Aus welchem Grund bekommt eine Mutter automatisch das Sorgerecht ?

  • Hallo


    Mein Mann und ich hatten gestern Abend die Diskussion darüber, als ich ihm von dem Posting hier erzählte, in dem es um den Vaterschafttest ab Geburt geht.


    Warum bekommt ein Vater im Zuge der Anerkennung nicht automatisch auch das gemeinsame Sorgerecht ???


    Ich fand es nun nicht so schlimm, wenn er dieses eben beantragen muss und die Mutter dieses nur verwehren kann, wenn triftige Gründe vorliegen.
    Gibt ja genug Väter, die nie Kontakt haben wollen ( so wie bei einem unserer Kinder ).
    Daher finde ich es gut, wenn sich der Vater dazu entscheiden muss, dieses dann aber eben auch nicht so einfach verwehrt werden darf.


    Mein Mann sieht das anders und fragt, mit welchem Recht die Mutter das automatisch hat ?
    Warum muss der Mann sich "beweisen" und betteln, damit er es auch haben darf.
    Wieso ist das Kind mehr Kind der Mutter als des Vaters, wenn doch beide gleichwertig zur Zeugung beigetragen haben.



    Wie seht ihr das ?

  • ich persönlich sehe es, so, dass Kinder von Verheirateten hier "besser" gestellt werden, als unehelich gezeugte Kinder-
    Persönlich wäre ich immer für das GSR...
    allerdings sehe ich auch das Risiko, dass dann noch mehr Kinder evtl. mit Vater unbekannt "herumlaufen" müssen, weil die Mütter keine Lust (oder Kraft) auf Auseinandersetzungen haben-


    Die perfekte, allen gerecht werdende gesetzliche Regelung kann es hier (wie auch in vielen anderen Bereichen) wohl nicht geben :(

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich finde es absoulut richtig, dass bei nicht Verheirateten nicht sofort das GSR gilt, sondern erst nach Beantragung durch den Vater. Erstens: Es gibt Väter, die überhaupt nicht daran interessiert sind. Warum sollen die an irgenwelchen Entscheidungen beteiligt werden, wenn die im Extremfall ihr Kind vielleicht noch nie gesehen haben?
    Was ist- zugegenbermaßen auch ein Extremfall, wenn das Kind durch Vergewaltigung enstanden ist?
    2. Wenn Paare sich überhaupt nicht einigen können, meine ich, dass das ein Grund sein kann, dass ein GSR garnicht ausgeübt werden kann.


    3. Wenn die KM einverstanden ist, kann der KV sowieso ohne große Umstände das Sorgerecht bekommen.


    In den anderen Fällen halte ich eine Prüfung, ob GSR angebracht ist, für sinnvoll.


    Meine Meinung ist außerdem, dass grundsätzlich nur dann ein Elternteil das Sorgerecht erhalten soll, wenn er sich auch um das Kind kümmert. Die Erziehenden (überwiegend ja die Mütter) haben auch nur das Sorgerecht, weil sie sich entsprechend um das Kind kümmern. Tun sie das nicht, wird ihnen ja das Sorgerecht richtigerweise auch entzogen!!


    Umgangsrecht hat ein Vater ja sowieso sofort, unabhängig vom Sorgerecht und da hat er - so meine Meinung- genügend Druckmittel, um das durchzusetzen.


    Romi


  • 3. Wenn die KM einverstanden ist, kann der KV sowieso ohne große Umstände das Sorgerecht bekommen.


    In den anderen Fällen halte ich eine Prüfung, ob GSR angebracht ist, für sinnvoll.

    Und genau da frage ich mich auch : Warum ?


    Wieso muss ein Vater, der sich zur Vaterschaft bekennt und die Sorge teilen will sich einer Prüfung unterziehen ?
    Warum muss die Mutter einverstanden sein ?


    Bei der Mutter muss keiner einverstanden sein, sie hat es einfach, ohne jegliche Prüfung, egal wie sie die Schwangerschaft verbracht hat ( Härtefälle ausgenommen )


    Warum muss der Vater sich beweisen ?


    Ich bin auch der Auffassung, eben wegen Vergewaltigungen und Vätern, die eh nicht wollen, dass der Vater das bekunden muss, dass er möchte.
    Wenn dann gravierende Dinge dagegen sprechen ( Vergewaltigung, Anerkennung muss eingeklagt werden etc. ) dann sollte die Mutter es auch alleine behalten.


    Aber ein einfache : " Nö, mag ich alleine behalten " darf da nicht zählen.


    Sobald er unterschreibt darf er zahlen und das Kind sehen.
    Arztfragen, Schulentscheidungen, Operationen, Arztberichte, Informationen über sein Kind stehen ihm aber nicht zu.

  • :D Das einfachste wäre Automatischer Vaterschaftstest und wenn es stimmt Sorgerecht erhalten


    Und die KM hat Vetorecht wenn entsprechende Gründe vorhanden sind


    So hat man zwei Fliegen mit einer Klappe

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • So dachte ich auch.
    Aber ich glaube wirklich, dass viele den Vater dann gar nicht mehr angeben würden.
    Was beim Kind zum einen kleinen aber entscheidenen Identitätsverlust führen würde.


    Für eine vereinfachte Version des Vaterschafttestes bin ich aber auch.
    Wenn die Mutter sich querstellt, dann muss es die teure Variante übers Gericht sein.
    Unfair irgendwie, da viele wohl gerne 200 € oder so zahlen würden, um sicher zu sein.


    Ein Zweifel, der immer irgendwie die Beziehung belastet wäre weg.

  • Hallo Pani,


    ich bin sicher, dass ein "Nö, möchte ich nicht" der Mutter nicht ausreicht, dass das GSR nicht erteilt wird.


    Die Mutter muss auch auf gewisse Weise zeigen, dass sie das Kind versorgt. Wenn sie das nicht tut, wird das im Idealfall früher oder später auffallen und ihr wird das Sorgerecht entzogen.
    Warum soll ein Elternteil Sorgerecht erhalten, dass sich vielleicht nie gekümmert hat? Dass das nicht so selten passiert, kann man u.a. hier öfter lesen.


    Warum kommt es nicht in erster Linie darauf an, welche Beziehung zum Kind entwickelt wird. Für das Kind ist genau das größtenteils ausschlaggebend und nicht, ob ein Elternteil für irgendetwas eine Unterschrift leistet.
    Wenn regelmäßiger Umgang stattfindet, wird der Vater i.d.R. sowieso erfahren, ob das Kind zum Beispiel krank ist, wie es ihm geht.
    Ich finde, es ist ein Unding, wenn ein Elternteil mitentscheiden darf, zu welcher Schule ein Kind beispielsweise darf, wenn er über das Kind kaum was weiß. Vielleicht wohnt der Vater vielleicht noch in einer anderen Stadt, und kann sich sowieso kaum ein Bild über Kiga oder Schule machen.


    Ich empfinde es als Zumutung für jemanden, mit einem anderen Menschen zu einer Einigung kommen zu müssen, wenn dieser andere Mensch gewalttätig war und die ganze Situation als Mittel missbraucht, Macht und Kontrolle auszüben. Das GSR verschärft dann noch so einen Zustand.


    Und: Der Vater hat ja die Möglichkeit das GSR zu beantragen.


    Romi

  • Du, ich bin auch dafür, dass er es beantragen kann und dann auch bekommt, wenn die Mutter keine handfesten Gründe dagegen anführen kann !


    Mein Mann war es , der sagte : Wieso, warum bekommt die Mutter es dann so einfach, nur weil sie das Kind im Bauch haben darf ?
    Wieso bekommt der Vater es nicht automatisch, wenn er anerkennt, wenn er es möchte ?


    Was kann bei einem Kind von 1-2 Wochen schon schiefgelaufen sein, dass es ihm dann verweigert wird ?


    Mit welchem Recht muss er dann erst klagen ?


    Gibt er an die Mutter habe in der Schwangerschaft gekifft, das Kind würde eh meist von der Oma versorgt werden etc. , dann muss er Kindesgefährdung nachweisen !! , damit die Mutter ihr Sorgerecht verliert !
    Der Vater, der genauso zum Kind beigetragen hat muss aber beweisen, dass er würdig ist Vater zu sein !


    Und das geht nicht in seinen Kopf.


    Wie gesagt, hatten gestern darüber gesprochen und ich fand es jetzt nicht so dramatisch, er ja :-)


    Daher mein Posting um die Grundfrage : Was disqualifiziert einen leiblichen Vater der anerkennt, zahlen und sich kümmern will, das gemeinsame Sorgerecht sofort zu bekommen ?


    Die bisher genannten Gründe sind ja nur Mutmaßungen, wie es laufen könnte ( nicht kümmern, nicht zahlen, allen Entscheidungen im Weg stehen )
    Fakt ist, dass das Kind wenige Tage / Wochen alt ist, und er es noch gar nicht verbockt haben kann !!!

  • Fakt ist, dass das Kind wenige Tage / Wochen alt ist, und er es noch gar nicht verbockt haben kann !!!

    :nanana Doch wenn er an der Schwangerschaft und dem Wohl der KM überhaupt kein Interesse zeigt.


    Wobei natürlich auch zu beachten ist das bei Schwangerschaftsvorbereitung auch im Emotionalen Gebiet es zu viel durcheinander kommen kann.


    Klassische Vorbereitung geht ja von einem zusammenlebenden Paar aus, und wenn die Eltern getrennt und zerstritten sind greift die klassische Vorbereitung nicht.

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Es ist so mühselig, diese Dinge zu diskutieren, da sie grundsätzlich darauf hinauslaufen, dass dem KV mehr Rechte zugestanden werden...


    Ich bin dafür, dass bei Nichtverheirateten der KV einen Antrag stellen muss, wenn er GSR haben will. Da geht nämlich in meinen Augen die Verantwortung und Ernsthaftigkeit seines Willen an.


    Es nervt nämlich z.B. auch, dass sog. Väter Jahre in der Versenkung verschwinden dürfen - ohne Erfolg auf rechtl Konsequenzen (Stichwort "UmgangsPFLICHT"), die Mutter sich mit allem - im blödesten Fall sogar während der SS - alleine herumschlagen muss und dann besagten Mann - zum Wohl des Kindes - wieder in ihr Leben lassen "darf", da sie ja sonst eine böse Umgangsvereitlerin ist.


    Himmel, was gehen mir diese Diskussionen zum Teil auf die Nerven......

    Singe als ob dich niemand hören kann, tanze, als ob dich niemand sehen kann und liebe, als wärst du niemals verletzt worden ......

  • Hallo zusammen!


    das ist ja ein ganz heißes Eisen, was hier angefasst wird. Entgegen der üblichen Meinung, der Antrag auf gemeinsame Sorge für ein gemeinsames Kind sei ein Spaziergang, muß ich einwerfen, daß dies ein Weg ist, der von noch viel zu wenigen Männern gegangen wird. Teils aus Unwissenheit, teils aus Angst vor unüberwindbaren Hürden, aber auch , weil man die KM ja nicht unbedingt vor Gericht zerren will. Sicherlich sprechen einige Gründe dafür, dem KV nicht automatisch das Sorgerecht mit zu erteilen.
    Aber was tun, wenn sich die KM einfach grundlos weigert? Mein Bruder ist alleinerziehend mit 2 Kindern, seine Exfrau (beide waren verheiratet) hat es vorgezogen ihr Leben als Partymaus weiterzuführen und ihm die Kids überlassen. Durch die Ehe hatten sie geteiltes Sorgerecht. Nun hat er Jahre später noch ein Kind mit einer anderen Frau in die Welt gesetzt. Nach der Trennung suchte er ständig den Kontakt zu ihr und dem Kind. Nun hätte er gerne das geteilte Sorgerecht, sie verweigert es ihm, obwohl er regelmäßigen Umgang mit dem Kind pflegt und seine "Eignung" eigentlich durch seinen Status alleinerziehender Vater nachweist. Das interessiert ihn allerdings nicht, weil er immer sagt, er hätte gerne die Zustimmung der Mutter von ihr selber. Er kümmert sich rührend um sein Kind, holt es, sooft er kann und ist wirklich ein toller Papa. Auf Nachfrage , warum sie das Sorgerecht nicht teilen möchte, bekommt er nur die Antwort: Weil sie ihn dan jedesmal anrufen müsse, wenn was ist. Er habe wohl kein Recht dazu, mitzuentscheiden, was mit seinem Kind ist. Es scheint aber auch einfach die unbegründete Angst, der Kindesmutter eine Rolle zu spielen, daß man ihr das Kind wegnehmen könne.

  • Ist OT... mit geht "Lobbyarbeit" durch den Kopf... :brille


    @Immortelle...
    wie, bitte, will ein Vater ein Vetorecht - gegen was? - gegenüber der Mutter ausüben, wenn er, bevor er den Satz "Ich hab ein Recht auf..." überhaupt laut sagen dürfe, die Vaterschaft anerkennen muss?


    Welches Vetorecht, wenn er doch erst einen Vaterschaftstest anfordern dürfen sollte, bevor die Vaterschaft anerkannt wird, aber inzwischen gerne schon mal alle Rechte haben möchte.


    Das Vetorecht, den Vaterschaftstest nicht machen zu müssen?
    Das Vetorecht, Umgang zu haben, weil grad nicht paßt?
    Das Vetorecht, die Unterhaltshöhe nicht selbst bestimmen zu dürfen?
    Das Vetorecht, nicht Stillen zu dürfen, weil dadurch väterliche Recht beschnitten werden?


    Ein Vater, der durch Gerichtsbeschluss zum Vaterschaftstest gezwungen werden muss, hat für mich sein "Recht" auf GSR verspielt.

  • @Immortelle...
    wie, bitte, will ein Vater ein Vetorecht - gegen was? - gegenüber der Mutter ausüben, wenn er, bevor er den Satz "Ich hab ein Recht auf..." überhaupt laut sagen dürfe, die Vaterschaft anerkennen muss?


    tja das ist genau das perverse....Menschenrecht? Gleichstellung? das ist doch 18. Jahrhundert...


    um auf die eingangsfrage der TS einzugehen - wenn du dafür eine "saubere" begründung gefunden hast, dann lass es mich wissen.....


  • Aber ich glaube wirklich, dass viele den Vater dann gar nicht mehr angeben würden.


    In 20-30 Jahren wird das nicht mehr möglich sein, dann werden soviel DNA Daten in Datenbanken liegen, das die Väter problemlos findbar sein werden (es sei den sie kommen von irgendwo da wo der Pfeffer wächst). Das ist also nur eine Frage der Zeit.

  • Leute, der europäische Gerichtshof hat das bereits moniert. Es liegt jetzt am deutschen Gesetzgeber.
    Warum werden immer wieder dieselben Dinge durchgekaut, an denen man in der momentanen Lage eh nichts ändern kann? Damit wieder die alte Diskussion losgeht? Ermüdend.


    Man könnte hier X Fragen stellen, warum ist dies so, warum ist das so. Weil es so IST? Was will man also mit einer Diskussion erreichen? Wieder drauf rumreiten? Das wird wieder einer dieser endlosen Threads ohne wirkliches Ergebnis.


  • tja das ist genau das perverse....Menschenrecht? Gleichstellung? das ist doch 18. Jahrhundert...


    um auf die eingangsfrage der TS einzugehen - wenn du dafür eine "saubere" begründung gefunden hast, dann lass es mich wissen.....


    Beide Eltern zu kennen ist in erster Linie ein Recht des Kindes.


    Das Menschrecht des Kindes steht also ganz oben, dann kommen die Eltern.
    Nachdem Frauen "ungerechterweise" die Gebärmutter haben, was immer sich Mutter Natur dabei gedacht haben mag, steht die Mutter dieses Kindes bereits während der Schwangerschaft fest. Das ist nun mal so. Das reicht als saubere Begründung.


    Wieso ist es weniger 18. Jahrhundert, wenn Männer erst einen Vaterschaftstest wollen? Den gab es doch damals noch gar nicht. :D


    Also, gegen was will ein Mann ein Vetorecht, wenn er doch rechtlich noch nicht der Vater ist?
    ...vielleicht noch den Vaterschaftstest abwarten will, etc.?


    Wieso ist das weniger "pervers", wieso ist das eine Menschenrechtsverletzung?

  • [Nachdem Frauen "ungerechterweise" die Gebärmutter haben, was immer sich Mutter Natur dabei gedacht haben mag, steht die Mutter dieses Kindes bereits während der Schwangerschaft fest. Das ist nun mal so. Das reicht als saubere Begründung.


    das ist die saubere begründung für 50 % - die anderen den KV kann man nicht sauber begründen...
    bei allen weiteren hast du das geschrieben was dir schön reinpasst - von daher lohnt es nicht darauf einzugehen...


    wie grünschnabel es schrieb - es ist eine frage der zeit....

  • Beide Eltern zu kennen ist in erster Linie ein Recht des Kindes.


    Das Sorgerecht hat mit dem Kennen des Erzeugers in meinen Augen nichts zu tun.... Es geht hier in der Diskussion ja ums Sorgerecht und nicht darum, ob das Kind seinen Vater kennenlernen darf.


    Mein Kind dürfte seinen Vater kennenlernen, er wollte KEIN GSR (hatte ich ihm anbgeboten in der Hoffnung, dass er sich leichter tut, sich mit der Situation anzufreunden) , er will - so die momentane Sachlage - sein Kind auch nicht sehen..... (trotz Mails, Bilder, Berichte, etc....


    Und trotzdem werde ich versuchen, meinem Kind seinen Vater so gut es geht nahezubringen.



    - ohne Worte -

    Singe als ob dich niemand hören kann, tanze, als ob dich niemand sehen kann und liebe, als wärst du niemals verletzt worden ......