Kosten bei ersatzweiser Unterschrift durch das Gericht

  • Hallo,


    mich würde mal interessieren, wie es rein kostentechnisch ist, wenn man sich bei gemeinsamen Sorgerecht nicht einigen kann und es daher zu einer ersatzweisen Unterschrift durch das Gericht kommt. Zahlt dann jeder selber seine Kosten? Wie hoch sind die denn in etwa? Braucht man für so einen Schritt einen Anwalt?


    Grüße Monika

  • Naja, es kommt halt drauf an, wie um fangreich das Verfahren sein wird. Ob z.B. ein Verfahrensbeistand bestellt wird etc.
    Wenns knapp ist, kann man auch für solcher Verfahren VKH (früher PKH) beantragen.


    Den Antrag kann man auf jeden Fall bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes stellen.


    Der Kater :brille

  • Kommt drauf an, ob du einen Anwalt nimmst oder es selbst machst. Ich habe mal von einem Wert von 155 Euro gelesen. Wenn du durch bist und der andere Elternteil unterliegt, kannst du einen Kostenfestsetzungsbeschluss beantragen, um dir vom anderen deine Anwaltskosten zurückzuholen.

  • Es wird vom Gericht ein Streitwert festgesetzt. Das Ersetzen einer Unterschrift wird erfahrungsgemäß als Streitwert ca. 1500 Euro haben. Sorgerechtsabänderung üblicherweise 3000 Euro.


    Gerichtskosten sind dann Pi mal Daumen ca. 200 Euro im ersten Fall.
    Anwaltskosten kann man mit je grob 3/10 des Streitwertes ansetzen. Im Familienrecht werden üblicherweise die Kosten hälftig auf die Parteien verteilt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für die Antworten. Also wenn ich das richtig verstehe, kann einem auf diesem Weg der andere ET das Leben auch finanziell wieder mal ziemlich schwer machen und er hat keine Konsequenzen zu befürchten, für den Fall das er PKH bekommt. In diesen Momenten verfluche ich das GSR echt.

  • Genau deshalb werde ich ein möglicherweise angeordnetes GSR gar nicht erst lange existieren lassen. Mein KV macht uns jetzt schon finanziell komplett kaputt, obwohl ich noch ASR habe. Er zerstört durch permanentes Klagen derzeit praktisch monatlich den kompletten Unterhalt für unser Kind - den er ja sowieso nie zahlen wollte, aber wegen des Titels jetzt muss. Er hätte wahrscheinlich eine Freude daran, mich Unterschriften ersetzen zu lassen. Aber du kannst dann ja beantragen, dass der Vater die Kosten des Verfahrens tragen muss. Beim zweiten Ersetzungs-Verfahren mit Hinweis auf das erste wird der Richter vielleicht auch anfangen, genau so zu entscheiden. Wenn der KV die Kosten trägt, beantragst du einen Kostenfestsetzungsbeschluss, und er zahlt wenigstens deinen Anwalt.