Umgang an Ostern

  • Hallo liebes Forum,


    ich hab da mal eine Frage bezüglich des Umgangs an Ostern.


    Unsere Tochter ist 2 Jahre alt. Wir sind gerade dabei die 14-tägige Übernachtung einzuführen. Beginnen mit einer Übernachtung. Das Osterwochenende ist dieses Jahr ein reguläres Umgangswochenende, d. h. Papa hat die Kleine von Sa früh bis So abend. Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass die geltende Regelung einen Feiertag an Ostern für den UET vorsieht, ist dieser dann da mit einbezogen oder kann er sie dann zusätzlich noch Karfreitag oder Ostermontag sehen wollen. Ostern komplett beim Papa zu verbringen ist dieses Jahr noch zu früh, da wir ja gerade eine Übernachtung einführen. Langfristig ist der Wechsel zwischen Ostern und Pfingsten für mich vorstellbar.


    Hoffe auf viele Erfahrungen


    LG

  • Hallo Monika,


    gefühlt würde ich meinen, der Ostersonntag ist als Feiertag ja eh bereits enthalten!
    Würden wir zumindest so handhaben, ist auch so geplant!
    Kann mich aber auch irren.....


    Liebe Grüße, mamaJ

  • Hallo Monika,
    wenn das mit dem Umgang ja offensichtlich so gut klappt, würde ich mich nicht auf Feiertag oder nicht einschießen. Freu Dich einfach!
    Hauptsache die Papazeit gefällt Eurer Tochter. Du kannst an jedem anderen Tag mit ihr Ostereiersuchen, sie weiß nicht wann Ostersonntag ist.
    Ich hab dies Jahr Ostern Ferien an der Nordsee - ohne Kind. Dafür war ich Weihnachten dran und wir waren in den Bergen. Man kann einfach besser etwas planen, wenn man die wenigen Tage nicht noch aufteilt.

  • Klingt doch alles gut - wenn das Kind bisher 1 Nacht am WE beim Papa übernachtet - da bietet doch das Osterwochende ausreichend Nächte :-)
    Ob nun von So.- auf Mo. oder von Fr.-Sa. oder Sa.-So. ist doch egal.
    Vielleicht regnet es auch die ersten 2 Tage und dann scheint 2 Tage die Sonne :Flowers

  • Übliche Rechtsprechung in STREITfällen: hohe Feiertage (Ostern, Pfingsten Weihnachten) verbringt das Kind beim BET, die "zweiten" Feiertage (OsterMONTAG, Pfingstmontag und zweiter Weihnachtsfeiertag) beim UET. Außerdem geht die Feiertagsregelung vor.


    Das würde bedeuten: Kind am Ostersamstag beim Papa, Ostersonntag bei dir, Ostermontag wieder bei Papa. Da das aber ein ziemliches hinundher wäre, is es sicher sinnvoll, eine einvernehmliche Lösung mit dem Papa zu finden. Z.B. Kind ist bis Ostersonntagmittag bei dir (zum Eiersuchen am Vormittag) und dann bis Montag Abend bei Papa.