Wenn das Kind entfremdet wird

  • Schließe mich den Vorrednern an.
    Guten RA suchen, Klage bei Gericht einreichen, da aber auf jeden Fall betonen, dass du den Weg über das Jugendamt versucht hast, um eben eine Verhärtung der Fronten zu verhindern. Ggf. auch die Briefe erwähnen, wenn das Gericht beim JA nachfragen sollte (oder das JA zu einer Stellungnahme gebeten wird, was nicht ungewöhnlich ist), dann haben die echt Erklärungsnot, wenn die Deine Briefe schreddern oder nicht beantworten. Wenn mal EIN Brief auf dem Postweg "verloren geht", dann kann da keiner was gegen sagen, aber wenn das mehrfach passiert, dann wirft das Fragen auf...

  • Auf dem Postweg können die nicht verlohren gehen, da die persönlich bei den abgegeben werden, bzw. bei den in den Briefkasten gesteckt werden.
    Der JA-Leiter hat am Telefon persölich gesagt "Ich werde Ihren Brief jetzt schreddern, denn dafür bin ich nicht zuständig"

  • Auf dem Postweg können die nicht verlohren gehen, da die persönlich bei den abgegeben werden, bzw. bei den in den Briefkasten gesteckt werden. Der JA-Leiter hat am Telefon persölich gesagt "Ich werde Ihren Brief jetzt schreddern, denn dafür bin ich nicht zuständig"


    Was du aber wahrscheinlich nie beweisen können wirst.


    Merke:
    Kommunikation mit Ämtern und erst recht mit Jugendämtern und noch viel erstrechter als Vater mit Jugendämtern immer schriftlich und mit Empfangsbelegen.


    Meine Post bekommen die grundsätzlich per Fax. Da habe ich einen Sendebericht und kann jederzeit nachweisen, dass und wann das entsprechende Schreiben in ihrem Zuständigkeitsbereich angekommen ist. Warum es sich dann bspw. nicht in der Akte findet werden die im Fall der Fälle dann begründen müssen.
    Mit irgendwelchen Eingangsstempeln auf irgendwelchen Kopien der Schreiben die ich persönlich abgebe habe ich nie angefangen. Da sitzt du nämlich am kürzeren Hebel, wenn die einfach "Nö" sagen.


    Das für unsere beiden jüngeren Kinder zuständige JA gibt (oder gab) mir bspw. NIE irgendwas schriftlich und wenn überhaupt dann nur telefonisch auf mehrmaliges Nachfragen. Wenn ich dann jeweils gesagt habe, dass ich das gerne schriftlich hätte bekam ich zur Antwort "Das bekommen sie nicht schriftlich von mir.". Wenn ich dann entgegnete, dass ich dann gerne diese Aussage das ich nichts schriftlich bekomme schriftlich hätte hieß es nochmal "Auch das bekommen sie nicht schriftlich."


    Ähnlich verfährt man dort auch mit Beschwerden. Die werden einfach ignoriert. Mit einer Ausnahme:
    Ich habe es einmal geschafft, dass reagiert wurde indem ich nach wiederholter Fristsetzung und angemessener Wartezeit den Landrat anschrieb (natürlich per Fax) und ihn darüber in Kenntniss setzte, dass ich sehr wohl meine Rechte und die Fristen innerhalb derer Zwischen-/Abschlussbescheide über Beschwerden zu ergehen haben kenne. Kurze Zeit später meldete sich die Amtleiterin bei mir um einen Gesprächstermin anzusetzen.
    Zu diesem kam ich natürlich nicht alleine. Auf die Frage, wer denn meine Begleitung sei bekam sie die angemessene Antwort das sei mein mir rechtlich zustehender Beistand, den ich jederzeit in Form ein mir beliebenden Perosn dabei haben dürfe. Die Augen wurden größer aber die Begleitung war kein Thema mehr.
    Und es kam wie es kommen musste. Im Gespräch wurde ganz anders auf die geschilderten Umstände eingegangen als anschließend im schriftlichen Bescheid. Aber dafür hatte ich ja meinen Beistand, der alles bezeugen konnte ;)


    Ok, ich bin dort auch als arbeitverursachender Querulant abgestempelt aber damit kann ich gut leben, weil ich nicht damit angefangen habe :D

  • Sie findet immer neue Krankheiten, damit ich mein Kind nicht sehen kann. Das geht los bei Verdach auf EHEG über den Mund Hand Fuss Virus und und und.
    Das Jugendamt mag nicht helfen, die halten sich schön bedeckt und machen nichts,


    Hallo Gutmütig,


    "entfremdet" ist ein weiter Begriff.


    Mir wird oftmals viel zu schnell zum Gang zum Anwalt geraten. Wichtiger ist es doch, zu beurteilen, wie der derzeitige Status Quo aus neutraler Sicht betrachtet ist.


    Wie oft siehst Du das Kind? Wie alt ist es? Wie groß ist die Entfernung zwischen Euch? Wie oft wurde der Umgang bereits abgesagt?


    Ohne diese Informationen wäre es fahrlässig, Dir zum Gang zum Anwalt zu raten. Der tut seine Arbeit schließlich nicht um Gotteslohn.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Diese ganze Prozedur fand schon einmal vor wenigen Jahren übers Jugendamt statt und es wurde dem Umgang mütterlicherseits stattgegeben. Mit Urlaub, Übernachtung usw. Es funktionierte der Umgang gut. Bis ich anfing Fragen zu stellen, die unser Kind betreffen, Kita, Gesundheit usw. Von da an wurde erst der Umgang auf wenige Stunden gekürzt, nach einschalten des Jugendamtes, wieder auf 24 Stunden alle 14 Tage verlängert und nun stetiges kranksein an den Umgangswochenenden angegeben.

  • Bis ich anfing Fragen zu stellen, die unser Kind betreffen, Kita, Gesundheit usw.


    vermutlich waren es fragen, die die sogenannte "alltagssorge" betreffen und die hat die mutter, wenn die kinder bei ihr wohnen...


    hart gesagt : es geht dich nichts an und die mutter kann aber muss dir nicht (alles) berichten...


    sie ist dir nicht rechenschaftspflichtig, ihr müsst euch, bei gsr, nur über wichtige veränderungen im leben des kindes einigen...

  • vermutlich waren es fragen, die die sogenannte "alltagssorge" betreffen und die hat die mutter, wenn die kinder bei ihr wohnen...


    hart gesagt : es geht dich nichts an und die mutter kann aber muss dir nicht (alles) berichten...


    sie ist dir nicht rechenschaftspflichtig, ihr müsst euch, bei gsr, nur über wichtige veränderungen im leben des kindes einigen...


    Jo, klar: Umgang läuft gut, KV interessiert sich für's Kind, da sollte KM mal aber ganz schnell den Umgang einschränken... :radab


  • Jo, klar: Umgang läuft gut, KV interessiert sich für's Kind, da sollte KM mal aber ganz schnell den Umgang einschränken...


    natürlich sollte der umgang NICHT eingeschränkt werden!!!


    ich habe nur überlegt, warum nicht nur die mutter, sondern AUCH das jugendamt so merkwürdig reagieren :hae:

  • natürlich sollte der umgang NICHT eingeschränkt werden!!!


    ich habe nur überlegt, warum nicht nur die mutter, sondern AUCH das jugendamt so merkwürdig reagieren :hae:


    Ach so, dann meinst Du also, das JA hält sich raus (mehr ist es ja nicht), weil KV sich für sein Kind interessiert und Fragen stellt?
    Ich finde diese Geisteshaltung, sehr strange: Wenn ein KV Fragen zum gemeinsamen Kind stellt, die möglicherweise ein Jota über seinen rechtlichen Anspruch hinaus gehen, wird erstmal nach den juristischen Grundlagen gesucht, um diese Fragen abzublocken. Die normale und m.E. gesunde Haltung wäre, dass KM sich freut, dass KV sich interessiert und entsprechend gerne Auskunft gibt. Wer daraufhin den Umgang einschränkt ist m.E. nur beschränkt erziehungsfähig...


  • Ach so, dann meinst Du also, das JA hält sich raus (mehr ist es ja nicht), weil KV sich für sein Kind interessiert und Fragen stellt?


    nein, ich halte es für möglich, dass "man" meint, dass er sich zu sehr in den alltag einmischen will...


    wir wissen ja nicht WIE er gefragt hat und ob es bei nachfragen bleiben sollte :hae:







    ich versuche nur, mir das verhalten des jugendamtes zu erklären :hae:


  • TS hat ja geschrieben, dass es das gleiche Thema in der Vergangenheit schon einmal gab: Damals kürzte KM Umgang, KV schaltete JA ein und Umgang wurde wieder ausgeweitet. Und jetzt läuft das gleiche Spiel wieder. Wenn der JA-Leiter sagt, dass er nicht zuständig ist, hat er ja insofern recht, als eine verbindliche Regelung nur vor Gericht erreicht werden kann. Offensichtlich sieht das JA wohl kaum noch Chancen für eine Vermittlung.

  • Wenn der JA-Leiter sagt, dass er nicht zuständig ist, hat er ja insofern recht, als eine verbindliche Regelung nur vor Gericht erreicht werden kann. Offensichtlich sieht das JA wohl kaum noch Chancen für eine Vermittlung.


    ja, :hae: kann auch stimmen :hae:

  • vermutlich waren es fragen, die die sogenannte "alltagssorge" betreffen und die hat die mutter, wenn die kinder bei ihr wohnen...


    hart gesagt : es geht dich nichts an und die mutter kann aber muss dir nicht (alles) berichten...


    sie ist dir nicht rechenschaftspflichtig, ihr müsst euch, bei gsr, nur über wichtige veränderungen im leben des kindes einigen...


    Es geht dabei nicht um die Alltagssorge, sondern um Dinge die gemeinsam entschieden werden müssen.

  • natürlich sollte der umgang NICHT eingeschränkt werden!!!


    ich habe nur überlegt, warum nicht nur die mutter, sondern AUCH das jugendamt so merkwürdig reagieren :hae:


    weil das Jugendamt feststellen musste, dass sich viele Ämter sehr weit aus dem Fenster gelehnt haben, weil sie bei der Mutter nicht nachgefragt haben, ob sie ASR hat oder nicht, sonder einfach der Meinung waren Mutter darf alles allein entscheiden und jetzt in arger Erklärungsnot sind.

  • ja, :hae: kann auch stimmen :hae:


    Bingo :daumen aber wenn ich das hier richtig gelesen habe, werden bei anderen Jugendämtern auch Umgangsvereinbarungen erarbeitet, um alles auf friedliche Weise zu klären. Warum macht das eine Jugendamt das so und das andere sagt, nein für Umgangsvereinbarungen sind wir nicht zuständig.

  • Hi,


    eine Umgangsvereinbarung nuß beim JA vorgelegt werden, und "die" gehen nachen Standard :rolleyes2:


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Sorry, bevor weitere Fragen kommen. Ich durfte für meine Frage mal den Zugang meiner Bekannten nutzen, nur leider weiß ich nicht, wie ich dies hier nochmal in meinem Anfangsposting einfügen kann. :hilfe

  • Hallo Gutmütig,


    wie oft ist denn nun das Kind bei Dir? Wie oft wurde der Umgang bereits abgesagt?


    Beste Grüße
    FrauRausteiger


    Nachdem ich vor ein paar Jahren schonmal das Jugendamt eingeschaltet hatte, war es immer von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend alle 2 Wochen, dann wurde es von ihr einfach von Sa Mittag auf Sonntag Abend alle 2 Wochen gekürzt, als ich fragte warum, wurde es damit begründet, dass es für das Kind zu viel Stress ist. 4 Wochen später kürzte sie die Zeit von Sa Mittag bis Sa Abends alle 2 Wochen. Ich habe dann beim JA angeklopft, da wurde der Umgang "ausgeweitet" von SA Mittag bis SO Nachmittag alle 2 Wochen. Durch das hin und her war ich der Meinung eine Umgangsvereinbarung wäre wichtig für die Kontinuität. Und nun ist das Kind zu Umgangswochenenden seit ca 8 Wochen krank.


    Babbedeckel meinst du eine gerichtliche Umgangsvereinbarung?