UVG /Harz 4 / Wechselmodel /

  • Hallo,
    ich bin seit Februar 2011 von meiner Ex Freundin getrennt.
    Seit Februar führen wir ein Wechselmodel.(tochter 5 jahre alt)
    Eine Woche ich eine Woche sie.
    Sie und ich haben das Aufentaltsbestimmungsrecht beantrag.
    Und das dauert noch und wird sich noch ziehen wegen Gutachter usw
    Sie ist am arbeiten im Schichtdienst und ich lebe im Momment von Harz 4
    ich habe auch noch einen Sohn bei mir wohnen der 11 Jahre alt ist.
    Also bin ich alleinerziehend mit 2 kinder , außer jede zeweite Woche nur mit einem Kind
    weil meine Tochter ja dann bei der Mutter ist.
    Jetzt bekomme ich für meine Tochter ja UVG und etwas Geld vom Amt weil sie auch bei mir gemeldet ist.
    Und die Mutter zahlt das Geld also den UVG ans Jugendamt zurück.


    Meine Frage ist steht mir das UVG trotzdem zu und muß die Mutter den Unterhalt ans Jugendamt zahlen und was ist mit dem Harz4 Amt,
    sie bekommt ja auch etwas Geld für heizung usw also meine Tochter.
    Die Mutter sagt ich will kein Unterhalt mehr zahlen weil ich das Kind ja auch habe.
    Ich verstehe das etwas aber wie sieht das aus. Wenn die Tochter bei mir ist muß ich doch Geld bekommen.
    Im Internet steht wer mehr Geld hat muß zahlen zB auch.



    Aber internet steht auch überall was anderes.


    MfG

  • Hallo


    Bist du dir sicher mit dem UVG ? Oder meinst du das Kindergeld ?


    Soweit ich weiss erfüllst du bei Wechselmodell garnicht die Vorraussetzung um
    UVG zu erhalten. So war es bei mir.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Dann solltest du das vielleicht mal mitteilen.


    Sorry, aber es ist nicht ok, dass du den vollen Unterhalt kassierst, das Kind aber nur die halbe Zeit da ist. Der sog. Barunterhalt ist der Ausgleich für die Betreuung, die der abwesende ET ja nicht mehr leistet. In deinem Fall zahlt also die Mutter die Zeit, in der das kind bei ihr ist, kommt auch für alles auf und betreut es, und muß noch zusätzlich den kompletten Unterhalt zahlen, weil es ja zwischendurch auch bei dir ist?

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht

  • Im Moment streitet ihr gerichtlich über das ABR. Damit ist Deine Rechtsposition klar: Das Kind lebt bei Dir. Damit ist es rechtens, Unterhalt zu fordern und ggfls. UVG zu beziehen. Das JA hat geprüft und entschieden. Sollte die Mutter anderer Meinung sein, ist ihr freigestellt, dies dem Jugendamt mitzuteilen und Beschwerde gegen die Entscheidung des Jugendamtes einzulegen.
    In dem Augenblick, in dem sie das tut und ggfls. selbst Unterhalt fordert, könnten Gerichte rückwirkend ihr den Anspruch auf Unterhalt übertragen. Ab dieser bei Dir eingegangenen Forderung stehst Du m.W. im Senkel und die Sache ist offen. Bis dahin müsstest Du aber auf der sicheren Seite sein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.