Alleiniges Sorgerecht & Erwachsenen Reisepass

  • Hallo zusammen,
    ich habe das alleinige Sorgerecht für unseren 10-jährigen Sohn.
    Mein Ex-Mann möchte nun mit unserem Sohn in der zweiten Hälfte der Sommerferien in das europäische Ausland.
    Vor dem Hintergrund, dass er in der Vergangenheit gerne Kurzausflüge in das benachbarte Ausland macht ohne mich in Kenntnis zu setzen oder mein Einverständnis einzuholen, möchte ich ihm den erwachsenen Reisepass inkl.gültigem ESTA VISA für die USA (48-seitig) nicht aushändigen, weil ermittels dieses Dokuments welweit und ungehindert mit unserem Sohn reisen könnte.
    Zudem zahlt er keinen Unterhalt (lebt laut Urteil an der Existenzgrenze), so dass ich den gebührenpflichtigen Ausweis aus eigener Tasche gezahlt habe.
    Um jedoch meine Kompromissbereitschaft zu signalisieren, schließlich geht es um das Kind (dessen ist er sich vollends bewusst) hatte ich ihm via E-Mail den Vorschlag gemacht, einen Personalausweis für das Kind zu machen. Die entstehenden Kosten sollte er tragen (ich benötige aktuell keinen Personalausweis, weil ich den Reisepass nutze)
    Zudem habe ich eine Auslandskrankenversicherung verlangt (diese Forderung wurde ihm zusätzlich vom JA aufgetragen)
    Nun bekomme ich einen blöden Brief seiner Anwältin, die mich 3 Tage vor Beginn der Ferien auffordert, Ihr schriftlich zu bestätigen, dass ich den erwachsenen Reisepass zur Verfügung stellen werde.
    Natülich ein weiterer Beweis dafür, dass er offensichtlich nicht in der Lage ist, sich selbstständig und vorallem konstruktiv über legitime Notwendigkeiten im Hinblick auf das Wohl des gemeinsamen Kindes zu verständigen. Stattdessen schaltet er bei jeder Kleinigkeit und unter dem "Deckmantel eines Beratungshilfescheins", in weiterer Instanz der PKH seine Anwältin ein.
    Ich habe mich nun dazu durchgerungen, ihm die Grenezen aufzuzeigen und bestehe auf den Abschlu und Zahlungsnachweis einer Auslandskrankenversicherung und die Vorkasse für den Personalausweis, den Reisepass bekommt er definitiv nicht. Ich habe bereits ein Schreiben an seine Anwältin verfasst, es noch nicht weggeschickt (Wochenende) und nun verlässt mich der Mut, weil ich mir nicht sicher bin, ob ich rechtlich auf der sicheren Seite bin. Das JA ist erfahrungsgemäß auch nicht immer eine Hilfe, zudem sitzt mir die Zeit im Nacken.
    Vielleicht kann mir hier jemand konstruktiv unter die Arme greifen ?
    Zweifachmami

  • Hallo


    Leider ist der Reisepass nicht dein Eigentum,egal ob du ihn nun bezahlt hast oder nicht. Du kannst dies weiter verweigern, aber
    ich vermute es kommt dann zwangsläufig zur Gerichtsverhandlung,die für dich nicht gut ausfallen könnte.


    Ich verstehe nicht warum du dich dagegen sträubst !! Nur weil er keinen Unterhalt zahlt ? Hat ja nix mit UG zu tun.




    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Ich verstehe nicht warum du dich dagegen sträubst !!


    Das hat sie ja hier erklärt:


    Vor dem Hintergrund, dass er in der Vergangenheit gerne Kurzausflüge in das benachbarte Ausland macht ohne mich in Kenntnis zu setzen oder mein Einverständnis einzuholen, möchte ich ihm den erwachsenen Reisepass inkl.gültigem ESTA VISA für die USA (48-seitig) nicht aushändigen, weil ermittels dieses Dokuments welweit und ungehindert mit unserem Sohn reisen könnte.

  • Hallo Alissa


    Das ändert trotzdem nichts an der Sache. Was ist da so schlimm wenn er weltweit mit dem Sohn Urlaub macht ?
    Ich denke dem Sohn wird es gefallen. Dieses Verhalten erinnert mich zwangsläufig immer an meine EX. Sie hat auch den
    Reisepass einbehlten und haarsträubende Geschichten erzählt warum ich ihn nicht erhalte. Ich würde mir sowas als UET nicht gefallen lassen und klagen.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Du hast aber gelesen, dass sie das alleinige Sorgerecht hat?

    Na und ? Deswegen hat er doch trotzdem das Recht für Urlaub mit seinem Kind.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Er hat das Recht, in der Umgangszeit mit Kind Urlaub zu machen. Innerhalb der EU bzw Schengenstaaten ist das keine besondere Reise und grenzt das Sorgerecht nicht ein. Ist ein Ausweisdokument vorhanden, ist es zur Verfügung zu stellen.


    Wenn also keine andere Regelung vorliegt (Du schreibst "mein Ex-Mann" und dass Du "Alleiniges Sorgerecht" hast. Wenn Ihr also verheiratet gewesen seid, hat er entweder auf das Alleinige Sorgerecht verzichtet oder es ist Dir aus besonderem Grund zuerkannt worden in einem Gerichtsverfahren), dann hast Du rechtlich kaum Chancen, Deinen Plan durchzusetzen und wirst in der juristischen Auseinandersetzung mit Pauken und Trompeten und den Verfahrenskosten am Bein verlieren.
    Natürlich wäre es schön, wenn er Dich über Auslandsreisen informiert. Aber auch am Umgangs-WE hat er Bewegungsfreiheit. ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich könnte mir vorstellen, dass die beiden schon vorher nicht konstruktiv miteinander geredet haben und er angegriffen wurde , wenn er sagte: Wir fahren morgen nach (ins Ausland). Wer angefangen hat ist nicht mehr nachvollziehbar und letzlich auch egal. Jetzt streiten sie um die Herausgabe des Ausweises.


    :rolleyes2:


    Für mich ist auch nicht erkennbar, welchen Unterschied es macht ob er nun den Reiseausweis oder einen Pass hat. Außer er möchte wirklich in die USA. In fast alle anderen Länder kommt er auch ohne Reisepass. In Ägypten z.B. zeigst du deinen Ausweis, gibst ein Passfoto von dir hin und die stellen dir Kostenlos ein Ersatz-Reisepass-Dokument für das Visum aus. Daher sieht es für mich wirklich so aus, als wenn die TS dem KV nur eines auswischen möchte mit dieser Aktion :frag


    So nach dem Motto: du zahlst keinen Unterhalt, also bezahl gefälligst alles, selbst was du wärend des Umganges brauchst Wirklich verständlich, aber total unproduktiv. :kopf


    OK würd ich noch finden: Zahl eine Auslandsreiseversicherung und ich geb dir den Reisepass. Wobei ich mich allerdings auch frage: wieso hat das Kind einen Reisepass aber keine Auslandsversicherung :hae:


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

    Einmal editiert, zuletzt von FraumitKind ()

  • Vielen, lieben Dank für die prompten Zuschriften.
    Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt.
    Natürlich möchte ich gemeinsame Urlaube nicht sabotieren. Ich habe bis dato auch über die "heimlichen" Auslandsaufenthalte stillschweigen bewahrt, obwohl er hier generell ohne gültige Ausweispapiere gereist ist. Ich möchte lediglich darüber informiert sein und Fazit ist irgendwie (und das hat nichts mit der Tatsache zu tun, dass er keinen Unterhalt zahlt), wenn er Urlaub machen kann und möchte, muß er in seinem Interesse, vorallem aber im Interesse des Kindes auch legitime Notwendigkeiten wie Ausweis und Auslandskrankenversicherung tragen.
    Natürlich sind damit Kosten verbunden und das ich diese Kosten vor dem Hintergrund, dass er keinen Unterhalt zahlt, nicht trage, ist zumindest für mein Dafürverständnis, absolut nachvollziehbar.
    Was nun aber Tatsachen mit haarsträubenden Geschichten gemein haben, kann ich leider nicht nachvollziehen.....sorry. Es kann einfach nicht sein, dass eine Partei ständig Vorgaben, die durch das Gericht oder JA getroffen worden sind einseitig unterläuft und dann auf mein Verständnis hofft.
    Ich habe auch nicht gernerell verweigert, sondern einen kosntruktiven Gegenvorschlag gemacht, ein kleiner aber feiner Unterschied.
    Grüße
    Zweifachmami

  • Wäre kein Ausweisdokument vorhanden, könntest Du die Kosten für die Ausstellung auf ihn abwälzen. Hier ist aber ein Ausweisdokument vorhanden.Das Mitführen ist Vorschrift. Deshalb kann er es von Dir verlangen.
    Wenn Du Sorgen hast und weisst, er fährt (regelmäßig) ohne Ausweisdokumente ins Ausland, gehört es zu Deiner Sorgepflicht, das vorhandene notwendige Dokument mitzuliefern. Mit dem Argument kommst Du also auch nicht weiter. (Er scheint ja in Schlagweite einer Grenze zu liegen ...)


    Die Auslandskrankenversicherung ist empfehlenswert, aber keine Pflicht. Damit kann sie ihm nicht auferlegt werden. (Hast Du kontrolliert, ob der Versicherungsschutz nicht durch Deine KK abgedeckt ist? In vielen EU-Staaten ist man m.W. versichert, oder hat sich da was geändert bei der letzten KK-Reform?)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe bis dato auch über die "heimlichen" Auslandsaufenthalte stillschweigen bewahrt, obwohl er hier generell ohne gültige Ausweispapiere gereist ist. Ich möchte lediglich darüber informiert sein und Fazit ist irgendwie (und das hat nichts mit der Tatsache zu tun, dass er keinen Unterhalt zahlt), wenn er Urlaub machen kann und möchte, muß er in seinem Interesse, vorallem aber im Interesse des Kindes auch legitime Notwendigkeiten wie Ausweis und Auslandskrankenversicherung tragen.


    Du hast einen Ausweis und weißt, dass der KV mit Kind ins Ausland fährst. Trotzdem gibst du den Ausweis nicht raus....sorry, aber das hört sich für mich schon nach Sabotage an :frag


    Und bevor ich zulasse, dass mein Kind evtl. nicht die erforderliche Krankenversorgung bekommt oder ich mit extremen Schulden wegen einer OP oder ähnlichem dastehe weil der KV ja eh nix hat, zahl ich auch noch die Auslandskrankenversicherung.



    Sagtest du nicht was von Kindeswohl.... :hae:



    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Liebe Kiki,
    natürlich hat mein Sohn eine gültige Auslandskrankenversicherung, die gilt aber NUR in Verbindung mit dem jeweiligen Mitglieder eines Haushaltes, für den die Versicherung abgeschlossen wurde und zusätzlich über meine Kreditkarte, mit der die Reisen gegebenenfalls gebucht wurde. Verständlicherweise buche und zahle ich aber die Reisen meines Ex-Mannes nicht, zudem hatte ich im Eingangsbericht mitgeteilt, das es eine Vorgabe durch JA und Gericht im Hinblick auf die Auslandskrankenversicherung gibt......Wer lesen kann, ist also klar im Vorteil!......Was das Ganze nun mit der Definition SABOTAGE zu tun hat, kann ich nicht nachvollziehen, muss ich aber auch nicht![Blockierte Grafik: http://www.allein-erziehend.net/forum/wcf/images/smilies/danke.gif]
    Grüße
    Zweifachmami

  • Ich weiß gerade immer noch nicht worum es geht - ich steh da irgendwie auf dem Schlauch.


    Die 10-20 Euro für eine Jahrespolice würde ich meinem Kind gönnen - wenn es dadurch einen Auslandaufenthalt, egal ob mit Pap oder Oma und Opa erleben darf.


  • ich habe das alleinige Sorgerecht für unseren 10-jährigen Sohn.
    Mein Ex-Mann möchte nun mit unserem Sohn in der zweiten Hälfte der Sommerferien in das europäische Ausland.


    für das europäische ausland reicht ja der kinderausweis, deshalb gehe ich davon aus, dass du nicht verpflichtet bist den reisepass herauszugeben :winken:

  • Liebe Kiki,
    natürlich hat mein Sohn eine gültige Auslandskrankenversicherung, die gilt aber NUR in Verbindung mit dem jeweiligen Mitglieder eines Haushaltes, für den die Versicherung abgeschlossen wurde und zusätzlich über meine Kreditkarte, mit der die Reisen gegebenenfalls gebucht wurde.
    Zum ungefähr gleichen Preis bekommt man Versicherungen, die nicht solche Knebelbedingungen enthalten. Dann ist das Kind nicht nur versichert, wenn es mit dem Vater unterwegs ist, sondern auch beim Klassenausflug oder wenn es von einer befreundeten Familie mitgenommen wird ins Ausland. Verständlicherweise buche und zahle ich aber die Reisen meines Ex-Mannes nicht, zudem hatte ich im Eingangsbericht mitgeteilt, das es eine Vorgabe durch JA und Gericht im Hinblick auf die Auslandskrankenversicherung gibt Du hattest vom Jugendamt gesprochen. Und so eine Anweisung ist weder verbindlich, noch ist sie im Normalfall rechtens. Wenn jedoch die Gerichtsanweisung existiert, dann ist die Sache klar: Das Kind darfst Du dann zum Umgang / Ferien nur dem Vater übergeben, wenn er die Auslands-Krankenversicherung nachweist (gibt es bei meiner Bank für € 4,50 derzeit für 4 Wochen und EU ...). ......Wer lesen kann, ist also klar im Vorteil!......Was das Ganze nun mit der Definition SABOTAGE zu tun hat, kann ich nicht nachvollziehen, muss ich aber auch nicht![Blockierte Grafik: http://www.allein-erziehend.net/forum/wcf/images/smilies/danke.gif]
    Grüße
    Zweifachmami


    Wenn Du mit dem Vater besprichst, er solle Dir einfach regelmäßig mitteilen, wann er mit Kind ins Ausland geht, damit Du das Ausweisdokument einpackst und wenn Du ihm sagst, dieses Jahr soll er für seine Aktivitäten die Versicherung zahlen, wie vom Gericht angeordnet, nächstes Jahr würdest Du es in Deine Versicherung integrieren (und er sollnur den Überbetrag zahlen, ich schätze mal 3 Euronen), dann wäre es doch ein bisschen entkrampfter für Euch.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • natürlich hat mein Sohn eine gültige Auslandskrankenversicherung, die gilt aber NUR in Verbindung mit dem jeweiligen Mitglieder eines Haushaltes, für den die Versicherung abgeschlossen wurde und zusätzlich über meine Kreditkarte, mit der die Reisen gegebenenfalls gebucht wurde. Verständlicherweise buche und zahle ich aber die Reisen meines Ex-Mannes nicht, zudem hatte ich im Eingangsbericht mitgeteilt, das es eine Vorgabe durch JA und Gericht im Hinblick auf die Auslandskrankenversicherung gibt......Wer lesen kann, ist also klar im Vorteil!......Was das Ganze nun mit der Definition SABOTAGE zu tun hat, kann ich nicht nachvollziehen, muss ich aber auch nicht



    Also, es wird wohl auch Versicherungen geben, bei denen es egal ist, mit wem das Kind unterwegs ist. (Werd direkt morgem mal bei meiner fragen ob Kind auch versichert ist, wenn es mit Oma und Opa in Dänemark rumschleicht.)


    Ich kann und habe gelesen, dass das JA gesagt hat, das er diese Versicherung zu bringen hat. Ich glaube aber schon lange nicht mehr alles, was das JA so von sich gibt... von Gericht war keine Rede ;) Allerdings weiß ich, dass es schwer sein kann vom Gericht zugesagte Dinge auch wirklich durchgesezt zu bekommen :rolleyes2:


    Die Sabotage bezog sich auf die Einbehaltung des Reisepasses. Du schreibst du willst die Reisen nicht sabotieren. Weigerst dich aber ein dafür nötiges Dokument auszuhändigen. Für mich ist das dann schon Sabotage.


    Auf jeden Fall kann ich keinen Grund erkennen, warum du es tust. Du schreibst, einen Ausweis, so er den dann selbst bezahlt würdest du ihm erlauben. Damit kann er fast alles machen, was man auch mit dem Reisepass machen kann. Also, warum gibst du ihm dann nicht gleich den Reisepass?


    Und wieso soll er eine Versicherung zahlen, wenn doch eine besteht? Ja, deine Kreditkarte usw. Aber warum schließt du nicht eine andere ab? Ich weiß jetzt nicht was meine kostet, aber selbst in meiner H4 Zeit habe ich das gewuppt bekommen. (Ich glaub 11 Euro im Jahr :hae: )


    Daher habe ich den Eindruck, du möchtest einfach nur Streiten. Sorry :frag



    Kiki


    P.S. in einem anderen Thread habe ich wohl schon den Eindruck erweckt, ich würde grundsätzlich die armen KVs bedauern und wäre der Meinung, der BE solle immer die Füße stillhalten. Davon möchte ich mich wirklich distanzieren. Ich hasse meinen KV! Gerade habe ich das dritte Mal den Gerichtsvollzieher losgeschickt, habe alles nur übers Gericht geregelt bekommen, habe ihn gerade angezeigt und würde ihn am liebsten :amok:

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

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  • Auf jeden Fall kann ich keinen Grund erkennen, warum du es tust. Du schreibst, einen Ausweis, so er den dann selbst bezahlt würdest du ihm erlauben. Damit kann er fast alles machen, was man auch mit dem Reisepass machen kann.


    es gibt länder für die ein ausweis nicht reicht, sondern ein reisepass notwendig ist.

  • es gibt länder für die ein ausweis nicht reicht, sondern ein reisepass notwendig ist.


    Die Zahl dürfte verschwindend gering sein (Vielleicht bin ich aber nur nicht weit genug rumgekommen :D ). Und selbst wenn, die TS hat nicht gesagt, Papa ist Amerikaner und ich hab Angst der kommt nicht wieder. :frag


    Liebe Grüße
    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • was ich nicht verstehe ist, wieso mal wieder auf die ts eingehackt wird...und sich keiner mal fragt, wieso es dem kv nicht möglich ist die beiden auflagen zu erfüllen, mit denen er ja schließlich reisen könnte?! zeit, die anwältin zu kontaktieren hatte er ja schließlich auch :frag


    und was mir noch aufgefallen ist: er hat also geld für auslandsreisen mit dem kind, aber kann keinen unterhalt zahlen, weil er am existenzminimum lebt?!?!?