"Kampf" um Beratungsschein für Tochter (22Jahre)

  • Tochter will/muss sich anwaltlich beraten lassen in Unterhaltsangelegenheit.


    Sie wollte am Montag einen Beratungsschein- Antrag bei Gericht holen, die unfreundliche Dame sagte, sie soll sich ans JA wenden,


    diese wären für sie zuständig.


    Tochter dorthin,nette Dame auf dem JA sagt: "Laut Paragraph blablabla sind wir nicht mehr zuständig für über 21jährige."


    Kind wieder zum Gericht, Bearbeiterin wird zickig, stellt die Kompetenz der JAM in Frage u meinte nun,


    die Mutter(also ich) muss den Antrag stellen und nicht Tochter und ist ziemlich genervt u vergreift sich im Ton.


    Töchterchen bittet mich um Hilfe u Vermittlung. Die Mama ruft also an, lässt es lang klingeln, besagte Dame geht ans Telefon , hört meinen Namen u


    schreit in den Hörer :"Keine Sprechzeit! Auf Wiederhören!" und legt Hörer auf, noch bevor ich nach den Zeiten fragen kann :batsch


    Morgen vormittag versuch ich nochmals mein Glück u ganz ehrlich, ich bin total nett u freundlich :blume


    Tochter hatte schon mal hier zu hause einen Schein beantragt, der lief auf ihren Namen u damals gab es nicht solche Probleme.


    Die Frage ist, wird das von Bundesland(Sachsen) zu Bundesland(Baden/Württemberg) unterschiedlich gehandhabt oder ist das deutschlandweit gleich?


    Oder haben wir nur eine schlechtgelaunte Sachbearbeiterin bei Gericht die keine Ahnung hat? :klimper


    Menschen gibts...neee neee !!! :pfeif


    SUMMER :strahlen

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • Hallo


    Ich würde die Dame morgen nicht nach den Sprechzeiten, sondern nett und freundlich nach ihrem Vorgesetzten fragen... Bei sowas kann ic hja zurückzicken! Ist ja nicht so, dass Deine Tochter aus Langeweile handeln würde, sondern weil sie von Ab nach B nach A geschickt wird. Und ehrlich gesagt - mir ist nicht klar, warum für einen erwachsenen Menschen von über 21 Jahren das JuA zuständig sein sollte? :hae:


    Gruß

  • Bis 21 kann sie zum JA, dann nicht mehr. Also muß sie zum Gericht, und sie muß auch selbst einen Antrag stellen, nicht du für sie ...

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.


  • vielleicht ruft ihr mal diesen anwalt an.


    der hat da wohl erfahrung mit diesem :kopf verhalten:


    http://www.benkelberg.com/verf…chwerdebvr214402html.html

  • danke für eure antworten!


    wir sehen natürlich das genau so wie ihr! das verhalten der gerichtsmitarbeiterin meiner tochter gegenüber ist in dieser form


    nicht tragbar gewesen!


    ich bin auf das morgige gespräch gespannt! :tanz


    SUMMER :strahlen


    PS: mein anwalt hat mir heute auf rückfrage bestätigt, dass tochterkind den beratungsschein für sich allein beantragen muss.

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • Tochter will/muss sich anwaltlich beraten lassen in Unterhaltsangelegenheit.


    Hast Du vielleicht eine Rechtschutzversicherung, auch für Privatsachen?


    In vielen Rechtschutzversicherungen ist eine Erstberatung, auch für Familienangehörige, enthalten, sofern sie noch im selben Haushalt wohnen.


    lg


    Camper

  • Hi Summer,


    das übliche Vorgehen in soe einem Fall ist, dass Du von Seiten des Jugendamtes eine Bescheinigung erhältst, dass das Jugendamt vorliegend nicht in der Lage ist, gem. §§ 16, 18 SGBVIII wg. der Unterhaltsfragen zu beraten und zu unterstützen.


    Damit erhältst Du einen Beratungsschein.


    Der Kater :brille

  • Hi Summer,


    das übliche Vorgehen in soe einem Fall ist, dass Du von Seiten des Jugendamtes eine Bescheinigung erhältst, dass das Jugendamt vorliegend nicht in der Lage ist, gem. §§ 16, 18 SGBVIII wg. der Unterhaltsfragen zu beraten und zu unterstützen.


    Damit erhältst Du einen Beratungsschein


    ja aber mal ehrlich, die dame kann doch (hoffentlich)rechnen...das mädel ist 22 jahre und 4 monate alt, hatte alle erforderlichen Unterlagen dabei,


    sogar schon den ausgedruckten u ausgefüllten antrag für den beratungsschein...die frau hat den nicht mal entgegen genommen!


    in 30 minuten ruf ich an :pfeif

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • Die brauchen ja praktisch eine Bescheinigung, dass das Jugendamt die Leistung nicht erbringt/erbringen kann.


    Beratungshilfe ist einfach eine nachrangige Leistung/Leistung durchs Jugendamt geht vor.


    Ich glaube sogar, dass es da Vordrucke für gibt!


    :brille

  • Da bin ich gespannt, was raus kommt.
    Ansonsten würde ich mir den Weg über die Dame versuchen zu ersparen...Zentrale anrufen, nach Vorgesetzten fragen und ihm erklären, dass ihr ja gerne die "Belästigung" vermieden hättet, aber die Dame 1. schnell aufgelegt hätte ohne das Thema vernünftig klären zu können usw usf...


    lg,
    cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich


  • die wirklich nette JAM hat meine tochter gefragt : " frau summer-junior, was soll ich ihnen denn bescheinigen? dass sie wie jeder mensch in deutschland berechtigt sind,


    einen antrag auf beratungshilfe zu stellen?"und als nachsatz kam noch, dass DIESE gerichtsfrau wohl immer ärger machen würde...

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • soooooooooooooooo...angerufen :ohnmacht:


    sie dame beharrt weiter drauf, dass der antrag von tochter MEINE angaben enthalten muss und jetzt kommts :


    sie sagte, tochter könne ja den antrag abgeben aber sie würde diesen ABLEHNEN!!!


    ich : " sie wollen den antrag UNGESEHEN ablehnen?!"


    ich finde, sie hat sich mit dieser aussage zu weit aus dem fenster gelehnt!!!


    und wieso soll ICH angaben machen?wieso dann konsequenterweise nicht auch der vater?


    orrrrrr ich könnte verrückt werden!

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen