Zwei Fragen: Geldgeschenk und Umzugskosten

  • Hi ihr Lieben,


    2 Fragen in nicht ganz eigener Sache:


    1.: H4-Bezieher bekommt ein Geldgeschenk, packt es aufs Sparbuch, das Amt fragt bei der Weiterbewilligung nicht nach dem Sparbuch, sondern nur nach Kontoauszügen. Alles korrekt so oder müssen auch Geldgeschenke angegeben werden?


    2.: ALG-I Empfänger möchte umziehen. Gibt es irgendwelche Unterstützungen vom Amt, Umzugskostenerstattung, Erstausstattung etc.? (Zahlt Unterhalt an Ex-Frau und Kind, daher nur Selbstbehalt übrig)


    Danke euch!


    LG

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Frage 2 kann ich dir nicht beantworten aber zu 1:


    Geldgeschenke bis 50 Euro müssen nicht angegeben werden, aber alles was darüber ist ja, wird dann als einkommen berechnet. sparbuch muss auch angegeben werden, ich meine da gibts ein extra punkt mit ob vermögen vorhanden ist

    Ich schätze die Menschen, die mir zeigen, dass ich ihnen etwas bedeute. Und lasse die gehen, die es nicht zu schätzen wußten, was sie mir bedeutet haben!!
    Wer anfängt, mich als Selbstverständlichkeit zu betrachten und sich meiner zu sicher fühlt, sollte aufpassen, das er den Zeitpunkt nicht verpaßt, in dem er anfängt mich zu verlieren!!
    Ich lasse keine Hand los, die meine festhält!! Aber ich halte keine Hand mehr fest die meine los lässt .

    Einmal editiert, zuletzt von daylight-1982 ()

  • Beim Erstantrag muss das Sparbuch mit abgegeben werden. Beim Folgeantrag wurde nicht mehr nachgefragt. Muss er jetzt mit Strafen rechnen? Das Geld ist für in naher Zukunft kommende Kosten gedacht, die auch belegt werden können...

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Werd ich so ausrichten, lach... in nen Sparstrumpf, wie bei Oma... :D

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Muss er jetzt mit Strafen rechnen

    nein muss er nicht, er kann sogar sparen bis zu einem bestimtmen Satz, meine Beraterin sagte mal, dass das nach Alter und nach den Familienmitgliedern geht, wieviel man ansparen darf

    Ich schätze die Menschen, die mir zeigen, dass ich ihnen etwas bedeute. Und lasse die gehen, die es nicht zu schätzen wußten, was sie mir bedeutet haben!!
    Wer anfängt, mich als Selbstverständlichkeit zu betrachten und sich meiner zu sicher fühlt, sollte aufpassen, das er den Zeitpunkt nicht verpaßt, in dem er anfängt mich zu verlieren!!
    Ich lasse keine Hand los, die meine festhält!! Aber ich halte keine Hand mehr fest die meine los lässt .

    Einmal editiert, zuletzt von daylight-1982 ()

  • http://www.derwesten.de/nachrichten/poli…-id4990750.html
    Ganz neu entschieden.
    Unklar ist nur, was "im Rahmen des Üblichen" heißt ...


    Aber 1. Gehts bei der Frage ja nicht um ein Kind, das Geschenke von Oma erhalten hat und 2. ACHTUNG! Das Jobcenter im angegebenen Fall hat Fehler bei den Bescheiden gemacht und deswegen aufgegeben!!! GRUNDSÄTZLICH sind Geldgeschänke immernoch anrechenbar. Und die Höchstgrenzen vom erlaubten Vermögen darf auch nicht überschritten werden.


    nein muss er nicht, er kann sogar sparen bis zu einem bestimtmen Satz, meine Beraterin sagte mal, dass das nach Alter und nach den Familienmitgliedern geht, wieviel man ansparen darf


    ANSPAREN ist doch was anderes als GESCHENKT bekommen :rolleyes2:


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

    Einmal editiert, zuletzt von FraumitKind ()

  • Es gibt doch seit...gestern? ein neues Gesetz,dass Geldgeschenke nicht mehr von H4 abgezogen werden dürfen.


    Da hatte eine Familie deswegen vor dem BGH geklagt und Recht bekommen.Hatte ich gestern im Radio gehört

  • http://www.derwesten.de/nachri…k-behalten-id4990750.html
    Ganz neu entschieden.
    Unklar ist nur, was "im Rahmen des Üblichen" heißt ...

    die entscheidung hat keinerlei wert für andere alte verfahren; es gibt in deutschland keine wirklichen präzedenzurteile und außerdem haben die kläger in dem verlinkten verfahren nicht deswegen gewonnen weil die geschenke nicht anzurechnen sind sondern weil die bescheide schlichtweg falsch berechnet waren, wäre das nicht so gewesen wäre fraglich gewesen was mit den geschenken ist. die aktuelle regelung ist ja dort aber eh beschrieben.


    zur umzugskostenhilfe für alg I - empfänger: gibt es; sofern man einen neuen job hat und der umzug dafür notwendig (weil man glaube ich mehr als 3 stunden am tag unterwegs wäre beispielsweise)

  • Naja, immerhin gilt seit April 2011 ein neues Gesetz (welches ich gerade nicht hier habe), der interessierte Leser erfährt es aber aus dem letzten Abschnitt des Links. Und da geht es nicht nur um die 50 € - Grenze und auch nicht um Formfehler, sondern generell darum, dass nun etwas mehr behalten werden darf. Ausschließlich von Kindern ist da ebenfalls nicht geschrieben. Leider ist nur "im Rahmen des Üblichen" genannt, nicht aber eine konkrete Summe. Und darauf würde ich dann aufbauen, wenn ich Geld erhalten würde. :brille

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Also ...


    eigentlich müssen Geldgeschenke angegeben werden...aber mal im Ernst...wer will das kontrollieren ? Und man darf/soll doch auch bei Hartz 4 sparen...wenn also eine Einzahlung aufs Sparbuch ist, dann war es halt das Kleingeldschwein .........


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...