Hallo,
ich der Marco aus den Raum Dortmund.
Ich habe 2 Kinder von 2 Frauen.
Mein Sohn 11 wohnt bei bir schon immer.Seine Mutter ist verzogen wo er 2 Jahre alt war.
Er hat auch kaum Kontakt zu ihr weil sie sich kaum meldet.
Dann habe ich noch eine 5 Jahre alte Tochter mit ihrer Mutter bin ich seit ca, 8 Monaten getrennt.
Sie hat bei mir im Haushalt gewohnt.
Ich war eigentlich seit der Geburt von meiner Tochter die Hauptbezugsperson und habe alles gemacht weil ich zu dem Zeitpunkt auch nicht arbeiten war.
Die Mutter hat eine Ausbildung angefangen wo die kleine 1 war und ab 3 ging sie in dem Kindergarten.
Also habe ich auch dann überwiegend ich die kleine betreut dementsprechend hat sie zu mir auch eine sehr starke Bindung.Sie geht in meiner Stadt im Kindergarten.
Wir waren nicht verheiratet aber wir haben gemeinsames Sorgerecht.
Seit dem Auszug der Mutter führen wir ein Wechselmodell. Wöchentlicher Wechsel. Immer Montags.
Das wechselmodell hat keine Zukunf bei uns , denn sie wohnt jetzt 30 km von mir entfernt und ab nächstes Jahr fängt die Schule an.
Ca 3 Monate nach dem Auzug hat sie durch einen Anwalt das Aufentaltsbestimmungsrecht eingeklagt.
Ich mußte reagieren und habe es ebenfalls eingeklagt.Ist ja klar ich habe das Kind Tag ein Tag aus am meisten betreut und dann lasse ich es nicht so einch ziehen. Und außerdem hat sie ja auch eine Große Bindung zu Ihren Halbbruder und Freundeskreis in meiner Stadt und will auch mit Ihren Freunden in eine Schule gehen.
Der Jugendamtsbericht sagt aus, dass für das Jugendamt beide Elterngeeignet geeignet sind das kind zu sich zu nehmen.
Beurteilung nur durch 2 Gespräche.
Dann ist die Gerichtsverhandlung gekommen und der Richter wollte und konnte nicht entscheiden weil es nach dem Bericht eine 50/50 patt Situation ist.Nach was soll er urteilen usw?
Er sagte es kann am ende so sein das er einfach danach geht wer am meisten Zeit für das Kind aufbringen kann.
Denn die Mutter arbeitet im Schichtdienst und es ist immer bei ihr eine Fremdunterbringung nötig.....
Deswegen hat er einen Sachverständigen beauftragt.Und dringstlich gebeten ob wir uns nicht so einigen können.Aber geht leider nicht keiner will das kind hergeben.
Und das zieht sich min jetzt noch 6 Monate mit dem Gutachten
Die Kleine ist bei mir noch gemeldet und ich mußte sie auch an der Schule anmelden weil ich ja Post bekommen habe.
Meine Fragen:
Wie läuft solch ein Gutachten ab ca?
Gibts hier einen ähnlichen Fall von jemanden?
Was glaubt ihr wie es ausegen wir der ganze Fall?
Keine Realnamen hier posten! Czeltik.
MfG