Aufenthaltsrecht

  • Hallo,


    ich trage mich mit dem Gedanken, das komplette Aufenthaltsrecht für mein Kind zu beantragen.
    Am gemeinsamen Sorgerecht möchte ich nicht rütteln.
    Wie muss ich das machen? Über einen Anwalt, das Jugendamt?


    Ich bin noch verheiratet mit der KM, wir leben aber in Trennung (auch räumlich).


    Schon mal ein :thanks: für eure Hinweise.


    mfluder

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  • Wieso möchtest du das ABR einklagen? Ist der lebensmittelpunkt des/der Kindes/r strittig?
    Erzähl doch mal etwas mehr, damit man dir eher was raten kann.


    Vorsorglich das ABR einzuklagen ist nicht....

  • Hi,


    momentan ist es so, dass mein Kind an mindestens der Hälfte der Tage des Monats bei mir ist.
    Die KM hält sich im Moment nicht an Terminabsprachen und schiebt das Kind mehr oder weniger zu mir ab,
    weil sie sich zum einen mit ihrem neuen Freund trifft bzw. beruflich bedingt viel zu tun hat.


    Als nächstes ist mein Kind immer total unglücklich, wenn wir uns länger mal nicht sehen (gab jetzt
    erst wieder einen heftigen Streit mit der KM über einen Termin, den sie angeblich mitgeteilt hatte).


    Vorsorglich will es nicht beantragen, ich denke einfach, mein Kind ist bei mir besser aufgehoben
    (das sagt auch die Mehrzahl der Leute, die uns kennen).


    mfluder

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  • ich trage mich mit dem Gedanken, das komplette Aufenthaltsrecht für mein Kind zu beantragen.
    Am gemeinsamen Sorgerecht möchte ich nicht rütteln.
    Wie muss ich das machen? Über einen Anwalt, das Jugendamt?

    Also ihr seid noch verheiratet,habt somit gSR. Aufenthaltsbestimmungrecht kannst du nur beim Gericht einklagen.


    Aber dies ist nicht so einfach ohne Begründung. Es reicht nicht aus,das du dich z.b.nicht mit dem KM verstehst oder du ihm nicht vertraust etc.


    Schreib doch mal warum du das ABR möchtest ?? Wie klappt den der UG ? Wie alt ist euer Kind ?


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

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  • Moin,


    also was die Mehrzahl der Leute sagt ist erstmal wurscht – interessiert nämlich keinen.


    Wie ich dich verstanden habe hat euer Kind den Lebensmittelpunkt momentan bei der KM, dies möchtest du nun ändern?


    Dafür musst du einen sehr sehr guten Antrag auf Übertragung des ABR auf dich stellen, weiterhin brauchst du ein 1000 %-iges Betreuungskonzept für euer Kind und dann wird zu 90 – 99 % das ABR der KM zugesprochen werden. Mit dieser Gefahr musst du rechnen.


    Wie alt ist denn euer Kind?
    Habt ihr/du nur ein Kind?
    Wie war die bisherige Rollenverteilung in der Ehe?
    Zahlst du momentan KU? Ist dieser tituliert? Wer hat den Betrag ausgerechnet?
    Zahlst du TU?
    Bist du bereits ausgezogen aus der ehemals ehelichen Wohnung?
    Seit wann seit ihr getrennt?


    Gruß


  • momentan ist es so, dass mein Kind an mindestens der Hälfte der Tage des Monats bei mir ist.
    Die KM hält sich im Moment nicht an Terminabsprachen und schiebt das Kind mehr oder weniger zu mir ab,
    weil sie sich zum einen mit ihrem neuen Freund trifft bzw. beruflich bedingt viel zu tun hat.

    Das reicht aber nicht aus als Begründung. Ein viel besser Schachzug wäre, das du versuchst dich mit der KM zu einigen bzw.
    ihr anbietest euer Kind zu betreuen,wenn sie unterwegs ist. Weiterhin empfehle ich dir ein UG-Tagebuch zu führen. Dorthinein
    gehören alle UG Termine wann und andere wichtige Infos. Wart du schon bei eueren zuständigen JA ?


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

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  • Du meinst das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Würde ich nicht tun, sondern alles so belassen wie es ist. Es besteht kein begründbares Regelungsbedürfnis. Wenn das Kind öfter bei dir ist, brauchst du kein ABR. Einige dich mit der Mutter über einen Betreuungsplan, den ihr beide einhalten könnt. Wenn das Kind ganz zu dir oder zu ihr wechseln soll, wird dafür auch kein alleiniges ABR benötigt. Es genügt eine Einigung der Eltern oder eine Festlegung des Richters über den Wohnort des Kindes, aber nicht die Aufhebung des gemeinsamen ABR.


    So wenig wie möglich über Gerichte regeln, dann fahren alle besser. Das sagen auch Juristen :-)


  • Ich hab deine Fragen mal direkt beantwortet.

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  • Ich betreue die Kinder sowieso immer dann, wenn die KM Termine hat (dienstlich als auch privat) und verschiebe dafür meine Termine, da mit die Kinder wichtiger sind. Ich habe mir auch eine Übersicht gemacht, wann ich die Kinder wie lange betreut habe. Danke für den Tipp trotzdem! Beim zuständige JA war ich noch nicht, da ich erstmal zum Anwalt muss und die Formalitäten wegen der Scheidung klären will. In dem Zusammenhang will ich mich auch noch mal beraten lassen.



    @exjurist, danke für den tipp!

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  • Schwieriges Thema...


    Das mit dem Wechselmodell klappt nur dann wenn Ex mitspielt. Sobald sie querschlägt wird es schwer.
    Wo ist den euer Kind gemeldet? Bei ihr?
    Wer bekommt Kindergeld? Sie?
    Für das Gericht sind das alles Indizien dafür, daß die alltägliche Sorge bei ihr liegt.


    Was will das Kind?


    Ich würde dir, aber natürlich aus meiner eigenen persönlichen Situation heraus, empfehlen ein Gerichtsurteil anzustreben in welchem dir das ABR zugesprochen wird.
    Da müssen aber alle mitspielen:
    - Kind
    - Jugendamt
    - Verfahrensbeistand
    - evtl. Gutachter


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • aber ganz schwierig....da es noch in Kind gibt.....wegen der Geschwisterbindung. Soll dein zweites Kind auch am Wechselmodell teilnehmen?


    Noch ne blöde Frage: wieso hast du nicht gleich versucht das deine Kinder bei di wohnen....du hast dich doch um die beiden gekümmert?

  • Noch ne blöde Frage: wieso hast du nicht gleich versucht das deine Kinder bei di wohnen....du hast dich doch um die beiden gekümmert?

    Das ist überhaupt keine blöde Frage.
    Das ist die allesentscheidende 1.000.000 Dollar Frage.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!


  • und am wichtigsten, wenn alle für "dich sind" heisst es noch lange nicht, dass der richter diesen folgen muss und kann auch anders entscheiden.


    hast du dir schonmal eine "strategie" überlegt, momentan sieht mir das ganze doch eher sehr unstrukturiert aus oder eben aus der wut heraus, dass die KM mit dir macht was sie will - also gehe in dich und überlege was du willst und wie du es auch umsetzen kannst, einfach einen antrag stellen wird mächtig in die hose gehen....

  • einfach einen antrag stellen wird mächtig in die hose gehen


    Richtig, das könnte beim anderen Elternteil einen Reflex wie "Der will mir das Kind wegnehmen!" auslösen. Dann geht der Zoff erst richtig los. Nicht gut für die Eltern, nicht gut fürs Kind.

  • Wie war die bisherige Rollenverteilung in der Ehe? vor der Trennung habe ich die Kinder zu über 80% betreut


    Warum leben sie dann nicht bei Dir?
    sorry- das kann ich irgendwie nicht verstehen, und auch nicht aus dem bisher geschriebenen rauslesen :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)


  • Danke erstmal an euch alle für eure zahlreichen Antworten. Ich versuche jetzt, alle zu beantworten.


    Was will das Kind? Soweit bin ich noch gar nicht. Ich merke nur, dass es bei mir wesentlich besser geht, da sie u.a. in einigen Sachen auch Angst vor ihrer Mama hat (das ist für mich als Vater natürlich besonders schlimm, wenn sie mir sagt, sie hat Angst vor ihrer Mama). Das hat sie selbst gesagt und man bekommt es auch mit, bspw. wenn schulische Sachen schief laufen, ruft sie mich grundsätzlich als erstes an.


    Das zweite Kind (3 Jahre) verkraftet das Ganze augenscheinlich besser. Ich weiß nicht, ob eine Trennung der Kinder besser ist oder das Anstreben beider. Ich sehe eben nur, wie sehr meine Große leidet.


    Ich konnte sie beim Auszug nicht mitnehmen, weil ich selber keine Wohnmöglichkeit hatte. Weiterhin ist die KM vier Wochen später erstmal für weitere 2 Wochen weggefahren, um - wie sie sagte - die Kinder zu schützen. Hinterher stellte sich heraus, dass es den Kindern in der Zeit selbst zwar gut ging, aber als sie zurückkamen alles wieder wie vorher war. :idee So einfach eine Wohnung finden ist leider auch hier in Magdeburg nicht möglich und da ich bisher immer im Sinne der Kinder gehandelt habe (sie wollen gern auf dem Dorf wohnen), habe ich das dann auch verfolgt. Mir liegt das Wohl der Kinder an erster Stelle. Mittlerweile frage ich mich aber ganz doll, ob das Wohl - zumindest meiner Großen - dauerhaft bei KM noch gut ist.


    Weiterhin muss ich dazu sagen, dass meine Große ein Papakind ist, sie zum Kinderpsychologen geht und die KM bereits ihren neuen Freund im Haus hat. Ich weiß nicht, ob das gut ist für meine Große. M.E. drängt sie meine Große in eine Ecke, die ihr vermutlich schadet.

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