Familienhilfe - Unterschrift von beiden Eltern?

  • Hallo


    ich habe Familienhilfe,die KM (GSR) musste auch mit unterschreiben.
    Entweder ihr trefft euch gemeinsam beim JA oder es geht auch einzeln.


    Alles andere per PN.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Bei uns musste mein Exmann unterschreiben, wenn die Fam.hilfe für die Kinder da war.


    Letztere Fam.hilfe war nur für mich da, da musste er nicht unterschreiben.



    Berichte wurden ihm keine geschickt. Er wurde am Anfang der Hilfe vom JA unterrichtet, wenn
    er was wissen möchte, kann er sich einen Bericht anfordern.


    Hat er nie gemacht ;)

  • hallo,


    ich arbeite als SPFH.


    der andere elternteil muss immer wenn d. gemeinsame sorgerecht vorhanden ist einen antrag auf hilfe zu erziehung mit unterzeichen.



    viele grüße
    farfalle

  • ich arbeite als SPFH.

    Mal aus reiner Interesse, wieviel wird denn dem anderen ET mitgeteilt ? Es gibt ja auch Sachen die gehen dem nix an und könnten
    u.U. den anderen dazu anmieren zu klagen bezügl. ABR oder SR.


    Also das war meine Angst und meine EX hält mir das bei jedem Gespräch vor.ich sei ja nicht erziehungsfähig, sie bräuche sowas nicht. Ich besuche auch eine Elternschule,leider lacht sie darüber auch. Schade eigentlich.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • ja, eigtl. steht die frage schon im titel. muß der KV bei GSR mit unterschreiben, wenn wir hier ne familienhilfe brauchen?
    wenn ja, über was wird er in zukunft "unterrichtet"?


    danke schon mal im voraus, liebe grüße von try...


    Da gibt es unterschiedliche Konstellationen. U.a. ist es auch abhängig vom Auftrag/vom Rahmen der Familienhilfe. Genau diese Fragen sollten Gegenstand beim Gespräch mit dem Jugendamt sein.
    Die oben angesprochen Sorgen von Jenpa sind absolut verständlich. Auf der anderen Seite könnte bei bestimmter Sachlage Vermittlung eine Aufgabe der Familienhilfe sein ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • danke schon mal für eure lieben antworten. morgen hab ich den ersten termin auf dem JA, na das kann ja heiter werden, wenn der vater mit unterschreiben muß :flenn


    hat er mal wieder ne gaaaanz tolle angriffsfläche...


    Finja,


    was macht denn eine familienhilfe, die nur für DICH da ist, wenn ich fragen darf?


    u. dann gleich noch die andere frage dazu, was macht eine familienhilfe genau für die kinder?



    liebe grüße an euch von try, die den smilie sucht, der am stock geht...

  • ich denke nicht d. eine familienhilfe eine angriffsfläche bietet. meiner meinung nach kann dir es nur positiv ausgelegt werden wenn du dir hilfe holst... sorgst somit gut für deine kinder und für dich finde ich :daumen .


    an welchen dingen die spfh mit euch arbeitet liegt daran was ihr verändern wollt und daran was ihr für wünsche habt.
    ich drück dir die daumen für morgen

  • danke auch dir farfalle,


    glaub mal, für DIESEN vater ist ALLES ne angriffsfläche. ich habe keine angst, daß tochter zu ihm kommt, sie war da schon, da will sie nie wieder hin u. er will sie erst recht nicht! was schlimm für uns werden wird, daß es retraumatisierungen geben wird u. das unsere eh schon psychische labilität nur noch erhöht :flenn



    liebe grüße von try u. danke für den daumendrückerle für morgen :-)


    edith fiel noch was ein: in einem anderen thread las ich, daß gesundheitliche belange eines elternteils den anderen nix angehen (keine befunde usw.). dazu noch ne frage: WAS wird der vater über MICH erfahren? inwieweit hat die SPFH schweigepflicht? sry, daß ich so blöde frage, aber das grübeln hört nicht auf u. da ich schon etliche erfahrungen mit ihm habe u. dabei noch NIE was gutes rauskam, außer unsere tochter (ja, ich geb zu, das UNSERE fällt mir schwer)...ach weiß auch nicht, bin völlig fertig grad :flenn is ja nicht so, daß hier alles supi läuft u. die nerven obenauf sind, sonst hätte ich das thema an sich ja gar nicht...


    :thanks: daß es euch gibt!

  • Vielleicht solltest Du Dir was folgendermaßen vorstellen:


    - Der Vater darf/muss evtl. über die Belange des Kindes informiert werden und daran beteiligt.
    - Deine Belange, Informationen über Dich, sind Deine Belange und haben den Vater nicht zu interessieren.


    Sprich doch in diesem Sinne mit dem Jugendamt.


    :brille

  • danke grinsekatze,


    so klingt es logisch, aber was ist mit den belangen der tochter? die will partout nicht, daß ihr vater, der sich sonst nen scheiß schert (sry für die wortwahl), irgendwas u. überhaupt erfährt!
    inwieweit werden da schweigepflichtstechnisch IHRE wünsche berücksichtigt?


    ja, ich weiß, es kommen immer neue fragen dazu, aber ich schrieb heut nachmittag so sponatn, da hatte ich echt noch nicht alles aufm schirm u. mit euren antworten u. dem befassen mit dem thema fällt mir halt immer mehr ein... :anbet

  • es heißt familienHILFE und nich familienlast ....


    wie alt ist deine tochter??? und ist sie bei dem gespräch dabei???


    eine familienhilfe ist dazu da um eure belange zu vertreten (eigentlich), dazu zählen auch die deiner tochter und wenn es eine kompetente spfh ist wird sie die belange auch wahrnehmen und danach handeln. falls deine tochter bedenken hat kann sie diese (wenn sie in dem Alter dazu ist) mit der spfh kommunizieren.



    versuch dich nicht verrückt zu machen wegen morgen (ich weiß ist leichter gesagt als getan) aber als SPFH ist man vor nem erstgespräch genau so gespannt was auf einen zu kommt wie die familien es auch sind.

  • hallo farfalle,


    töchterchen wird bald 16...


    ich hab nur so schiß wegen morgen, daß das JA mich nicht ernst nimmt. ich war letztes jahr schon mal dort u. wollte hilfe wegen meinem kleinen. da hieß es nur, familienhilfe sei nicht dafür da, die kinder von eltern aufzufangen, die arbeiten gehen. ich solle weniger arbeiten, dann klappt das auch mit den kindern :hä


    naja, jedenfalls arbeite ich weniger, mit dem kleinen klappt es einigermaßen...... aber die große bekomme ich nicht "in den griff". das ist auch der falsche ausdruck, deswegen die gänsefüßchen, ich mache auch fehler, keine frage, ich will, daß UNS in der gesamtheit geholfen wird! die einzige, die hier scheinbar gar nix will, ist die große, für die ist alles easy.... :flenn



    edith meint noch, morgen bei dem gespräch bin ich erstmal alleine, töchterchen traut mir nicht zu, daß ich jetzt nägel mit köpfen mache!

  • Hallo,


    wenn es um 16jähriges Töchterche geht, kann es sein, dass da eher eine Erziehungsbeistandschaft (Einzelbetreuung) eingeleitet wird, die natürlich mit den Eltern zusammen arbeitet. Dies wird vermutlich aber voraussetzen, dass das Pubi auch mitmacht.


    Aber ... warte morgen mal ab.


    Der Kater :brille

  • Huhu


    Also bei uns musste der kv auch unterschreiben....allerdings wars bei uns so, das das JA dem KV hinterherrennen musste wegen der Unterschrift...
    KV meinte sich endlos Zeit zulassen und unsere Tante vom Ja meinte dann, das sie die Familienhilfe auch ohne seine Unterschrift bewilligen wird.
    Iwann nach 12 wochen hatv KV dann doch noch unterschrieben.
    Ihm werden dann die Hilfeplanprotokolle zugesendet.


    LG


    Jessi

  • eine familienhilfe kann auch dich stärken und dir helfen deine kompetenzen auszubauen....


    naja wenn du 16 wärst und alles wäre easy für dich, warum solltest du daran was ändern wollen???
    wenn deine tochter die situation so sieht kann ich sie verstehen und wenn sie nicht mitmachen will dann will sie nicht,
    aber d.h. nicht d. nicht du für dich an d. situation was ändern kannst .


    aber du kannst jetzt den fall x tausendmal durch spielen bis morgen zu dem termin und dann tritt vll. fall y ein ;-)