Unterhalt: Kindergeld-Abzug

  • Hallo :)


    Ich hätte noch eine Frage (och, frag ich oft ?!? :pfeif)


    Mein Ex hat nun 196 Euro Unterhalt zu zahlen, also 259 minus Kindergeld-Anteil. Er möchte seiner Unterhaltspflicht nachkommen, hat er versprochen (glaub ich ihm auch), aber darüber hinaus nichts für die Kleine tun. Keine Zoobesuche, keine Geschenke, nicht mal ins Schwimmbad, keine Kleinigkeit zu Weihnachten, kein Eis-Essen, keine Anrufe. Wenn das Kind ihn sehen wolle, sollten wir zu ihm fahren, er möchte keine Fahrtkosten investieren.


    Äh, da frag ich mich, warum stehen ihm diese 66 Euro Kindergeld überhaupt zu, wenn er noch nicht mal zum Geburtstag eine Karte schicken möchte.


    Mal abgesehen, dass ich bei dem Gedanken daran, was er der armen Maus damit antut, schon wieder die Tränen in den Augen habe, ich find es so gemein, dass er dann noch diesen Kindergeld-Anteil angerechnet bekommt.


    Ein bisschen knatschige Grüße,
    Mazil.

  • Hallo Mazil,
    das Kindergeld wird angerechnet,da Er ja die schlechtere Steuerklasse hat.
    Da Er ja den Unterhalt zahlt,wird das Kindergeld gegen gerechnet.
    Lg Petkay

  • Ahh, an die Steuerklasse hab ich nicht gedacht ;)


    Aber:


    Wir haben beide Steuerklasse I
    Wir haben beide 0,5 Kinder auf der Steuerkarte


    Hmmmmm.


    Ich find´s trotzdem gemein, der Kleinen gegenüber.

  • wieso hast Du Steuerklasse 1???
    Das Kind lebt doch bei Dir,oder?Dann gehörst Du in die 2!!!

  • Huhu die zwei gibt es seit einigen Jahren nicht mehr.
    Nur die, die in der zwei waren, bevor man sie abschaffte
    sind noch in der zwei.


    Würde er kleinen Unterhalt zahlen hättest du Anspruch auf den
    Kinderfreibetrag in der Steuer. Ich hatte auch die 2, wurde mir
    aber genommen, als ich mit meinem nun Ex zusammenzog und
    wir ein Kind bekamen. Der Vater meines ersten zahlt nicht, sodass
    ich die 1 und 1,5 Freibetrag habe, dennoch hat er im Titel den
    Kindergeldbetrag berücksichtig bekommen... auch wenn er nicht
    zahlt.


    Frage mich grade, ob es dir echt um die Kohle geht?
    Andere wären froh überhaupt Unterhalt zu erhalten.
    Er kommt halt seiner Unterhaltspflicht nach, aber nicht
    seiner Unterhaltungspflicht.


    Sicher, dass deine Kleine leidet, oder bist es nicht eher du,
    weil du einer Idylle und einem Ideal hinterherrennst?


    mein ich nicht böse...


    LG

    2 Mal editiert, zuletzt von CrazyChicken ()

  • Das Kindergeld wird ja ausgezahlt zur finanziellen Unterstützung der Eltern, bzw um den finanziellen Nachteil auszugleichen. Den hat dein Ex ja durch die Zahlung des Unterhaltes.
    Das er sich nicht um das Kind kümmern möchte steht auf einem anderen Blatt.
    Habe allerdings eine Freundin der wurde trotzdem vom Gericht ein seperater Titel auf das volle Kindergeld gegeben....ist eben je nach Lage anders.
    Lg Lichtengel

  • Hallo CrazyChicken,
    da muß ich Dir wieder sprechen.
    Ich habe die Steuerklasse 2 dieses Jahr im januar bekommen!
    lg petkay

  • Zitat

    Original von petkay
    Hallo CrazyChicken,
    da muß ich Dir wieder sprechen.
    Ich habe die Steuerklasse 2 dieses Jahr im januar bekommen!
    lg petkay


    Aha ??? Also hier krieg ich die nicht... und wenn ich einmal
    raus bin auch nicht zurück...


    Meine Freundin wollte auch die 2 haben und hat sie nicht
    bekommen. Vielleicht ist des wieder abhängig vom Finanz-
    amt oder Bundesland?

  • Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man die 2 nicht mehr bekommt.


    In der 2 hat man ja einen Haushaltsfreibetrag, in der 1 nicht.
    Ungleichbehandlung von AEs in einem Land?


    Ich würde unbedingt mal auf dem Finanzamt vorsprechen.
    Meine Freundin hat nach ihrer Scheidung auch die 2 bekommen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Also, Steuerklasse II bekomme ich nicht, hat die Frau vom Finanzamt mir gesagt.


    crazy Chicken:

    Zitat

    Sicher, dass deine Kleine leidet, oder bist es nicht eher du,weil du einer Idylle und einem Ideal hinterherrennst?


    Natürlich leide ich *schnüff*
    Aber Tochtermaus wird sicher mehr leiden als ich, wenn sie ihren Vater kaum noch sieht und er sich dann auch noch so benimmt.


    Liebe Grüße!

  • Hallo Mazil,
    die Steuerklasse II gibt es noch, allerdings ist seit 2005 der Kreis der Berechtigten erheblich eingeschränkt worden.


    Diese Steuerklasse bekommt nur noch, wer ausschließlich mit unterhaltsberechtigten Kindern in einem Haushalt lebt. Sobald eine andere erwachsene Person - sei es ein LG oder ein Kind, daß bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat -, in diesem Haushalt lebt, wird die Steuerklasse II nicht gewährt.


    Wenn der KV tatsächlich ausgezogen ist und keine andere erwachsene Person in deiner Wohnung wohnt, müsstest du sie ab 2008 erhalten.


    Quelle: § 38b EStG und § 24b EStG

  • Vielen vielen Dank für´s Raussuchen!!!


    Und wenn wir hier in der Wohnung ein Zimmer untervermieten an eine Studentin, ginge das dann immer noch? Das versuch ich dann mal rauszufinden!

  • Zitat

    Original von Mazil
    Vielen vielen Dank für´s Raussuchen!!!


    Und wenn wir hier in der Wohnung ein Zimmer untervermieten an eine Studentin, ginge das dann immer noch? Das versuch ich dann mal rauszufinden!


    Wenn ihr eine reine WG seit und keine Haushaltsgemeinschaft bildet - heißt gemeinsames Wirtschaften - dann wird es auch gehen. Einzelheiten siehe hier

  • Mann, bist du schnell :wink


    Ich hab gerade noch ausgerechnet, dem KV würden bei Verzicht auf das halbe Tochterkind 10 Euro vom Netto-Gehalt fehlen, wenn ich in die Steuerklasse II wechseln könnte, hätte ich 20 Euro mehr.


    Is´ ja schon mal was.