Muß KV von ihm zusätzlich gebuchte Kindergartenleistungen bezahlen?

  • Hallo,


    da KV jetzt vollen Unterhalt zahlen soll (ich warte schon seit 1 Jahr darauf, leider war er für eine gütliche Einigung auch nicht offen), will er den Kindergartenbeitrag nicht mehr übernehmen (er hat leider auch nicht mit mir gesprochen, sonst hätten wir eine Lösung finden können). Das ist ja legitim, was ich jetzt so gelesen habe.


    Aber er möchte an seinen Umgangstagen unseren Kleinen viel früher in KI Ga bringen und erst später abholen, inkl. Mittagessen.


    Muß ich jetzt seine Sonderleistungen - von ihm gebucht und wieder mal nicht mit mir besprochen - auch noch übernehmen? Das ist doch sein Ding, oder?


    (Ich werde auch beim JA mal nachfragen, ob die mitzahlen würden.)


    Achja: Unser Kleiner kommt erst im September 2011 in den KiGa.


    Vielen Dank für eure Hilfe,
    die blumenelfe :blume

  • naja-
    wäre es Dir lieber, er liefert das Kind dann bei Dir ab, und Du bringst und holst es aus dem KiGa, um dann wieder an ihn zu übergeben?
    Ich denke mal, er macht das, um arbeiten zu gehen, und den KU zu bezahlen? :frag


    Wie teuer ist das denn, bzw. welche Zeiten hat er mit dem Kind, und welche hast Du im KiGa?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • will er den Kindergartenbeitrag nicht mehr übernehmen (er hat leider auch nicht mit mir gesprochen, sonst hätten wir eine Lösung finden können). Das ist ja legitim, was ich jetzt so gelesen habe.


    das ist nicht legitim!


    er hat sich an den betreuungskosten zu beteiligen!


    erst recht, wenn er zusätzliche stunden bucht :winken:

  • Hallo Juwi,


    hm, da bin ich jetzt verwirrt, denn ich hab hier im Forum gelesen, dass der KV sich nicht mehr an den KiGa-Kosten beteiligen muß, wenn er Unterhalt zahlt. Was stimmt denn jetzt nun?


    Also ich werde jetzt mal beim JA vorsprechen, ob die die Kosten übernehmen, da ich bis September 2011 minimal verdiene.


    Wenn das JA die Kosten nicht übernehmen sollten, weil KV ja zahlungsfähig wäre bzw. gut verdient, bin ich auf jeden Fall nicht bereit, die von ihm gebuchten Zusätze zu zahlen.


    Bei meinen benötigten KiGa-Zeiten würde es 46,80 Euro /Monat kosten.


    Da der KV an 6 Tagen im Monat den Kleinen ca. 3 Stunden später holen will und dazu noch jeweils ein Mittagessen für den Kleinen haben will, kommen wir auf ca. 80 Euro/Monat.



    Vielleicht weiß noch einer was nun richtig ist... ?


    die blumenelfe :winken:

  • Bei meinen benötigten KiGa-Zeiten würde es 46,80 Euro /Monat kosten.


    Da der KV an 6 Tagen im Monat den Kleinen ca. 3 Stunden später holen will und dazu noch jeweils ein Mittagessen für den Kleinen haben will, kommen wir auf ca. 80 Euro/Monat.


    Du zahlst 46 und mit seinen gewünschten Zeiten wären es 80 ?


    Ok, das ist ja kaum ein Unterschied - frag ihn ob er die 34 Euro übernimmt - oder er kann das Kind zur Regelzeit abholen/lassen.

  • Wenn er noch nicht bei seinem Selbstbehalt angekommen ist, muss er sich an den Kinderbetreuungskosten beteiligen, auch wenn er Unterhalt zahlt.


    Mein Ex arbeitet Vollzeit, ich 30 Std/Woche. Er zahlt Kindesunterhalt und die Hälfte der Kinderbetreuungskosten. Betreuungsunterhalt steht mir eigentlich auch zu, aber den kann er nicht mehr zahlen.


    Inwieweit sich das Jugendamt damit auskennt (Kinderbetreuungskosten) kann ich nicht beurteilen, bei mir kümmert sich meine Anwältin drum.

    möchte mal wieder Palmen sehen


    und immer :sleep:sleep:sleep

  • hm, da bin ich jetzt verwirrt, denn ich hab hier im Forum gelesen, dass der KV sich nicht mehr an den KiGa-Kosten beteiligen muß, wenn er Unterhalt zahlt.


    so stimmt es nicht! dass er sich nicht an den kosten der betreuung zu beteiligen hat, wenn er unterhalt zahlt...


    Also, die Frage ist KANN er noch anteilig für den Kindergarten aufkommen?
    Läßt sein Einkommen das zu ?


    sondern eher so!


    aber auf jeden fall kann er nicht einfach stunden dazubuchen und dich bezahlen lassen :brille

  • Hallo,


    ich danke euch :blume für eure Antworten.


    Ja, er kann voraussichtlich von seinem Einkommen schon das Betreuungsgeld zahlen. Was er allerdings dieses Jahr angibt oder mauschelt (er ist selbständig), weiß ich nicht. Die Unterlagen hat er auch noch nicht zur Berechnung abgegeben...


    Meine Anwältin hat mir auch gesagt, dass trotz Unterhaltszahlung der Kindergarten extra bezahlt werden muß. Das leg ich ihm jetzt mal vor.


    Danke,
    die blumenelfe

  • Ja, dass ist bei mir gerade durch das Gericht. Ich bekomme Unterhalt für das Kind, Trennungsunterhalt für mich, und Mehrbedarf ( Kita, Schulgeld, Klassenfahrten) für das Kind. Der Mehrbedarf wird anteilig zum Einkommen berechnet. Die meisten einigen sich auf hälftig weil das besser zu rechenen ist. Wenn er aber an seinen Betreuungstagen auch einen Mehrbedarf hat, so denke ich das ich mich an diesen Kosten im gleichen maße beteiligen müsste. Nicht zum Mehrbedarf gehört das Essen. Das ist im Unterhalt schon mit eingerechnet. Das muss er also ganz tragen, wenn er es Bucht, ist nunmal sein Tag. Und der Mehrbedarf gildet nur wenn auch gearbeitet wird. Nen Babysitter weil jemand z.B. ins Kino will muss jeder selber tragen, logisch oder?


    Kein Tier auf dieser Erde, bringt seinen Nachwuchs, zum Schlafen auf den Nachbarbaum
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