Antrag auf Erstausstattung!

  • Hallo zusammen,


    meine Partnerin und ich haben uns letzte Woche getrennt und sie hat hat dann unseren kleinen Ian hier bei sich!


    Im Moment befindet sich der Junge noch bei einer Bereitschaftsfamilie weil er eigentlich zur Adoption freigegeben werden sollte. Aus diesem Grund wurden natürlich auch keine Sachen usw. besorgt :Hm


    Nun halt die frage was beim Amt alles beantragt werden kann?


    Gibt es da überhaupt noch was an einmaliger Beihilfe? Von unserer Tochter ( 3 Jahre ) haben wir nichts mehr hier was Kleidung, Möbel usw. angeht.
    Kann ich oder sie denen dann einfach ne Liste machen was gebraucht wird oder wie läuft das? Und vor allem was kann man denn alles da drauf schreiben?


    Vielen Dank schon mal im vorraus.


    Sorry fals es darüber schon ein Thema geben sollte doch über die Sufu habe ich nicht wirklich was passendes gefunden

    Einmal editiert, zuletzt von Jimmy ()

  • So richtig verstehe ich es nicht...


    Ihr wollt das Kind doch nicht weggeben? Bzw. du?


    Eine Erstausstattung könnt ihr bei der Arge beantragen. In einigen Bundesländern gibt es auch eine Stiftung für Mutter und Kind.
    Am besten gehst du zu Pro Familia, Caritas, kirchliche Anlaufstellen und lässt dich beraten.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Hallo Jimmiy,


    wenn das Kind in einer Bereitschaftspflegestelle lebt, bzw. wenn es zur Adoption freigegeben werden soll, besteht kein Anspruch auf einmalige Beihilfe.


    Es besteht ja kein Bedarf! Das Kind erhält ja Leistungen über das Jugendamt.


    Gruß


    Grinsekatze :brille

  • .... und Leistungen von der Landesstiftung "Mutter und Kind" kann man eigentlich nur vor Geburt beantragen. So ist es bei uns zumindest üblich. :Hm


    Aber so ganz verstehe ich das jetzt auch nicht. Kind in Bereitschaftspflegestelle, ihr habt euch getrennt + sie hat hat dann den kleinen Ian hier bei sich!? :hä



    VG


    Schnuggel

  • So danke schon einmal!


    Also hier mal eine kleine Auflösung der Verwirrung ;)


    1: Also wir haben uns getrennt!
    2: Meine Tochter von 3 Jahren kommt mit zu mir
    3: Der kleine befindet sich NOCH in einer Bereitschaftsfamilie und kommt so wie es aussieht zum 01.07 zur Mama! Daher würde der Bedarf ja schon hier bestehen ( Das JA will vorher noch einen Hausbesuch und etwas Papierkraam erledigen bevor er "heim" darf )
    4: Das Kind kommt also hier her und wird nicht weggegeben! Doch dafür benötigt meine Partnerin halt noch Kinderbett, Wagen usw. daher die Frage was man da beantragen kann usw.



    Wie schon geschrieben wurde Pro Familia & Co unterstützt einen nur wenn man es vor der 20SSW beantragt oder 22 SSW je nach Verein. Also denke ich mal das nur noch die ARGE in Frage kommt, oder gibt es noch "Läden" an welche man sich nach der Geburt wenden kann?

  • Grundsätzlich gibt es erstmal diese Leistungen, z.B. als Pauschale, von der Arge. Das muß immer vorher beantragt werden. Da ihr noch nichts habt, wie du schreibst, dürfte das also kein Problem sein.
    Bei euch würde ich noch die besonderen Umstände einfließen lassen, weil ihr nicht vorher beantragt habt, dass ihr eigentlich das Baby adoptieren lassen wolltet, es nun doch behalten wollt, also deine Frau, und den Antrag sofort abgeben ! Viell. noch "eilig" oder so, weiß nicht, ob sowas beachtet wird. Dann vor dem Kauf unbedingt auf die Zustimmung warten.
    Läden/ Organisationen fallen mir jetzt nicht weiter ein, beim DRK (Kleiderkammer) mal nachfragen, außerdem gibt es z.B. bei uns viele Flohmärkte in Kitas, wo alles mögliche tlw. auch verschenkt wird oder für 2,3 € angeboten.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • So erst einmal danke für Deine Antwort :blume


    Wir wollen Mittwoch direkt bei der ARGE vorsprechen und denen die Sache schildern.
    Zwecks den Kindersachen haben wir schon bei uns im KIGA angefragt und nen kleinen Aushang gemacht ob noch wer was hat, des DRK werde ich mir dann Morgen mal vornehmen und noch einmal in der Familie rumtelefonieren.


    Gibt es denn irgendwie was zum nachlesen was man an Möbeln, Gegenständen usw. beantragen darf und was nicht?


    Aber noch ne Frage *g*
    Wir könnten evtl. eine 4ZKB Whg. mit Manseardenzimmer ( falls man des so schreibt also Anbauzimmer ) bekommen.
    Diese würden wir dannn als art WG nutzen was ja für die Kinder wohl das beste wäre. Sie wäre mit seperatem Einngang für das einzelne Zimmer usw. Also ohne Probleme machbar und die Trennung sollte ja erst einmal für ne gewisse Zeit sein.
    Wen man das der Arge ganz normal angibt also die WG Sache verschweigen würde sollte das doch machbar sein diese bezahlt zu bekommen oder. Denn sonst steht ihr ja nur eine 3 ZKB zu.

    Einmal editiert, zuletzt von Jimmy ()

  • Also in meinem schlauen Ratgeber steht, man stellt einen Antrag auf Baby-Erstausstattung und bekommt eine Pauschale, in meinem Bsp. zwischen 224-310 €. Ich denke, das wird sehr verschieden sein von Amt zu Amt. Darin enthalten sind dann Anschaffungen wie Wickeltisch, Kinderbett, Kinderwagen ...... Immer beachten, es besteht kein Anspruch auf Neuware, und auch lediglich Sachleistungen können gewährt werden.
    Wenn die Wohnung vom Preis hinkommt, könntet ihr es bestimmt so machen. Ist ein Umzug denn "gerechtfertigt" nach den Gesetzen ? Wegen den Kosten, falls ihr da auch was beantragen wollt ?

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  • Also ob Neuware oder gebraucht ist uns eigentlich egal Hauptsache der kleine hat was ;)


    Ob der Umzug berechtigt ist weiß ich noch nicht genau aber von dem was ich bisher im Netz gelesen habe denke ich schon... Denn im Moment leben wir auf 75qm mit 2 Kindern und bezahlen für diese Whg. 700€ warm.


    Also denke ich mal das es rechtlich schon OK wäre wenn wir zu fünft ca. 95qm. hätten und die Miete sich nur um ein paar € verändern würde!


    laut der HP von D`dorf. dürften wir wohl 105qm und 771€ + Heizkosten beziehen. Und das wäre bei der genannten Whg. absolut im Rahmen.