Kindesunterhalt neu berechnen lassen, der Anwalt oder das Jugendamt?

  • Da kommen schnell Anwaltsgebühren in Höhe von mehreren Monaten KU zusammen.


    der anwalt beantragt ja sowieso gerade verfahrenskostenhilfe, da wird er die unterhaltssiche auch mit reinnehmen können, im rahmen der scheidung... :brille



    ich würde dem jugendamt jedenfalls nicht mehr trauen :motz:


  • nö, aber mutwillig war da wohl eher die bisherige "berechnung" des unterhalts


    Wenn die Schulden schon während der Beziehung mit @Zelda4 etnstanden sind, dann ist es egal, ob es eine Unterhaltberechnung unter Freunden war oder nicht. Das Formular für die freiwillige Gerichtsbarkeit läßt diesen Abzug - nicht nur unter Freunden - zu. Näheres dazu hier


    http://www.ag-potsdam.brandenb…3%BCr%20Antragsgegner.pdf


    auf Seite 4


    Das trifft nicht nur auf Brandenburg zu, sondern ist ein - in ganz Deutschland - gültiges Formular


    lg


    Camper

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  • Wenn die Schulden schon während der Beziehung mit @Zelda4 etnstanden sind, dann ist es egal, ob es eine Unterhaltberechnung unter Freunden war oder nicht.


    kann sein :D


    es sollte aber schon nochmal alles KORREKT berechnet werden... :rolleyes2:


    war da nicht auch noch ne eigentumswohnung im spiel?

  • es sollte aber schon nochmal alles KORREKT berechnet werden... :rolleyes2:


    war da nicht auch noch ne eigentumswohnung im spiel?


    Ist da nicht auch ein höherer notwendiger Selbstbehalt im Spiel, weil 3 Personen in seinem Haushalt leben und er für das gemeinsame Kind mit Zelda74 auch noch Wohnraum vorhalten muss als UET und damit Teilzeit-BET? Das Sozialrecht spricht hier von einer temporären Bedarfsgemeinschaft.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Ist da nicht auch ein höherer notwendiger Selbstbehalt im Spiel, weil 3 Personen in seinem Haushalt leben und er für das gemeinsame Kind mit Zelda74 auch noch Wohnraum vorhalten muss als UET und damit Teilzeit-BET? Das Sozialrecht spricht hier von einer temporären Bedarfsgemeinschaft.


    oder eben wieder senkung des SB´s - im endeffekt wird es wohl ein richter entscheiden müssen - ich denke nicht, dass dem KV sein SB angehoben wird, wenn er ein mangelfall ist - die tendenz der richter is da eher eine andere,....

  • oder eben wieder senkung des SB´s - im endeffekt wird es wohl ein richter entscheiden müssen - ich denke nicht, dass dem KV sein SB angehoben wird, wenn er ein mangelfall ist - die tendenz der richter is da eher eine andere,....


    Weil viel zu wenige Unterhaltsverpflichtete über die Entscheidungen des OLG hinaus Rechtssicherheit haben wollen.


    Als UET in diesem Fall würde ich Verfahrenskostenhilfe beantragen. Lehnt das Familiengericht und das OLG ab, dann rauf zum Bundesverfassungsgericht und die Entscheidung überprüfen lassen.


    Das weiss ich aber erst nachdem ich mich jahrelang selbst mit den Entscheidungen des OLG zufrieden gegeben bzw. ich niemand fand, der in meinem Namen die Überprüfung der Entscheidungen beantragt hat. Mit meinem jetzigen Anwalt würde das nicht mehr passieren. Aber wir kommen wieder viel zu weit ins OT. Bleiben wir lieber bei unserer TS.


    lg


    Camper