Gespartes,Selbstbehalt bei Eigentumswohnung.

  • .Wie verhält es sich wenn man eine Eigentumswohnung bewohnt und auch eine Reserve angespart hat ,für Reperaturen usw,und man fällt ins Arbeitslosengeld 2 ?.
    Ist es denn so dass das angesparte verlebt werden muss bevor man H4 bekommt oder gibt es da einen selbstbehalt der unangestatet bleiben darf?,auch wenn man schon H4
    beziehen würde?. :hilfe

  • Also, die Vermögenswerte bei Hartz IV stellen sich so dar:


    150€ Geldvermögen pro Lebensjahr (max. 10.050 EUR)
    750€ Altersvorsorgevermögen pro Lebensjahr (max. 33.800 EUR)
    Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von750EUR für den Bedürftigen


    Kinderfreibetrag 3.100 EUR + Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750EUR pro minderjährigem, hilfebedürftigem Kind, das im Haushalt lebt!


    Zinsen aus der Geldanlage werden auf Hartz IV angerechnet.
    Wenn du mehr als die o.g. Werte hast, muss du den Überschuss "verleben".


    Inwieweit das mit deiner Eigentumswohnung funktioniert, musst du nachfragen. Könnte mir vorstellen, dass es auf die Wohnungsgröße ankommt
    und ob da noch Kreditbelastungen drauf liegen.

    Auf Schreibfehler gibt es ein © :amok:

  • Die grösse sind 62 qm, und ohne Belastung.
    Altersvorsorge hab ich nicht,und der Betrag liegt auf einem ganz normalen Tagesgeldkonto,damit ich immer gleich ran kann wenn was für die Tochter oder Wohnung gebraucht wird,auch ist es dazu gedacht,wenn ich unverhofft, verschachert werden sollte(Möglichst Billig).Nun werde ich nächstes Jahr im April Arbeitssuchend und hab da keine grossen aussichten da ich 90 % SCHWB.und kann mir schon ausmalen was mir blüht.Egal !Danke für die Behmühen/Auskunft