Hallo liebes Forum,
ich hab da mal eine Frage bezüglich des Umgangs an Ostern.
Unsere Tochter ist 2 Jahre alt. Wir sind gerade dabei die 14-tägige Übernachtung einzuführen. Beginnen mit einer Übernachtung. Das Osterwochenende ist dieses Jahr ein reguläres Umgangswochenende, d. h. Papa hat die Kleine von Sa früh bis So abend. Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass die geltende Regelung einen Feiertag an Ostern für den UET vorsieht, ist dieser dann da mit einbezogen oder kann er sie dann zusätzlich noch Karfreitag oder Ostermontag sehen wollen. Ostern komplett beim Papa zu verbringen ist dieses Jahr noch zu früh, da wir ja gerade eine Übernachtung einführen. Langfristig ist der Wechsel zwischen Ostern und Pfingsten für mich vorstellbar.
Hoffe auf viele Erfahrungen
LG