Fahrtkosten teilen? Wie ist das üblicherweise?

  • Hallo Leute,


    ich sehe meine Tochter alle 14 Tage. Fahre dafür Freitags hin (300km) und zurück (300km). Das gleich auch am Sonntag. Sind im Monat ca. 3,5 Tankfüllungen, also ca. 250 Euro, ich ich selbst trage.
    Wisst ihr, wie man da "überlicherweise" verfährt? Teilen sich das Mutter und Vater die Fahrtkosten?
    Zum Hintergrund: Wir haben bis Juni diesen Jahres gemeinsam in einer Stadt gewohnt. Dann bin ich berufsbedingt 200km weggezogen, sie ist jetzt auch umgezogen, nochmal 100 km weiter vom Ursprungsort in die andere Richtung, so daß der Weg zum neuen Wohnort meiner Tocher für mich jetzt ca. 300 km beträgt.


    Danke für eure Nachrichten und Hilfe!


    Viele Grüße,
    Tom

  • Danke für die ersten Infos.


    Sie studiert und bekommt wohl BaFöG, wobei ich das nicht zu 100% weiss. Ich bin normaler Arbeitnehmer, habe allerdings jetzt eine Zeit in der Arbeitslosigkeit vor mir, mein Anspruch wird aber erst Mitte November geklärt, und es kann gut sein, daß ich direkt einen neuen Job finde.


    Was meinst Du mit "das ist auch beim unterhalt berücksichtigt durch die anrechnung des kindergeldes"?


    Den Unterhalt zahle ich komplett, 225 Euro.


    Gruß und nochmal Danke für eure Mühe!

  • Hallo
    Mein Mann ist auch einoge zeit 330 km alle 14 Tage gefahren. Aber weil das irgendwann seinem Kind einfach neben schule und Freunde zuviel geworden ist und sie massiv aufällig geworden ist, haben wir die zeiten zuerst auf alle 3 wochen gelegt und jetzt möchte sie nur noch in den Ferien kommen. Dafür geniesst sie die zeit dann aber auch intensiver hier bei uns. Mittlerweile geht das aber auch nicht mehr anders,weil sie nochmals mit der Mutter 130 km weiter weg gezogen ist und die Km bringt meinem Mann das Kind trotzdem noch an den alten Wohnort.
    Vieleicht wäre das auch eine Option für euch? Das die Km die 100 km die sie weg gezogen ist entgegen kommt.


  • danke juwi für den link, aber ich muss gestehen ich finde den Übergang zu den Fahrtkosten nicht


    nein, die sind da nicht erwähnt, nur die anrechnung des halben kindergeldes müsste da zu finden sein :winken:


    fahrtkosten hast du zu tragen, es sei denn ihr einigt euch oder ein gericht entscheidet anders...


    aber wenn sie studentin ist, hat sie bestimmt kaum was übrig :hae:

  • Hi,


    erhöhte Umgangskosten, können je nach Umständen des einzelfalles bei der KU-Berechnung berücksichtigt werden.
    Guck mal in die Leitlinien, deines für dich zuständigen OLGs !
    Du hast eine Entfernung von 200 km geschaffen (?), und die KM nochmal eine Entfernung von 100 km (?).


    :Hm ...da hast du nur die (geringe) Chance dies, wie oben erwähnt, über die KU-Berechnung zu verrechnen, denke ich.


    Kannst du es nicht über eine Einigung mit der KM versuchen ? ...dies ist die billigste und nervenschonenste Methode !


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.


  • Kannst du es nicht über eine Einigung mit der KM versuchen ? ...dies ist die billigste und nervenschonenste Methode !


    Gruß
    babbedeckel

    Das sehe ich genauso. Ich habe das auch schonmal vorsichtig angesprochen, daß die finanzielle Belastung für mich sehr groß ist, und ob sie sich dort einbringen kann. Das hat sie sofort abgelehnt, und mit Kompromissen haben wir so unsere Probleme, leider. Wenn sie das Gefühl hat, auf mich zu zu gehen mit einer Entscheidung dann revidiert sie diese sofort wieder.


    Habt ihr Erfahrung mit Lohnsteuerausgleich und, wie heisst das dann, Familienfahrten? Sprich, kann ich das vielleicht von der Steuer absetzen?

  • Nee - Familienheimfahrten sind was anderes... Das sind Fahrten die du machst wenn du woanders arbeitest als du wohnst und dann am WE zu deiner Familie fährst....


    Kosten des Umgangs kann man nicht von der Steuer absetzen...


    Können ja Eltern die zusammenleben auch nicht ....

  • Was sollen die denn auch angeben? :hae:


    Gehe 10x am Tag die Treppe zum Kinderzimmer hoch und runter :frag


    :lach




    Wie alt ist das Kind denn? Ein Freund von mir hat seine beiden immer über die Mitfahrzentrale fahren lassen. Das passte allerding auch supergut. Die fuhren mit einem Bundeswehrsoldaten, der zufälliger Weise in der Stadt der Kinder stationiert war und in der Nähe des Vaters wohnte. Also sie fuhren immer mit dem selben und es war sehr günstig.


    Eine Einigung mit der KM wäre natürlich am Besten. Vielleicht eine 2:1 Beteiligung?


    Ich drück dir die Daumen :daumen


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Hallo,


    ich denke der einfachste und wohl effektivste Weg wird sein mit ihr ein freundliches Gespräch zu suchen. Sie nicht gleich mit Vorderungen von Fahrtkosten sparen, sondern einfach mal deine Lage darstellen. Vielleicht könnt ihr ja auch eure Umgangsregelung umstellen, so dass du ggf weniger oft hin fährst aber länger bleibst in einer Pension für 2 oder 3 Tage.


    Gehst du den Weg übers Gericht um vielleicht 50 Euro Fahrkostenbeteiligung zu haben, hast dafür aber Gerichtskosten, die du mit den 50 Euro in 3 Jahren noch nicht "reingefahren" hast.

  • Danke kiki! ;-)


    Für Mitfahrgelegenheit und Bahn ist sie noch zu klein, sie ist gerade erst vier geworden. Ich würde auch niemals damit drohen, die kleine nicht mehr abzuholen, das bringt keinem was und wieder Stress mit der Mutter zu riskieren, die dann unsere Regelung torpediert, nein danke :-)


  • Ach die verheirateten könnten schon ne Menge angeben... Zb : Kosten um Kind zur Kita zu fahren... Kosten um es wieder nachhause zu fahren,,,, Kosten zum Sportverein, Kosten zur Schule.... etc-etc---Macht man ja auch so einfach nebenbei .. So ist das ja nicht , daß das dann alles kostenlos wäre wenn man zusammenwohnt... Da hat man ja auch teils enorme Kosten. Und wenn ein Vater der auswärts arbeitet die Kosten zb absezten will dafür das er seine Familie anreisen lässt am WE - dann geht das eben auch nicht...

  • Der Papa meiner Tochter hat auch immer 350 km pro Strecke. Er packt sich das Auto immer mit Mitfahrern über die Mitfahrzentrale voll, dass finanziert die Fahrten zum größten Teil.


    so würd ich das auch machen :daumen
    glaube kaum das von der KM was zu "holen" ist wenn sie Bafög bekommt

  • Fahrtkosten (0,30 € je Kilometer) wegen Umgang können das Nettoeinkommen schmälern. Das mit den 92 € ist ein alter Hut, da das Geld ja gar nicht dem Haushalt zur Verfügung steht, und es somit den notwendigen Selbstbehalt um weitere 92 € schmälern würde.


    Ein Beispiel dafür gibt es hier:


    http://dejure.org/dienste/vern…tenzeichen=1%20UF%2019/10


    und dann auf Thüringer Oberlandesgericht klicken.


    lg

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