Wenn das Kind entfremdet wird

  • Ich suche einfach nur Hilfe die ich im Moment nicht finde. Meine "noch" Ehefrau und Mutter unserer Tochter ist dabei mir das Kind zu entfremden. Mittlerweile benennt Sie den wiedermal neuen Partner (seit ca. 7 Monate) als Papa zu bezeichnen. Und das passiert alle 10 Monate, das ist die Fluktuation der Männer derzeit bei ihr. Sie findet immer neue Krankheiten, damit ich mein Kind nicht sehen kann. Das geht los bei Verdach auf EHEG über den Mund Hand Fuss Virus und und und.
    Das Jugendamt mag nicht helfen, die halten sich schön bedeckt und machen nichts, manche Mitarbeiter von denen Schreddern die Schreiben die ich sende. Also von denen brauch ich mir nichts erhoffen. Soll ich nun die Mutter Verklagen oder weiter versuchen eine gute Lösung zu finden.

  • Hallo mache nicht denn gleichen fehler wie ich. Du mußt kämpfen. Suche mal im Internet unter Pas ist ein englisches wort für Eltern entfremdung. Vergiss das jugendamt für die bist du nur eine last. Mir sagten sie zum wohle des kindes nur zweimal die woche anrufen obwohl ich 600km weit weg lebe. Kleiner trost es geht auch Frauen so beim Jugendamt. Aber kämpf für dein Recht. Gruß aus Worms

  • Scheibenkleister...


    Gibt es irgendeine Form von Umgangsvereinbarung (s. Archiv)?
    Falls nein, würde ich eine aufsetzen, mit 10-tätiger Frist zur Unterschrift zusenden, einen Termin beim JA, um die Vereinbarung durchzusprechen und nach max. 3 Wochen einen Fachanwalt beauftragen, den Umgang gerichtlich regeln zu lassen.


    Wie alt ist das Kind?

  • Hi,



    sofort Klage, sonst kann dir später vorgeworfen werden, daß es dir ja zu spät einfallen würde :rolleyes2:


    Hast du mal beim JA-Leiter angeklopft ?


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hi,

    Ich dachte immer eine friedliche Einigung ist zum Wohle des Kindes besser als ein Klagen, da sich meist dadurch die Fronten noch mehr verhärten.

    ich würde auf Umgang klagen, ersatzweise ABR, wegen BindungsINtoleranz ...


    Viel härter können doch die Fronten nicht sein ... :frag


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • ibt es irgendeine Form von Umgangsvereinbarung (s. Archiv)?
    Falls nein, würde ich eine aufsetzen, mit 10-tätiger Frist zur Unterschrift zusenden, einen Termin beim JA, um die Vereinbarung durchzusprechen und nach max. 3 Wochen einen Fachanwalt beauftragen, den Umgang gerichtlich regeln zu lassen.


    Genauso würde ich auch vorgehen. Auch wenn du zum JA kein Vertrauen mehr hast und denkst die nehmen dich nciht ernst, solltest
    du die trotz alledem nochmals aufsuchen und dein Anliegen vortragen. Am besten du nimmst noch jemanden als stillen Zeugen mit,
    wenn es geht keinen Verwandten.


    Sollte das alles innerhalb einer bestimmten Frist nicht fruchten dann RA suchen und entsprechende Klage beim zuständigen
    FamG einreichen. Also du bist jetzt gefragt.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Hi,

    das ist der, der die Schreiben schreddert

    :amok:
    ...dann mach erst mal die Klage, dann werden sie tätig ;)
    Später würde ich mich um den JA-Leiter kümmern.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Wende dich doch mal an den Väteraufbruch.de die haben da sehr viel Erfahrung und können dir bestimmt nen Rat geben.

    Ihr lacht über mich, weil ich anders bin? Ich lache über Euch, weil Ihr alle gleich seid***Kurt Cobain

  • Ich dachte immer eine friedliche Einigung ist zum Wohle des Kindes besser als ein Klagen, da sich meist dadurch die Fronten noch mehr verhärten.


    Also wenn eine Umgangsvereinbarung abgelehnt wird kann man in meinen Augen nicht mehr viel verhärten.
    Es klingt gerade nicht so als ob sie überhaupt eine Einigung will - friedlich oder nicht.


    Ich glaube nicht das es Sinn macht noch länger "nett" zu sein.

  • Das Jugendamt will von einer Umgangsvereinbarung nichts hören. Breife werden einfach ignoriert, es kommen keine Antworten mehr von deren Seite.


    Weil der böse Papa (also du) sich einfach nicht damit abfinden will sein Kind zukünftig zurerst seltener und irgendwann nie wieder zu sehen. Stattdessen tut er alles in seiner Macht stehende um das zu verhindern und macht dem Amt damit dummerweise auch noch arbeit. Du bist ein Querulant ;)
    Ich würde sagen: Pfeif auf's Jugendamt. Guten Willen zur außergerichtlichen Einigung hast du mehr als genug gezeigt. Jetzt müssen halt die Wattebäuschchen weggelegt und stattdessen der Waffenschrank geöffnet werden.

  • dann bleibt dir nur der Weg zum Fachanwalt und Klage auf Umgang, dort wird eine Vereinbarung geschlossen, an die sich beide ETs halten müssen, vergiß nicht das Ordnungsgeld mit aufnehmen zu lassen, es wird vielleicht nicht "eingetrieben", aber es sollte abschreckende Wirkung für Spielchen der KM haben!!


    Noch mehr verhärten können sich die Fronten nicht mehr!! Wenn ihr eine feste Vereinbarung habt und die leben könnt, wird sich wahrscheinlich nach einiger Zeit der Eingewöhnung alles gut einspielen, so dass ihr auch mal lockerer agieren könnt, aber jetzt brauchst du Unterstützung von Anwalt und Gericht!!

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • Merke:
    * Nur 50% aller Eltern sind Mütter !
    und
    * Artikel 3 im Grundgesetz gilt auch für Männer !