Umgangspflicht der Oma?

  • Hallo.
    Wie sieht das aus, wenn die Kindsoma interesse an den Kindern hat, auch diese öfter und länger zu besuchen (weitere Entfernung), aber der Mann (Kindsopa) seiner Frau (Kindsoma) diesen Umgang weitesgehend verbietet, bzw. stark einschränkt.
    Ich weiß das es Umgangsrecht auch für die Großeltern gibt, gibt es da auch im Gegenzug eine Umgangspflicht? Kann man da irgend etwas machen, das die Kinder ihre Oma öfter bzw. regelmäßig sehen können?

  • Umgangsrecht kriegen großeltern nur dann wenn ein intensiver bezug besteht. Wie z.b das des Kind mal dort gelebt hat.


    Ich glaube nicht das es sowas gibt. Denn es gibt ja auch keine Umganspflicht für Eltern

  • Jessy, schlag mich, aber es gibt doch die PFLICHT der Eltern, sich um ihr Kind zu kümmern. Jedes Elternteil hat doch eine PFLICHT, nicht nur das RECHT, oder sehe ich das falsch???


    Großeltern haben ein Umgangsrecht, wenn dies im Interesse des Kindes ist und dem Wohl des Kindes dient. Aber eine Pflicht denke ich gibt es nicht.

  • Nein, die Umgangspflicht für Omas gibt es nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Da muss sich die Oma, dem Opa gegenüber immer wieder durchsetzen und wenn ihr das Enkelchen wichtig ist, dann wird sie das auch tun und vielleicht, sieht Opa es irgendwann auch mal ein, dass es nicht schön ist, was er da macht....

  • Jessy, schlag mich, aber es gibt doch die PFLICHT der Eltern, sich um ihr Kind zu kümmern. Jedes Elternteil hat doch eine PFLICHT, nicht nur das RECHT, oder sehe ich das falsch???


    Großeltern haben ein Umgangsrecht, wenn dies im Interesse des Kindes ist und dem Wohl des Kindes dient. Aber eine Pflicht denke ich gibt es nicht.


    Ming ich meinte damit Eltern bzw UET haben keine Umgangspflicht niemand kann jemanden dazu zwingen.

  • Es gibt weder für Großeltern noch für Eltern eine Umgangspflicht.
    Moralisch denkt man, klar besteht doch für Eltern die Pflicht sich um ihre Kinder zu kümmern.
    Rechtlich kann aber kein Elternteil (mehr) zum Umgang mit dem Kind gezwungen werden.
    Andersrum ist aber der BET verpflichtet dem UET Umgangsrecht zu gewähren und das zu fördern und das Kind ist natürlich verpflichtet auch zum UET zu gehen.
    So schauts halt mit den Kinderrechten in Deutschland aus :rolleyes:
    Die Großmutter muß da schon selbst Stellung beziehen und sich gegen den Großvater durch setzen.

  • Gut, die Pflicht so an sich in Folge von Strafen und Co. gibt es nicht. Aber bei dem UET wird ja auch vom Jugendamt aus umgangszeiten ausgemacht. So a la alle zwei we's soll der uet die kinder sehen. Ob ein Elternteil sich daran hält ist wieder was anderes, aber das wird ja doch so "vorgegeben". Kann ein Jugendamt sowas nicht auch zur Oma sagen, das die sich aus moralischen Gründen oder was auch immer und aufgrund des alters dann so und so oft zum besuchen kommen soll? Wenn es mit einem Elternteil Probleme gibt, versucht das JA ja auchzu vermitteln,... Das würde mir ja im Grunde schon langen,... Das es keine Pflicht im Sinne von Strafe bei nicht-einhaltung gibt, ist mir bekannt, das war so aber auch nicht gemeint, sondern halt auf gleicher Basis wie man es auch vom UET kennt,...


    larabebie, so einfach ist das leider nicht.. sie hat sich ihr gesamtes Leben unterdrücken lassen, da kommt sie nicht von heut auf morgen ggegen an.. Bzw. ich befürchte das sie es nie schaffen wird.. Seit 6Jahren erzählt sie das sie weg von ihm muss..... Lange Geschichte..
    Aber die Kinder leiden auch darunter, und es ist einfach kein Zustand. Zumal sie in der Nähe meines Ex wohnt, und er jedes 2. We da ist, und er sie ab und an immer mal mitnehmen könnte. Sie hätte also nicht mal Fahrkosten, oder sonstiges.... Aber ihr Gatte meint ja, ich wäre erwachsen, und brauche keine Mutter mehr. Das ich Kinder habe, ist mein Pech, die wollte er ja net, also verbietet er ihr weitesgehend herzukommen... Nur im Notfall traut sie sich dann mal,..... Und so ein hin und her, wo sie alle paar Monate mal kommt ist einfach furchtbar für die Kinder. Vorallem die Große leidet da schon drunter das da kein ordentlicher Umgang ist,.. Es ist einfach nichts festes...

  • Oma zu Dir einladen? ;)


    Mache ich ständig, und die Kinder betteln auch ständig - tolle Situation. Ändert aber nichts daran das ihr Gatte sie nicht lässt und sie sich nicht traut..

    Liebe Grüße von Sapi

    2 Mal editiert, zuletzt von sapi ()

  • Du kannst natürlich das Jugendamt Bitten dir für den Großvater eine solche Regelung auf zu setzen, also das die Oma Regelmäßigen Kontakt Pflegen soll. Wenn du Glück hast machen die das auch, aber ob der Opa sich deswegen von seiner Position weg bewegt :frag glaub ich da eher weniger.
    Kann die Oma nicht heimlich kommen? Sie kann ja sagen das sie sich mit einer Freundin trifft oder was ehrenamtliches macht ect..

  • Bei einer Freundin müsste sie aber nicht übernachten, und da ist sie auch nur einmal alle 1-2wochen, für eine Stunde. Da ist nix mit heimlich, erst recht nicht bei dieser Entfernung. Nein, er würde sich von dieser Position nicht wegbewegen, aber meiner Mutter würde dadurch noch etwas klarer werden das es kein Spaß ist, und sie kommen "muss" auch gegen den Willen ihres Gatten,.........

  • Andersrum ist aber der BET verpflichtet dem UET Umgangsrecht zu gewähren und das zu fördern und das Kind ist natürlich verpflichtet auch zum UET zu gehen.

    Wie jetzt, und wenn das Kind nicht will? MUSS es dann hin? Oder wie?

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

    Einmal editiert, zuletzt von NiTi ()

  • Wie jetzt, und wenn das Kind nicht will? MUSS es dann hin? Oder wie?


    Tja, solange keine Kindesgefährdung vorliegt muß dann der BET alles dafür tun damit das Kind will, sonst könnte der UET auf die Idee kommen das der BET alles tut ihm das Kind zu entfremden. Ich sag ja, Kinderrechte in Deutschland.


    EDIT: @ sapi
    Dann frag doch einfach mal beim Jugendamt nach. Oder Bitte die Caritas Beratungsstelle um unterstützung, vielleicht reicht es ja wenn du mit der Oma da einen gemeinsamen Termin machst und ihr jemand aussenstehendes verdeutlicht wie wichtig regelmäßiger Umgang für die Kinder ist

    Einmal editiert, zuletzt von Floeckchen ()

  • Tja, solange keine Kindesgefährdung vorliegt muß dann der BET alles dafür tun damit das Kind will, sonst könnte der UET auf die Idee kommen das der BET alles tut ihm das Kind zu entfremden. Ich sag ja, Kinderrechte in Deutschland.

    Boah, wie ätzend. Mehr fällt mir dazu nicht ein... arme Kinder, die müssen, wenn sie nicht wollen...

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Danke dir... Das werde ich mal machen, meinen zuständigen im neuen Ort für Umgang kenne ich ja schon, da sollte ich dann eh einmal vorbeikommen wegen meinem Ex. Dann kann ich das gleich ansprechen, und einen Termin ausmachen wo ich meine Mutter dann mitschleppe, und dann soll der ihr sagen, wie wichtig das ist :) Mein Reden alleine hilft halt leider nicht, das war schon immer so. Sie braucht immer einen dritten der ihr das auch nochmal unter die Nase reibt,..

  • Dann viel Glück bei deinem Vorhaben.
    Ich habe damals mit meiner Ex Schwiegermutter eine Umgangsvereinbarung geschrieben, aber eher weil sie den kleinen ständig haben wollte und ich meine Termine danach richten sollte wie die kann und das habe ich nciht eingesehen, jetzt darf sie ihn mindestens einmal im Monat sehen.


    Vielleicht hilft dir das auch, denn an eine schriftliche Vereinbarung sollte man sich ja halten, eben beide Seiten!

    In jeden 60 Sekunden Ärger, verpasst eine minute Glück!