Wert von Titeln

  • Ich hab keinen Ausbildungsberuf, sondern sogar 7 Jahre lang studiert und arbeite auch in diesem Beruf. Aber in meiner Branche ist hier im Osten nicht mehr Kohle rauszuholen (Theoretisch etwas mehr, aber warum sollte ich mich krummbuckeln für 300 EUR mehr, wenn ich am Ende nichts davon übrig hab - der Unterhalt würde sowieso nur vom HartzIV der Mütter abgezogen, so dass am Ende nur der Staat mehr hat). Im Westen oder der Schweiz könnte ich locker das 3-7fache verdienen, aber dann wäre ich nicht mehr in der Lage, mich als Vater auch um die Betreuung meiner Kinder zu kümmern. Achja, ich vergaß, das einzige Recht als unehelicher Vater ist ja, Kohle ranzuschaffen :rolleyes2:

  • Dass hier ein Gericht so lange mitmacht verstehe ich sowieso nicht. Aber was soll es auch tun? Fiktive Einkünfte helfen auch nicht weiter.


    so zitieren funktioniert wieder:D


    @Camper


    bis jetzt hatte ich ihn nur in Verzug gesetzt. Klage ist jetzt im September raus. Mal sehen....

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue


  • Man sollte nicht von sich auf andere schliessen...


    Ich bin auch geringverdiener und kann daher keinen Unterhalt zahlen. Ich habe tatsächlich weniger als den SB, keinerlei Schwarzarbeit. Woher soll ich das Geld denn nehmen?


    Geh doch einfach nebenher noch arbeiten.... gibt doch nichts leichteres als das für dich...


  • Geh doch einfach nebenher noch arbeiten.... gibt doch nichts leichteres als das für dich...


    Damit der nächste in ein paar Jahren wegen Burnout flach liegt? Sollen die Krankenkassenkosten noch mehr steigen?


    lg


    Camper

  • Zitat von »juwi«
    der rückständige unterhalt muss nur nachgezahlt werden, wenn in regelmäßigen abständen auch gepfändet wurde (zumindest versucht)...soweit ich weiß :hae:




    Das ist falsch. Zumindest habe ich das so nicht erlebt. Titel ist Titel. Und es läuft der Betrag auf, der tituliert ist. Die Zinsen laufen ja auch weiter.


    nein, das stimmt nicht!!! auch der titulierte unterhalt verjährt, wenn er nicht regelmäßig eingefordert wird!!! der betrag läüft NICHT auf! und die zinsen auch nicht! :kopf


    lies hier nach:


    http://www.kanzlei-barke.de/index.php?id=50

  • nein, das stimmt nicht!!! auch der titulierte unterhalt verjährt, wenn er nicht regelmäßig eingefordert wird!!! der betrag läüft NICHT auf! und die zinsen auch nicht! :kopf


    Wär ja mal spannend, unter welchen Voraussetzungen die Verwirkung und Verjährung drohen soll....


    Hast da was dazu? Würd mich ja mal brennend interessieren.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!


  • Wär ja mal spannend, unter welchen Voraussetzungen die Verwirkung und Verjährung drohen soll....


    Hast da was dazu? Würd mich ja mal brennend interessieren.


    ja, ich hatte 2 links dazu hier eingesetzt...(texte darf ich glaube ich nicht :hae: ) hier nochmal:


    http://www.finanzfrage.net/tip…lt-nach-einem-jahr-obacht


    http://www.kanzlei-barke.de/index.php?id=50


    wenn der titulierte unterhalt nicht innerhalb eines jahres eingefordert wird, verfällt er für die vergangenheit!
    olg brandenburg

  • Juwi,


    stimmt, Deine Links funktionieren :D
    Was ist Einfordern in dem Fall? Mind. 1xjährlich zwangsvollstrecken oder mind. 1xjährlich Anschreiben?


    Edit:
    Es steht ja immer KANN verjähren.
    Jedoch soll der laufende KU GRUNDSÄTZLICH nach 3 Jahren verjähren lt. Deinem Link von der Kanzlei.
    Würde ja aber bedeuten, dass wenn überhaupt gar nie nicht (ist ja nicht selten) KU kommt, spätestens wenn Kind kein KU beziehen darf, nach 3 Jahren überhaupt kein Rückstand mehr da ist. Sprich: KU-Pflichtiger hat nie bezahlt und muss es - trotz Titel - auch für die Vergangenheit nicht, da ALLES komplett verjährt ist?????
    Ohne Rücksicht darauf, ob eingefordert - wie auch immer - wurde....


    Mir wär da jetzt ein Link speziell zur Frage KU-Verjährung aus dem BGB bzw. gleich der ZPO recht... :rotwerd

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

    Einmal editiert, zuletzt von tanimami73 ()

  • was ist Einfordern in dem Fall? Mind. 1xjährlich zwangsvollstrecken oder mind. 1xjährlich Anschreiben?


    der gerichtsvollzieher ist wohl nicht gleich nötig...nur untätig darfst du nicht sein...
    du musst wenigstens :hae: durch mahnung (einschreiben) kundgetan haben, dass du den unterhalt haben möchtest...


    sonst kann der unterhaltsschuldner davon ausgehen, dass du darauf verzichtest


    http://www.anwalt.de/rechtstip…ehrungsrechts_002146.html

  • sonst kann der unterhaltsschuldner davon ausgehen, dass du darauf verzichtest



    Was ja irgendwie auch keinen sinn macht. Mir wurde gesagt, dass auf KU nicht verzichtet werden darf. Manche Regeln sind wohl nur geschrieben worden, weil grad extra Papier da war. :frag

    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war,
    stets kannst du im Heute
    von Neuem beginnen.


    Buddhistische Weisheit

  • Was ja irgendwie auch keinen sinn macht. Mir wurde gesagt, dass auf KU nicht verzichtet werden darf. Manche Regeln sind wohl nur geschrieben worden, weil grad extra Papier da war.


    Du darfst sehr wohl darauf verzichten, solange Du nicht von staatlicher Hilfe abhängig bist.


    Beantragst Du aber UHV, (ergänzendes) AlG II, Wohngeld, Kinderzuschlag usw. dann darfst Du auf die Forderung aus einem bestehenden Titel nicht verzichten.


    Der UET kann sich dann wieder durch Abänderungsklage wehren, falls Du nicht freiwillig einer Titelabänderung zustimmst. Kindesunterhalt hängt ja immer von der Leistungsfähigkeit des UET ab. § 1603 Abs 1 BGB



    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Hallo,


    also ich hab jetzt mal das Urteil - danke campi - überflogen.


    Es geht hier um ein Teil-Anerkenntnisurteil bezüglich der Rückstände, die im Jahr 2002 tituliert wurden seitens des Amtsgerichts.


    5 Jahre später wurde Kläger angeschrieben und aufgefordert zur Zahlung. Das ist ein Sonderfall.


    Das ist doch aber ein großer Unterschied zum Otto-Normal-Titel, der Rückstände UND laufenden KU beinhaltet - oft noch Zinsen.


    Im Allgemeinen MUSS man aber sichergehen scheinbar, dass KU-Pflichtiger seine Pflicht nicht vergisst und man sollte ihn 1x jährlich erinnern.
    Ob er beim Umgang auch so vergesslich ist....? ok, war OT.


    Ich lese hier viel zu oft den Spruch mit dem nackten Mann. Das ist ja unter obigen Gesichtspunkten dann künftig echt fahrlässig.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Was ja irgendwie auch keinen sinn macht. Mir wurde gesagt, dass auf KU nicht verzichtet werden darf. Manche Regeln sind wohl nur geschrieben worden, weil grad extra Papier da war.


    naja, die richter wollen nicht, dass horrende unterhaltsschuldenberge anwachsen, wenn der bet auch so klargekommen ist...
    bzw. auf den monatlichen unterhalt "verzichtet" hat, obwohl er ihr/ihm zustand (tituliert wurde)



    Mir wär da jetzt ein Link speziell zur Frage KU-Verjährung aus dem BGB bzw. gleich der ZPO recht.



    hier ein urteil aus campers link:


    http://www.fr-blog.com/2009/04…desunterhaltsanspruche-2/

  • naja, die richter wollen nicht, dass horrende unterhaltsschuldenberge anwachsen, wenn der bet auch so klargekommen ist...


    Ja Juwi, das ist schön für die Richter. Irgendwie gehts ja auch oft immer weiter.
    Gilt aber auch für den Barunterhaltspflichtigen. Der steht auch nicht da und verhungert. Darum gehts ja auch.
    Dem BET kanns zugemutet werden - Kind läuft ja nach 5 Jahren ohne KU immer noch rum - während andererseits sich schön ausgeruht werden kann (SB).


    Mich regt das total auf, echt.


    Aber keinen Richter interessierts, wenn jemand auf Pump Schulden macht, das wird tituliert und net schlecht verzinst, da läuft das dann mit den 30 Jahren, fragt kein Mensch, ob "erinnert" wurde an die Schulden oder nicht. Sind ja aber nur Schulden aufgrund Warenlieferungen oder Dienstleistungen. Und das Kind läuft doch HÖCHSTPERSÖNLICH sogar noch als "Erinnerung" rum.


    Man man man

    Grüsse Tani :wink



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    Einmal editiert, zuletzt von tanimami73 ()


  • Aber keinen Richter interessierts, wenn jemand auf Pump Schulden macht, das wird tituliert und net schlecht verzinst, da läuft das dann mit den 30 Jahren, fragt kein Mensch, ob "erinnert" wurde an die Schulden oder nicht. Sind ja aber nur Schulden aufgrund Warenlieferungen oder Dienstleistungen.


    ja, wenn die schulden tituliert wurden ist das so :ohnmacht:


    ansonsten:


    http://www.trenkler.de/rechtsanwaltskanzlei/verjaehrung.html



    aber, WENN du du den ausstehenden unterhalt regelmäßig anmahnst, verfällt er ja auch nicht, sondern wächst als schuldenberg :winken: