Zuschuss zum Auto über die Arge?

  • Hallo,
    noch habe ich einen job, warte aber täglich auf die Kündigung und suche schon nach was neuem.
    In meiner EGV steht drin, dass ein Zuschuss zu einem Auto möglich wäre, wenn meine Fahrtzeit über 2,5h beträgt.


    am 16.11. habe ich nun ein Vorstellungsgespräch. Da wäre die einfache Fahrtzeit rund 1,5h mit den Öffentlichen. Mit einem Auto wären es rund 40min, 37km.


    Kennt sich jemand damit aus und weiß, welche Voraussetzungen wirklich erfüllt sein müssen? Was wäre, wenn Kündigung und Anfang des neuen Jobs genau passen und ich nicht arbeitslos bin? Welche Bedingungen gibt es noch? Wie sind die Chancen das ganze durchzukriegen?

  • Vom Behindertenrecht her kenn ich so etwas.


    Da wird aber nur anteilsmäßig und maximal 9.500,00 € bezahlt. Den Rest musst Du immer noch selbst aufbringen. Dieser Betrag gilt aber nur für Neuwagen. Ist es ein Gebrauchtwagen, dann gibt es entsprechend weniger.


    Und ganz wichtig ist auch, dass Du dem Sozialleistungsträger ein verbindliches Angebot vorlegen musst.


    Bei unmittelbarem Wechsel von einem Arbeitgeber zum anderen sehe ich nur die Bank als Zuschussgeber.


    lg


    Camper

  • ein Hartz4 empfänger darf überhaupt nur ein KFZ im Werte von mnax. 7500 euro haben... Zuschüsse gibts meines Wissens nach nicht,,,, nur Darlehen,, wie es bei ALg 1 ist weiß ich nicht,...

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()


  • wenn meine Fahrtzeit über 2,5h beträgt.

    Damit ist üblicherweise die einfache Strecke gemeint ...
    Somit sehe ich da wenig Chancen.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Hallo,


    da musst du deinen Arbeitsvermittler drauf ansprechen bezüglich eines Zuschusses im Rahmen deines persönlichen Vermittlungsbudgets...Das ist eine Ermessensentscheidung...


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Wie schon gesagt wurde: Nur als Darlehen.
    Ob die da auch weniger Strecke gestatten musst du halt sehen. Liegt vermutlich auch daran wie schwer du vor Ort mit deinem Beruf zu vermitteln bist. Und ALG1 ist nochmal ein anderer Schuh... Aber EGV gibts nur bei ALG2, oder? Bist du Aufstocker? Bin etwas verwirrt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Raanan ()

  • Momentan habe ich weder ALG I noch ALG II, da ich meinen Job noch habe. Da steht aber die mündliche Aussage zur Kündigung, noch habe ich da nichts schriftliches. Also habe ich momentan noch einen Job(+Einkommen).
    EGV habe ich, habe gerade nochmal drauf geschaut. Da steht aber zum Auto nichts drin.
    Vermittelbar bin ich eigentlich gar nicht. Kind ist 8,5h täglich betreut, teilzeitjobs gibt es in dem Bereich gar nicht. Zumindest war in den letzten sechs wochen keiner ausgeschrieben auf den verschiedensten Börsen. Also bewerbe ich mich auf Vollzeitjobs und hoffe, dass ich da etwas mit wenig fahrzeiten finde. wenn ich mich da auf die fahrzeit mit den öffentlichen beschränke, kommen vier stellen in frage. wenn ich fahrzeit mit dem auto dazu nehme, sind es bisher 20 bewerbungen. An den betreuungszeiten kann ich nichts ändern, die sind von der ogs vorgegeben.


    vollzeit heißt 40h-woche, also 8,5h arbeitszeit täglich (inklusive 30min vorgeschriebener gesetzlicher pause). rund 30min einfache fahrt kriege ich organisiert und geschoben, 30min nachmittags allein zb finde ich vertretbar, 1,5h nachmittags allein aber nicht mehr.


    aber vermittlungsbudget ist ein gutes stichwort, da muss ich mal nach googlen, danke. darlehn wäre auch kein thema. es geht auch nur um ne alte möhre, die rund 1-2jahre hält. bis dahin kann ich dann andere lösungen finden.

  • Ob eine Mobilitätsbeihilfe möglich ist, ist eine sog. Kannentscheidung der einzelnen Jobcenter.


    So schreibt z. B. ein Jobcenter auf seine Seite im Netz:


    Diese Leistungen können entsprechend den Bestimmungen des § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III auf vorherigen Antrag gewährt werden bei Aufnahme einer Arbeit, für die Beiträge in die Arbeitslosenversicherung entrichtet werden (siehe auch Vermittlungsbudget).


    Ich kenne zumindest ein Fall, da wurde eine dringende Autoreparatur übernommen, da es ansonsten die Arbeitslosigkeit bedeutet hätte.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • :rolleyes2: schon wieder bei jedem Amt anders :kopf



    Bei uns gibts bis zu 2000 Euro dazu. Als Darlehen. Eigentlich nur, um die Jobsuche zu erleichtern, mit ein bischen Glück, lächeln und betteln auch wenn man erklärt, dass man sonst die Arbeit verliert weil man (nach Verlusst des bisherigen Autos) nicht mehr weiß, wie man sonst hinkommen könnte.


    Wenn man das Dahrlehen erhalten hat um einen Job erst überhaupt zu bekommen, und man innerhalb eines halben Jahres einen Festvertrag hat, dann schenkt unser JobCenter dem Empfänger sogar die Hälfte :wow


    Ich drück dir die Daumen


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • muss man diese logik verstehen? ich will arbeiten, kann aber ohne auto nicht arbeiten. bankkredit gibt es nicht, da kein einkommen. ohne auto kein job.
    da wäre es doch deutlich günstiger mir einmalig 500e als darlehn zu geben, anstatt monatelang alg I (und dann alg II) zu zahlen?


    edit:
    anhand meines lebenslaufs sieht man, dass ich wirklich arbeiten will. seitdem ich 16 bin hatte ich immer einen job, anfangs nebenjob neben schule +uni, dann vollzeit trotz kleinkind (ausbildung + arbeitsplatz)

    Einmal editiert, zuletzt von paulaken ()

  • muss man diese logik verstehen? ich will arbeiten, kann aber ohne auto nicht arbeiten. bankkredit gibt es nicht, da kein einkommen. ohne auto kein job.
    da wäre es doch deutlich günstiger mir einmalig 500e als darlehn zu geben, anstatt monatelang alg I (und dann alg II) zu zahlen?


    edit:
    anhand meines lebenslaufs sieht man, dass ich wirklich arbeiten will. seitdem ich 16 bin hatte ich immer einen job, anfangs nebenjob neben schule +uni, dann vollzeit trotz kleinkind (ausbildung + arbeitsplatz)


    Hih paulaken, es gibt aber ein Schlupfloch im SGBII....


    § 24 SGB II Abweichende Erbringung von Leistungen
    (1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Weiter gehende Leistungen sind ausgeschlossen.


    weiter heißt es
    Leistungen für diese Bedarfe werden gesondert erbracht. Leistungen nach Satz 2 werden auch erbracht, wenn Leistungsberechtigte keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können.


    Die Möglichkeit besteht schon. Ich hatte mich auch mal auf dem § 24 SGGII berufen, da ich kein Geld für einen Umzug hatte als NICHTLEISTUNGSBEZIEHER.

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  • Meine Nummer hast du noch, ich kenne die Gegeben und Gepflogenheiten deines JobCenters bzw. ARGE.



    Gruß
    Christian