Abendgymnasium + Hartz 4 - Bin ich berechtigt?

  • Ich bin momentan im 7. Monat schwanger und soll mein Kind im März bekommen.
    Ich möchte nächstes Jahr das Abendgymnasium besuchen im August fängt es an, da ist mein Kind dann 5 Monate alt.
    Abends würden meine Eltern auf das Kind aufpassen, Nur Morgens müssen sie selbst arbeiten. Ich hätte auch ein Tagesgymnasium besucht, aber dann müsste ich mir eine Tagesmutter suchen und es ist mir einfach zu früh mein Kind in ganz fremde Hände zu geben mit 5 Monaten.
    So einige Hintergrundinformationen über mich :
    - Ich werde alleinerziehend sein
    - wohne in einer eigenen Wohnung
    - habe bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung
    - bin berufstätig, zur Zeit im Beschäftigungsverbot.


    Und es geht jetzt darum, dass ich erst die LETZTEN 3 Halbjahre des Abendgymnasiums Schüler-Bafög beantragen kann. Die ERSTEN 3 Halbjahre kann ich das also nicht.
    Ich habe gelesen, das man unter Umständen Hartz 4 beantragen kann, aber hab von jemandem gehört das man dann für den Arbeitsmarkt verfügbar sein muss. Ich soll also nebenbei noch arbeiten?
    Aber das würde ja gar nicht gehen, da ich für das Abitur sowieso schon viel lernen muss und ich will ja auch noch Zeit für mein Kind haben, außerdem kann sich ja in der Zeit wo ich arbeiten gehen könnte (Morgends) ja keiner um das Kind kümmern. Würde ich es dann in eine Kinderbetreuung geben, würde ich mein Kind ja den ganzen Tag kaum sehen. Außerdem wäre mir das definitiv zu viel auf einem Haufen - Kind, Schule, Arbeit - wie soll das gehen?
    Ich bin mir aber nicht mal sicher, ob ich überhaupt arbeiten muss, um das Hartz 4 zu bekommen.
    Hat jemand das selbe durchgemacht und weiß ob man Hartz 4 berechtigt ist, wenn ja, muss ich dann nebenbei arbeiten?
    Ich müsste sonst quasi von 184 € Kindergeld + 350-400 € Unterhalt leben, aber das reicht ja hinten und vorne nicht. Oh man.

  • Erstmal Respekt für Deine Entscheidung das Abendgymnasium besuchen zu wollen.


    Ich habe selbst (neben Job, damals kinderlos) das Abendgymnasium besucht und es war zwar anstrengend aber eine sehr sehr schöne Zeit.


    Ob Du Hartz 4 und Abendgymnasium gleichzeitig haben kannst, weiß ich nicht ABER es gab hier in Köln die Möglichkeit für Leute in Deiner Situation das sogenannte "Online-Abitur" zu machen.


    Normalerweise mußt Du beim Hartz 4 Bezug dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, Alleinerziehende mit Kindern unter 3 Jahren sind da allerdings die Ausnahme und gelten als nicht vermittelbar, solange keine Betreuung für das Kind gesichert ist.


    Am besten wird sein Du fragst bei der Arge nach oder findest hier jemanden, der definitv in der gleichen Lage ist/war.


    Gruß aus Köln
    Lyttos

    Man kann in Kinder nichts hineinprügeln, aber vieles herausstreicheln. (Astrid Lindgren)


    Kinder erleben nichts so scharf und bitter wie Ungerechtigkeit. (Charles Dickens)



  • Normalerweise mußt Du beim Hartz 4 Bezug dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, Alleinerziehende mit Kindern unter 3 Jahren sind da allerdings die Ausnahme und gelten als nicht vermittelbar, solange keine Betreuung für das Kind gesichert ist. Am besten wird sein Du fragst bei der Arge nach oder findest hier jemanden, der definitv in der gleichen Lage ist/war.




    Danke für die Antwort!
    Ja, bei mir wäre es ja dann der Fall: Alleinerziehend und Kind unter 3 Jahren.
    Ich will das wirklich unbedingt machen. Wenn die da nein sagen, wäre das echt ein Schlag ins Gesicht.
    Es gibt Leute die Jahrelang Hartz 4 beziehen und nichts tun und alles gezahlt bekommen vom Staat. Dann gibt es Leute die was DAGEGEN tun wollen und bekommen keine Unterstützung. Verstehe ich nicht.

  • Ich drücke Dir die Daumen und hoffe, Du bekommst Unterstützung.


    Deine Argumentation kann ich gut verstehen, Du willst ja vorwärts kommen. Ob das die Arge auch so sieht, wünsche ich Dir.


    Ich kenne einen Fall - da ging es um ein Studium - gab es von der Arge keine Unterstützung.


    Meine Freundin war über 30 J. und in der letzten Phase ihres Studiums (kein Bafög, wegen Alter). Sie hat kein Hartz 4 bekommen, da das Studium einem Tagesjob entgegenstand. Meine Freundin hat auch ein Kind (über 3 J.). Gute Nachricht: Sie hat das Studium durchgeboxt und abgeschlossen, hat jetzt einen gut bezahlten Job aber 7.000 Euro Schulden - da sie keinerlei staatliche Unterstützung hatte.


    Ich denke, sie hätte bei der Arge mehr kämpfen müssen, ihr Studium ging nur noch 1/2 Jahr und die Arge hat gemeint, sie müsse sich exmatrikulieren um Hartz 4 beziehen zu können.


    Aber wie gesagt, ich denke beim Abendgmynasium und Kind unter 3 J. hast Du gute Chancen. Versuch Dich weiterhin schlau zu machen und dann Gespräch bei Arge.


    Abendgymnasium ist einfach schön, wenn auch anstrengend. Hatte auch eine frischgebackene Mutti (mit Mann im Hintergrund) dabei und die hat das trotz schlafloser Nächte hinbekommen.


    Wünsche Dir viel viel Spaß!

    Man kann in Kinder nichts hineinprügeln, aber vieles herausstreicheln. (Astrid Lindgren)


    Kinder erleben nichts so scharf und bitter wie Ungerechtigkeit. (Charles Dickens)



  • Danke :)
    Ja ich habe auch einen Termin bei ProFamilia gemacht, jetzt ende Dezember wird der stattfinden.
    Ich hoffe mal, das da was gutes bei rauskommt.
    Ich dachte nur das hier welche die das schon durch haben mir bisschen Rat geben könnten, damit ich nicht mit allzuviel Hoffnung zur Beratung gehe, falls das eher nicht genehmigt wird alles.

  • Hm, da die ARGE Dich eh in Ruhe lässt 3 Jahre, ist es ja eigentlich Dir überlassen, was Du an Deinen Abenden so machst.


    Wüsste nicht, dass Du verpflichtet bist Deine Abendbeschäftigung anzugeben :hae:

  • Dass sie Dich 3 Jahre nicht behelligen Dir einen Job zu suchen, da Du ja Dein Kind betreust.
    Und wenn Du jetzt ein BV hast, dann hast Du ja auch einen Arbeitsvertrag.


    Achso, wieso Kindergeld und Unterhalt ? Elterngeld bekommst Du doch auch, und ggf. Betreuungsunterhalt.
    Vielleicht brauchst Du da ja gar kein H4 ...

  • Dass sie Dich 3 Jahre nicht behelligen Dir einen Job zu suchen, da Du ja Dein Kind betreust.
    Und wenn Du jetzt ein BV hast, dann hast Du ja auch einen Arbeitsvertrag.


    Achso, wieso Kindergeld und Unterhalt ? Elterngeld bekommst Du doch auch, und ggf. Betreuungsunterhalt.
    Vielleicht brauchst Du da ja gar kein H4 ...

    Also ich weiß nur nicht genau wie das jetzt abläuft.
    Ja bin zur Zeit angestellt im Krankenhaus, allerdings läuft mein Arbeitsvertrag sowieso ab 1.7.2012 aus. Im August fängt ja die Schule an.
    Bekomme ja dann Elterngeld vom Arbeitgeber nur bis der Arbeitsvertrag ausläuft.
    Ich weiß ja das man Elternzeit 3 Jahre lang nehmen kann und hab da irgendwas gelesen, das man in dieser Zeit sein Abitur nachmachen könnte.
    Da ich ja dann nicht mehr im Arbeitsvertrag bin, bekomm ich ja dann denk ich vom Arbeitsamt diese 300 € Elterngeld oder so was.
    Ich weiß eigentlich gar nicht so genau, was ich überhaupt bekomme. Hab mich schon informiert aber das alles ist irgendwie kompliziert was jetzt das Abendgymnasium betrifft weil jeder sagt ja du bekommst alles gezahlt dann wiederrum sagen manche ich müsste nebenbei Arbeiten.. bin total verwirrt.
    Ich weiß aber, würde ich tatenlos zu Hause rumsitze, würd ich wohl alles gezahlt bekommen, was ich ja nicht möchte :)

  • Naja, erstmal hast du Elterngeld 12 oder 24 Monate - je nachdem wie du es dir auszahlen läßt - das hat mit dem
    Arbeitgeber nichts zu tun.
    Dazu kommt das Kindergeld und der Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt für dich - wenn dein Ex leistungsfähig ist.
    Das mußt du erstmal alles ausrechnen, berechnen und beanspruchen.
    Erst dann kommt Hartz 4, Wohngeld oder ähnliches.


    Es ist falsch das die ARGE dich 3 Jahre unbehelligt läßt - gerade wenn du in einem gefragten Job arbeitest und der
    Fallmanager dir noch einen Kindergartenplatz besorgt - bist du Ruckzuck wieder im Arbeitsmarkt.


    Was willst du mit deinem Abitur anfangen ? Auf die Frage solltest du dir eine gute Antwort zurecht legen - das
    wird der Fallmanager nämlich wissen wollen - denn wenn du schon eine Ausbildung hast, besteht da ja
    eigentlich keine Notwendigkeit.


    Auch die Betrrung durch Oma und Opa würde ich mir nochmal durch den Kopf gehen lassen - willst du dann
    mit dem Kind um 21:30 Uhr nach Hause laufen/fahren ?`

  • Ok, dann bist Du absolut falsch informiert.


    Elterngeld bekommst Du bis das Kind ein Jahr alt ist.
    Und wieso 300€, Du arbeitest doch jetzt, bekommst also 67% oder nun 65% :hae: vom Durchschnittsnetto der letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes.
    Dazu Kindergeld und Unterhalt vom Vater des Kindes und möglicherweise Betreuungsunterhalt für Dich.


    Was das ergibt ( bis auf den Betreuungsunterhalt ) kannst ja selbst ausrechnen.


    Und auch wenn der Vertrag ausläuft in der Elternzeit , dann hat das nichts mit dem Elterngeld zu tun, das läuft weiter.


    Kannst es Dir auch auf 2 Jahre auszahlen lassen, dann ist es die Hälfte.


    Wieso denkst Du denn, dass Du nur 300€ bekommst ?


    Deine Elternzeit im Sinne Elternzeit endet zwar dann mit Auslauf des Vertrages, aber dennoch verzichtet das Amt zu 99% darauf Dich in den ersten 3 Jahren vermitteln zu wollen.


    Mit Wohngeld ( Lastenzuschuss bei Eigentum ) brauchst Du dann eventuell gar kein H4.


    Wer hat Dich denn informiert ???

    Einmal editiert, zuletzt von Pani ()

  • Meine Eltern wohnen über mir :)
    Und ich möchte mich gerne bei der Kriminalpolizei im gehobenen Dienst bewerben hier in Hessen, die Ausbildung dauert 3 Jahre und man verdient sehr gut in der Ausbildung. Ich hätte mich zwar schon für den mittleren Dienst bei der Polizei bewerben können, aber der ist in Baden-Württemberg und da müsste ich weit, weit weg von hier und das möchte ich nicht.

  • Bekomme ja dann Elterngeld vom Arbeitgeber nur bis der Arbeitsvertrag ausläuft.


    Da ich ja dann nicht mehr im Arbeitsvertrag bin, bekomm ich ja dann denk ich vom Arbeitsamt diese 300 € Elterngeld oder so was.


    Nein. Du bekommst vom AG kein Elterngeld, und auch nicht vom Arbeitsamt. Das macht die StadtDie 300 gelten für dich auch nicht, es sind 67% vom letzten Einkommen ( auch, wenn dein Arbeitsvertrag ausgelaufen ist), sofern du vor Anspruch auf Elterngeld erwerbstätig warst ( und das bis du ja). Es sind aber mindestens 300.


    Das EG gibt es grundsätzlich 12 Monate, unter besonderen Umständen kann man auch für sich 14 Monate beantragen. (Alleinerziehend, alleiniges Sorgerecht oder zumindest Aufenthaltsbestimmungsrecht, und vorher Erwerbstätig). Und du kannst das EG auch "strecken", also z.B. statt 12 Monate Summe X 24 Monate Summe x/2. Müßen jetzt nicht 24 monate sein.


    Zusammen mit dem Unterhalt und Kindergeldsollte es doch hinkommen, evtl. noch Wohngeld dazu beantragen.

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht

  • Wenn der Arbeitsvertrag ausläuft, zahlt doch der Arbeitgeber nicht noch weiter oder? Da ich ja dann quasi Arbeitslos bin, bekomme ich doch diesen Mindestbetrag von 300 €, dachte ich jetzt zumindest!

  • Bin grad echt geschockt woher Du solch falsche Infos hast !


    Das Elterngeld wird vom Land gezahlt, nicht vom Arbeitgeber !


    Und Rabenmama hat ganz Recht, Du bekommst es 14 Monate da Du ja alleinerziehend bist !


    Was hast Du denn die letzten 12 Monate netto gehabt, dann lass uns doch mal rechnen .....

  • Der Termin bei ProFamilia ist absolut notwendig, denn du scheinst momentan nicht zu wissen welche Gelder dir zustehen. Wenn du Glück hast kommt du die ersten Jahre ohne ALG2 über die Runden. Und dann sind deine ganzen Gedanken überflüssig.


    Lass dich beraten und falls du das Gefühl hast die kennen sich nicht gut genug aus, würde ich noch zu einer Anderen Sozialen Beratungsstelle gehen.

  • Ich bin erst seit dem 1.7. dort angestellt gewesen und es war unterschiedlich was ich Netto verdient habe.. also ohne Zuschläge hab ich 1260 € bekommen.

  • Dann schau mal wann dein Mutterschutz beginnt, und schaue Dir die letzten 12 vollen Monate davor an.
    Was hast Du da verdient durch Arbeit ?

  • Es ist falsch das die ARGE dich 3 Jahre unbehelligt läßt - gerade wenn du in einem gefragten Job arbeitest und der
    Fallmanager dir noch einen Kindergartenplatz besorgt - bist du Ruckzuck wieder im Arbeitsmarkt.


    Den Job und den Platz muß man aber nicht annehmen, solange das Kind U3 ist. Elternzeit steht auch ALG II Empfängern zu!. (sorry für OT).


    Ich bin erst seit dem 1.7. dort angestellt gewesen und es war unterschiedlich was ich Netto verdient habe.. also ohne Zuschläge hab ich 1260 € bekommen.


    Hast du vorher noch woanders gearbeitet?

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht