Was ist mein Recht?

  • Hallo zusammen, stecke im Moment in der ZWickmühle, der Erzeuger meines Sohnes u ich haben uns getrennt, anfang Juli bin ich mit meinen Sohn in eine neue WHG gezogen.. er kümmert sich fast nicht. hat eine neue Frau. ich darf ihm dauernd den kleinen hinterhertragen. auf anfrage wollte er ihm dieses WE nehmen ohne mir zu sagen das da noch jemand wohnt. ich habe nein gesagt da mein Kind sich so schon schwer tut mit dieser Situation. alles was er hat is die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben. nun meine frage: kann ich bestimmen wo er sich mit meinen Sohn aufhält u wie lange, wenn das Sorgerecht u Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine bei mir liegt?!


    vielen danke schon mal.

  • ER ist der Vater und hat Umgangsrecht.
    Er darf mit eurem Kind während seiner Umgangszeiten zu ziemlcih alles,
    was du auch darfst - bei Freunden übernachten, schwimmen gehen, in den
    Urlaub fahren, eine neue Freundin haben.


    Natürlich sollte immer das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen
    und es zu keiner Kindeswohlgefährdung kommen (besoffen in der Kneipe/Spielhalle usw.)-
    aber ein neuer Partner gehört da wahrscheinlich nciht dazu.


    Viele Familienberatungsstellen (Caritas/Diakonie, Jugendamt) bieten moderite
    Elterngespräche an - da kann sich dann jeder äußern, welche Erwartungen
    er an den anderen im Umgang mit dem Kind hat.

  • Sohn aufhält u wie lange,


    Wenn Kind bei Ihm ist hat er die Alltagssorge. Dh. er bestimmt was passiert, wo Kind übernachtet, mit wem Kind Umgang hat, was isst Kind, was zieht es an. Dinge des Täglichen Lebens. Hier hast Du keine Rechte für die Zeit des Umgangs.
    Du hast nur das Recht welche das Sorgerecht betrifft. Wo wohnt Kind als Hauptwohnsitz, Vermögen, aufschiebbare ärztliche Betreuung, etc.

  • Das Umgangsrecht des Umgangselternteiles hat nichts mit dem Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht zu tun.


    Mit wem der KV seine Zeit mit seinem Kind verbringt muss Dir grundsätzlich egal sein, übel aufstossen würde mir nur "kurzfristig, dieses WE", allerdings auch nur, wenn ich schon was unverschiebbares geplant hätte.


    Vielleicht hast Du ja die Möglichkeit, Dich mit dem KV zusammenzusetzen und einen regelmäßigen Umgangsplan auszuarbeiten.




    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • das wirst du wohl nicht ohne weiteres verbieten können /sollen.


    probierts doch einfach mal aus, wie der kleine sich in der neuen situation verhält. wenns gar nicht klappt, kann er ja vielleicht wieder zurück kommen. was ist es denn für eine perosn die dort noch wohnt? seine next oder ein freund? meinst du dass die person kein guter umgang ist?


    ich hatte damals auch kein gutes gefühl als unser zwerg zum papa gegangen ist und seine next (süße 16 jahre alt) auch da war. aber das ganze problem hat sich, ohne dass ich mich drüber aufgeregt habe in luft aufgelöst. das nette mädchen kommt so gar nicht mit unserm zwerg klar und findet den kleinen doof. jetzt taucht sie am umgangswochenende beim papa nicht mehr auf...


    klingt vielleicht ein bisschen gehässig. aber mir ist das ganz recht so. ich achte bei der partnerwahl schließlich auch auf "kinderfreundlichkeit" ;)