Guten späten Abend...
Ich bin neu hier und habe mich in diesem Thread neulich kurz vorgestellt. Kurz zu meiner aktuellen Situation:
Ich habe mich von der Mutter meiner Kinder im Oktober 2009 getrennt. Damals hatten wir zwei Kinder, ein drittes war unterwegs und kam im Dezember 2009 zur Welt. Ich war trotz Trennung mit im Kreißsaal.
Während der ersten gut 12 Monate nach meinem Auszug habe ich meine Kinder häufig gesehen. Mindestens zweimal, oft auch dreimal pro Woche, jeweils vier oder fünf Stunden lang. Entweder in meinem alten Zuhause, oder aber wir haben alle zusammen (inkl. Kindsmutter) etwas zusammen unternommen. Trotz der Trennung war das Verhältnis zwischen der Kindsmutter und mir entspannt. Mein Verhältnis zu meinen Kindern war immer sehr gut.
Von einem Tag zum nächsten schränkte die Kindmutter den Kontakt zwischen mir und meinen Kindern im November 2010 plötzlich ein. Die Gründe dafür kenne ich nicht; da könnte ich nur spekulieren. Ab diesem Zeitpunkt nahm sie keine Anrufe mehr von mir an, ich erreichte sie nur noch per SMS und musste zigmal schreiben, um überhaupt ein Treffen mit meinen Kindern abzusprechen. Die Konsequenz war, dass ich meine Kinder nicht mehr mehrmals pro Woche sehen konnte, sondern nur noch alle ca. drei Wochen für ein, zwei Stündchen in irgendeinem Café. Die Kindsmutter wollte das so.
Anfang Januar 2011 traf ich meine Kinder mit der Kindsmutter in einem Indoor Spielplatz. Als unsere zwei größeren Kinder einmal für ein paar Minuten alleine unterwegs und außer Hörweite waren, versuchte ich, die Gelegenheit zu nutzen, ein paar offene Fragen mit ihr zu klären (ihre Schulden bei mir; meine Vorstellungen, wie es mit dem Umgang weitergeht; usw.). Dies gefiel ihr nicht. Danach reagierte die Kindsmutter auf nichts mehr von mir. Ich schaltete zunächst das Jugendamt, dann - als dies nichts halft - Anwalt und Gericht ein.
Wir haben nun einem Umgangspfleger, nachdem die Kindsmutter mit mir nicht zusammentreffen will (wieder aus Gründen, die ich nicht kenne...) und es zwischenzeitlich sogar geschafft hatte, den Kontakt zwischen mir und meinen Kindern für exakt sieben Monate zu boykottieren (März bis Oktober 2011). Der Umgangspfleger ist in Ordnung und macht seinen Job.
Im Oktober, November und Dezember habe ich meine zwei größeren Kinder dreimal gesehen: ein Mal pro Monat, jeweils für drei Stunden in einem Indoor Spielplatz. Dies bestimmte der Umgangspfleger so. Meinen jüngsten Sohn (exakt zwei Jahre alt) habe ich noch immer nicht gesehen (seit März 2011). Er sollte beim letzten Umgang eigentlich zu ersten Mal auch mit dabei sein, aber dann war er plötzlich krank.
Nun zu meinem Anliegen bzw. zu meiner Frage:
Wie weit gehen eigentlich die Befugnisse eines solchem Umgangspflegers? Wie oben schon erwähnt: Die Kindsmutter stellt sich auf den Standpunkt, dass die Übergaben der Kinder bei den Umgängen prinzipiell ohne sie selbst ablaufen sollen. Sie will mich bei diesen Anlässen nicht sehen - und über die Gründe dafür kann ich nur spekulieren (was ich hier jetzt aber nicht tun möchte). Aber auf Dauer ist das ja wohl schlecht möglich. Demnächst wird wohl die Frequenz der Umgänge ausgedehnt werden, und der Umgangspfleger sagte mir schon, dass er überhaupt nicht über die Zeit verfüge, jedes Mal bzw. längerfristig quasi "Kindermädchen" zu spielen. Bisher laufen die Kinderübergaben wie folgt ab: Die KM bringt die Kinder zum Indoor Spielplatz, wo der Umgangspfleger bereits wartet. Die Kinder werden dem Umgangspfleger übergeben, die Kindsmutter verschwindet, ich komme kurz darauf. Und rückwärts, also beim Abschied nach dem Umgang, das exakt umgekehrte Spielchen: Ich verabschiede mich von meinen Kindern, und sobald ich weg bin, taucht die KM auf und übernimmt die Kinder wieder.
Was passiert nun, wenn sich die KM weiterhin weigert, die Kinderübergaben gemeinsam mit mir durchzuführen? Inwiefern kann der Umgangspfleger darauf Einfluss nehmen?
Ich beantworte gerne weitere Fragen, sofern sie hilfreich sind. Also einfach nachfragen, wenn etwas unklar ist oder weitere Infos nötig sind.
Danke im Vorraus für alle Tipps und Anmerkungen.
Kindsvater