Betreuungsunterhalt pro & contra

  • Nein, das ist nicht korrekt. BU gehört nicht dem Kind bzw. den Kindern. Die bekommen KU


    BU heisst nicht Barunterhalt. BU heisst Betreuungsunterhalt. Das ist für denjenigen, der das Kind betreut

    Ohhhhhhhh, da muss ich wohl noch was lernen.
    Sorry...............
    Hab mich eben mal im Internet schlau gemacht.
    Betreuungsunterhalt gibts im Normalfall, bis die Kinder 3 sind, also Kiga-Alter.
    War bei mir nicht der Fall, mein Jüngster war bei Trennung schon 7. Daher das Missverständnis.


    OK, BU steht der Mutter zu, als Ersatz für Verdienstausfall, wegen Betreuung der Kinder.


    Soll die Mutter das Geld nehmen oder nicht?
    Wenns ihr wirtschaftlich so gut gehen würde, daß sie das Geld nicht braucht, und der KV hätte HartzIV, ....... dann würde ich verzichten.


    Ich versuche mich bei solchen Fragen immer ein wenig daran zu orientieren, wie es denn wäre, wenn die Eltern noch zusammen wären. Wie wären die Lasten denn dann prozentual verteilt? Und dagibt es ja auch nicht nur die Frage des Geldes sondern auch die der Versorgung.
    Angenommen, die Mutter ist zuhause, Vater geht voll arbeiten, dh.h er zahlt alles. Gleichzeitig hat er aber den Versorgungsvorteil.
    Wenn er dann alleine wohnt, muss er sich selbst versorgen. Also verringert sich der Anteil, den er für die Familie zahlt.
    (ist allerdings ein Modell, das den Staat nicht interessiert, da Einkommen und Vermögen des BET keine Rolle spielen)


    Ist schwierig, da ne Empfehlung abzugeben.


    Stolz ist für mich kein gutes Argument.
    Ich würd mich daran orientieren, was für die Kinder gut ist.



    @TE: Zahlt denn der Vater Kindesunterhalt?

    Lob ist ein Weg, jemanden dazu bringen, daß er es verdient.

  • nein, er zahlt bisher nichts - im gegenteil. er forderte von mir €1000 für angeschaffte dinge während der schwangerschaft. ich habe das nicht gezahlt (konnte auch gar nicht) und er drohte, alles auf den müll zu werfen. keine ahnung, was draus geworden ist... :radab
    also, ich fasse zusammen: über ku diskutiere ich nicht, den hat er nach berechnung des JA komplett zu zahlen. mein verdienstausfall beläuft sich auf etwa €1000 im monat, da kann er sich ja frisch machen, oje. aber bei BU bin ich ja noch gesprächsbereit. mal schauen, ob er sich mit "zusätzlichen" besuchen in den nächsten monaten locken lässt, ansonsten wandert alles auf´s sparbuch.
    apropos: zur sparbuch-/kontoeröffnung brauch ich keine zustimmung des kv, ich hab ein negativattest.

  • er fordert von dir 1000 euro für anschaffungen während der schwangerschaft, die er auf den müll geschmissen hat :wow:kotz


    eigentlich müsste er dir 1000 euro für die erstlingsausstattung zahlen :ohnmacht:


    und du bist bei verhandlungen über bu gesprächsbereit :hä


    damit er bitte euer kind besucht :hä


    das er nicht anerkennen will... aber für das er das gemeinsame sorgerecht haben will :ohnmacht: :hä:nixwieweg

  • also, wenn man das jetzt so geballt liest, könnte man denken, ich hab nen knall. :hae:
    ich werde morgen auf jeden fall nochmal JA kontakten - wenn kv was passiert, bis das alles durch ist, steht junior ohne hw-rente, erbfolge usw. da. das geht ja nun auch net.
    und ja, ich bin bereit, beim bu zurückzustecken, damit junior etwas mehr von seinem erzeuger hat. er kann sich später immernoch sein bild zu kv machen. (wobei ich oft denke, dass kv in unserem fall besser zahlvater bliebe - dazu müsste er allerdings erstmal mit zahlen anfangen...) liegt wohl alles auch daran, dass ich auch mit eg ganz gut leben kann. nur eben nicht "in saus und braus", wie mir der kv freundlicherweise erklärte.
    ...also, wenn ich jetzt so darüber nachdenke... :radab meine soziale ader führt in meinem privatleben eindeutig zu weit.

  • er fordert von dir 1000 euro für anschaffungen während der schwangerschaft

    Bei der Vermögensaufteilung nach ner Scheidung kriegt im Prinzip jeder anteilig das, was er eingebracht hat (es sei denn, der Ehevertrag sagt, daß du nix kriegst), die Sachen, die für die Kinder angeschafft wurden, gehen an die Kinder. Ist dein Bedarf zur Vorsorgung der Kinder mit deinem Anteil nicht zu decken, kriegst du mehr.
    Einfaches Beispiel:
    Ich hab den ganzen Hausrat eingebracht, meine Ex war noch Studentin, und hatte ausser nem Bett und nem Tisch nix.
    Bei der Trennung kriegt sie ein Bett und einen Tisch (mittlerweile erneuert), und ich krieg den restlichen Hausrat. Es sei denn, zusätzliche Dinge wurden angeschafft, die werden paritätisch verteilt. Die Sachen für die Kinder kriegen die Kinder. Trotzdem hat sie die Waschmaschine mitgenommen, da sie die zur Kinderversorgung eher gebraucht hat. Ich hab mir dann halt ne neue gekauft.


    Also müsste dir dein Ex die Kindersachen alle geben. Da es bei euch keine Scheidungsverhandlung gibt, kannst du nicht viel machen, ausser an ihn zu appellieren.
    Meine Ex hat die private Rentenversicherung mitgenommen, in die wir beide jahrelang eingezahlt haben, weg ists....... da wir auch nie verheiratet waren.


    also seine Forderung ist unverschämt, er kann ja versuchen, die Sachen wieder zu verkaufen, scheint ja noch Neuware zu sein


    mein verdienstausfall beläuft sich auf etwa €1000 im monat, da kann er sich ja frisch machen, oje. aber bei BU bin ich ja noch gesprächsbereit.

    Wenn ich jetzt die Diskussion oben richtig verstanden habe, soll der BU den Verdienstausfall kompensieren, oder?


    Was gibts da noch zu fragen.
    Wenn du ihm engegenkommen willst, finde ich das moralisch gut, aber nur wenn er auch irgendwo Entgegenkommen zeigt. Da muss Gegenseitigkeit sichtbar sein. Du hast nix zu verschenken.


    Wäre es vielleicht ein Option für euch, diese Dinge mittels Mediation zu regeln? Immerhin findet ja noch Kommunikation statt.
    Wenn das nicht geht:


    Ich würde ihm freundlich mitteilen, wie ich die Dinge sehe bzw. wie die Dinge rechtlich handgehabt werden (beraten lassen). Reagiert er nicht: Anwaltsschreiben.
    Wenns geht, keinen Kampfanwalt, die zerschlagen mehr Porzellan, als daß sie zur Befriedung beitragen, lohnt sich finanziell eher für diese Leute.

    Lob ist ein Weg, jemanden dazu bringen, daß er es verdient.

    2 Mal editiert, zuletzt von ZweiKindPapa ()

  • Bei der Vermögensaufteilung nach ner Scheidung kriegt im Prinzip jeder anteilig das, was er eingebracht hat


    sie waren ja nicht verheiratet...




    deshalb ja auch die vaterschaftsanerkennungs- und sonstige probleme :ohnmacht:


    Was gibts da noch zu fragen.
    Wenn du ihm engegenkommen willst, finde ich das moralisch gut, aber nur wenn er auch irgendwo Entgegenkommen zeigt. Da muss Gegenseitigkeit sichtbar sein.


    :daumen



    ..und ob das kind es später gut findet, dass papa mit geld bestochen werden musste, um es zu besuchen:hae:


    (außerdem ist es hier ja auch leider oft zu lesen, dass entgegenkommen missbraucht wird, z.b. von lovemum s ex)

  • ganz ehrlich? er kann mit den sachen machen, was er will - ich habe mittlerweile alles. zwar keine wickelkommode, dafür wickelaufsatz auf badewanne (praktisch, immer fließend wasser ;) ); kiwa ist gebraucht, statt neu; kizi-möbel sind 20jahre alte echtholzmöbel, die einmal im kizi meines bruders standen (top in schuss und nostalgisch schön :love ) --> was will ich mit sachen, die kv unserem kind nicht gönnt? und ja, es waren alles neue sachen.
    live-kommunikation beschränkt sich auf oberflächlichkeiten, in e-mails geht´s schon eher zur sache, wobei er sich öfter mit "keine zeit/ lust" rauszieht. er hätte sicher keinen neuen umgangstermin angesprochen... :angry
    wenn morgen vom JA wieder nur schwammige aussagen kommen, wende ich mich an meine beiden "familienanwälte" (cousine & mann), die setzen mir sicher gern ein schreiben zu sonderbedarf auf.



    ..und ob das kind es später gut findet, dass papa mit geld bestochen werden musste, um es zu besuchen:hae:


    (außerdem ist es hier ja auch leider oft zu lesen, dass entgegenkommen missbraucht wird, z.b. von lovemum s ex)

    ich bin da ein bissel im zwiespalt. ich möchte unter allen umständen vermeiden, dass irgendwie gedeutelt werden kann, dass ich umgang vermeide/ negativ beeinflusse usw. zumal ja immernoch sein "wunsch" nach gsr im raum steht.

  • zumal ja immernoch sein "wunsch" nach gsr im raum steht.

    Bevor der Vater irgendeinen Wunsch äußert, der irgendwie irgendetwas mit dem GSR zu tun haben könnte, darf er erst mal die Vaterschaft anerkennen.


    Bei der Vera...e, sorry, anders mag ich das schon nicht mehr nennen, frag ich mich, wieso nimmst du soviel Rücksicht auf den Mann? Glaubst du wirklich, er würde sich dir gegenüber fair verhalten, wenn du nicht zurückziehst? Wie lange würde dein AG diesen Spagat mitmachen, bevor er eine Entscheidung von dir verlangt? - Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Mann/Vater dann auf dem Standpunkt steht, dass du deine Schuldigkeit getan und ohne Kind nach NRW ziehen und für deinen Unterhalt sorgen könntest?


    Ich würde umziehen, noch bevor die Vaterschaft anerkannt ist. Und zwar nicht, um dem Mann/Vater den Umgang mit dem Kind zu erschweren, sondern um aus dieser Hängepartie und der Abhängigkeit rauszukommen.

  • ok, zur klärung: kv ist in nrw. ich bin auf die schnelle nach thüringen gezogen, weil ich nirgens anders als bei meinen eltern untergekommen bin. und ich verbringe hier die e-zeit, weil ich hier ein stabiles soziales netz habe. der gedanke, hier zu bleiben, geistert schon in meinem kopf herum, aber ich hab meine verbeamtung noch nicht fertig. dass ich nach einem jahr wieder einsteige, steht für mich definitiv fest. sprich, kv hätte dann "nur" noch 2,5h statt 4,5h fahrzeit. aber bei fehlendem interesse wären wohl selbst 10min zu viel... :kopf

  • hallo liebe foris,


    ich befinde mich gerade in nem dilemma und wüsste gern, was ihr für pro- und contra-punkte bzgl. bu zu nennen wisst. ich drehe mich gerade irgendwie im kreis und weiß nicht, wie ich mich letztendlich entscheiden soll.
    :thanks:


    lg, sangreal

    Die Pro- und Kontras bei Betreuungsunterhalt sind meiner Meinung nach situationsbedingt zu betrachten. In deinem Fall würde ich nicht lange warten und auf Betreuungsunterhalt bestehen. Auch würde ich mir die weggeworfenen Erstausstattungen ersetzen lassen. Natürlich auf SEINE Kosten.

  • Auch würde ich mir die weggeworfenen Erstausstattungen ersetzen lassen. Natürlich auf SEINE Kosten.

    na sooo einfach isses nun nicht - er hatte alles bezahlt, weil bei mir die bafög-rückzahlung anstand und er meinte, er würde erstmal alles übernehmen (bafög wird trotzdem diesen monat beglichen, ohne seine hilfe, ha! :aetsch )
    davon abgesehen scheint er zu meinen, er "schenke" mir die sachen, wenn er sie mir geben würde - dabei sind sie dem kleinen - nur mal so am rande... :radab

  • Auch würde ich mir die weggeworfenen Erstausstattungen ersetzen lassen. Natürlich auf SEINE Kosten.

    Da ihr nicht verheiratet wart, kann die Vermögensverteilung nur auf "good will" funktionieren (nach dem Vorbild der Aufteilung bei einer Scheidung). Gezwungen werden kann niemand.
    Da er die Sachen gekauft und bezahlt hat, hast du keinen Rechtsanspruch drauf.
    Du kannst nur die gesetzlich festgelegten Zahlungen einklagen.

    Lob ist ein Weg, jemanden dazu bringen, daß er es verdient.

  • das nicht, aber man hätte sich ja einigen können, dass er nicht die erstausstattung zusätzlich berappen muss, da ja gewisse dinge schon da waren...

    Volle Zustimmung.


    Funktioniert aber trotzdem nur auf "good will".
    Vielelicht siehst du einen Ansatz für Kompromisse. Ich würds dir echt wünschen.
    Was oben alles steht... eher schwierig...

    Lob ist ein Weg, jemanden dazu bringen, daß er es verdient.

  • Hallo Hexenmama,


    nein, wir blieben in Thüringen. KV hat sich im ersten Lebensjahr des Juniors kaum bis gar nicht gerührt, es ging mit Jugendamt und Anwälten hoch her bis zu einer Gerichtsverhandlung. :ohnmacht:
    Um den BU kam er nicht herum, zahlte am Ende ordentlich drauf, weil er ja weder auf meine Angebote, noch auf Berechnungen des JA einging... :crazy
    KV hat sich daraufhin zurückgezogen und trat vor etwa einem Jahr für Kind erstmalig in Erscheinung.