Kindergeld bei Wechsel des BET - Ausgleich Rückstand/Nachzahlung

  • Hallo alle zusammen,
    heute hätte ich dann auch mal eine Frage:


    Seit einigen Monaten wohnt ja eines meiner Kinder auf eigenen Wunsch (und nach einigem Hin und Her auch mit Zustimmung der KM) bei mir und meiner LG und ich habe das ABR beantragt. Dazu wollte der Richter erst mal ein "Probewohnen" machen bevor er darüber endgültig entscheidet. Logisch - ich bin ja schließlich nur ein KV. Aber das ist ein anderes Thema ;)


    Da wir also damit eine gewisse Zeit in der Warteschleife hängen hatte ich zuerst mal kein Kindergeld beantragt. Es gab ja nichts schriftliches. Meine Tochter war noch nicht einmal zu mir umgemeldet und besuchte auch weiterhin die Schule an ihrem alten Wohnort.
    Das konnte natürlich nicht ewig so weiter gehen, weshalb das Kind also zum neuen Schuljahr an unserer örtlichen Schule angemeldet wurde. Da es sich hierbei um eine größere Entfernung dreht ging das natürlich nicht ohne sie auch entsprechend zu mir umzumelden. Beides hab ich dann mit dem schriftlichen Einverständnis der KM auch gemacht. Soweit so gut.


    Die Warteschleife dauert übrigens immer noch an, obwohl die festgelegte Zeitspanne längst rum ist. Der Richter hat aber wohl noch keine Lust :(


    Soweit zur Vorgeschichte und ich komme wieder zum Kindergeld:
    Das hab ich dann im September auch mal beantragt. Nicht weil wir es unbedingt zum Leben brauchen, aber weil es manches einfacher macht. So könnte meine Tochter jetzt wo sie die ganze Woche bei uns ist bspw. ein entsprechende adäquant eingerichtetes Kinderzimmer gebrauchen. Nicht, dass sie keine Möbel hätte, aber die vorhandenen sind eher nacht dem Motto "für alle zwei Wochen ein WE reicht es". Ihr wisst was ich meine.


    Den Antrag stellen hat auch gar nicht weh getan und die Familienkasse hat weiter keine Probleme gemacht - wenn man mal davon absieht, dass die Bestandsdaten nicht unbedingt als aktuell zu bezeichnen waren und - jetzt kommt der Casus-Knacksus - die KM die ganze Zeit immer noch das Kindergeld bekommen hat. Soweit so gut - oder schlecht.


    Auch damit hat die Familienkasse kein Problem. Die sagen einfach "Wir holen uns das von der KM zurück und sie bekommen entsprechend nachgezahlt. Dauert nur eine Weile bis der entsprechende Bescheid an die KM rechtskräftig ist."


    Nun hat die KM natürlich von ihrer Familienkasse Post bekommen und soll den offenen Betrag zurückzahlen wobei sich die Familienkasse angeblich nicht auf eine Ratenzahlung einlässt. Ob das stimmt oder nicht kann ich nicht beurteilen.
    Da die KM das aber nicht kann (Frage: Wo ist das KG denn hin???) hätte sie nun gerne, dass ich der Familienkasse - entgegen den Fakten - mitteile, dass sie das Kindergeld an mich weitergeleitet hat. Im Gegenzug würde sie dann den offenen Posten bei mir in Raten zu 50€ abstottern. Soweit hätte ich da sogar gar kein Problem mit. Obwohl sie mir in der Vergangenheit oft genug Knüppel in den Weg geworfen hat und Rückstand (s. unten) sofort hat beitreiben lassen. Aber ich bin halt ein gutmütiger Mensch...
    Ich würde das bei der Familienkasse allerdings dann so formulieren, dass bei ich denen auf die Nachzahlung verzichte, weil ich eine entsprechende Vereinbarung mit der KM getroffen hätte. Alles andere könnte ja irgendwann mal als Bumerang zurückkommen.


    Für mich wäre nun ein "Vertrag" denkbar, in dem vereinbart wird, dass sie wie gesagt in 50€-Häppchen den Betrag abzahlt und diese 50€ mit dem monatlich fälligen KU für meine anderen Kinder verrechnet werden. Ich sie also gleich einbehalte. In 15 Monaten wären wir dann durch.


    Rechtlich ist das dann wohl als zinsloses Darlehen anzusehen und genau da geht jetzt die Unklarheit los:


    1. Was ist, wenn die KM - was gut sein kann - in Vebraucherinsolvenz gehen sollte? Bin ich dann mit dem Kindergeldbetrag einer der Gläubiger oder hätte die Rückzahlungsvereinbarung wie oben beschrieben weiter Bestand?


    2. Wie ist das mit dem Einbehalten des Betrages vom laufenden Unterhalt? Vor einiger Zeit wohnte schon mal eines meiner Kinder für 1,5 Jahre bei mir und ich habe das KG (das weiter an die KM ging) mit dem laufenden Unterhalt verrechnet. Da hat mir dann hinterher der Richter gesagt das ginge nicht, wäre unrechtmäßig und ich hätte jetzt entsprechenden KU-Rückstand...


    Versteht mich nicht falsch:
    Ich bzw. meine Tochter bekomme(n) schon keinen Unterhalt bzw. -vorschuss. Da hätte ich wenigstens gerne das Kindergeld.
    Wenn ich wetten müsste, dann würde ich glatt darauf tippen, dass die richterliche Entscheidung frühestens ergeht nachdem das Kind demnächst 12 Jahre alt ist. Ein Schuft wer böses dabei denkt :brille

  • Viel dazu beitrage kann ich nicht, aber mit dem KU verrechnen, das hat dir der Richter ja damals schon gesagt, geht nicht....
    Ich kenne auch jemand, der aufgelaufene Schulden, die beide hätten abzahlen müssen, mit KU verrechnet hatte und das hat im Nachhinein auch nicht gegolten.


    Wegen der Insolvenz kann ich dir nicht weiterhelfen.
    Aber hätte dir nicht von Anfang an klar sein müssen, dass die KM weiterhin das Kindergeld bekommen hat. Das verpufft ja nicht oder behält der Staat (ohne entsprechenden Hinweis) einfach so ein. Sie hätte es dir - auf deinen "Antrag" hin gleich weiterleiten müssen.
    Klar, dass dir das jetzt nicht weiter hilft, aber blöd ists (die Angelegenheit - nicht du!!) schon, dass du das versäumt hast.

  • Ich kenne auch jemand, der aufgelaufene Schulden, die beide hätten abzahlen müssen, mit KU verrechnet hatte und das hat im Nachhinein auch nicht gegolten.


    Dann bin ich da ja wenigstens nicht der einzige.


    Sie hätte es dir - auf deinen "Antrag" hin gleich weiterleiten müssen.


    Naja, vom Papier her hätte sie es der FK mitteilen müssen. So steht es nämlich auf dem Antrag den man unterschreibt.


    aber blöd ists (die Angelegenheit - nicht du!!) schon, dass du das versäumt hast.


    Blöd ist es eigentlich gar nicht. Wenn ich einfach nichts mache bekomme ich demnächst die Nachzahlung und die KM hat ein Problem. Es geht ja darum einen tragfähigen Kompromiss zu finden. Insbesondere deshalb, weil die FK es sich wahrscheinlich einfach macht und den Rückstand so lange mit dem laufenden KG für die beiden anderen aufrechnet bis Null raus kommt. Die Leidtragenden sind dann zwei von drei Kindern :(
    Irgendwann zwischendurch hatte sie im Gespräch (es ging um das weniger an KU weil ja jetzt ein Kind weniger) auch mal gesagt "...und du bekommst auch noch über 360€ von mir". Es war ihr also schon bewusst. Nur gesehen hab ich die nie...

  • Die Familienkassen bauen da mal wieder ihr eigenes Recht. Und da kommen so monströse Entscheidung. Wenn Deine Tochter "zur Probe" bei Dir gewohnt hat, dann ist sie noch nicht gewechselt. Man meldet ja auch das Kindergeld nicht um, wenn ein Kind in Ferien kommt. Erst ab dem Augenblick, wo es "sicher" ist, hat man den Anspruch auf Kindergeld.
    Die Familienkasse definiert das aber anders. Sie spricht von "im Haushalt aufgenommen". Begriffe wie GSR, ASR, ABR und Elternvereinbarung sind für die nicht existent. Bedeutet: Wenn ich Dein Tochterkind entführe und in meinen Keller sperre, werde ich für Entführung verknackt, kann aber, bis ich erwischt werde von der Kripo, Kindergeld für dein Tochterkind beantragen, weil ich es nachweislich in meinen Haushalt aufgenommen habe...


    So das Extrem. In der Sache hat Deine Ex für die Tochter weiter den Wohnraum zur Verfügung stellen müssen, Strom und Heizung gezahlt usw. Die laufenden Kosten bleiben ja irgendwo ... Im Prinzip hättet Ihr Absprachen treffen müssen bei der Aufenthaltsklärung. Oder eben jetzt. Aber jetzt im Nachhinein die Rechnung rückwirkend aufzumachen ist problematisch.
    Klagt die Mutter, steht es mindestens 50:50. Je nach Laune des Gerichts müsstest Du nachweisen, dass die Absprache vor Monaten eine endgültige war - oder die Mutter das Gegenteil. Ich mutmaße, sie würde sogar gewinnen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn Deine Tochter "zur Probe" bei Dir gewohnt hat, dann ist sie noch nicht gewechselt.


    Wie ich oben schon schrieb ist sie gewechselt, da sie mit Einverständnis der Mutter zu mir umgemeldet wurde, weil ich sie sonst aufgrund der Entfernung Schulort <> Meldeort hier gar nicht hätte an der Schule anmelden können.


    Man meldet ja auch das Kindergeld nicht um, wenn ein Kind in Ferien kommt.


    Dann meldet man es auch nicht vom Wohnsitz her um. Außerdem sagt das Merkblatt der Familienkasse dazu

    Zitat

    Eine nur tageweise Betreuung während der Woche oder ein wechselweiser Aufenthalt [...] begründet keine Haushaltsaufnahme.


    Erst ab dem Augenblick, wo es "sicher" ist, hat man den Anspruch auf Kindergeld.


    Das sieht die Familienkasse in ihrem Leitfaden und ihren Ausführungsbestimmungen anders


    Die Familienkasse definiert das aber anders. Sie spricht von "im Haushalt aufgenommen".


    Eben.


    Wenn ich Dein Tochterkind entführe und in meinen Keller sperre, werde ich für Entführung verknackt, kann aber, bis ich erwischt werde von der Kripo, Kindergeld für dein Tochterkind beantragen, weil ich es nachweislich in meinen Haushalt aufgenommen habe...


    ...aber gesetzeswidrig. Oder willst du dann vielleicht auch noch Unterhalt von mir???


    In der Sache hat Deine Ex für die Tochter weiter den Wohnraum zur Verfügung stellen müssen, Strom und Heizung gezahlt usw.


    Nein, hat sie nicht. Knapp einen Monat nachdem unsere Tochter bei mir eingezogen ist, ist meine Ex mal wieder um- und mal wieder mit ihrem Freund zusammengezogen. Seitdem hat das Kind dort kein eigenes Zimmer mehr - owohl genügend Zimmer da wären. Aber man hat aus denen lieber ein Bügelzimmer und ein Arbeitszimmer gemacht und unser mittlerer muss jetzt immer zum jüngsten ins Zimmer wenn unsere Tochter am WE hin geht :radab
    Bei mir dagegen gab es sogar noch diverse Einmalkosten wie bspw. Schulbücher, mehr Klamotten usw. weil da logischerweise für eine 7-Tage-Woche mehr benötigt wird als bei 2 Tagen in 2 Wochen. Und zwar ohne Unterhalt zu bekommen.


    Die laufenden Kosten bleiben ja irgendwo ...


    Hier auch - oder sogar eher hier.


    Je nach Laune des Gerichts müsstest Du nachweisen, dass die Absprache vor Monaten eine endgültige war - oder die Mutter das Gegenteil. Ich mutmaße, sie würde sogar gewinnen.


    Das hieße aber, dass das Gericht entgegen den geltenden Richtlinien der Familienkassen urteilen und diese damit automatisch für gesetzeswidrig erklären würde.


    Wie dem auch sei...
    Das Kernproblem liegt ja darin, dass meine Ex die Knete nicht hat um sie an die Familienkasse zurück zu zahlen oder an mich weiter zu leiten. Und einfach mit dem laufenden Unterhalt aufrechnen ist problematisch.
    Die Familienkasse macht es sich einfach und verrechnet die ausstehende Rückzahlung so lange mit dem laufenden Kindergeld bis der Rückstand ausgeglichen ist. Der Haken daran ist, dass meine Ex dann etwa zwei Monate für unsere beiden anderen Kinder kein Kindergeld bekommen würde. Das ist natürlich nicht der Weisheit letzter Schluss und letzten Endes müssen die Kinder das ausbaden. Entweder unsere Tochter, wenn ich sage ich hab das Kindergeld von meiner Ex bekommen und sie zahlt dann nichts zurück. Oder die beiden anderen, wenn die Familenkasse zwei Monate nichts zahlt und damit einfach das Geld fehlt um die Ausgaben zu decken.


    Jetzt folgende Idee:
    Ich zahle meiner Ex einen Vorschuss auf den laufenden Unterhalt für die beiden Kinder die bei ihr wohnen. Diesen Vorschuss bekomme ich über einen Zeitraum X zurück indem entsprechende Rückzahlungsbeträge vom laufenden Unterhalt verrechnet werden.
    Dabei dürfte es ja eigentlich dann nicht zu einem spitzfindig gerechneten und argumentierten Unterhaltsrückstand kommen, weil ja schließlich vorher ein entsprechender Vorschuss geleistet wurde. Wenn das dann auch so in einem zuvor aufgesetzten Schriftstück und im Verwendungszweck der Überweisung deutlich wird müsste das nach meiner Auffassung eigentlich safe sein. Oder habe ich irgendwo einen Haken übersehen?


    Im Sinne des Kindes werden ich den Betrag jedenfalls nicht einfach in den Wind schreiben...

  • Mit Unterhalt verrechnen geht nicht, wie du weißt. Wenn du dir unsicher bist, dass sie dir die 50 € Raten zahlt... wie wäre es damit... Du zahlst den Unterhalt die nächsten 15 Monate in bar an sie, bei Kinder-Übergabe, sie unterschreibt dir, dass sie den KU in Höhe von ... gezahlt hat und noch in dem Moment wo sie das Geld in der Hand hat, zahlt sie dir die 50 € auch gegen Quittung. Am besten und schnellsten kann ich mir vorstellen, du hast die Quittungen schon vorbereitet bei Geld und Kindübergabe ;)

  • Am besten und schnellsten kann ich mir vorstellen, du hast die Quittungen schon vorbereitet bei Geld und Kindübergabe


    Und hinterher jede Menge Arbeit, weil sämtliche Stellen den geflossenen Unterhalt sich anhand von Kontoauszügen nachweisen lassen falls erforderlich. Da dort dann aber nichts mehr steht melden die sich als nächstes bei mir, ob ich denn nicht mal Lust hätte Unterhalt zu zahlen. Und schon muss ich mir dann wieder die Arbeit machen und denen was nachweisen. Leider alles schon da gewesen :(
    Geht mir dabei auch nur eine Quittung verloren kann ich den jeweiligen Monat nicht nachweisen und habe ein Problem. Da sind mir Kontoauszüge echt lieber...

  • Das Familienrecht und die Kindergeldkasse haben im juristischen Streitfall nichts, absolut nichts miteinander zutun. Beim Familienrecht gehst Du vors Amtsgericht, beim Kindergeld vors Finanzgericht. Die Gerichte interessieren sich für die Gesetzesinterpretationen der anderen nicht die Bohne. (Ich habe vom Familiengericht das alleinige Sorgerecht bekommen, die Ex kurz später vom Fin-Gericht das Kindergeld zugesprochen. Um das Problem aufzulösen, musst Du über Jahre für teuer Geld durch die Instanzen. Und Du klagst gegen den Staat. Die Chance ist da hoch, dass Verfahrenskosten Dir am Bein bleiben ... Jedenfalls kenne ich einige mit ähnlichen Problemen. Den Weg durch die Instanzen ist keiner gegangen. )
    In der Sache hat hier die Familiengeldkasse Mist gebaut. Die muss nämlich die Zahlung sofort aussetzen, wenn jemand fürs selbe Kind beantragt. Deine Ex muss einfach Einspruch einlegen und sagen: Ich habe in gutem Glauben das Geld erhalten und ausgegeben. Notfalls muss sie halt klagen. Probieren würde ich das vor dem Sozialgericht ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe in gutem Glauben das Geld erhalten und ausgegeben.


    Der "gute Glaube" scheitert ja wohl schon daran, dass man - sicher nicht ohne Grund - auf dem KG-Antrag folgendes als zur Kenntnis genommen unterschreibt:

    Zitat

    Mir ist bekannt, dass ich jede Änderung, die für den Anspruch auf Kindergeld von Beduetung ist, unverzüglich der Familienkasse mitzuteilen habe.


    Jedenfalls ist das hier mal wieder ein schönes Beispiel dafür, wie unsere Bürokratie das kleinste bißchen Entgegegenkommen bzw. den Versuch dessen schon im Kein ersticken kann.
    Da es offensichtlich keine rechtssichere Möglichkeit gibt meine Ex nicht in einen finanziellen Engpass zu stürzen und gleichzeit unserer Tochter und mir sicher zu stellen, dass wir auch das Kindergeld bekommen muss ich jetzt wohl einfach nach den etwas wirren Regeln mitspielen. Ergo werde ich gar nichts tun und schon gar nicht irgendeiner Familienkasse mitteilen ich hätte das KG von meiner Ex durchgereicht bekommen. Dann ist es nur eine Frage der Zeit bis die FK dass alles durch hat und wir sowohl das laufende KG als auch den Rückstand bekommen...


    Mir kann jedenfalls kein Gericht vorwerfen ich hätte ungerechtfertigt KG beantragt oder bekommen. Die Richtlinien im Merkblatt der FK sind da recht eindeutig und in einfachem verständlichem Deutsch gehalten. Außerdem habe ich ja lediglich etwas beantragt - genehmigt hat es die FK. Falls ich also, aus welchem Grund auch immer, nicht antragsberechtigt sein dürfte wäre der Antrag abzulehnen.

  • Allen Unkenrufen zum Trotz kam gestern der Bescheid.

    Zitat

    [...]
    für die Zeit von Juni 2011 bis September 2011 wird Kindergeld wie folgt festgesetz: 184,00 Euro monatlich
    [...]
    Die laufende Zahlung ab Oktober 2011 wurde bereits mit Bescheid vom 15.12.2011 aufgenommen.
    Für den Zeitraum von Juni 2011 bis September 2011 erfolgt in Kürze eine Nachzahlung des Kindergeldes in Höhe von 736,00 Euro.


    :tanz:tanz:tanz

  • Gratulation


    Nun wird die KM wohl das Kindergeld zurück zahlen dürfen, dass sie zu Unrecht eingesackt hat.


    lg


    Camper

  • Cool. Gratuliere.


    Ohne jetzt unken zu wollen, aber ich vermute: Da hat eine Befragung der Mutter stattgefunden und sie hat die Wahrheit geantwortet. Taktisch unklug, aber richtig so. Das solltest Du ihr zugute halten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.