Zum Vollzeitjob zwingen?

  • ich muss jetzt mal was zu der Steuerklasse sagen.......er kann wohl St.Kl. III behalten und sie IV, denn am Jahresende wird sowieso noch zusammenveranlagt und dann wird Steuerkontentrennung beim FA beantragt. Wenn er jetzt die Steuerklasse wechseln würde, dann würde alles bisherige rückgerechnet, dazu ist AG verpflichtet. Also nicht besonders gut. Und da er sowieso merh als Ex verdient, kann sie sich gegen Zusammenveranlagung eh nicht wehren. BEi einer Berechnung des Unterhaltes wird natürlich dieser Steuervorteil mit berücksichtigt.


    Also @immortelle: bitte erst jemanden Rat geben, wenn du sicher bist das es stimmt ;) Ansonsten besser lassen


    naja ganz so rosarot ist es nicht wie du es hier aufführst, wenn er jetzt sofort die steuerklasse auf IV ändert, muss er zwar auf sofort nachzahlen wie du sagst, allerdings spart er sich dadurch lt. seinen zahlen den TU - die entsprechenden RA-kosten, weiterhin wird die KM dadurch in die Lage gebracht einen gewissen Betrag an KU zu leisten, da sich ihr Netto entsprechend erhöhen würde.
    Weiterhin geht er größerem Örger bei der steuererklärung anfang 2012 aus dem weg, je nachdem wie die km rumzickt kann das schon ein weilchen dauern bis sie zu einer zusammenveranlagung zustimmt und ihre unterschrift ggf. durch einen richter ersetzen zu lassen ist auch wieder zeit- und kostenaufwendig.


    also ich sehe da mehr vorteile als nachteile und der KM würde ich diesbezüglich nicht trauen, schliesslich hat sie ja bereits den RA ins spiel gebracht


    Achja zusätzlich, dass der TU erstmal auf basis deer lohnsteuerklasse III berechnet wird - kommt dann auch noch die steuererstattung als einkommen (durch 12) drauf auf dein gehalt - also rechne erstmal nicht mit steuererstattung nur für dich im endeffekt ist sie wohl nur für die km....es ist deine entscheidung...

    Einmal editiert, zuletzt von immortelle666 ()

  • naja ganz so rosarot ist es nicht wie du es hier aufführst, wenn er jetzt sofort die steuerklasse auf IV ändert, muss er zwar auf sofort nachzahlen wie du sagst, allerdings spart er sich dadurch lt. seinen zahlen den TU - die entsprechenden RA-kosten, weiterhin wird die KM dadurch in die Lage gebracht einen gewissen Betrag an KU zu leisten, da sich ihr Netto entsprechend erhöhen würde.
    Weiterhin geht er größerem Örger bei der steuererklärung anfang 2012 aus dem weg, je nachdem wie die km rumzickt kann das schon ein weilchen dauern bis sie zu einer zusammenveranlagung zustimmt und ihre unterschrift ggf. durch einen richter ersetzen zu lassen ist auch wieder zeit- und kostenaufwendig.


    das wird beim Unterhalt an das Kind berücksichtigt. Weißt du eigentlich was es von Januar bis August an Steuern nachzahlen müsste, wenn er in St.Kl 4 geht. NE ganze Meinge. KM kann sich nciht gegen eine Zusammenveranlagung wehren, FA zwingt sie dazu auch wenn sie nicht die Unterschrift dazu gibt. Habe ich schon mehrmals gehabt. Und ich denke ich muss es wissen, da ich Steuerrecht studiert habe ;)

  • das mag sein, dass es in dere theorie so ist, allerdings kann das FA die KM nicht zur Unterschrift zwingen, wenn diese nicht der Zusammenveranlagung zustimmt - dies kann nur ein Richter und das kann dauern.
    Augenscheinlich muss der KV viel nachbezahlen aber wenn man ein bisschen weiter schaut hat er einen entsprechenden mehrwert und dieser fehler wird oft gemacht bei trennungen - ich kann nur dazu raten die steuerklasse entsprechend zu ändern auch wenn erstmal weniger im geldbeutel ist - auf dauer zahlt es sich aus

  • in 2012 wechselt er sowieso die Steuerklasse in St. I oder ggf II. Und man kann auch die Steuererklärung abgeben ohne die Unterschrift der Ex Frau. Und mal ganz ehrlich, wenn sie sich weigern sollte, dann kommt das vor Gericht und auf den Kosten bleibt KM sitzten. Dazu würde ihr kein Anwalt raten. Viel zu teuer für was, was sowieso unvermeidlich ist.

  • es hat leider keiner eine klaskugel und kann erahnen was sache sein wird, erstmal sind für den TS kosten und zeit dahin sollte sich die KM verweigern, wahrscheinlich bekommt sie noch VKH und der TS, deshalb würde ICH im nachhinein sofort in die Steuerklasse IV wechseln und nicht bis zum 01.01. warten u.a., da dann das begehren nach Unterhalt deutlich geringer ausfällt und wir über geringere streitwerte reden diese wiederum in entsprechende anwaltsgebühren umzulegen sind. wie gesagt, erstmal wird es dünner im geldbeutel, aber auf lange sicht wirds besser - weitere vorteile habe ich oben bereits erwähnt

  • ich kann nur sagen, dass man das im Einzelfall sehen muss. Wie hoch ist der Verdienst wie hoch dann also die Steuerrückzahlung. Wie hoch der Verdienst von Ex und so weiter. Aber gleich hier Steuerklasse wechsel ist auch nicht immer sinnvoll. KAnn nur sagen, dass es manchmal besser ist erst alles auszurechnen. Bei mir war es z.B. besser nicht zu wechseln onwohl ich St.Kl. 5 hatte. Aber wie schon gesagt liegt im Einzelfall. Man muss das Gesamtpaket sehen. Und nicht voreilig handeln.


  • du hast ein schreiben vom RA der Ex bekommen und dieser möchte TU für seine Mandantin - ich würde den RA in einem kurzen zweizeiler fragen auf welcher rechtlichen basis er diesen einfordert - zahlen würd ich erstmal nichts, dazu kann dich nur ein richter zwingen, kein anwalt, keine ex oder sonst wer.

    Das würd ich nicht ohne anwaltliche Hilfe tun. Selbst drauf antworten in so einem Fall--- NEIn. Am besten ruhig bleiben, RA suchen
    und dann abwarten was passiert. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen das TU gezahlt werden muss.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Ich bedanke mich für Eure Hilfe, hab nächste Woche nen Anwaltstermin wegen des TU.
    Und werde den KU gerichtlich einfordern, werde wohl nur nen Titel bekommen aber den häng ich mir 30 Jahre an die Wand. ;)

  • Ich bedanke mich für Eure Hilfe, hab nächste Woche nen Anwaltstermin wegen des TU.
    Und werde den KU gerichtlich einfordern, werde wohl nur nen Titel bekommen aber den häng ich mir 30 Jahre an die Wand. ;)


    wäre coll, wenn du uns auf dem laufenden halten würdest.
    KU macht die beistandschaft um sonst für dich, denk dran. ein titel an der wand bringt nichts, du musst schon mindestens alle 36 monate "vollstrecken" ansonsten verfällt der KU, wenn kind 18, dann geht das ganze ans kind über und sollte da an der wand hängen ;-)

  • Hallo hatte heut den Termin beim RA stand jetzt muss ich ca 300€ TU zahlen :angry wird noch genau berechnet muss gleichzeitig KU einklagen
    dann wird das ganze gegeneinander aufgerechnet. Ich muss den TU bezahlen und bekomm alles was Sie über 950€ hat zurück. Man kann sie bis zur Scheidung nicht "zwingen"
    Vollzeit zu gehen. kann man nur den Kopf schütteln drüber:-(
    sobald die Scheidung durch ist bekomm ich einen Titel und könnte dann lohnpfändung,taschenpfändung etc veranlassen um an den KU zu kommen.
    Komisches Deutsches Recht ist aber Sie hat 950€ selbstbehalt is Ok nur ich hab mit dem kind auch nur 950€ selbstbehalt zuzüglich kindergeld!
    Wie soll man ein 16jähriges kind mit Theoretisch 184€ im Monat am "Kacken" halten.
    Ich bekomm von meinem anrechenbaren Netto fürs Kind nur die mitgliedsbeiträge für eingetragene Vereine und die kosten für die schulmensa angerechnet.



    gruß René

  • na da freuen sich aber die anwälte - es ist mir ein rätsel wie dein RA auf diesen Betrag kommst bei deinen Angaben hier - kannst du ggf. die Berechnung deines RA hier einstellen?
    Ich hoffe doch sehr, dass du und dein RA nicht zuerst dieses Angebot an die KM und deren RA schickt, sondern erstmal eine korrekte Berechnung von denen in Schriftform verlangt um diese dann "zudrücken" und ich hoffe dein RA hat den Steuerklassenwechsel nicht unter den Tisch fallengelassen...
    Was kostet dich die Berechung des TU´s?
    Ich hoffe du hast diesen nicht für den KU beauftragt - richte eine Beistandschaft ein und setze KM in Verzug.

  • Edit sagt: Nen kleinen Klatsch im Kopf haben wir alle, kommt nur drauf an, wie weit der Rest im Kopf entwickelt ist... :D

    sry, für ot aber ich musst herzlich lachen :lach

    wo es licht gibt, ist auch schatten. das eine kann nicht ohne das andere existieren.
    nur ist es dann im leben nicht ganz so simpel. zwischen licht und schatten gibt es
    nahezu unendlich viele grauabstufungen - darin sich zurecht zu finden, dies ist die kunst!


  • Wie soll man ein 16jähriges kind mit Theoretisch 184€ im Monat am "Kacken" halten.


    Sie wird Verpflichtet KU zu zahlen(so war bei mir.sehe auch beitrag 40).So schnell wie möglich Scheidungsantrag einreichen).Stell Antrag auf PKH,
    Ich hab gekriegt.

    "Aber wer einmal gelernt hat, Bewegungserscheinungen
    auf das Ganze des Seelenlebens zu beziehen, wird....
    immer von neuem über die Fülle der Zugänge zu
    Seelischem staunen, die sich ihm allenthalben
    eröffnen“


    (August Homburger)