Etwas ratlos...

  • Hey,
    ich hab da mal eine Frage und hoffe ihr könnt mir ein paar Antworten liefern.
    Ich werde ab Sep. 2012 in Ausbildung gehen bin alleinerziehend bekomme für meine Kleine Unterhaltsvorschuss und Kindergeld und natürlich Ausbildungsvergütung.
    Nun meine Frage kann ich irgendwo noch Unterstützung beantragen und wie läuft das mit dem Krippenplatz?
    Danke im vorraus für die Antworten. :thanks:

  • DU hast deine Fragen an falscher Stelle gestellt ;)


    Vielleicht noch Wohngeld, KITA-Zuschuss?

  • du hast vielleicht Anspruch auf bab heißt das glaube ich also ausbildungs-beihilfe kommt drauf an
    wo du wohnst und wie viel du und deine Eltern verdienen ob erst -ausbildung etc
    vielleicht auch noch Kindergeld für dich da müsstest du schon mehr erzählen ...
    kannst mir gern eine pn schicken versuche dann zu helfen

  • Du kannst für dein Kind HartzIV beantragen, dabei wird dann auch ein Teil der Miete und Heizkosten übernommen.
    Für dich kannst du in der Agentur für Arbeit Bundesausbildungsbeihilfe beantragen.


    Edit: und natürlich für dich wohngeld beantragen.

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis

    Einmal editiert, zuletzt von elefantendame ()

  • :wink Liebe Caro,




    wie bereits erwähnt solltest Du dich nach Bundesausbildungsbeihilfe, Wohngeld und/oder Kinderzuschlag bemühen. Kinderzuschlag erhälst Du bei der Kindergeldkasse, Wohngeld bei der Kommune (Stadt oder Kreis).


    Bundesausbildungsbeihilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag sind vorrangige Leistungen, d. h. Du musst diese zuerst beantragen. Solltest Du Wohngeld und/oder Kinderzuschlag und/oder evtl. ergänzende Leistungen (Hartz IV) für Deine Tochter erhalten, so hast Du (abhängig von Deinem Alter + in Ausbildung) und Deine Tochter Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket (Förderung von Essensgeld, Förderung (Verein o.ä.), evtl. Fahrtkosten). Suche Dir vor Ort einen Ansprechpartner, der Dich in diesen Dingen unterstützen kann. Bei uns wären das z.B. die Frühen Hilfen (Aufgabengebiet im Jugendamt) oder freie Träger wie z.B. die Caritas. Was viele nicht wissen, die Schwangerenberatungsstellen beraten bis einschließlich zum dritten Lebensjahr des Kindes. Sollten diese sich mit dieser Materie weniger gut auskennen, so können sie Dir mit Sicherheit die richtigen Ansprechpartner nennen.




    Viele Erfolg

  • Ich fiel damals noch ins alte Erziehungsgeld gesetz und habe Erziehungsgeld in voller Höhe trotz Ausbildung erhalten. Alles andere wurde schon gesagt


    Elfe

  • hallo.


    du müsstest anspruch auf berufsausbildungsbeihilfe haben (familienkasse ist da zuständig).


    dann gibts kindergeld und unterhalt(svorschuss) für das kind.


    wohngeld fällt für dich wg. bab wohl genauso aus wie alg II. dein kind hat aber evtl anspruch auf wohngeld/kinderzuschlag oder alg II. da musst du die verschiedenen stellen wohl abklappern.


    bist du denn dann noch in elternzeit und würdest elterngeld bekommen?


    was die betreuungskosten angeht würde ich mal beim jugendamt vorsprechen. bei uns wird sowas meist ganz übernommen, wenn man arbeiten geht.

  • Um den kita platz solltest du dich am besten schnell mal informiern,Adressen und Telefonnummern kannst du beim JA bekommen, ob du sie jederzeit anmelden kannst oder nur in einem bestimmten zeitraum, bei uns zB läuft gerade die Anmeldephase bis anfang Februar. Für dein Kind bekommst du auf jeden Fall Wohngeld dazu zum Unterhalt und dem kindergeld, ein Freundin von mir macht auch gerade ne ausbildung und ist alleine mit kind und sie bekommt deswegen ihr kindergeld weiter, könnte bei dir auch der fall sein und für dich unterstüzung, liegt daran wie viel deine Eltern verdienen

  • Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hast du Anspruch auf Kindergeld für dich.
    Ich bekomme auch welches seit ich wieder in Ausbildung bin.


    Ansonsten hast du ja schon viele hilfreiche Tipps hier bekommen.


    Lg honey