In Niedersachen ist es so geregelt, daß bei psychiatrischen Erkrankungen immer die für den Wohnort zuständige Klinik aufnehmen MUSS, wenn eine Einweisung vorhanden ist. Alle anderen Kliniken dürfen die Aufnahme ablehnen.
Besteht akute Eigen- oder Fremdgefährdung oder handelt es sich um eine lebensbedrohliche Erkrankung, dann einfach in die nächste Klinik gehen, die müssen dann die Aufnahme auf eine psychiatrische Station / Klinik organisieren.