Ohne Geld- wie soll es weitergehen?!

  • Aber evtl. könntest du noch für dich bis zu 25 wirst Kindergeld beantragen


    Noch hae ich keines beantrag, werde ich aber machen, hab schon mit der familienkasse telefoniert.




    laut wohngeldrechner würden mir ca. 321,00 mit den 568€ einkommen.

  • es gibt auch für schulische ausbildungen kein geld von der arge. genau in der selben sitautin war ich auch schon und es blieb mir nichts anderes übrig, die ausbildung von heut auf morgen abzubrechen. dann habe ich auch direkt wieder geld bekommen.


    leider ist es denen egal, ob du lernst o´der nicht und es denen auch egal, wo du dann dein geld her nimmst.


    beantrage eine ausbildung als umschulung...


    in dem verlinkten Artikel steht aber auch, dass alles, was der gesamte Haushalt monatlich zur Verfügung hat (und das sind nunmal 568 Euro), zur Erreichung der Mindestgrenze herangezogen werden kann.


    es müssen mindestens 80 prozent des regelsatzes plus warmmiete, erreicht werden...
    das reicht ja nicht :hae:

  • es müssen mindestens 80 prozent des regelsatzes plus warmmiete, erreicht werden...


    Regelsatz von was? Alg2? wären doch für mich 364 und für die kurze 215€, da wären doch 568 mindestens 80%.


    wo ist mein denkfehler?

  • Es wäre möglich, dass sie einen abschlägigen Bescheid bekommt, klar. Ich halte es auch nicht für sehr wahrscheinlich, dass es klappt, aber...ich kenne Leute, die Wohngeld beantragt haben und auch beziehen, die unter diesem fiktivem Mindesteinkommen liegen und eigentlich Arge-Zuständigkeit wären (AE Studenten mit Kind, also vergleichbar mit Lady). Probieren.

  • Ich werd auf jeden Fall alles probieren.


    Die Ausbildung macht so sehr spaß und ich habe lange auf den plat gewartet und gekämpft und möchte ihn nicht aufgeben. Unter der woche ist es mir nciht möglich noch arbeiten zu gehen und am we habe ich niemand für die kurze, sonst würde ich das machen.


  • Regelsatz von was? Alg2? wären doch für mich 364 und für die kurze 215€, da wären doch 568 mindestens 80%.


    ja richtig, aber plus warmmiete (siehe link oben) da ist es gut erklärt...


    oder hier:


    http://www.wohngeldantrag.de/geld/mindest.htm









    ich hab das alles auch versucht zu beantragen, als meine tochter im krankenhaus lag :ohnmacht: einen job verloren, weil krank, kein bafög, weil studiendauer überschritten, kein geld vom jobcenter, weil studentin, kein wohngeld, weil kein , bzw. zu geringes einkommen (400 euro aus nem anderen nebenjob blieben ihrfür 6wochen, reichten aber nicht fürs wohngeldmindesteinkommen :kotz )

  • Ich halte es auch nicht für sehr wahrscheinlich, dass es klappt, aber...ich kenne Leute, die Wohngeld beantragt haben und auch beziehen, die unter diesem fiktivem Mindesteinkommen liegen und eigentlich Arge-Zuständigkeit wären (AE Studenten mit Kind, also vergleichbar mit Lady). Probieren


    stimmt natürlich! probieren sollte sie alles.


    vielleicht kann ja auch die ausbildung als umschulung beantragt/bewilligt werden?


    meine erzieher ausbildung war eine umschulung :D

  • Irgendwie hatte ich es gerade anders in meinem kopf, danke.


    Juwi: ich versteh es irgendwie auch nicht. klar, die wollen einen von der statistik haben ok. aber ich habe nunmal noch keine ausbildung und möcht eja unbedingt eine machen, weil ich einfach arbeiten will und für mich und meine kurze einfach selstständig leben möchte.


    :wand:wand

  • Ich muss jetzt in die Heia!! :D


    juwi, die Geschichte von Deiner Tochter ist aber auch übel. Mensch.


    Lady: Wenn alle Stricke reißen, nix klappt und Du echt aufhören musst, versuche doch wie juwi sagte, fürs nächste Jahr diese Ausbildung vorab als Umschulung genehmigt zu bekommen. Vielleicht fällt Dir ja auch noch ne Lösung für eine Finanzspritze ein, die Dein Einkommen aufstockt (Eltern? kleiner Nebenjob?).


    LG

  • beantrage eine ausbildung als umschulung...


    das habe ich alles schon versucht. das problem ist, die arge rückt kein geld raus, was nicht da ist.


    ab nächstem jahr haben sie eine umschulung anzubieten, zur bürokauffrau. ganze 5 plätze. vielleicht bekomme ich einen davon. :frag

  • Ich muss noch was für die ausbildung fertig machen, hatte heute mittag/abend keinen kopf dazu, weil irgendwie meine welt einstürzte.


    mach ich, liebe, ich will diese ausbildung unbedingt!

  • wenn du das geschafft hast, berichte wie. ich habe einen monat mit nem anwalt gekämpft....brachte alles nichts :( am ende fehlte nur noch das geld.

  • mach ich, liebe, ich will diese ausbildung unbedingt!



    Hey Lady, :knuddel


    als erstes mal: Du kriegst das hin! Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg! Davon bin ich ernsthaft überzeugt!


    Renn alle Ämter ab, geh zum Rechtsanwalt, reich alles ein was dir in die Finger kommt - und wenn aus jeder Ecke ein Hunderter kommt, dann läppert sich das auch!


    Die Idee mit der Umschulung ist übrigens nicht schlecht. Vielleicht wandeln die deine Ausbildung in eine solche Maßnahme um?! Natürlich kann es sein, dass die dir das für kommendes Jahr anbieten... Ich hab damals bei meiner Umschulung genügend Geld bekommen um mein kleines Leben zu finanzieren (Wohnklo, alte Autoronte und genug zum Leben) weil ich da auch Wohngeld bekommen habe. Gut, ist eine Weile her und ich hatte noch kein Kind, aber da geht was. Es wird nicht für riesen Sprünge reichen, aber man kommt klar.


    Sammle erstmal alle Ideen und Informationen. Du schaffst es über diese Hürde! Sei offen für alle Lösungen und such dir am Ende die beste aus.


    GGGLG & fühl dich mal gedrückt!!!!

    Ramirez



    ..~°***°~._.~°***°~._.~°***°~._.~°***°~._.~°***°~..


    Life's a mystery to be lived, not a problem to be solved!

    Einmal editiert, zuletzt von Ramirez ()

  • Das mit dem Mindesteinkommen bei Wohngeld-Bezug stimmt so aber auch nicht. Ich mache zur Zeit ja auch eine schulische Ausbildung und bekomme weder Bafög noch ALG II. Mein einziges Einkommen sind 132,00 Euro aus einem Nebenjob und ich bekomme Wohngeld. Mein Freund bekam bis vor kurzem für sich und unseren Sohn ALG II und sie wurden beim Wohngeld nicht berücksichtigt.


    Die Regelung bei einer schulischen Ausbildung sind wirklich realitätsfern. Da wird das Zuhause-Bleiben und Hartz IV-Beziehen gradezu gefördert.


    Darf ich fragen was für eine Ausbildung Du machst?

    Der größte Reichtum ist die Armut an Bedürfnissen.

    Einmal editiert, zuletzt von hobbit.frodo ()

  • sehe den thread jetzt erst und mal so rein prinzipiell, ohne auf jeden beitrag einzugehen:


    wohngeld / bafög usw sind dem alg2 vorrangig, es gibt auch noch bab (berufsausbildungsbeihilfe). in deinem fall müsstest du entweder bafög bekommen oder bab und wohngeld für dich sowie hartz IV für dein(e) kind(er?).


    eine bafög ablehnung trotz wie du sagt bestehender enormer kreditbelastungen der eltern klingt ganz ganz stark nach einem falschen bescheid; hast du den von einem rechtsanwalt prüfen lassen? ich habe glaube ich noch nie einen bafög bescheid gesehen wo finanzielle belastungen der eltern richtig berücksichtigt wurden. es zählt nämlich bei den eltern nicht was sie haben könnten sondern was sie tatsächlich haben.


    ansonsten wie glaube ich schon jemand hier im thread andeutete muss es hartz IV bzw richtig gesagt eine leistung aus dem sozialgesetzbuch, es ist glaube ich nämlich nicht das für hartz iv ausschlaggebende zweite in diesem fall, faktisch immer geben wenn du finanziell sozusagen notleidend bist; daraus entstehen zwar sofern du eigentlich andere ansprüche hättest dann wieder überleitungsansprüche des jobcenters gegenüber den anderen ämtern; davon ist man aber eigentlich selbst gar nicht mehr betroffen; also das jobcenter würde sich dann beispielsweise das augustgeld welches es dir zahlt vom bafög-amt wiederholen sobald du eine bewilligung ab august erhälst.


    in deinem fall solltest du unbedingt von einem anwalt sowohl die ablehnung des jobcenters prüfen lassen, daraus wird vermutlich ein eilantrag werden und du hast ungefähr ende nächster woche geld, sowie zudem auch die richtigkeit des bafög-bescheides. bei letzterem ist ein widerspruch für einen anwalt genauso wie bei sgb-ii bescheiden lukrativ sofern er innerhalb eben der vierwöchigen widerspruchsfrist gestellt wird; bedeutung für dich: ein anwalt arbeitet dann deutlich motivierter als wenn man erst nach der frist dorthin geht. (dann gibt es für ihn nur knapp einen drittel des widerspruch-gebührenanspruchs)


    so rein persönlich noch: wenn du jetzt gerade zu wenig geld hast für egal was und deine eltern nicht genug aufbringen können um die ganze miete zu zahlen; dann zahl halt gar keine miete aber lass dir helfen mit dem geld für quasi alles andere. der anwalt den du dir hoffentlich nimmst wird dir schon sagen wie du an das geld kommst um die miete aufzubringen und wenn du den vermieter zusätzlich sowohl über die notlage als auch darüber, dass du etwas dagegen tust informierst ist das zwar evtl. peinlich für dich, aber tausendmal besser als kommentarlos nicht zu zahlen.


    die inanspruchnahme eines rechtsanwaltes dürfte in deiner situation vermutlich kostenlos sein; du kannst dich auch vor beauftragung erkundigen, ob der anwalt die 10 euro gebühr nimmt die man bei beratungshilfe/prozesskostenhilfe dennoch zusätzlich von eigentlich hilfsbedürftigen mandanten nehmen kann; das machen bei weitem nicht alle anwälte; üblicherweise ist das sogar ein zeichen dafür, dass der anwalt "solche mandanten" gar nicht will. die wissen genau, jemand der zu ihnen kommt wegen dem jobcenter hat oft auch diese 10 euro nicht, also verlangen sie sie.