• Hallo,


    ich der Marco aus den Raum Dortmund.


    Ich habe 2 Kinder von 2 Frauen.


    Mein Sohn 11 wohnt bei bir schon immer.Seine Mutter ist verzogen wo er 2 Jahre alt war.


    Er hat auch kaum Kontakt zu ihr weil sie sich kaum meldet.


    Dann habe ich noch eine 5 Jahre alte Tochter mit ihrer Mutter bin ich seit ca, 8 Monaten getrennt.


    Sie hat bei mir im Haushalt gewohnt.


    Ich war eigentlich seit der Geburt von meiner Tochter die Hauptbezugsperson und habe alles gemacht weil ich zu dem Zeitpunkt auch nicht arbeiten war.


    Die Mutter hat eine Ausbildung angefangen wo die kleine 1 war und ab 3 ging sie in dem Kindergarten.


    Also habe ich auch dann überwiegend ich die kleine betreut dementsprechend hat sie zu mir auch eine sehr starke Bindung.Sie geht in meiner Stadt im Kindergarten.


    Wir waren nicht verheiratet aber wir haben gemeinsames Sorgerecht.


    Seit dem Auszug der Mutter führen wir ein Wechselmodell. Wöchentlicher Wechsel. Immer Montags.


    Das wechselmodell hat keine Zukunf bei uns , denn sie wohnt jetzt 30 km von mir entfernt und ab nächstes Jahr fängt die Schule an.


    Ca 3 Monate nach dem Auzug hat sie durch einen Anwalt das Aufentaltsbestimmungsrecht eingeklagt.


    Ich mußte reagieren und habe es ebenfalls eingeklagt.Ist ja klar ich habe das Kind Tag ein Tag aus am meisten betreut und dann lasse ich es nicht so einch ziehen. Und außerdem hat sie ja auch eine Große Bindung zu Ihren Halbbruder und Freundeskreis in meiner Stadt und will auch mit Ihren Freunden in eine Schule gehen.


    Der Jugendamtsbericht sagt aus, dass für das Jugendamt beide Elterngeeignet geeignet sind das kind zu sich zu nehmen.


    Beurteilung nur durch 2 Gespräche.


    Dann ist die Gerichtsverhandlung gekommen und der Richter wollte und konnte nicht entscheiden weil es nach dem Bericht eine 50/50 patt Situation ist.Nach was soll er urteilen usw?


    Er sagte es kann am ende so sein das er einfach danach geht wer am meisten Zeit für das Kind aufbringen kann.


    Denn die Mutter arbeitet im Schichtdienst und es ist immer bei ihr eine Fremdunterbringung nötig.....


    Deswegen hat er einen Sachverständigen beauftragt.Und dringstlich gebeten ob wir uns nicht so einigen können.Aber geht leider nicht keiner will das kind hergeben.


    Und das zieht sich min jetzt noch 6 Monate mit dem Gutachten


    Die Kleine ist bei mir noch gemeldet und ich mußte sie auch an der Schule anmelden weil ich ja Post bekommen habe.


    Meine Fragen:


    Wie läuft solch ein Gutachten ab ca?


    Gibts hier einen ähnlichen Fall von jemanden?


    Was glaubt ihr wie es ausegen wir der ganze Fall?
    Keine Realnamen hier posten! Czeltik.


    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von Czeltik ()

  • Hm, ich habe einen Freund, da wird auch das Wechselmodell mit 45 km Entfernung gelebt - :frag


    das Mädel geht Donnerstag nach der Schule zum Vater, Freitag und Montag hat er sie in den ersten Schuljahren zur Schule gebracht, (inzwischen fährt sie selber mit dem Zug) von Montag nach der Schule bis Donnerstag nach der Schule iss sie bei der Mutter - und das geht nun schon Jahrelang ohne Probleme.


    Allerdings sind diese beiden Eltern auch wirklich prima und legen sich gegenseitig nie Steine in den Weg, wenn mal jemand nen Termin hat, dann iss der andre sofort da, und wenn der Vater ein Wochenende mit Terminen hat, dann freut sich die Mutter auch mal viel freie Zeit mit dem Mädel zu haben.


    Vielleicht könnt ihr euch wirklich weitere gerichtliche Wege sparen, wenn ihr mal die zeiten einfach neu strukturiert?

  • Hallo,
    danke für deine Antwort.


    Nein , dass ist leider bei uns nimmer möglich.


    Jeder von uns möchte das Kind bei sich ganz in der Stadt haben.


    Und ich gebe nicht nach, alleine schon deswegen ,wenn sie das Kind hat


    auch eh immer ständig an ihre Eltern abschiebt. Aber Aufenteiltsbestimmungsrecht einklagen :-(


    Hammer.


    Und meine Tochter hier ihren ganzen Freundeskreis hat und Bruder usw


    Das Jugendamt sagt nur zu dieser Sache jeder kann selber bestimmen was er mit seinem Kind macht wenn er es hat.



    Auch bei Jungendamt zählt nicht die Argumentation , dass das Kind dort wegen ihren Schichtdienst ständig von anderen betreut wird. Mal die Oma mal die Freundin und mal die Schwester.


    Nach dem Jugendamt wieder: Jeder kann sein Kind geben wem er will.


    Ja das stimmt


    Nur was dabei vergessen wird wie ich finde , wenn ein Kind mit 5 Jahen ständig durch andere betreut wird bleibt die Erzihung auf der Strecke. Das sollte jedem klar sein wie ich finde.



    Letzte woche sagte sie zu mir, ich brauche die Krankenkarte und Geburtsurkunde.


    Ich frage für was! Sie sagte " wegen angeblichen Arztbesuch und auch Schulanmeldung"


    Kam mir komisch vor weil ja Ferien sind.


    Habe noch ein paal mal nachgefragt was sie will mit den Dingen ,aber habe die Dinge mit der Übergebe der Tochter gegeben auch.


    Am Montag kommt meine Tochter wieder zurück und ich erfahre von ihr , dass sie mit Oma und Opa über Silvester an der Nordsee war. Finde ich ja auch nett von denen , aber wieder abgeschoben wie ich finde " es war ja silvester und da will man ja Feiern "


    Meine Frage jetzt.



    Hätte sie mich nicht unterrichten müssen, dass unsere Tochter mit Oma und Opa zur Nordee fährt?
    Und wo ich ja zumal nachgefragt habe wovür sie die Unterlagen braucht und das Kind bei mir gemeldet ist !!



    MfG

  • Hätte sie mich nicht unterrichten müssen, dass unsere Tochter mit Oma und Opa zur Nordee fährt?
    Und wo ich ja zumal nachgefragt habe wovür sie die Unterlagen braucht und das Kind bei mir gemeldet ist !!


    Nein, ein Urlaub (zumindest innerhalb Deutschlands) bedarf keiner Zustimmung deinerseits. Du fragst die KM ja auch nicht jedesmal, ob du irgendwo hinfahren darfst mit deiner Tochter. Moralisch isses natürlich was anderes, es wäre schon schön, wenn die KM dir Bescheid gibt, rechtlich gesehen gibt's dafür aber keine Grundlage.