Unterstützung vom Jobcenter bei Aufnahme einer Ausbildung?

  • Ich brauche mal dringend Rat von jemandem, der sich hier bisl besser in der Rechtslage auskennt als ich, meine SB von der ARGE kann ich nicht fragen, die ist momentan wg diversen berechnungsfehlern im "Urlaub" (mal davon abgesehen, dass das Vertrauen natürlich weg ist) und die SB vom Jobcenter sehe ich erst morgen um 9 Uhr

    Ich habe nach Aufforderung des Jobcenters schon dieses Jahr meine Bewerbungsunterlagen an diverse Berufsschulen bundesweit geschickt (wollte ich eigtl erst nä Jahr machen, wenn Junior in die Kita käme), inkl der Info, dass ich von weiter weg komme wo dies zutraf, und vor einigen Tagen eine Info bekommen, dass ich zu einem persönlichen Gespräch in einer Einrichtung knapp 600km von mir zuhause entfernt eingeladen werde, sofern die eingereichten Unterlagen ins Schülerprofil passen und eine entsprechende Gruppe zusammengestellt ist.
    Zwischeninfo:
    Ausbildungsbeginn wäre August 2011.

    Heute MITTAG!!!, als ich eigtl schon damit abgeschlossen habe und eine Absage einkalkuliert habe, dann eine Mail, ich solle am Donnerstag den 14.07 um 12 Uhr (also übermorgen) zum Gespräch dort sein.

    Tja, das kommt natürlich plötzlich, ich also erstmal nach einer Kinderbetreuung gesucht, meine Eltern würden das wohl übernehmen.

    Dann hab ich wg Fahrtkostenübernahme beim Jobcenter angefragt.
    Ich habe dann erfahren, dass die SB erst morgen wieder da ist, dann aber wohl auch keine Fahrtkosten mehr genehmigt oder ausgezahlt werden würden, ich es also ohnehin auslegen müsste (Hahaha, wenn das so einfach wäre, müsste ich doch wohl gar nicht erst wg einer Übernahme fragen, oder).
    Zudem würden Fahrtkosten NUR für Bewerbungsgespräche für ARBEITSplätze gezahlt werden, nicht für AUSBILDUNGSplätze. Auch wenn es sich letztlich um eine Erstausbildung im Sinne einer ersten Berufsausbildung handelt, denn bis heute habe ich NUR Abitur vorzuweisen.

    Und selbst WENN ich dann alle Hürden gemeistert hätte, sprich hinfahren würde, das Bewerbungsgespräch erfolgreich meistern würde, DANN noch innerhalb von 2 Wochen eine Wohnung und eine Betreuung für meinen Kleinen finden würde, würde ich auch keine finaziellen Umzugshilfen bekommen, ergo müsste ich um überhaupt die Ausbildung, welche mich aus dem ALG II Bezug rausbringt überhaupt beginnen zu können, mindestens 500€ aus eigener Tasche auf den Tisch legen

    Klasse, also sieht es wohl so aus, als ob ich weiterhin auf meinem Popo sitzen und ALG II beziehen muss.
    Wobei ich doch etwas tun WILL, um aus dem Bezug zu kommen, für mich und mein Kind
    Soll mir jemand erklären, wo das fair ist...

    Also wenn jemand von euch einen guten Rat für mich hat, BITTE HER DAMIT!!!
    Morgen um 9 ist der Termin im Jobcenter, wie kann ich da argumentieren, damit ich die Ausbildung doch noch beginnen kann?


    Zur Finanzierung der Ausbildung würde ich natürlich Schüler-BaFög bekommen, dazu Wohngeld, Kinderzuschlag, UHV und Kindergeld von Junior, evtl ergänzend H4, aber eher nicht.
    Also ist das eine offiziell anerkannte Ausbildung


    Danke im Vorraus

  • Ich weiß es auch nicht, vielleicht ist das so, dass bei "Ausbildungen" die Kosten nicht übernommen werden. Du kannst einfach nur noch mal deine Argumente vorbringen. Nach dem Termin kannst du dich, wenn nötig, noch woanders erkundigen, ob das rechtens ist, was dir im job-center gesagt wurde. Die Umzugskosten aber zum Beispiel werden sowieso nur zum Teil übernommen. Zumindest ist das in der Stadt so, in der ich wohne. Das Geld reichte hinten und vorne nicht für den Umzug. Zum Beispiel habe ich kein Geld für Bodenbelag erhalten. Bodenbelag ist irgendwie nicht vorgesehen. In der Stadt, in der ich wohne, gibt es einige Beratungsstellen für Hartz4 Empfänger, in deiner sicher auch. Da habe ich schon öfter kompetenten Rat erhalten.
    LG Romi

  • Alles Bullshit....
    1. Müssen sie die Fahrtkosten auch bei Ausbildung übernehmen.
    2. Müssen sie auch den Umzug zahlen, sobald du einen vertrag vorlegst, du musst dan 3 Kostenvoranschläge von Speditionen vorlegen.
    3. ich hab den ganzen Zauber hintermir und weiß wie und wo was ist.


    4. Wenn dein Kind noch keine 3 ist musst du garnichts.
    5. Rate ich dir ab von deiner Familie soweit weg zu ziehen...
    Ich habe ein 3 vierteljahr gebraucht um Betreuung und Ausbildung unter einen Hund zu bringen ich musste mich durch sämtliche § und Akten wühlen mal mit Anwalt mal ohne.
    Ich bin auch so weit weg von der Familie und hier mit 2 Kids ganz alleine und es ist für die Kinder sowohl wie für mich mehr als Kacke.


    Ich würde das Gespräch nicht wahrnehmen....
    Such dir lieber was in der Nähe, denn glaube mir Kind und AUsbildung sind echt heftig und da ist man froh wenn man Familie hat.

  • Wenn dein Kind noch unter drei Jahre ist, bist du wirklich in Elternzeit und darfst diese auch komplett in Anspruch nehmen und musst dich auch nicht bewerben.
    Nochmal zu den Beratungsstellen: Wenn du im Internet so etwas wie "Arbeitslosenberatung" und dann deine Stadt eingibst, erhältst du bestimmt Ansprechpersonen, die kompetent sind. Die Beratungsstelle, bei der ich war, konnte mir dann auch einen Schein ausstellen, mit der ich dann kostenlos eine Rechtsberatung beim Anwalt in Anspruch nehmen konnte und der sich dann mit der Arge für mich in Verbindung gesetzt hat.
    LG Romi

  • Zudem würden Fahrtkosten NUR für Bewerbungsgespräche für ARBEITSplätze gezahlt werden, nicht für AUSBILDUNGSplätze. Auch wenn es sich letztlich um eine Erstausbildung im Sinne einer ersten Berufsausbildung handelt, denn bis heute habe ich NUR Abitur vorzuweisen.


    Das kommt drauf an...
    Hat die SB Dich per Eingliederungsvereinbarung verpflichtet, einen Ausbildungsplatz zu suchen, Dich also verpflichtet, die Bewerbungen dort hinzusenden, kann sie sich jetzt nicht einfach aus der Verantwortung ziehen. Schau mal in den Wortlaut und vor allem dort in den Teil der Pflichten des Jobcenters sowie in das vereinbarte Ziel. Wenn dort die Aufnahme der Ausbildung als Ziel vereinbart ist, und Du Dich bewerben musstest, dann müssen sie auch für die Kosten aufkommen (immer in angemessener Höhe etc.).


    Für die Ausbildung selber kann es dann sein, dass Du keine SGBII-Leistungen mehr beziehen kannst, weil die Ausbildung z.B. BAföG-förderberechtigt ist. Da würde ich mich dann mal bei der Schule selber erkundigen ,die wissen das in der Regel. Wenn Du dann aber volles BAföG bekommen würdest incl. Bedarf fürs Kind, sollte das in einem ähnlichen Rahmen liegen wie SGB II...

  • AAAAAAlso


    Ich bin jetzt einige Schritte weiter.


    Die Fahrtkosten sind genehmigt, wurden auch sofort heute angewiesen, weil es ja eine Terminsache ist, ich musste nur den Termin verlegen.
    Ich habe aber von der Schulleiterin schon mal eine mündliche Zusicherung bekommen, dass ich den Ausbildungsvertrag dann am Termin unterschreiben und mitnehmen darf.


    Wie funktioniert das dann weiter?


    Kann ich einen Umzug mit Kostenübernahme deswegen beantragen? Das ist ja ein begründeter Umzug, oder?
    Wie sieht das dann aus mit Kautionsübernahme?
    Und ggf Erstausstattung?


    Bei wem müsste ich das beantragen - alter Wohnort oder neuer?


    Ich fahre wohl Anfang nächster Woche hin, dann hab ich das Papier in der Tasche *freu* :party

  • Wenn Du wegen der Ausbildungsaufnahme umziehen musst, dann beantrag die Übernahme der Kosten über das "VB" (Vermittlungsbudget). Und besteh drauf, dass sie Dir ne vernünftige Erstattung geben, und nicht nur "eigener Pkw und fünf Freunde"...
    Immerhin sollst Du ja von denen aus umziehen, um eine Ausbildung aufzunehmen. Dann sollen sie auch dafür sorgen, dass Du mit möglichst wenig Stress (also Möbeltransport zumindest über gemieteten Sprinter etc.) umziehen kannst...
    Über das Vermittlungsbudget sind die Kostenrahmen nicht so eng... Wahrscheinlich musst Du dann 3 Kostenvoranschläge vorlegen und das günstigste wird genommen.

  • Also ich habe jetzt eine Zusage für die Ausbildung, aber erst für nä Jahr August.


    Zeitlich hätte ich nicht mehr hinbekommen, umzuziehen und eine ggeignete Kinderbetreuung zu finden, jetzt habe ich halt den Puffer bekommen.


    Falls sich hier jemand noch auskennt:


    WANN darf ich denn dann wirklich umziehen? Weiß jemand, in wieweit früher man so einen Antrag stellen kann?


    Ich würde das gerne noch in diesem Jahr machen, damit Junior sich schon dort einleben kann, bevor er dann dort frisch in die KiTa geht. Dann hätte ich auch genug Zeit, die Wohnung einzurichten, und müsste das nicht nebenbei tun.
    Offiziell bin ich die ganze zeit ja noch in Elternzeit, also stehe ich dem Arbeitsmarkt ohnehin nicht zur Verfügung...
    Dürfte denen doch eigtl wurscht sein, ob ich dann hier bin oder dort...?