR beantrag und es dauert alles noch und zieht sich wegen Gutachter usw.
    Das Kind ist bei mir noch gemeldet und ich war immer für das Kind die Hauptbezugsperson.
    Jetzt vor ca. 2 Wochen hat der Anwalt der Km den Kindergarten angeschrieben und um einen Bericht
    gebeten und Stellungsnahme wie sie das mit unserer Tochter sehen und was sie so denken und vieleicht
    was sie sagen wo das Kind besser aufgehoben ist.
    Also hat der Kindergarten seit ca. 2 Wochen schon die Anfrage von dem Anwalt der KM.
    Aber erst heute hat mich der Kindergarten drüber informiert das es eine Anfrage vom Anwalt der Km gegeben hat.
    Und der Bericht bzw Stellungsnahme ist schon fertig.
    Ich gehe täglich im Kindergarten ein uns aus und ich bin der Meinung, sie hätten mit mir auch schon vorher sprechen
    können bevor der Bericht schon fertig ist.
    Aber meine Frage ist: Draf der Kindergarten einfach einen Bericht über meine Tochter schreiben wovon ich nichts weiß
    bzw wo ich kein Einverständis drüber gegeben habe.Wir haben beide das Sorgerecht und sie ist bei mir
    gemeldet. Was denkt ihr, ist das Rechtlich 100% sicher`? Denn normal kenne ich das so, das bei fast alles wichtigen
    Dingen es immer das Einverständnis beider Eltern erforderlich ist.


    MfG
    marco

  • Also brauch der Kindergarten eine Schweigepflichtentbindung
    beider Elter?
    Denn ich gehe davon aus das der Kindergarten es so sieht,wenn die Anwältin der Km
    den Kindergarten anschreibt, dass es wie eine Schweigepflichtentbindung ist für den Kindergarten.
    Oder müssen beide Elter eine Schweigepflichtentbindung abgeben wenn sie getrennt sind oder reicht es wenn es ein Elterteil den
    Kindergarten von der Schweigepflichtentbindung entbindet.
    Man hört ständig wo der Datenschutz nicht berücksichtigt wird.
    Hätte der Kindergarten mich fragen müssen auch und dürfen sie einefach einen Bericht über mein Kind weiterleiten?


    Bitte um Antwort
    MfG

  • korrekt und wenn ein gutachten in auftrag gegeben wurde holt sich eben genau dieser gutachter die unterschriften der eltern ein und informiert sich vor ort im kiga und nicht so eine dahergelaufene RAtte meint er müsse hier stellungnahmen und berichte anfordern - unglaublich

  • Seitdem führen wir ein Wechselmodell. Eine woche ich und eine woche hat sie das Kind.
    Beide haben das ABR beantrag und es dauert alles noch und zieht sich wegen Gutachter usw


    Jetzt vor ca. 2 Wochen hat der Anwalt der Km den Kindergarten angeschrieben und um einen Bericht
    gebeten und Stellungsnahme wie sie das mit unserer Tochter sehen und was sie so denken und vieleicht
    was sie sagen wo das Kind besser aufgehoben ist.


    Wie wollt íhr unter diesen Voraussetzungen ein Wechselmodell leben ?

  • Hallo MarcoDo:


    ich schließe mich meinen Vortextern an! Von dir hätte auch eine Schweigepflichtentbindung eingeholt werden müssen.
    Ich frage mich allerdings was der Anwalt der KM einen Bericht anfordert was definitiv der Gutachter macht?


    Wie bist du nun beim Kiga vorgegangen? Hast du mitgeteilt dass das unrechtmäßig ist? Was sagt dein Anwalt dazu?


    Liebe Grüße, mamaJ

  • Also brauch der Kindergarten eine Schweigepflichtentbindung
    beider Elter?

    Ja,sie brauchen eine Schweigepflichtsentbindung von beiden Eltern bei GSR. Dies gilt auch für die Schule.


    Was willst du denn jetzt machen ? Stillschweigen oder was sagen ?
    Ist eigentlich,meines Erachtens ,ein linkes Ding der Gegenseite.


    Vielleicht kannst du es vorher lesen !!! Und wenn i.O. dann biste damit einverstanden.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Hi MarcoDo,


    ich widerspreche meinen Vorrednern. Der Kindergarten kann (und muss) jederzeit einem Elternteil Auskunft über das Kind geben. Dafür ist nie die Zustimmung des anderen Elternteils oder sonst wem nötig. Um einem Gutachter Auskunft zu geben, ist allerdings die Zustimmung beider Eltern nötig. Der Kindergarten kann also jederzeit jede Stellungnahme, Meinung oder Aussage der Welt machen, wenn er das danach dem anfragenden Elternteil und keinem Dritten schickt. :winken:


    Das wär' ja noch schöner, wenn ich die Genehmigung meiner Holden bräuchte, um was über mein Kind zu erfahren :radab


    LG


    Flo

    Mein Traum: automatische Fabriken die alles produzieren was wir brauchen. Niemand muss arbeiten und alle haben Zeit für Kinder, Eltern und Freunde.
    Mein Alb-Traum: diese Fabriken gehören den Reichen und wir Menschen leben abhängig in Knechtschaft.

  • Kindergarten kann also jederzeit jede Stellungnahme, Meinung oder Aussage der Welt machen, wenn er das danach dem anfragenden Elternteil und keinem Dritten schickt.


    Hier gehts aber nicht an die KM, sondern an deren Anwalt ( der auch die Anfrage geschickt hat, nicht die KM selbst).

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht

  • Hier gehts aber nicht an die KM, sondern an deren Anwalt ( der auch die Anfrage geschickt hat, nicht die KM selbst).

    Hi Rabenmama,


    der Anwalt will aber die Stellungnahme des KiGa gar nicht selber haben und verwerten, sondern er hat im Namen seiner Mandantin darum gebeten. Du hast Recht, das die Situation schwierig ist: wenn er bittet, dass der Kindergarten die Unterlagen an die KM schickt, ist alles gut. Aber der Kindergarten darf nicht ohne Einverständnis BEIDER Eltern an den Anwalt schicken. :hae:


    Grundsätzlich sollte ein guter Kindergarten beide Eltern zeitnah über alle Belange, die die Kinder betreffen, von sich aus aktiv informieren. Dazu gehören insbesondere auch Anfragen nach Gutachten und andere Aktivitäten eines Elternteils. Aber das haben die anscheinend hier verpasst. Was mich darauf schließen lässt, dass sie die KM wahrscheinlich als den kompetenteren Elternteil beschreiben werden. Sorry MarcoDo, Du wirst Dich sehr für Dein Kind einsetzen müssen. Bring mal ein paar Blumen im Kindergarten vorbei :blume


    LG


    Flo

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  • Der Kindergarten ist verpflichtet, den sorgeberechtigten Eltern auf Nachfrage Auskunft zu erteilen. Der Anwalt der Mutter kann im Auftrag der Mutter diese Auskunft einfordern.
    Ob der Kindergarten die gestellten Fragen in schriftlicher Form beantworten kann und sollte, ist dahingestellt und liegt im Ermessen des Kindergartens. Wenn der Kindergarten auf diese gestellten Fragen wertend eingeht, wird deutlich Stellung bezogen. Das ist natürlich höchst problematisch. Vor allem, da die gestellten Fragen die Kompetenz des Kiga deutlich überschreiten.


    Was der Kiga schreibt, weißt du nicht. Noch nicht. Du hast natürlich Anspruch auf eine Kopie des Schreibens. Und ggfls. Anspruch darauf, dass der Kiga in gleicher Form Fragen von Dir beantwortet.
    Insgesamt ist das Vorgehen der Mutter aber übel und zerstörerisch. Dir zu raten wäre, das Gespräch mit dem Kiga zu suchen und zu überlegen, wie man bewahrend für das Kind diese Kuh vom Eis bekommt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ein Anwalt hat das Mandat dies zu tun. Dieses Mandat muss er auch Schriftlich belegen können. Das wird er auch können.


    Vor allem, da die gestellten Fragen die Kompetenz des Kiga deutlich überschreiten.


    :daumen

  • Also ich habe heute wieder mit dem Kindergarten gesprochen.
    Ich habe gefragt warum sie mir nichts erzählt haben , dass der Anwalt der Kindesmutter
    eine Anfrage an dem Kindergarten gestellt hat.Bzw erst spät.
    Und ich habe gesagt sie sollen mir bitte die Unterschrift der Mutter zur Schweigepflichtsentbindung
    zeigen und ich habe auch gesagt, dass auch ich den Kindergarten von der Schweigepflicht entbinden muß.
    Sie haben nicht groß reagiert und 2 Stunden später kam ein Anruf vom Kindergarten
    und sie haben mir gesagt, dass sie den Bericht den sie schon fertig haben nicht abschicken werden und sie die KM anrufen und ihr
    sagen , dass sie sich doch nicht äußern wollen und keinen Bericht an den Antwalt schicken.
    Weil plötzlich sagten sie zu mir " Wir können eh nichts großartiges dazu sagen und auch keine Empfehlung abgeben können und das bei keinen
    großartige mißstände herschen wo sie meinen , dass man das erwähnen müßte.Denn eine Woche bringe ich sie und hole ich sie ab und in der nächsten Woche die KM und das im wöchentlichen Wechsel.
    Und sie haben auch gesagt das in dem Bericht eh nichts großartiges gestanden hat was die Mutter als Vorteil hätte nutzen können.
    Was sie mir gesagt haben im Bericht hat gestanden das meine Tochter bei der Mutter immer etwas besser angezogen war nach den ihrer Meinung.
    Aber sie meinten wirklich auch nur minimal besser auch nichts großartiges.Klar bekomme die Haare nicht so hin wie die Mutter.
    Und sie hat dünne Haare und manchmal zeihen die sich aus dem Zopf raus und flattern in allen Richtungen und das wirkt vieleicht ungepflegt ich weiß es nicht.
    Also ich kann nur sagen , dass meine Tochter immer normal gekleidet ist und auch mit saubere und heile kleidung in dem Kindergarten geht.
    Ok die Mutter zieht mehr Röcke und Kleider an und ich als Mann im Winter mehr Jeans und Pullover zum Kindergarten. Klar können Frauen bestimmt Mädchen süßer anziehen mit Haare machen und kleider usw bestimmt.
    Also ich habe alle Kombinazionen bei mir im Schrank die ich meinert Tochter im Kindergarten anzieht und die Kleidung kann jeder bei mir zu Hause gerne sehen und das werde ich auch der verfahrenspflegerin mal alles zeigen und mit meiner Tochter vorführen. Das möchte ich nicht auf mir sitzen lassen auch wenn es nach Aussage vom Kindergarten minimal ist.



    Was kann der Anwalt der KM jetzt machen? Kann er drauf bestehen, dass der Kindergarten einen Bericht schickt?


    MfG

  • moin marco,


    nach der auskunft vom kig kannst du doch entspannt sein - ob euer kind bei der km nun ein wenig schicker angezogen ist oder nicht interssiert nicht wirklich - zumindest nicht beim ABR und auf diese schiene solltest du dich auch nicht runterlassen und der GA noch ne kleine modeshow geben durch und mit kind - lass es.


    es ist zwar in deinem beitrag nicht dein hauptthema, aber ich bin neugierig :-)


    wie war euer "rollenmodell" während der ehe? sprich wer hat aufs kind aufgepasst bzw. wie war dieses betreut und wer hat geld verdient?
    wie sieht dein betreuungskonzept aus - was du mit deinem ABR antrag vor gericht eingereicht hast - im falle, dass dir das ABR zugesprochen wird?
    wie geht es eurer kleinen beim WM?
    wie arbeitest du?
    wie arbeitet die km?
    was hat das JA bisher gesagt?
    gibt es schon einen VP?
    gibt es schon einen termin fürs GA?
    was steht im beschluss bzgl. GA drinne?
    hier ein bisschen GA lektüre...http://www.gwg-gutachten.de/
    kennst auch schion diese gutenacht-geschichte...http://trennungsfaq.de/


    soweit erstmal..

  • Es steht alles oben. Die Mutter hat das Recht zum Gespräch/Auskunft. Das kannst Du nicht verhindern. Und Du solltest auch die falschen Angaben unterlassen, Du müsstest von einer Schweigepflicht entbinden. An Sache wie Begrifflichkeit ist so ungefähr alles falsch, was nur geht ...


    Aber Hauptsache: Kiga macht jetzt nüscht. Durchsetzen oder einfordern kann der Anwalt gar nichts. Dem Verfahrenspfleger brauchst du die kinderklamotten nicht vorführen. Das ist albern. Und darum geht es dem gar nicht. Viel interessanter ist für ihn, dass die Mutter die Auseinandersetzung bis in den Kindergarten zieht und da den bisher geschützten Raum des Kindes zum Kampfplatz macht. Dagegen sollte der Verfahrenspfleger als Anwalt des Kindes vorgehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    heute haben ich wieder Post von meinem Anwalt bekommen.
    Man merkt richtig wie die KM und ihre Anwältin Gründe gegen mich suchen
    und auffällig ist, dass alles seitdem sie weiß der Gutachter kommt bald.
    Denn alle Briefe zwischen den Pateien laden ja über das Gericht auch bei dem
    Gutachter. Also denke ich, wollen sie versuchen den Gutachter zu beeinflussen vor seinem
    ersten Besuch.
    Ich habe ja erzählt, dass die Rechtsanwältin den Kindergarten angeschrieben hat.
    Und heute in dem Brief von ihrem Anwalt steht unter anderem, dass die KM meistens
    mit dem Kind zum Arzt geht bzw. gegangen ist und als Beweis nennt
    der Anwalt auch die Kinderärztin als Zeugin.
    Also der selbe scheiß wie mit dem Kindergarten.
    Nur das beste ist , ich gehe meisten zum Arzt mit meiner Tochter und letztens vor ca. 3 Wochen
    war die letzte U Untersuchung wo auch ich mit meiner Tochter war.
    Die KM weiß bis heute nicht, dass überhaupt eine U Untersuchung anstand !


    Ich habe gerade die Kinderärztin angerufen und ihr gesagt das die KM sie als Zeugin in dem Brief
    genannt hat.
    Und die Kinderärztin weiß von nichts und sie ist jetzt richtig sauer auf die KM , dass sie die Ärztin als
    Zeugin benannt hat ohne ihr wissen.


    Erst die scheiße mit dem Kindergarte und jetzt das wieder mit dem Kinderarzt.
    Einfach herbe.


    Und weiter steht in dem Brief ich würde ständig versuchen meine Tochter zu beeinflussen und versprechungen machen wie: Wenn du bei mir wohnen willst kaufe ich dir ein Pferd usw. Und die KM hat ihre Schwester als Zeugin benannt.
    Was neint ihr, kann ich jetzt die Glaubwürdigkeit der Mutter und ihrer Aussagen und Zegen anzweifeln lassen, weil sie ja auch einfach die Kinderärztin als Zeugin benannt hat wovon die Ärztin nichts weiß usw.


    Ich weiß nicht was ich noch machen sollte, was denkt ihr?


    MfG

  • Was ICH denke – lass dich nicht auf diesen kindergarten ein – Zeugen vorm Familiengericht werden in nur gaaaaaaanz seltenen fällen gehört und jeder kann zeugen benennen wie es ihm beliebt.
    Entspann dich mehr und geh nicht auf jeden kleinkram ein – macht nur müde und lenkt vom eigentlichen ab.


    Hast du eigentlich einen fähigen Familien-RA?


    Diesen Satz, solltest du aber nicht fallen lassen:


    Die KM weiß bis heute nicht, dass überhaupt eine U Untersuchung anstand !



    Das zeugt nicht gerade von verantwortung deinerseits, schliesslich habt ihr gemeinsam die gesundheitsfürsorg.
    Was soll passieren, wenn die Ärztin alszeugin benannt wird oder die schwester der KM?
    Dein RA soll einfach mal ein schreiben aufsetzen, dass die vorwürfe der km mit nichtwissen zurückzuweisen sind – nähere informationen kann die GA beim Kiga und Kinderarzt einholen, wenn sie denn mal anfängt warum der RA der KM/bzw. die KM bereits der GA vorgreifen wollen ist nicht ersichtlich.