doch 2. Ausbildung unterstützen??

  • Ich blick gerade nicht mehr durch..


    Ich dachte immer eine 2 schulische Ausbildung wird nicht unterstützt..dann hab ich gedacht, ich probier es mal als Umschulung. Also bin ich aufs Amt
    Zur Umschulung haben die nein gesagt da es länger als 48 Monate dauern würde.
    Ok, dann hab ich angefangen zu reden..von wegen wenn ich mit meinem jetztigen Beruf überhaupt jemals Arbeit finden würde dann würde ich trotzdem immer aufs Amt angewiesen sein da ich da nicht genug verdienen würde.
    Es würde mir nur darum gehen das ich die 3 Jahre Ausbildung weiterhin mein Geld bekomme. Nach der Ausbildung hätte ich gute Chancen aufm Arbeitsmarkt.
    Die schulische Ausbildung selber, würde kein Geld kosten..


    Da sagte die Sb vom Amt, dann würde es sie ja günstiger kommen mich die 3 Jahre noch zu bezahlen..ich sollte mich unter Vorbehalt schon mal für nächstes Jahr an der Schule anmelden, was ich auch mit Sicherheit machen werde


    Haben die da auch nen gewissen Spielraum was zu genehmigen? Oder hat sie keine Ahnung gehabt wovon sie redet? Hat sie mir jetzt quasi was erlaubt, was eigentlich verboten ist??
    Ich war immer der Meinung dann würde meinen keinen Cent mehr bekommen wenn man noch ne Ausbildung macht...


    Könnt ihr mir evtl mal weiterhelfen??


    :thanks:

  • wenn du eine schulische ausbildung anfängst, hast du keinen anspruch mehr auf alg2. maximal könntest du bafög oder bab und wohngeld für dich und dein kind beantragen. sprich du müsstest erstmal überlegen ob du diese ausbildung überhaupt finanziert bekommst.

  • Ich war immer der Meinung dann würde meinen keinen Cent mehr bekommen wenn man noch ne Ausbildung macht...


    sicher haben sie beim jobcenter die möglichkeit, die ausbildung als umschulung zu "genehmigen"...


    das solltest du, nach zusage der schule, dir nochmal schriftlich bestätigen lassen,


    bzw. dann die ausbildung als umschulung beantragen beim jobcenter :winken:

  • warum sagt die gute Frau auf dem Amt dann zu mir " wenn ihr vorlegen könnte, dass die schule nichts kosten würde..könnte ich das machen und würde trotzdem mein geld weiter bekommen??


    Sie hat gesagt es würde denen ja billiger kommen mich die 3 Jahre zu unterstützen, als wenn ihc nen ganzes leben lang ergänzend alg2 bekommen würde..


    Es wäre 1 jahr schule und das 2 +3 Jahr nur tage die woche ansonste praktikum.hat das damit evtl was zu tun?

  • weil sie blödsinn erzählt. sie hat dir doch selbst die umschulung abgelehnt oder hab ich das falsch verstanden. ich würde an deiner stelle noch einmal hingehen und sie genau fragen wie sie das meint. dann lass dir schriftlich geben, dass du weiterhin während deiner ausbildung leistungen beziehen wirst. zudem möchtest du gerne wissen auf welchen § sie diese entscheidung stützt. dann und nur dann, hast du etwas in der hand um dich später auch abzusichern.
    im grunde hast du nur dann anspruch auf leistungen wenn du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst. beginnst du eine ausbildung, dann stehst du dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung oder halt nur begrenzt, wenn es teilzeit wäre. ansonsten wäre nur die möglichkeit alg2 zu beziehen wenn die ausbildung dem sinne nach weder förderungswürdig durch bab oder bafög wäre.

  • Sie hat gesagt es würde denen ja billiger kommen mich die 3 Jahre zu unterstützen, als wenn ihc nen ganzes leben lang ergänzend alg2 bekommen würde..


    naja- das ist ja wohl hypotetisch :frag
    oder kannst Du für in 3 Jahren im neuen Job einen unbefristeten Arbeitsvertrag vorweisen?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo,


    eine zweite Ausbildung mache ich auch....allerdings werde ich von keiner staatlichen Behörde unterstützt, also kein Bafög, kein Wohngeld oder sonstiges. Man muss sich das gut durchrechnen und kalkulieren. Manchmal geht es doch weil man dann eben auf manches (vieles) verzichtet, damit man das machen kann was man will. Mein größter Verzicht: das Auto: wir fahren alle vier bei Wind und Wetter jede Strecke mit dem Fahrrad! Und ich werde immer darauf angesprochen wie fit und gesund wir alle sind :D
    Also mein Tip: einfach mal durchrechnen obs nicht auch alleine zu wuppen wäre!!!


    Viele Grüße

  • Hi swallow,


    ich mache ja auch eine 2. Ausbildung und bekomme außer Wohngeld auch keine Leistungen vom Amt. Hast Du nicht wenigestens einen Anspruch auf Wohngeld? Wie finanzierst Du Dich sonst so wenn ich fragen darf. Bin für Tips immer dankbar.


    Aber Du hast recht. Es geht nicht ohne massive Einschränkungen. Für mich selber nicht so schwer, aber ich habe oft ein schlechtes Gewissen weil mein Sohn auf Einiges verzichten muss.

    Der größte Reichtum ist die Armut an Bedürfnissen.

  • ansonsten wäre nur die möglichkeit alg2 zu beziehen wenn die ausbildung dem sinne nach weder förderungswürdig durch bab oder bafög wäre.


    es gibt aber schon (noch?)die möglichkeit sich eine ausbildung als UMSCHULUNG, z.b. an einer staatlichen berufsfachschule vom jobcenter "genehmigen" zu lassen!


    sie muss halt vorher!!! (mit der zulassung der schule), das jobcenter fragen.


    ich habe meine erzieher-ausbildung auch als umschulung gemacht :winken:

  • Hallo,


    eine Umschulung habe ich auch gemacht und habe heute Vollzeitjob in gelernten Bereich :tanz


    Die Umschulung wird eben nicht jedem am Serviertablett angeboten. Du hast dein Willen bereits durchblicken lassen: du siest bessere Chancen in Arbeitsleben zu kommen.
    ich hatte mir damals die Schulen ganz alleine gesucht: einfach angeklopft und mich vorgestellt und gefragt ob und wie ich zu meinem zeugnis als ausländerin noch überhaupt kommen kann (ooohh wenn ich an die Augen der Menschen bei der Bank denke: da marschiert eine rein im billigen Wolworth-Anzug, ohne jegliche bewerbungsunterlagen und will was lernen, am liebsten gleich zur probe bleiben :wow )


    Bei einer Bankakademie (lol auch da war ich angelangt) wollte man mich dann sogar aufnehmen, bis man dann nach meinem Alter fragte.... 25 - aehm.... die Obergrenze liegt aber bei 24 für dei Erstausbildung und dann wurde mir von Umschulungsmöglichkeiten beim JC erzählt (also 2. Ausbildung, wenn erste nicht hinhaut) und so war ich selbstbewust und hartneckig beim JC geblieben: ich kann zwar noch kaum deutsch, aber ich werde es lernen und kann dafür sehr gut übersetzen :klimper hat überzeugt, habe am gleichen Tag Umscghulungsunterlagen erhalten zum Ausfüllen und die Kitakosten wurden auch bewilligt :tuschel


    Also nur Mut und immer das ziel vor Augen behalten.. :daumen

  • Mir wurde gesagt als Umschulung wäre das zu lang.. :rolleyes: aber erzieherin dauert doch auch 3 Jahre...kapier ich net..


    Naja, ich probier gerad alles rauszufinden wie ich das ohne alg2 hinbekomme..



    Bafög..bekommt man das auch bei 2 Ausbildung?? Zu alt wäre ich noch nicht..bin bei Beginn der Ausbildung erst 28, fast 29 :D


    Aber wie ist das? wird Unterhalt vom KV und Kindergeld mit angerechnet? Wie ist das mit Kinderzuschlag?


    Kann ich dann trotzdem noch beim der Arge nen Antrag für Mehrbedarf für Alleinerziehende stellen? Oder ergänzend für de Wohnung für Kinder?


    Ich bin echt am verzweifeln..ich will das so gerne machen, obwohl ich allein mit 2 kleinen Kindern bin und dann werden einem nur Steine in den Weg gelegt.. eine mischung zwischen :kotz und :flenn

  • aber mündlich ist doch gar nichts..morgen kann sie behaupten, dass sie das nie gesagt habe...


    Außerdem scheint es ja eigentlich nicht erlaubt zu sein...und ich habe keine Lust was anzufangen und dann auf einmal heißt es das ich keinen Cent mehr bekomme und das ich dann alles aufgeben muss..


    Ich habe mich mal wegen Bafög erkundigt..ich würde Bafög bekommen. Das wäre


    + Kindergeld
    + Unterhalt vom Kv
    + Bafög
    + Kinderzuschlag
    + Kitakostenhilfe vom JA
    + Mehrbedarf Alleinerziehende vom Arbeitsamt
    + evtl. Wohngeld für die Kinder vom Sozialamt



    Seh ich das so richtig liebe Experten??


  • Da sagte die Sb vom Amt, dann würde es sie ja günstiger kommen mich die 3 Jahre noch zu bezahlen..ich sollte mich unter Vorbehalt schon mal für nächstes Jahr an der Schule anmelden, was ich auch mit Sicherheit machen werde


    immerhin hast du-unter vorbehalt- eine zusage :ohnmacht:


    du kannst dann ja sehen, ob du es auch schriftlich bekommst :brille


    ob du noch bafög bekommst, musst du vorher herausfinden :hae:


    den kinderzuschlag gibt es nur bei geringem oder keinem unterhalt und einem bestimmten eigenen einkommen von dir :hae:


    auch fürs wohngeld brauchst du ein mindesteinkommen :ohnmacht:


    am sichersten für euch UND AUCH MÖGLICH ist die umschulungsvariante!


    warum gibst du schon vorher auf :wow :Hm


    bewirb dich an der schule und schau, was das jobcenter sagt, bzw. schreibt...


    die anderen wege (bafög :hae::hae: ) stehen dir ja immer noch offen dann :winken:


    (eigentlich ist eine umschulung ja immer eine 2. ausbildung, weil es in dem ersten erlernten beruf nicht mehr "geht"...ausnahmen sind mütter ohne erlernten beruf, o.ä.)

  • Auf jeden Fall schriftlich die Zusage geben lassen.


    Ich war "damals" auch naiv und auch "blöd" den Worten einer Sb zu glauben, dass ich weiterhin geld bekomme. Da ich mich nicht auskannte, glaubte ich es. Fing die Schule an und zack kein Geld mehr von keinem Amt.


    ich würde die einzelnen Unterstützungen auch prüfen lassen vorher, nicht nur im netz per Rechner, die stimmen manchmal einfach nicht mit der realität überein.

  • es gibt aber schon (noch?)die möglichkeit sich eine ausbildung als UMSCHULUNG, z.b. an einer staatlichen berufsfachschule vom jobcenter "genehmigen" zu lassen!


    sie muss halt vorher!!! (mit der zulassung der schule), das jobcenter fragen.


    ich habe meine erzieher-ausbildung auch als umschulung gemacht :winken:


    und genau das wurde ihr ja abgelehnt. wenn sie die kriterien einer umschulung nicht erfüllt, wird sie die auch nicht bekommen. man kann garnix machen, die endentscheidung trifft hier der sb.


  • ob du die voraussetzungen für bafög erfüllst unabhängig von deinen eltern, das kann dir hier keiner sagen. setzt voraus eine abgeschlossene ausbildung und mehrere arbeitsjahre. allein schon weil es deine zweite ausbildung ist, kann bafög wegfallen, da du keine unterstützung mehr bedarfst. unterhalt, kinderzuschlag und wohngeld - werden dem bedarf des kindes gegengerechnet und der überschuss wird dir gegengerechnet auf den mehrbedarf für alleinerziehende. sprich der überschuss an kindergeld.
    solltest du bafög bekommen, dann bekommst du auch einen zuschlag pro kind welches noch nicht zehn jahre alt ist. das sind 113 euro für das erste kind und 83 euro für die folgenden. die summe darus wird nicht auf alg2 angerechnet.


    bedenke aber auch, dass du monatlich 130 euro für die krankenkasse bezahlen musst, wenn du doch aus dem bezug rausfallen solltest weil die kids zuviel verdienen.
    zusätzlich: wenn du bafög bekommst kannst du selber ebenfalls wohngeld beantragen. auch das wird teilweise auf deinen bedarf mit angerechnet. hast du schon eine ahnung wieviel bafög du bekommen würdest ob das große oder das kleine`?

  • und genau das wurde ihr ja abgelehnt. wenn sie die kriterien einer umschulung nicht erfüllt, wird sie die auch nicht bekommen. man kann garnix machen, die endentscheidung trifft hier der sb.


    das war doch keine ablehnung?


    Da sagte die Sb vom Amt, dann würde es sie ja günstiger kommen mich die 3 Jahre noch zu bezahlen..ich sollte mich unter Vorbehalt schon mal für nächstes Jahr an der Schule anmelden, was ich auch mit Sicherheit machen werde


    sondern eine mündliche zusage :hae: