1. Kind von KV; Unterhalt usw.


  • Und das würde auch erklären ,wieso er eine Stufe runtergestuft wurde, nur weiss unser JA ja gar nichts von den andern beiden Personen, denen er unterhaltspflichtig ist, die hat er ja nicht angegeben.


    Steuerklasse 3 bedeutet Ehefrau. Zählperson
    Dein unterhaltsberechtigtes Kind.


    Sind zusammen 2 Personen


    Anwalt wird er sich wohl oder übel wieder nehmen müssen, wenn ihn das JA in Brandeburg anschreibt und zu einer anderen Rechnung kommt, wie ich, was naturgemäß zu erwarten ist.


    lg


    Camüper

  • Das JA Brandenburg sagt doch, sie tun nichts, weil er den Unterhalt für unseren Sohn laut denen ja sicher aus seinem Selbstbehalt bezahlen würde.......
    deshalb schrieb ich ja hier :D

  • @Mama...


    halt dich einfach da raus und lass dich von Camper nicht verwirren....Dein Jugendamt ist anscheinend fitter als das in Brandenburg.....also freu dich drüber....Die haben die gleichen Möglichkeiten wie dein Jugendamt.....



    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Boah ist das ein Fetzen!!!!


    2 Söhne, für einen wird gezahlt und der Andere ist Aschenputtel, wie kann man nur so mit zweierlei Maaß messen?? Keiner der Jungs ist "der Bessere"! :kopf

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Boah ist das ein Fetzen!!!!


    2 Söhne, für einen wird gezahlt und der Andere ist Aschenputtel, wie kann man nur so mit zweierlei Maaß messen?? Keiner der Jungs ist "der Bessere"! :kopf



    Ja aber für den ja wohl auch mehr oder weniger unter Zwang...

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Ja aber für den ja wohl auch mehr oder weniger unter Zwang...


    Darum gehts nicht!


    Es geht ums menschliche, da sind mir mit Verlaub irgendwelche JAs die erfolgreich gezwungen haben shiceegal!


    Ich möchte nicht in der Haut einer solchen Mutter stecken, zu wissen das mein Kind Kroppzeug ist und das Andere darf sich über finanzielle Zuwendung freuen!

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

    Einmal editiert, zuletzt von Elin ()

  • Die finanzielle Zuwendung heisst in dem Fall schon 2x Pfändungsandrohung............für den 1. hat er auch ein Jahr lange gezahlt und dann einfach aufgehört......wer weiss, was uns noch blüht, nur ist unser JA eben nicht zimperlich, ich musste da gar nichts machen.........



    Und mir sagt der eiskalt ins Gesicht, mit seiner Frau wäre alles geklärt und er würde wieder zahlen...... :nudelholz

  • Und mir sagt der eiskalt ins Gesicht, mit seiner Frau wäre alles geklärt und er würde wieder zahlen......


    Ich will hier nicht die Tat vom KV schön reden, nur dass es klar ist. Deutschland ist immer noch ein Rechtsstaat und man soll sich auch mit rechtsstaatlichen Mitteln auseinander setzten, wenn schon mal ein Streit da ist und auf dem Privatweg absolut nichts mehr geht.


    Momentan ist, auch in meinen Augen, der KV ein Straftäter. Aber wenn er rechtsstaatliche Mittel einsetzt, könnte es ganz anders aussehen.


    lg


    Camper

  • Das so oder so, Camper. Seine Frau hatte ihn ja auch schon angezeigt wegen dem fehlenden Unterhalt, so das Polizei und Staatsanwaltschaft vor der Türe standen,nur weiss seine Familie ja auch ned wo er ist :kopf Werd nie verstehen, wieso die Behörden nicht zusammen arbeiten...... :Hm

  • Das so oder so, Camper. Seine Frau hatte ihn ja auch schon angezeigt wegen dem fehlenden Unterhalt, so das Polizei und Staatsanwaltschaft vor der Türe standen,nur weiss seine Familie ja auch ned wo er ist :kopf Werd nie verstehen, wieso die Behörden nicht zusammen arbeiten......


    Polizei und Staatsanwaltschaft standen schon vor der Türe?


    Normalerweise ist es so, dass er von der Polizei vorgeladen wird,


    Wenn die Staatsanwaltschaft mit dabei ist, dann rechne ich damit, dass ein Haftbefehl vorliegt.


    Haben die ihn denn nicht gleich mitgenommen?


    lg


    Camper

  • Und schon haben wir 953,34 € Werbungskosten.


    Mittlerweile zwar geklärt, aber Werbungskosten von 900 EUR? Dann soll er in die Schweiz ziehen, dann hat er keine. Man kann auch alles schönreden/rechnen, nur damit kein Unterhalt bezahlt werden muss.
    Warum fliegt er net gleich zur Arbeit? (wären noch höhere Werbungskosten...)


    sind die Werbungskosten durchaus legitim


    In der Höhe nicht.


    nur einem Kind zum Unterhalt verpflichtet ist,


    Nein. Er ist mindestens für 2 Kinder unterhaltspflichtig.


    weil er den Unterhalt für unseren Sohn laut denen ja sicher aus seinem Selbstbehalt bezahlen würde.......


    wie blöd ist denn das JA in Brandenburg?
    Na ja, da sitzt wieder mal ein besonders aktiver Beamter, der sich ja keine Arbeit aufhalsen will. Lieber dann der Mutti erzählen, da ist eh nix zu holen. Kostet zudem auch nix.


    :wand

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • In der Höhe nicht.


    Ja aber momentan geht man offenbar nur von einem Kind aus, und da wären sie legitim.


    Sie wären auch dann legitim, wenn er beide Kinder angegeben hätte, aber aus beruflichen oder persönlichen Gründen (Krankheit z.B.) Gründen auf PKW-Nutzung angewiesen angewiesen ist.


    Dann wird halt das zur Verfügung stehende Einkommen über dem notwendigen Selbstbehalt auf beide Kinder aufgeteilt Also 2 x 120 €


    lg


    Camper

  • Ach Camper - so wie ich die Mama2011 verstanden habe, geht es doch gar nicht darum, wie hoch welche eventuellen Zahlungen sein könnten, und es besteht auch kein Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit - für beide Kinder nicht.


    Der Mann macht sich einfach nen schlanken Lenz, weicht aus, taucht ab indem er sich nicht in seiner Wohnung anmeldet usw....bis das zweite Kind geboren wurde, hat er ja bezahlt, aber auch nur weil seine Next (mama2011) dafür gesorgt hat, dass die Überwwisungen gelaufen sind. Fürs das zweite Kind hat er ja auch erst angefangen zu zahlen, nachdem ihm massiv auf den Schlips getreten wurde...



    Es geht doch hier darum, warum ein mit der Beitreibung des Unterhalts für das erste Kind und dessen Mutter beauftragtes JA nicht tätig wird, bzw. warum zwei Ämter sich gegenseitig keine Amtshilfe geben, nicht zusammenarbeiten, stattdessen zum Schweigen animieren, und wie man sich da korrekt verhalten könnte.
    Die Mama2011 möchte doch nur wissen, ob sie sich, wie vom JA empfohlen, raushalten soll, oder ob sie nicht doch aktiv wird, damit der Herr seinen Verpflichtungen gleichermaßen nachkommt. Hier geht es nicht um Berechnungen, sondern um Hilfe bei der Entscheidung, was richtig oder falsch ist.
    Es geht auch nicht um "was wäre wenn"? oder "hätte-könnte-sollte", wenn diese Situation da ist, dann darfst du gern weder rechnen helfen.

  • Ach Camper - so wie ich die Mama2011 verstanden habe, geht es doch gar nicht darum, wie hoch welche eventuellen Zahlungen sein könnten, und es besteht auch kein Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit - für beide Kinder nicht.


    Sorry, für mich bestehen Zweifel. Aufgrund der Angaben der KM über sein Nettoeinkommen und seinen Fahrweg Wohnung-Arbeitsplatz.


    Zitat

    Es geht doch hier darum, warum ein mit der Beitreibung des Unterhalts für das erste Kind und dessen Mutter beauftragtes JA nicht tätig wird, bzw. warum zwei Ämter sich gegenseitig keine Amtshilfe geben, nicht zusammenarbeiten, stattdessen zum Schweigen animieren, und wie man sich da korrekt verhalten könnte.


    Da stimme ich Dir vollkommen zu. Warum hat das JA in Brandenburg. Nicht längst das JA in BW aufgefordert, den Titel auf 120,00 € zu reduzieren, damit auch das zweite Kind bedient werden kann???


    Geht nicht, weil sich der Kindesvater momentan im nichtrechtsaatlichen Bereich aufhält und das Kind in Brandeburg dem JA in BW verschwiegen hat, sofern ich die TS richtig verstanden habe. Sonst hätte das JA in BW vielecht schon von Anfang an einen Titel über 120,00 € für das KInd in BW erstellt und dem JA in Brandeburg davon in Kenntnis gesetzt.




    lg



    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()