Nein, das ist nicht korrekt. BU gehört nicht dem Kind bzw. den Kindern. Die bekommen KU
BU heisst nicht Barunterhalt. BU heisst Betreuungsunterhalt. Das ist für denjenigen, der das Kind betreut
Ohhhhhhhh, da muss ich wohl noch was lernen.
Sorry...............
Hab mich eben mal im Internet schlau gemacht.
Betreuungsunterhalt gibts im Normalfall, bis die Kinder 3 sind, also Kiga-Alter.
War bei mir nicht der Fall, mein Jüngster war bei Trennung schon 7. Daher das Missverständnis.
OK, BU steht der Mutter zu, als Ersatz für Verdienstausfall, wegen Betreuung der Kinder.
Soll die Mutter das Geld nehmen oder nicht?
Wenns ihr wirtschaftlich so gut gehen würde, daß sie das Geld nicht braucht, und der KV hätte HartzIV, ....... dann würde ich verzichten.
Ich versuche mich bei solchen Fragen immer ein wenig daran zu orientieren, wie es denn wäre, wenn die Eltern noch zusammen wären. Wie wären die Lasten denn dann prozentual verteilt? Und dagibt es ja auch nicht nur die Frage des Geldes sondern auch die der Versorgung.
Angenommen, die Mutter ist zuhause, Vater geht voll arbeiten, dh.h er zahlt alles. Gleichzeitig hat er aber den Versorgungsvorteil.
Wenn er dann alleine wohnt, muss er sich selbst versorgen. Also verringert sich der Anteil, den er für die Familie zahlt.
(ist allerdings ein Modell, das den Staat nicht interessiert, da Einkommen und Vermögen des BET keine Rolle spielen)
Ist schwierig, da ne Empfehlung abzugeben.
Stolz ist für mich kein gutes Argument.
Ich würd mich daran orientieren, was für die Kinder gut ist.
@TE: Zahlt denn der Vater Kindesunterhalt?