Urlaub und gemeinsames Sorgerecht

  • Im Streitfall bleibt nur Deutschland als Urlaubsland ...
    Die Einwilligung vor Gericht zu holen, kann auch problematisch werden. Ich kenne Gerichtsentscheide, wo der Richter geurteilt hat: "Urlaub kann man auch in Deutschland machen. Kindeswohl wird nicht dadurch gefördert, dass man ins Ausland reist bzw. dann jedesmal der Zustimmungsstreit ausbricht und die Kids involviert werden."
    Und dann steht man da mit seinem Wunsch nach Sonne. Und vielleicht dem schmalen Geldbeutel, der Antalya eher bezahlen kann als Rügen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich hoffe ein bisschen OT ist okay :rotwerd


    Rosa, wohin geht's denn in die Türkei? Wir waren während der Schwangerschaft in einem tollen All-Inclusive Hotel bei Izmir, das war soooo toll! Vor allem so viel leckeres Essen... Und der Nachtisch.. Und türkischer Kaffee... Und die netten Leute, das Meer, haaach.. Wenn die Kleine etwas größer ist wollen wir wieder hin :-)


    Hälst du mich für eine Bratwurst, oder warum gibst du deinen Senf dazu?

  • Sehr antike Dinge, die Du von einem "eingedeutschten Türken" wissen willst...


    Mache mal "Copy-Paste":


    [Text entfernt. bitte nichts aus dem Netz kopieren. Gruß Trisha]



    Soviel zu Lykien - aber was ist denn nun mit meinen Urlaub an der ägeischen Küste mit meinen beiden Mäusen??

    Einmal editiert, zuletzt von Trisha ()

  • Nach Olympos soll es gehen, mit Renatour. Hmpf, ob es lohnt, dass ich die Anwältin noch mal frage? In Griechenland hatten wir keine Einreiseprobleme.


  • In anderen Threads hat User Rohezal aus dem Nähkästchen geplaudert. Wenn ich es richtig weiß, kontrolliert er als Bundesbeamter am Münchener Flughafen. Er weist deutlich darauf hin, warum man das "Zettelchen" dabei haben sollte. Und klar, bei unterschiedlichen Namen bist Du eh chancenlos.
    Bei Flugreisen würde ich nicht ohne antreten. Falls man gefragt wird und muss dann "zaubern", ist der Flug wahrscheinlich wech.
    Noch heftiger ist es, wenn Du im Ausland ausreisen willst. Aus Brasilien kommst Du als ein Elternteil mit Kind nicht raus. Da braucht es eine Art notarielle Erklärung in der Landessprache ... Auf den ersten Blick hanebüchen. Bis man kapiert, dass hier Kinderhandel eingeschränkt werden soll.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke Bap, ich hab jetzt grad mal die Anwältin angepiepst (hmpf, dank der späten Uhrzeit hätte ich nun beinahe gepupst geschrieben, ich hoffe, man darf im eigenen Fred etwas off-topic sein) :-)

  • Eine anmerkung von mir, ich bin Budnespolizist an einem Flughafen.


    1. Es gibt Kollegen denen ist es egal... ob beide eltern zugestimmt haben oder nicht...
    2. Es gibt Urteile die besagen ein URLAUB ist kein bestandteil des alltäglichen lebens und daher MÜSSEN beide GSR berechtigten zustimmen
    3. JA WIR DÜRFEN DAS VERLANGEN IN DER PASSKONTROLLE
    4. wenn vergessen wurde das mitzubringen kann man noch immer versuchen den anderen Elternteil anzurufen usw... wohlgemerkt WIR rufen an...
    5. GANZ WICHTIG BEI ASR, etwas mitbringen wo das drauf steht... vorallem dann wenn die nachnamen nicht die selben sind...
    6. JA, man kann die ausreise untersagt bekommen, hatten wir schon den fall, da konnte die mutter nicht nachweisen, dass sie das ASR hat und der KV war nicht zu erreichen und das kind stand am flughafen und brüllte es will nicht wegfliegen...
    7. Wenn der andere elternteil nicht zustimmt kann man die auch durch eine entscheidung des gerichtes ersetzen lassen...


    Wir machen das ja nicht um euch zu schickanieren oderso, es geht nur darum um kindesentziehung zu verhindern... stellt euch einfach vor, ihr würdet auch bescheid wissen wollen wenn der andere elternteil mit dem kind ins ausland reist... und wie sollen wir das kontrollieren...


    Inberhalb des schengenbereiches gibt es keine Passkontrollen daher können wir das nurschwer verbieten...

  • Hallo, ich habe ganz genau das Gegenteilige Problem :( Wir haben GMS aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei mir da der KV schon mehrfach Alkoholisiert war --während der Besuchswochenende und besonders oft während der Kinderurlaube :kopf :kopf Jetzt besteht er darauf mit den Kids nach Malle :wand :wand zu Fliegen--an den Ballermann :wand :wand Er ist der Meinung ich habe Ihm garnichts zu verbieten und er kann mit den Kids Urlaub machen wo er will er braucht kein Einverständnis von mir....JA sagt ich soll es darauf ankommen lassen und wenn die Kids ( die garnicht nach Malle mit IHM wollen ) mich vom Flughafen anrufen soll dem JA und dere Polizei beschei geben und zum Flughafen fahren um sie abzuholen....muß das denn sein?????????????????????????

  • Ganz pragmatische Frage: Wer hat den die Kinderausweise?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Er hat auch welche, da er das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht akzeptiert und hat die Kids bei sich mit Zweitwohnsitz angemeldet----sogar den Schwerbehindertenausweiß hat er sich Farbkopert---- :motz: :motz:

  • Doppelte Ausweispapiere - das kann nicht sein. Erstens müssen beide Elternteile unterschreiben. Und zweitens kann niemand doppelte Ausweispapiere haben. Einen Passantrag hast Du ja wohl nicht unterschrieben? Mit Kopien kommt er nicht durch.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ...

    Zitat

    In anderen Threads hat User Rohezal aus dem Nähkästchen geplaudert. Wenn ich es richtig weiß, kontrolliert er als Bundesbeamter am Münchener Flughafen


    Na dann hatte ich ja bisher Glück, dass User Rohezal bei meinen Urlaubsreisen gerade nicht im Dienst war :-)
    Andererseits habe ich ja meine Negativbescheinigung immer dabei!
    Ehrlich, soetwas ist für mich ein weiterer Punkt gegen GSR. Wenn ein Elternteil dem Elternteil den Urlaub mit Kind nicht gönnt. Das ist Missbrauch des GSR! Es gibt keinerlei Gründe, einen solchen zu verwehren!


    Lotta, kopfschüttel

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • mann mann... das ist ja immer wieder ein verzwicktes Thema!


    Also 1. für die Ausweise meines Sohnes hab ich auch keine Unterschrift vom KV gebraucht ( Trotz GSR - ABR bei mir - und obwohl Sohni KVs Nachnamen trägt !! )
    Sohni und ich sind auch erst seit 2 Monaten hier gemeldet - ich weiß das ist so nicht richtig, aber es gibt durchaus Ämter die das nicht so genau machen !!


    2. Urlaub
    Mein KV wollte mir dieses Jahr auch wieder den Urlaub verbieten ( Dänemark ). Ich hielt Rücksprache mit meiner Anwältin die sagte - kann er nicht !
    Natürlich muss ich ihn informieren, aber nein sagen kann er theoretisch nur wenn es sich um Kriegsgebiete, lange Flugreisen die dem Kind nicht zumutbar sind usw. handelt.
    Das JA sagte mir nach RS dasselbe !!
    Und letztes Jahr bei der Gerichtsverhandlung der Richter auch !!


    Nach meiner Info hat auch das auch nichts damit zu tun das in meinem Fall das ABR bei mir liegt.


    Ich zieh das so durch, allerdings hätte ich bei Flugreisen auch ein mulmiges Gefühl und würde versuchen eine schriftliche Zustimmung vom KV zu bekommen !!

  • Wir machen das ja nicht um euch zu schickanieren oderso, es geht nur darum um kindesentziehung zu verhindern... stellt euch einfach vor, ihr würdet auch bescheid wissen wollen wenn der andere elternteil mit dem kind ins ausland reist... und wie sollen wir das kontrollieren...

    Denn Sinn des Ganzen versteh ich schon ganz gut :-) Nur ist es halt so, dass ein unwilliger Elternteil das gut instrumentalisieren kann.

  • Hallo Rosa,


    ich würde an Deiner Stelle glaube ich noch mal eine E-Mail mit einer vorbereiteten Einwilligungserklärung hinterher schicken, die er nur noch unterschreiben muss... dabei vielleicht dezent darauf hinweisen, dass ich es anderenfalls auf anderem Wege klären lasse...


    Nur ist es halt so, dass ein unwilliger Elternteil das gut instrumentalisieren kann.

    Eine Bekannte von mir, hatte das Problem in anderer Situation... es ging um den Schulwechsel nach der Grundschule... sie, das Kind, die Lehrer alle wollten/waren der Meinung, dass der Junge auf die Gesamtschule gehen sollte, nur der Vater stellte sich quer... sie hat`s in Zusammenarbeit mit der Caritas geschafft, den Vater doch noch zur Einsicht zu bringen.. vielleicht nur so als Tip am Rande...


    Wir fliegen dieses Jahr auch in die Türkei und ich werde mich auch bald um die Einverständniserklärung vom Ex kümmern... unsere war im letzten Jahr sogar erweitert um die Genehmigung, dass im Falle dessen, dass mir etwas passieren sollte, mein Lebensgefährte die Vollmacht erhält, sich um den Junior zu kümmern und sich seiner anzunehmen, bis sie wieder in Deutschland sind und geklärt ist wie es weiter gehen soll...


    Ich drück Dir alle Daumen, dass Ihr es hinbekommt und Dein Ex noch reagiert... :knuddel

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Hurra!!!


    Heute kam zumindest mal die e-mail vom Ex, dass er nix gegen die Reise hat, ob mir das so genügen würde. Ich hab ihm erklärt, woran es hapert. Jetzt kann ich zumindest schon mal die erste Anzahlung für die Reise bezahlen. Und so ab April werd ich ihn dann daran erinnern, dass ich das auch noch mal mit Unterschrift brauche :-)

  • Sohni und ich sind auch erst seit 2 Monaten hier gemeldet - ich weiß das ist so nicht richtig, aber es gibt durchaus Ämter die das nicht so genau machen !!


    nein, es ist andersherum :D


    dein amt hat korrekt gehandelt :daumen
    manche müssen erst darauf hingewiesen werden, was in ihren gesetzen steht :D


    wer die "alltagssorge" hat, (die hat der bei dem das kind gemeldet ist) benötigt NICHT !!!die unterschrift des anderen elternteils für kinderpass oder ausweis :brille


    siehe 6.1.3.4:


    http://www.bmi.bund.de/SharedD…df?__blob=publicationFile