Kindesunterhalt neu berechnen lassen, der Anwalt oder das Jugendamt?

  • Mein Anwalt hat die Verdienstbescheinigungen meines Ex angefordert um Kindesunterhalt zu prüfen. Jetzt habe ich einen Brief von ihm bekommen, dass er für das Kind mehr zahlen müsste.
    Vorgeschichte: wir haben uns nach der Trennung schnell auf Unterhaltszahlung geeinigt. Der Unterhalt wurde damals von dem zuständigen Jugendamt "berechnet". Ich habe heute auf dem Jugendamt vor Ort angerufen und fragte, ob sie es nochmal prüfen lassen könnten. Die nette Frau sagte, es steht mir eigentlich nur alle 2 Jahre zu und wenn der Anwalt schon "dran" ist, dürfen sie nichts machen. Sie wollte aber die neue Bescheinigungen von meinem Ex anfordern und bat mich mit meinem Anwalt zu klären ob er mich darin vertritt ...Der Anwalt hat nur die Bescheinigungen angefrodert sonst keine Schritte unternommen. Kann ich jetzt noch auf das Jugendamt "umsteigen" oder soll ich es durch den Anwalt regeln. Mein Gedanke sind natürlich auch die Kosten.
    Ich habe auch von der Frau erfahren, dass mein Ex damals keine Verdienstbescheinigungen usw. an dem Jungedamt in seinem Ort vorgelegt hat, da wir uns geeinigt haben. Ich muss dazu sagen, dass ein Bekannter von ihm auf dem Jugendamt arbeitet wo der Unterhalt geregelt wurde, anscheinend wurde einges veschwiegen.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Wenn es um KU geht kannst Du immer eine Beistandschaft einrichten lassen.
    Zahlst DU nichts für den Anwalt würde ich bei dem bleiben.

  • Danke für die Antwort :-) Eine Beistandschaft habe ich schon also werde ich den Anwalt aussen vor lassen. Ich war nur einmal bei ihm aber ich habe kein gutes Gefühl bei diesem Mann gehabt und würde sowieso alles möglichst ohne Anwalt regeln wollten.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Mein Kind ist 8. Er zahlt akutell 100 €. 80 € bekomme ich als Unterhaltsvorschuss dazu. Der Anwalt sagte er müsste mind. 272 € zahlen.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Man kann sich bei UVG-Bezug "einigen" - das ist mir neu...
    Ich würde es bei Jugendamt lassen - aber auf eine nachvollziehbare Berechnung bestehen.
    Wie kommt der Anwalt auf das Thema ? Mit den 272 Euro hat er "eigentlich" Recht - wann man stur nach Düsseldorfer Tabelle geht und das Einkommen nicht bereinigt wird -
    also theoretisch ja. Schau mal Seite 6 Zahlbeträge -
    da tauchen die 272 Euro auf - bei einem Nettoeinkommen bis 1500 Euro. Verdient er allerdinsg z.b. nur 1030 Euro netto - dann kann man ihm keine 272 Euro Kindesunterhalt abrechnen,
    weil er damit unter den Selbstbehalt/Eigenbedarf von 950 Euro fällt - dann ist er ein Mangelfall.
    Wichtig sind neben dem monatlichen Netto aus andere Einahmen Prämien, Zusatzverdienste....

  • Da noch nie Verdienstbescheinigungen vorgelegt wurden, kann sich auch niemand auf die Zwei-Jahres-Regelung berufen.
    Unterhalt lässt man per se besser beim Jugendamt berechnen.
    Ob Du beim Anwalt rauskommst ohne große Zahlung, ist allerdings Verhandlungssache. Er hatte wohl Deinen Auftrag, Unterhalt zu klären. Dafür kann er kassieren - egal ob er einen Brief geschrieben hat oder ob es durch ein Gerichtsverfahren gegangen ist.


    Wie ist die damalige Einigung denn Zustande gekommen? Privat zwischen Euch oder mit einer schriftlichen Vereinbarung vor dem Jugendamt? Die Summe ist, hm, seltsam. Irgendeine Grundlage muss da da gewesen sein. Oder hat er fünfzig gesagt, Du 150. Er siebzig, Du 130 ...?


    Wenn Du sein Nettoeinkommen kennst, kannst Du in der Düsseldorfer Tabelle relativ einfach ablesen, wieviel er zahlen muss offiziell (findest Du hier im Leitfaden.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Er verdient netto 1795 €. Ich weiß nicht was er alles davon abziehen darf. In dem Schreiben von damals zieht er ab: Raten von motantlich 545 €, Fahrtkosten 154 €, ein bereinigtes Einkommen von monatlich 1001 € abzüglich Selbsbehalt 900, übrig bleiben 101 €. Er zahlt also die 100 €. Er hat aber Nettoverdienst von 1700 € angegeben.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Na dann wäre vielleicht zu klären, ob die Schulden nach wie vor bestehen, und ob sie während Eures Beisammenseins und/oder kurz danach (Erstausstattung für neue Wohnung) entstanden sind.


    Wenn das der Fall ist, dann ist meiner Meinung nach alles in Ordnung, zumal der notwendige Selbstbehalt inzwischen auf 950 € gestiegen ist.


    lg


    Camper

  • naja das würde ich so nicht sagen - da der KV nichtmal den Mindest - KU bezahlt ist die Frage inwieweit seine enormen Fahrkosten vor Gericht anerkannt weren - Richter sind da sehr erfinderisch, wenn es um die Wahrung des Mindest-KU geht....

  • bezahlt ist die Frage inwieweit seine enormen Fahrkosten vor Gericht anerkannt weren


    154 € Fahrtkosten, das sind gerde mal 9 % seines Nettoeinkommens und bedeutet einen einfachen Arbeitsweg von 14 km. Hier kann man ihm weder einen Umzug nahe legen, noch die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, weil so auch nicht viel weniger dabei raus springt. Ganz abgesehen davon, dass nicht nur berufliche, sondern auch persönliche Gründe gegen die Benutzung des ÖPNV sprechen könnten.


    Wenn man sich um irgend etwas Gedanken machen sollte, dann um die Schulden, aber bestimmt nicht die Fahrtkosten.


    lg


    Camper

  • Die Düsseldorfer Tabelle ist nur eine Richtlinie.
    Heißt, Du kannst nachgucken, was Dein Ex-Mann verdient, und dann nachschauen, was dir "zustehen würde".
    Geahlten ist er daran nicht.
    Kann er nciht zaheln, zahlt das Jugendamt für ihn. Will er nicht zahlen, muss er seine Einkünfte und Sparguthaben darlegen.
    Das kann das Judenamt machen lassen oder aber wenn Du schon einen Rechtsanwalt hast, dann der.


    :wink


    Supercalifragilisticexpialigetisch


    :rolleyes:


  • 154 € Fahrtkosten, das sind gerde mal 9 % seines Nettoeinkommens und bedeutet einen einfachen Arbeitsweg von 14 km. Hier kann man ihm weder einen Umzug nahe legen, noch die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, weil so auch nicht viel weniger dabei raus springt. Ganz abgesehen davon, dass nicht nur berufliche, sondern auch persönliche Gründe gegen die Benutzung des ÖPNV sprechen könnten.


    Wenn man sich um irgend etwas Gedanken machen sollte, dann um die Schulden, aber bestimmt nicht die Fahrtkosten.


    uuuuups, danke hab ich zu schnell gelesen - jau du hast recht es wird so einiges an dieser Rate abhängen - deswegen nochmal die Frage an die TS wie setzt sich diese Rate zusammen und wo hat sie ihren Ursprung?

  • Das Kind ist jetzt schon da. Er ist auch mit seiner neuen Partnerin in unsere "alte" Wohnung eingezogen. Sie befindet sich im Haus seiner Eltern. Die Wohnung haben wir zusammen ausgebaut. Nach seiner Aussage ist er nicht Eigentümer dieser Wohnung. Ich weiß nur, dass seine Eltern damals beim Ausbau es so geregelt haben, dass seine Schwester keine Beteiligung daran bekommt, wenn das Haus vererbt wird. Schließlich hat (haben) wir das Geld da investiert.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Ich habe auch von der Frau erfahren, dass mein Ex damals keine Verdienstbescheinigungen usw. an dem Jungedamt in seinem Ort vorgelegt hat, da wir uns geeinigt haben. Ich muss dazu sagen, dass ein Bekannter von ihm auf dem Jugendamt arbeitet wo der Unterhalt geregelt wurde, anscheinend wurde einges veschwiegen.


    lass das lieber deinen anwalt machen.
    der kennt sich ja auch besser mit eurer gesamtsituation aus, einkommen, schulden, eigentum etc.


    den mindestunterhalt sollte er schon zahlen :rolleyes2:

  • den mindestunterhalt sollte er schon zahlen


    Sollte schon, aber wenn ich das richtig gelesen habe, hat er doch inzwischen ein Kind mit der Next. Dem ist er auch zum Unterhalt verpflichtet. Ob da am Ende wirklich viel mehr als 100 EUR KU rauskommen, wenn das bereinigte Netto ermittelt ist?


    Läßt sich aber nur klären, wenn entsprechende Unterlagen geprüft werden. Wenn du das einen Anwalt machen läßt, läßt der sich das von dir bezahlen. Da kommen schnell Anwaltsgebühren in Höhe von mehreren Monaten KU zusammen. Selbst wenn der Anwalt vielleicht etwas mehr KU "herausholt" ist es fraglich, ob du besser dastehst, als wenn sich die Beistandschaft darum kümmert. Die machen das kostenlos.

  • Sollte schon, aber wenn ich das richtig gelesen habe, hat er doch inzwischen ein Kind mit der Next. Dem ist er auch zum Unterhalt verpflichtet. Ob da am Ende wirklich viel mehr als 100 EUR KU rauskommen, wenn das bereinigte Netto ermittelt ist.


    Wenn die Schulden nach wie vor bestehen und auch sonst alles dem entspricht, was uns Zelda74 schreibt, ist eher eine Aufteilung der 100 € auf Kind 1 und Kind 2 zu befürchten.


    Alles steht und fällt mit den Schulden.


    lg


    Camper

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