Ich bin einer, der wegen Unterhaltspflichtverletzung angeklagt wurde

  • Strafanzeigen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht bringen sehr oft nur neue Erkenntnisse, z.B. wenn man nicht die geringste Ahnung hat, was der U-Pflichtige für ein Einkommen hat, weil man einfach nichts rausbekommt....Und manchmal hilft das dann weiter für Pfändungen...


    Stimmt so nicht. Normalerweise geht man ja den Zivilrechtsweg. Ist ein Titel da, egal ob durch Jugentamtsurkunde, ob durch Vergleich, oder durch Urteil, kann man daraus vollstrecken, sofern der Arbeitgeber bekannt ist und auch pfändbares Einkommen.


    Ist der Arbeitgeber nicht bekannt, oder er hat offiziell kein pfändbares Einkommen, dann kann man Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung erstatten. Die Staatsanwaltschaft sieht dann nach, wo er wohnt, wo er beschäftigt ist und leitet im Normalfall eine Hausdurchsuchung ein, oder er kriegt von der Polizei eine Vorladung.


    Bei der Polizei kann er dann dazu Stellung nehmen oder nicht. Das bleibt ihm überlassen.


    Dann ermittelt die Staatsanwaltschaft weiter. Schaut was an offiziellem Einkommen vorhanden ist, und ob er irgendwo noch Vermögen gebunkert hat, das er nicht angibt.


    Kommt die Staatsanwalt zur Erkenntnis, dass es noch irgend etwas gibt, was durchaus zur, zumindest teilweisen, Leistungsfähigkeit führt, sendet die Staatsanwaltschaft das Ergebnis an das Gericht, mit der genauen Begründung, warum die Staatsanwaltschaft eine Anklage für erforderlich hält.


    Das Gericht entscheidet nun was es macht. Strafbefehl mit Geldstrafe, oder gleich Hauptverhandlung.


    Entscheidet sich das Gericht für Strafbefehl, dann hat der Beschuldigte das Recht, dagegen Einspruch zu erheben, und es kommt zu einer Hauptverhandlung.


    Aus dem Beschuldigten wird ein Angeklagter.


    Hier trägt der Staatsanwalt seine Erkenntnisse vor. Ist ein Titel vorhanden, kann er auch diesen Titel vortragen.


    Der Angeklagte hört sich das an, und nimmt dazu Stellung.


    Entscheidet das Gericht für ein Urteil, besteht für den Angeklagten die Möglichkeit der Berufung.


    Bestätigt die zweite Instanz das Urteil und der Angeklagte akzeptiert das Urteil immer noch nicht, dann geht es in Revision vor das OLG


    Das OLG überprüft nun, ob das Urteil nicht auf Rechtsfehler basierend zustande kam.


    So war es auch hier


    http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=3980 mit den genauen Aufgaben, die Staatsanwaltschaft zu ermitteln haben und den genauen §§ nach dem das Gericht zu urteilen und das Urteil auch zu begründen hat.


    Nun geht das Ganze wieder zurück an die zweite Instanz, allerdings an eine andere kleine Strafkammer, damit der Angeklagte nicht wieder den gleichen Richter vor sich hat, der schon das verworfene Urteil gefällt hat.


    Nun gibt es die Möglichkeit Urteil oder Freispruch?


    Im Falle eines Urteils hat der Angeklagte erneut die Möglichkeit in Revision zu gehen. Im Falle eines Freispruchs hat es die Staatsanwaltschaft, sofern sie nicht schon in ihrem Plädoyer ebenfalls auf Freispruch plädiert hat.


    lg


    Camper

    4 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Wenn ich das nun alles richtig gelesen habe, sind die Kinder inzwischen alle volljährig.
    Das bedeutet doch, DIE KINDER klagen da gerade gegen ihren Vater, was ich persönlich ziemlich krass finde.


    Da muss ich Dich korrigieren Mela.


    Anzeigeerstattung kam von Seiten der KM, als die kleine Tochter noch nicht volljährig war. Ebenso der Prozess und das Urteil in der ersten Instanz.


    In der zweiten Instanz war die kleine zwar schon volljährig, aber sie wurde damals nicht als Zeugin geladen. Vielleicht hätte sie die Anzeige auch zurück genommen.


    Verletzung der Unterhaltspflicht ist aber öffentliches Recht. Das heisst, sobald die Staatsanwaltschaft von so einem Fall erfährt, muss sie ermitteln, auch wenn das Kind das gar nicht mehr will.


    Man hätte vielleicht das Verfahren einstellen können. Aber eine Verfahrenseinstellung bedarf der Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten (§ 153 StPO, Abs. 2). Einer Verfahrenseinstellung hätte ich aber nie zugestimmt, da ich weiss, dass ich unschuldig bin.


    lg


    Camper

  • Oh doch Camper...es stimmt so, wie ichs geschrieben habe. Ich habs oft genug so gemacht, glaubs mir....


    Gruß


    Glaub ich Dir auch. Dann hat aber die Staatsanwaltschaft entweder ein wesentlich höheres Einkommen gefunden, als der KV damals angegeben hat und/oder Vermögen. Irgendwo hat der Kindesvater auf jeden Fall getrickst und dann ist er selbst schuld.


    Aber Du siehst ja anhand meines Aktenzeichens, dass mitlerweile 3 Jahre geschnüffelt wurde, inklusive Karteiabfrage. Wenn ich also nicht irgendwo einen reichen Erbonkel hab, von dem ich nichts weiß, dann wird die Staatsanwaltschaft auf ein bereinigtes Netto von 600 - 800 € kommen, also auch ohne Anrechnung von krankeitsbedingtem Mehrbedarf unter dem notwendigen Selbstbehalt.


    lg


    Camper

  • wärest du arbeiten gegangen in all den jahren, dann hättest du auch zahlen können. somit geh in den knast, weil du deinem kind mit absicht den unterhalt versagt hast. und tschüss.

  • Was für ein trauriges Leben sich von Prozes zu Prozes zu hangeln und auch nach dem nächsten schon damit zu rechnen, dass das Urteil eventuell wieder angegangen werden könnte. Irgendwie ein Haufen verschwendete Lebenszeit, ein Haufen Energie für was eigentlich.


    Emma:thanks:

  • Ich hab zwar nicht alles gelesen aber ich kann es mir nicht verkneifen einen Kommentar ab zu geben - und der ist nicht persönlich auf jeden abgestimmt, sondern zeigt meine allgemeine Einstellung zu "Nicht-zahlern" aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen:


    Wer nicht zahlt ist faul. Denn wir alleinerziehenden bemühen uns (soweit mir bekannt) "alle" um einen Job und weitere Einkommen, um das Leben von uns und unseren Kindern zu finanzieren, wobei sich unsere "Nicht-Zahlern" immer wieder der gleichen Sätze bedienen:


    1) Ich krieg H4 - ich kann nicht.
    2) Wieso soll ich zahlen ? Sie ist doch gegangen! Soll sie sehen wie sie ohne mich klar kommt
    3) Ich bin arbeitsunfähig geschrieben (meine Ex) und benatrage jetzt mit 36 die vorzeitige Rente (meine Ex)
    4) Ich arbeite zwar, aber ich habe mit meiner neuen auch Kinder, die ich versorgen muss.



    Alles Ausreden, die (wenn es unsere wären) niemand interessieren. Sowas macht mich einfach traurig. Und ich habe bisher noch keinen "nicht-zahler" gefunden, der einen ordentlichen Grund dafür nennen konnte. Und wenn es nur symbolische 10 euro im Monat sind (wenn es wirklich nicht geht). Aber nichtmal das kommt rüber. Und wenn es auch "ehrliche" Nicht-zahler gibt, dann sollen sie sich bitte bei mir melden. Ich lasse mich in meinem Vorurteil gerne korrigieren.

  • Und wenn es auch "ehrliche" Nicht-zahler gibt, dann sollen sie sich bitte bei mir melden. Ich lasse mich in meinem Vorurteil gerne korrigieren.


    Wenn die Gerichte gerecht urteilen würden, dann würde ich Dir zustimmen. Aber wem permanent fiktive Einkünfte angedichtet werden, der wird, um in Deinem Sprachgebrauch zu bleiben, zum "unehrlichen" Nicht-zahler, der auch die symbolische Geste von 10 € verweigert.


    Abgesehen davon, wenn meine Kinder und ich zusammen waren, habe ich stets die Kosten für Speis und Trank übernommen. Das war für mich selbstverständlich. Das Problem ist nur, dass man keinem auch die symbolischen 10 € zuschieben kann, wenn er/sie sich nicht meldet. Und per Post schicken? Sorry, als reiner Zahlpapa bin ich mir zu schade.


    lg


    Camper

  • Hi,


    Nordlicht deine Auführungen hinken....


    Was ist mit den H4 - Familien ? Sind die alle faul ?
    Nein, deine Ausführungen finde ich zum :kotz


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Statistik Die überwiegende Mehrheit der Frauen zahlt nicht.


    Meine Exfrau zahlt auch nicht... seit fast 2 Jahren für die Große nicht und seit die anderen Beiden bei mir sind 12/2010 auch für die beiden nicht.



    Aber wöchentlich neue Forderungen stellen von Sachen die SIE will was Umgang betrifft... Ich habe 8 Jahre gezahlt... hatte auch Nebenjobs damit ich Leistungsfähig bin.


    Es gibt immer einen Weg wenigstens etwas zu zahlen.... Mich kotzen solche Leute einfach nur an... sorry... Meine Meinung dazu.




    Deaver

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.

  • @ Camper: Wie viel Trinkgeld ist denn bei den 800 € die du als Vollzeit arbeitender Taxifahrer angegeben hast, dabei?


    Ich habe lt. Gehaltsbeleg 865 € Netto. Angegeben habe ich 1000,00 € Netto, steht ja auch in den Urteilen, sowie in der Entscheidung des OLG.


    lg


    Camper

  • Hallo,


    ich habe mich mal ein wenig reingelesen, mehr oder weniger. Oh Gott, was ist die Welt schlecht!!! Mir rollen sich einfach nur die Fußnägel auf.


    Verantwortungsbewußtsein, sein Leben mal auf die Reihe zu kriegen....., wo ist das? Die Zeit und Energie, die du hier meines Erachtens total vergeudest, solltest du für für deine Sorge als Unterhaltspflichtiger einsetzen. Ich kann es nicht leiden mit Urteilen und Fällen beschossen zu werden, die fast immer Einzelfallentscheidungen sind. Du meckerst hier über Richtermeinungen, was ist mit denen, wo geschienen und unterhaltspflichtige Staatsanwälte und Richter Verfahren wegen Nichtigkeiten einstellen und Fehler sehen, wo keine sind. Auch ein Richter ist nur ein Mensch, der Fehler macht, aber er macht nicht deine Fehler.


    Und dein Kind??? Was kommt denn da als nächstes? Verklagst du es auf Unterhalt, wenn du mal alt und krank bist? Soviel zum überstrapazierten Sozialsystem.


    So lange du morgens in den Spiegel schauen kannst und nen tollen Hecht siehst, hast du alles richtig gemacht!


    LG Stella

  • Du suchst die Absolution in Paragraphen, scheinst sie aber nicht zu finden.


    Warum muss man vor Gericht?


    Nicht weil man keinen Unterhalt bezahlt, sondern weil man damit gegen irgendwelche §§ verstößt.


    Warum muss man für 4 Wochen den Führeschein abgeben, wenn man bei Rot über die Ampfel fährt und dabei erwischt wird? Nicht weil man bei Rot über die Ampel gefahren ist, sondern weil man damit gegen irgendwelche §§ verstößt.


    Auch in Bezug auf Umgangsrecht geht es nicht um Emotionen, sondern.....genau um §§.


    In allem gilt, wo kein Kläger, da kein Richter.


    Das ist auch jetzt, fern aller Emotionen der Fall.


    Hier gab es jemanden der Anzeige erstattet hat und jemanden, der wegen dieser Anzeige Strafanzeige Anklage erhoben hat, weil er einen Verstoß gegen einen § gesehen hat.


    Daraufhin kann ich mich als Angeklagter zur Wehr setzen. Emotional kann ich sagen, ich bin krank, ich hab kein Geld usw. Die Staatsanwaltschaft kann ebenso emotional sagen, "a bisserl Geld ist immer da".



    Nur, das "a bisserl Geld" da ist, das muss die Staatsanwaltschaft beweisen können. Und dabei zählen eben nicht nur die Einnahmen, sondern auch die notwendigen Ausgaben, um diese Einnahmen überhaupt erzielen zu können. Wie das berechnet wird, auch dafür gibt es wieder §§.


    Am 21.03.2011 werde ich sehen, ob die Staatsanwaltschaft endlich richtig gerechnet hat.


    Wenn sie richtig gerechnet hat, gibt es einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen.


    Es ist nicht so einfach, die Düsseldorfer Tabelle zu lesen und zu sagen, "das steht meinem Kind" zu. Das mag ja auch der Fall sein, denn es gibt den § 1612a BGB, der dieses Einkommen als Mindestunterhalt bestätigt. AAAAAbbbber, dieser Mindestunterhalt ist von 2 Elternteilen aufzubringen, wenn es ein Elternteil alleine nicht schaft.


    Schaffen es auch zwei Elternteile zusammen nicht, Beide Hartz IV zum Beispiel, dann springt Papa Staat ein. Aber nicht in Form des Mindestunterhaltes, sondern in Form des Existenzminimums für das Kind.


    All das was jetzt Emotional von mir rüber kam, ist nichts weiter, als eine Ansammlung von §§, aber die wenigsten würden diesen Dialekt, ich nenne es immer Juristendeutsch, verstehen.


    lg


    Camper

  • @ babbadeckel. was ist mit den h4-familien? es geht nicht darum wiewiel angehörige die nicht-zahler haben, sondern ob sie die kinder nur in die welt setzten oder ob sie auch bereit sind ALLLES zu tun um für die kinder zu zahlen ... ? und wenn sie angst haben dass die mütter das geld ausgeben, warum dann nicht zum beispiel in form eines kindo-gutscheines, eines toys-R-Us-Gutscheines oder dergleichen? sind es die leiblichen kinder oder nicht? na ... und wieder sucht man ausreden. womit meine these wieder bewiesen wäre
    und: zu den h4-familien gehöre ganz nebenbei gesagt auch ich. und ich bekomme unterhaltsvorschuss und keinen cent unterhalt. ab april fällt der älteste sogar raus. das sind dann 186 euro weniger pro monat. und ? heul ich deswegen rum? nein ich finanziere weiterhin meine kinder. und muss alle drei monate für meine exfrau prüfen lassen ob ich ihr gegenüber nicht unterhaltspflichtig bin .... so schauts aus.

  • Ich habe lt. Gehaltsbeleg 865 € Netto. Angegeben habe ich 1000,00 € Netto, steht ja auch in den Urteilen, sowie in der Entscheidung des OLG.

    Du verdienst also 1000€ Netto und bekommst keine Zuschüsse wie Wohngeld?
    Wie hoch ist denn Dein Bruttogehalt? Kann ja nicht sehr viel höher sein, denn bei so einem geringen Gehalt hat man ja fast keine Abzüge.

  • Schaffen es auch zwei Elternteile zusammen nicht, Beide Hartz IV zum Beispiel, dann springt Papa Staat ein. Aber nicht in Form des Mindestunterhaltes, sondern in Form des Existenzminimums für das Kind.


    Und genau da werden die § ungerecht. Denn wenn beide H4 kriegen legt sich der nicht-zahler auf die faule haut und sagt: ich krieg h4 ich kann nicht. und der betreuende elternteil hat die arschkarte, denn er kann schauen wie er das kind durch kriegt. und was da vom staat kommt, reicht grade mal so damit das kind überleben kann. grosse sprünge kannst du nur machen wenn du nebenbei noch einen guten job hast oder eben sparen kannst. ABER DAS MACHT DAS ERZIEHENDE ELTERNTEIL NICHT DER TEIL DER NICHT ZAHLT.


    Faktum: BEide kriegen H4 aber wir mit den Kindern haben immer die Arschkarte. ABER: meine Arschkarte ist aus echtem Gold, denn ich habe die Kinder !!!!!!!!!!!!!! (mal ganz nebenbei erwähnt)

    Einmal editiert, zuletzt von Nordlicht32 ()