Ich möchte ausziehen mit meiner Tochter

  • hallo leute,


    und zwar hab ich mich vom Kindsvater getrennt. Wir waren nicht verheiratet. Wir haben aber gemeinsames Sorgerecht. Und nun war ich beim amt und hab mich mal erkundigt wie alles weitergehen kann..
    Stimmt es das ich wenn ich mich und mein kind bei der meldebehörde ummelden möchte, er bei meiner tochter zustimmen muss? ich möchte nur ein par straßen weiter ziehen. nicht den ort wechseln.
    Wisst ihr da bescheid?


    schöne grüße

  • Ja, er muss zustimmen, da ein geplanter Umzug eine Entscheidung von besonderer Tragweite für das Kind ist.


    Mal nachgefragt: Wie alt ist EURE (nicht Deine) Tochter? Was sagt sie dazu, dass Du mit ihr vom Papa wegziehen willst?

  • Stimmt es das ich wenn ich mich und mein kind bei der meldebehörde ummelden möchte, er bei meiner tochter zustimmen muss?


    bei der meldebehörde nicht (nur manche wollen die unterschrift :hae: ) weil es eine meldepflicht gibt und das kind dort gemeldet werden muss!!! wo es lebt.


    seid ihr euch denn nicht einig über den aufenthalt des kindes?

  • bei der meldebehörde nicht (nur manche wollen die unterschrift ) weil es eine meldepflicht gibt und das kind dort gemeldet werden muss!!!


    stimmt nicht. Viele Meldebehörden geben sich zwar mit einer Unterschrift zufrieden, trotzdem müßte normalerweise der Vater mit unterschreiben. Denn die Eltern entscheiden ja beide zusammen, bei wem und somit wo das Kind wohnt und somit auch gemeldet ist.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • hallo rovena,


    das wurde mir gerade anders erklärt, von einer frau. die bei einer meldestelle arbeitet...


    es sei nur ihr job, einzutragen wer wo wohnt/lebt....


    sie sei nicht für "familienrechtliches" zuständig, meinte sie, sondern nur für "fakten" (wer lebt wo)




    kann aber bei einigen meldestellen anders sein, räumte sie ein :hae:


    nur ,SIE fragt nicht nach der zustimmung des anderen elternteils und ihre kolleginnen auch nicht...


    (und für den kinderpass braucht man/frau bei ihr auch keine 2. unterschrift)

  • sie sei nicht für "familienrechtliches" zuständig, meinte sie, sondern nur für "fakten" (wer lebt wo)


    zwischen Vorgaben und Umsetzung liegen aber auch oft Welten ;) Und normalerweise passiert ja auch nichts weiter.



    Aber sobald der Vater nicht mit dem Auszug des Kindes einverstanden ist, ist es eben kein "Fakt" mehr, dass das Kind bei der Mutter lebt. ;)

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Aber sobald der Vater nicht mit dem Auszug des Kindes einverstanden ist, ist es eben kein "Fakt" mehr, dass das Kind bei der Mutter lebt.


    nein, aber dann muss er (oder sie) es juristisch klären...


    am besten natürlich vor dem auszug einvernehmlich klären :strahlen