Tochter will/muss sich anwaltlich beraten lassen in Unterhaltsangelegenheit.
Sie wollte am Montag einen Beratungsschein- Antrag bei Gericht holen, die unfreundliche Dame sagte, sie soll sich ans JA wenden,
diese wären für sie zuständig.
Tochter dorthin,nette Dame auf dem JA sagt: "Laut Paragraph blablabla sind wir nicht mehr zuständig für über 21jährige."
Kind wieder zum Gericht, Bearbeiterin wird zickig, stellt die Kompetenz der JAM in Frage u meinte nun,
die Mutter(also ich) muss den Antrag stellen und nicht Tochter und ist ziemlich genervt u vergreift sich im Ton.
Töchterchen bittet mich um Hilfe u Vermittlung. Die Mama ruft also an, lässt es lang klingeln, besagte Dame geht ans Telefon , hört meinen Namen u
schreit in den Hörer :"Keine Sprechzeit! Auf Wiederhören!" und legt Hörer auf, noch bevor ich nach den Zeiten fragen kann :batsch
Morgen vormittag versuch ich nochmals mein Glück u ganz ehrlich, ich bin total nett u freundlich :blume
Tochter hatte schon mal hier zu hause einen Schein beantragt, der lief auf ihren Namen u damals gab es nicht solche Probleme.
Die Frage ist, wird das von Bundesland(Sachsen) zu Bundesland(Baden/Württemberg) unterschiedlich gehandhabt oder ist das deutschlandweit gleich?
Oder haben wir nur eine schlechtgelaunte Sachbearbeiterin bei Gericht die keine Ahnung hat? :klimper
Menschen gibts...neee neee !!! :pfeif
SUMMER :strahlen