Wann ist unser Umgangstermin im Oktober?

  • wenn ihr eh nicht miteinander reden könnt und es immer Streit gibt und du eigentlich Ruhe reinbringen willst, dann würde ich über Anwalt nochmal ihm schreiben lassen, wie du das mit We siehst..das heißt mit konkreten Daten (vielleicht das nächste halbe JAhr) und das er doch dazu mal Atellung nehmen soll. Dann weißt du wann Umgang stattfindet und kannst besser planen.
    Manchmal kann man eben mit ex nicht mehr reden....aber es wird besser...bei uns sind es jetzt 4 Jahre und am Anfang hatten wir uns wegen den We auch in den Haaren....aber jetzt ist es besser ..gut meine Kids rufen Papa auch selbst an und regeln das...mitlerweile sind sie dazu alt genug.
    Flore

  • Aber ich werde sie bitten, das nochmals mit der Kanzlei des Vaters zu klären. Ich will nämlich wegen Januar 2012 nicht erneut streiten müssen. Meine Auffassung von Umgangswochenende wäre dagegen völlig streitfrei.


    wenn deine RAin schon bei der anderen Kanzlei anruft, dann sollen die das kurz schriftlich bestätigen wie in Zukunft damit umgegangen werden soll - für den Oktober könnte es ein bisschen ärgerlich sein, aber wegen einem Geburtstag würde ich mir da kein stress machen, wenn du dann für die Zukunft dieses "Stres-Thema" geklärt hast.

  • Von daher, dass wir absolut NICHT mehr miteinander reden, kann dieser Umgangsbeschluss auch zu fatalen Situationen führen. Ich hätte echt dumm dagestanden, wenn er am 7.10. gekommen wäre und ich weg gewesen wäre.


    Aber die Kanzleien werden es jetzt klären.


    Vielleicht frage ich hier auch mal den Richter.


  • wenn deine RAin schon bei der anderen Kanzlei anruft, dann sollen die das kurz schriftlich bestätigen wie in Zukunft damit umgegangen werden soll - für den Oktober könnte es ein bisschen ärgerlich sein, aber wegen einem Geburtstag würde ich mir da kein stress machen, wenn du dann für die Zukunft dieses "Stres-Thema" geklärt hast.


    Ja, am Geburtstag kann die Kleine dann eben nicht teilnehmen. Das habe ich für mich schon abgehakt. Ich will mich einfach nur entsprechend des Beschlusses korrekt verhalten. Auf Streit bin ich nicht aus, deshalb habe ich auch ggü dem Vater nichts gesagt.


    Bei uns kommt im Oktober aber noch hinzu, dass der Gutachtentermin am Freitag des Umgangswochenendes stattfinden soll. Und da ist der Termin jetzt eben auch unklar.

  • Mal noch ne Anmerkung...
    Warum sollte der KV am 01.01.2012 wieder diskutieren?
    Der Umgangsbeschluß wird ja nicht jeden Monat neu begonnen. Sondern ihr startet jetzt mit einem Wochenende und dann ist deine Tochter alle 14 Tage bei ihm. Auch wenn ein Wocheende in dem einen Monat beginnt und im nächsten endet. Ab sofort alle 14 Tage.
    Nicht jeden Monat alle 14 Tage...


    Kleiner aber feiner Unterschied ;)


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Sondern ihr startet jetzt mit einem Wochenende und dann ist deine Tochter alle 14 Tage bei ihm.


    Nein, eben nicht. In dem Beschluss steht nicht 14 tägig, sondern jedes 2. Wochenende im Monat. Der KV hat das Kind also nur einmal im Monat ein WE.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...


  • Jetzt haust du es leider komplett durcheinander. Der Vater hat laut Beschluss nur am 2. WE eines jeden Monats Umgang, also nicht alle 2 Wochen. (Er wollte es so. Nicht dass es gleich heißt, dass der arme Mann ja so wenig Umgang gewährt bekommt.)

  • O.K., O.K.


    Dann ist es aber eindeutig.
    Dann würde ich persönlich auch das zweite "volle" Wochenende als das Umgangswochenende bezeichnen.
    Es kann ja nicht sein, daß das erste WE von Samstag bis Sonntag geht und die anderen dann von Freitag bis Sonntag.


    In meinen Augen ist das ein seltsamer Beschluß...
    Nachtrag: aber wenn ER es so wollte, dann hat er ja nun was er wollte ;)


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

    Einmal editiert, zuletzt von PapaT ()

  • Es kann ja nicht sein, daß das erste WE von Samstag bis Sonntag geht und die anderen dann von Freitag bis Sonntag.


    tut es doch auch gar nicht. Im ersten Teil wird definiert, zu welchem Zeitpunkt im Monat der Umgang stattfindet: jedes 2. Wochenende. Im zweiten Teil des Satzes wird dann genauer erläutert, wie lange der Umgang andauert: Freitag 14 Uhr bis Sonntag 18 Uhr. Das eine ist unabhängig vom anderen.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Wenn man es so richtig ernst nehmen würde, dann dürfte er laut erstem Teil nur SA und SO mit unserem Kind verbringen. Freitag darf er es nur abholen.


    Ich denke, der Beschluss definiert hier WE = Fr + Sa + So. Dann müsste aber auch die Zählweise der WEs im Monat dem entsprechen.

  • Wenn man es so richtig ernst nehmen würde, dann dürfte er laut erstem Teil nur SA und SO mit unserem Kind verbringen. Freitag darf er es nur abholen.


    Ich denke, der Beschluss definiert hier WE = Fr + Sa + So. Dann müsste aber auch die Zählweise der WEs im Monat dem entsprechen.


    stell dir mal vor, da stünde "14-tägig" (oder von mir aus alle 4 Wochen) statt "jedes 2. WE im Monat". Das macht es vielleicht einfacher, das zu verstehen


    Nochmal : der erste Teil in eurem Beschluss definiert nur den Zeitpunkt im Monat in dem der Umgang stattfindet: jedes 2.WE im Monat. Erst der zweite Teil den genauen Zeitraum. Der zweite Teil ist keine Definition für "Wochende" im ersten Teil des Satzes.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

    Einmal editiert, zuletzt von Rovena ()

  • Die Regelung ist in der Formulierung eindeutig. "An jedem 2. WE im Monat". Wochenende ist per gesetzlicher Definition erst einmal der Sonntag. Samstag zählt als ganz normaler Arbeitstag - im rechtlichen Sinne. Berührt also ein Sonntag noch den Monatsanfang, dann ist dies das erste Wochenende im Monat. Dieses erste WE ist ja nicht von irgendeinem Freitag oder Samstag betroffen, an dem der Umgang startet. Das ist erst beim Umgangswochende der Fall, wo Freitag abend und Samstag zum Wochenende dazugeschaltet werden in der Umgangszeit.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Richter etwas anderes gemeint haben könnte in seinem Umgangsbeschluss.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Regelung ist in der Formulierung eindeutig. "An jedem 2. WE im Monat". Wochenende ist per gesetzlicher Definition erst einmal der Sonntag. Samstag zählt als ganz normaler Arbeitstag - im rechtlichen Sinne. Berührt also ein Sonntag noch den Monatsanfang, dann ist dies das erste Wochenende im Monat. Dieses erste WE ist ja nicht von irgendeinem Freitag oder Samstag betroffen, an dem der Umgang startet. Das ist erst beim Umgangswochende der Fall, wo Freitag abend und Samstag zum Wochenende dazugeschaltet werden in der Umgangszeit.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Richter etwas anderes gemeint haben könnte in seinem Umgangsbeschluss.


    Na toll. Naja, gut. Ich hole jetzt noch EINE Rechtsauskunft, und wenn das nicht weiterhilft, gilt für mich Sonntag als Wochenende. Dann hat er sie jeden 2. Sonntag ab Freitag.

  • Na klasse. Ich habe gerade mal nachgeguckt. In der Vergangenheit ist im Umgangsrecht vom Sonntag bzw. vom Samstag/Sonntag ausgegangen worden und dies hat die Definition des Wochenendes bestimmt. In jüngeren Entscheidungen wird "verstärkt", wie es in einem Kommentar heißt, pragmatisch entschieden. Der Freitag zählt vollumfänglich zum WE mit.


    Bedeutet: Entweder einigt Ihr Euch als Eltern , wie der Beschluss grundsätzlich von Euch! interpretiert wird - oder Ihr geht vor den Kadi und lasst den entscheiden ...


    Fakt ist: Man kann so oder so interpretieren.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bap, vielen Dank für deine Recherche. Wenigstens komme ich mir jetzt nicht mehr ganz so doof vor.


    Ich habe jetzt auch noch einen anderen RA gefragt. Der stimmte meiner Rechnung zu.


    Später rufe ich unseren Richter persönlich an und frage, wie er es objektiv sieht. Ich erzähle nichts von anstehenden Terminen. Er soll nur sagen, was er im konkreten Fall als Termin antworten würde. Dann müssen wir auch nicht vor den Kadi gehen, sondern haben die Antwort schon vom Richter.

  • Ist es da für die Sache nicht besser, den Kontakt zum Vater zu suchen? Was hilft Dir die "Entscheidung" des Richters, wenn der Vater sie anders interpretiert? Und das tut er, wie bei allen Sachen, die ihm "aufgedrückt" werden. Wenn der Richter jetzt Deiner Interpretation zustimmt, nickst Du sie ab. Teilst das dem Vater mit - und der geht die Wände hoch, weil er jede Chance nutzt, um anderer Meinung zu sein ... Und schon eskaliert wieder alles.


    Pech ist, das jetzt der eine termin eine familienfeier tangiert. Aber im Laufe der Jahre gleicht sich das - statistisch gesehen - aus. Mal wirst Du "Glück" haben, mal Pech. Aber vielleicht irgendwann ein so "normales" Verhältnis, dass ein Tausch ohne Krach möglich wäre ...


    Vorschlag wäre, ihm zu schreiben, das Interpretationsproblem darzustellen. Darzustellen, es gibt diese und jene Möglichkeit, die von Juristen und Jugendamt so gesehen wird - er solle doch aussuchen, wie er es gern hätte. Und das würde dann festgeschrieben sein.
    Vielleicht ist es dann ein Reibepunkt weniger in der Zukunft.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das bringt nichts, den Vater was aussuchen zu lassen. Das endet wieder so wie die Absprache des Alternativtermins im August. Da hat er 7x seine Meinung geändert, nachdem ich ihm ALLE Wochenenden im August angeboten hatte. Ich habe sogar gesagt, dass er sich alternativ gleich ZWEI Wochenenden für das eine von ihm abgesagte WE aussuchen kann. Schlussendlich wollte er sogar nur 24 Stunden, und da durfte ich wohl noch froh sein, dass er sich diesbezüglich mit mir geeinigt hat.


    Ich glaube, er BRAUCHT eine Ansage, weil er es sonst nicht geregelt bekommt.

  • Der Richter sagt, wenn am Monatsanfang nur ein Hauch von WE erkennbar ist, gilt es schon als 1. WE des Monats. Strittig wäre es nur, wenn das 1. WE auch das UWE wäre.


    Also ist am 7.10. Umgang.


    Wenn wir aber darüber streiten, muss halt neu entschieden werden.

  • "Der Vater hat das Recht, das Kind an jedem 2. Wochenende des Monats von Freitag 14.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr zu sich zu nehmen."


    Wann das 2. Wochenende des Monats ist, ist wohl klar...
    ...er hat das Recht auf diesen Zeitraum - aber es nicht nicht seine Pflicht - ich würde sagen auch Fr. 18:00- So. 14:00 Uhr wäre möglich....


    Wenn Sonntags der 1. des Monats ist - ist das folgende WE das 2.