Erpessung trotz geteieltes Sorgerecht

  • Hallo wer kann mir diesbezüglich helfen ???.


    Durch meinen letzten Krankenhausaufendhalt(Nervenzusammenbruch),hat mein Ex gleich das Jugendamt informiert.
    Wir haben beide das Sorgerecht und ich das Aufendhaltsbestimmungrecht. Jetzt sieht es so aus !, das ich regelrecht um meine Kinder betteln muss.
    Das er mir vordiktiert, wann ich sie sehen darf und wo sie sich aufzuhalten haben.
    Die Härte ist jetzt, das die kleine (7j.) auf Klassenfahrt fährt und da er nicht mitfahren kann oder will, soll ich spontan alles liegen und stehen lassen und für ihn stattdessen einspingen. Als Gegenleistung unterschreibt er mir dafür einen "Vertrag" das ich die Kinder wieder regelmäßig sehen darf.


    Ich fühle mich momentan mit dieser Situation etwas überfordert und vom J.Amt auch alleine gelassen.

    Frage:
    was kann ich rechtes gegen ihn machen bzw. ist es überhaupt legal "ein Vertrag"???.

  • verstehwe ich das richtig, dass die kinder beim kv wohnen und du keinen umgang mit euren kindern hast - da er das nicht möchte bzw. die einen kuhhandel vorschlägt?
    dann vermittlungsgespräch beim JA, wenn das nichts hilft muss eben eine vernünftige umgangsklage eingereicht werden an die sich dann beide seiten zu halten haben.

  • Das frage ich mich auch gerade.



    Wenn ich definitiv das ABR habe, dann gäbe es für mich da gar keine Diskussion, geschweige denn ein "Vertrag" über den Umgang. Ich würde ganz klar die Herausgabe der Kids verlangen.

    ~ For in dreams .. we enter a world that´s entirely our own ... ~

  • Hallo @TS


    Ich hab ein paar Frage:


    Leben die Kinder beim Vater? Aufgrund deines Krankenhausaufenthaltes?
    Wer ist bereits involviert (Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle)?



    Meiner Meinung nach kannst du dir in der Situation ein Vermittlungsgespräch beim Jugendamt sparen. Der KV sitzt am längeren Hebel und spielt dies derzeit gnadenlos aus.
    Und ohne dir zu nahe treten zu wollen- ich denke nach einem Nervenzusammenbruch ist es schwer, sich gegen solche Repressalien allein durchzusetzen.


    Such dir schnellstmöglich einen Fachanwalt für Familienrecht. Gespräch mit EX oder Jugendamt nicht allein- nimm dir jemanden zur Unterstützung mit oder auch als Zeugen.


    Ich wünsch dir viel Kraft.

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Grüße Dich,
    also beim Jugendamt denke ich, steht immer oder meistens das Wohle des Kindes im Vordergrund, wenn Du einen Zusammenbruch hast, bist Du nicht in der Lage fürs Kind zu sorgen in diesem Moment oder? Ich habe mit Jugendämtern nichts am Hut, daher kann ich keine Auskunft geben, doch wenn Du Dich überfordert fühlst, oder irgendwas anderes ist, hole Dir Hilfe. Ihr habt beide das Sorgerecht, lese ich......hmmmm, dann dürft Ihr doch beide bestimmen und wenn Du das ABR hast, entscheidest Du wo die Kinder sein dürfen.....
    Nimm Dir Unterstützung. Ich wünsche Dir viel Erfolg in allen Lebenssituationen....
    Alles Gute

  • Also, ich würde auch sagen, dass das nach Erpressung aussieht.
    Aufgrund deines Nervernzusammenbruchs bist du jetzt erstmal in einer schwächeren Position.
    Aber weißt du was, ich würde mich darauf einlassen, fahr doch mit zu der Klassenfahrt. Wenn der KV einen solchen Vertrag dann mit dir abschließt, stärkt das wiederum deine Lage. Es wird dann wieder für ihn schwieriger später, vor dem Jugendamt oder vor Gericht, diesen Vertrag zu rechtfertigen und wirft dann auf ihn ein schlechtes Licht, wenn er sich vielleicht in Widersprüche verwickelt.
    Ich denke, es ist taktisch klug, wenn du dich darauf einlässt. Lege bald diesen Vertrag mit ihm fest. Ausnahme: Du hast ein echtes Problem bei der Klassnfahrt mitzufahren.
    Mache außerdem bald eine Psychotherapie. Das wird dich erstens stärken und zweitens sieht man (z.Bsp. auch das Jugendamt), dass du Hilfe in Anspruch genommen hast. Wenn du dich jetzt an`s Gericht wendest, ist deine Position durch deinen Nervenzusammenbruch vielleicht zu schlecht. Zu einem späteren Zeitpunkt (mit Pschyotherapie und auch die Begleitung auf der Klassenfahrt) hast du wahrscheinlich bessere Karten.
    LG Romi

  • Für mich liest sich das so, dass die Kinder beim KV leben und er sie dich momentan nicht regelmäßig sehen lässt. Was bedeutet nicht regelmäßig? Wie oft siehst du sie?


    Habt ihr eine Umgangsvereinbarung in schriftlicher Form?


    Wenn das Jugendamt schon informiert ist, was sagen die dazu?


    Ein Nervenzusammenbruch allein schließt meiner Meinung nach kein Umgangsrecht aus, das muss doch auch das Jugendamt so sehen. Oder sind noch mehr Dinge vorgefallen?


    Zunächst würde ich gar nichts unterschreiben. Suche das Gespräch mit dem Jugendamt oder auch mit einem guten Anwalt, der dir helfen kann, das alles so zu regeln, dass der KV nicht mehr bestimmen kann, ob und wann du deine Kinder siehst. Dieser "Vertrag" ist nur dann in Ordnung, wenn er auch deinen Wünschen entspricht. Wenn nicht, dann muss es eben das JA oder das Gericht regeln.

  • Also wenn du das ABR hast, warum holst du dir die Kids nicht ?


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Das frage ich mich auch gerade... Wenn du schon das ABR hast, dann entscheidest du ganz allein, wo deine Kinder wohnen etc. Nämlich bei dir.


    Hol dir deine Kinder zu dir, frag ne Freundin oder eine Person deines Vertrauens, ob sie solange für deine Kinder sorgen kann, wenn du momentan ja einen Klinikaufenthalt hast, wenn ich es richtig verstanden hab? :hae:


    Hast du RA? Dann sprich doch erstmal mit dem über die Situation, dass deine Kinder beim KV leben und du dies aber nicht so gerne siehst, und sprich, wenn, dann auf alle Fälle die Sache mit diesem komischen Vertrag an! Sowas hab ich ja noch nie gehört! :radab


    Wie die einige hier bereits sagten, kann es wirklich für dich später mal vor Gericht von Vorteil sein, wenn der KV versucht, sich wegen seinem vorgeschlagenen Vertrag raus zu reden usw. Denn dann bist du wieder auf der Gewinnerseite! Wenn man es sich jetzt mal von dieser Sicht aus überlegt...


    Ich hoffe sehr für dich, dass du die richtige Entscheidung triffst. :-)


    Liebe Grüße Sonnenschein12 :winken:

    "Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar" (Antoine de Saint-Exupéry)