Mutter-Kind-Kur und Hartz 4

  • Hallo Ihr Lieben, kann mir jemand sagen ob mir mein Hartz 4 gekürzt wird wenn ich zur Mutter-Kind-Kur fahre. Ich muss nämlich noch der Arge Bescheid sagen und jetzt weiß ich nicht so richtig was ich machen soll. Ich könnte ja auch einfach sagen ich fahre 3 Wochen in Urlaub aber das sieht auch blöd aus. Hoffe auch gute Tipps von euch und Danke schon mal im voraus. :hae:

    :strahlen Jeder Tag ohne ein Lächeln, ist ein verlorener Tag :strahlen Charlie Chaplin

  • nein, da wurde definitiv nicht richtig gehandelt.


    ich war auch mal eine zeit lang im KH, da wurde ich drauf aufmerksam gemacht, dass die arge das tatsächlich versucht, man aber unbedingt in einem solchen falle widersprechen soll! das ist nicht rechtens!


    Rechtsprechung BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 22/07 R

  • Ich lebe leider auch von Hartz 4 und fahre Ende August in Kur - es wird nichts gekürzt, hab mich da extra bei der ARGE informiert... :-)

    Vielen Dank, ich war am Freitag bei der ARGE die konnte mir nichts sagen. Nochmal vielen Dank. Die unterschielichen Infos haben mich schon ganz kirre gemacht. :daumen

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  • :wink


    Also im April 2008 war es noch so, dass es gekürzt wurde, wenn die drei Wochen innerhalb von einem Monat lagen. Aus diesem Grund hat mein Träger damals keine Kuren angeboten, die in einem Monat lagen.


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Wenn du bei der Krankenkasse den minimalen Eigenanteil zahlst bekommst du eine Befreiung von Zuzahlungen. Dazu gehören auch die 10 € in der Kur pro Tag. Für den Rest des Jahres bist du dann befreit und kannst auch noch Quittungen nachreichen die du dann erstattest bekommst.

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  • Problem dürfte sein, dass man bei der Kur ja 10 Euro am Tag zuzahlen muss, eben weil man dort verpflegt wird.
    Daher dürften die eigentlich nichts abziehen.


    Nöö - Zuzahlen muss man eben nciht weil man dort verpflegt wird , sondern schlicht und einfach weil das Gesetz eine gewissen Eigenbeteilungung bei allen stationären Aufenthalten vorsieht. Aber harzt 4 Enmpfänger können sich nach der Zahlung von 84 Euro ( und 42 bei anerkannter chronischer Krankheit ) für das laufende Jahr befreien lassen.. Und müssen damit auf gar keinen Fall die vollen 220 Euro zahlen.


    Und abziehen darf die Arge nix... Ist so gerichtlich geklärt worden.

  • Ich fahre auch zur Kur und habe von dem Kurhaus eine bescheinigung bekommen für den arbeitgeber dar die Arge sozusagen der Arbeitgeber ist muss ich das dahin schicken also wird es auch in deinem falle so sein.


    LG danny