umgangsrecht

  • hallo ihr...
    erstmal möchte ich mich kurz vorstellen....ich bin 29 Jahr, war fast 5 Jahre verheiratet oder bin es besser gesagt noch und ich bin jetzt seit Januar 2011 getrennt lebend...die Trennung an sich läuft ab, wie eine Katastrophe, wir können uns mit nichts einigen...wir haben einen gemeinsamen Sohn der im März 4 Jahre alt geworden ist...nun ist es so, dass mein Nochmann seit Mai eigentlich Unterhalt bezahlen soll, einmal Unterhalt an das Kind, einmal an mich Trennungsunterhalt...dies passiert nicht...er hat für den Unterhalt des Kindes eine Einstweillige Verfügung vom Gericht bekommen, daraufhin hat er einmal im Mai den Mindestsatz von 225 Euro bezahlt...nun im Juni ist wieder nichts passiert bis heute...nun aber zu meinem ganz dringenden Problem...er hat sich seit 4 Monaten nicht mehr bei unserem gemeinsamen Kind gemeldet, weder telefonisch, noch dass er ihn gesehen hat...ich habe mehrmals probiert, mich mit ihm zu einigen, aber es kam von ihm nichts zürück...daraufhin habe ich Versuche dann auch erstmal gelassen, weil zwingen bringt ja auch nichts...Der Kleine leidet natürlich total an der Situation, er nässt in der Nacht wieder ein, hat schlimme Schübe von seiner Neurodermitis, schläft gar nicht mehr in seinem Bett alleine, da bekommt richtige Panikattacken...Es ist so schlimm für mich dass es ihm so geht...seit kurzer Zeit geht es ihm nun ein wenig besser...So, nun ist mein Nochmann der Meinung, er möchte den Kleinen gerne sehen...Daraufhin habe ich ihm vorgeschlagen, dass er ihn für erstmal zwei Stunden abholen kann, damit sich der Kleine an die neue Situation gewöhnen kann...das hat er mehrmals abgelehnt...von seinem Anwalt kam jetzt ein Brief, in dem drin steht, er einen Umgang einmal im Monat von Samstag bis Sonntag wünscht...Was ist den einmal im Monat...das wäre wegen seiner beruflichen Situation...1. Frage: Muss ich das annehmen? das ist doch keine Einigung...Letztes WE habe ich ihm wieder angeboten, dass er den kleinen für zwei stunden am Sonntag holen könnte, daraufhin kam keine Reaktion...Heute schreibt er mir nun, dass er mich nur darüber informieren will, dass er den kleinen am Samstag um 10.30 Uhr abholen will...daraufhin habe ich ihm geschrieben, dass er das gerne machen kann ich aber möchte, dass er ihn dann erstmal nach zwei stunden wieder nach hause bringen soll...da kam, dass er selbst entscheiden würde, wann er ihn wieder bringen würde und das von seinem Anwalt ja geregelt sei, dass er ihn für ein ganzes we holen kann...So, nun meine nächste Frage: Muss ich das so hinnehmen, nachdem vier Monate gar nichts kam...Dazu hat er eine neue Freundin und mein Anwalt hat ihn gebeten, dass der Umgang erstmal persönlich stattfinden sollte, damit der kleine nicht noch mehr Einflüssen ausgesetzt wäre... darin möchte er sich auch nicht halten... er kann doch nicht einfach nach vier Monaten keinerlei Kontakt hier ankommen und den Kleinen so lange er will mitnehmen und dann auch noch zu einer anderen Frau... Der Kleine versteht doch die Welt nicht mehr... Ich möchte ja, das die Beiden Kontakt haben, aber es sollte doch für den Kleiner erstmal langsam beginnen...So, nun bin ich ganz fertig und kann die ganze Nacht nicht schlafen, weil ich ja den Anwalt erst morgen wieder erreichen kann... Kann mir jemand helfen, ob ich das machen muss...oder kann ich auf meine Meinung bestehen? Übrigens haben wir beide Sorgerecht..


    Danke für die Antwort....


    Lg

  • Hallo Dorle81,


    zunächst einmal herzlich Willkommen. :welcome


    Wegen der Unterhaltsgeschichte hast Du die Möglichkeit die Beistandschaft beim Jugendamt in Deiner Stadt einrichten zu lassen.
    Das hat ganz klar den Vorteil für euch, dass ihr euch über dieses Thema nicht mehr streiten müßt.



    In Sachen Umgang: es ist nachvollziehbar, dass Du den Kleinen langsam an die neue Situation heran führen willst, natürlich ohne die Next.
    Hast Du denn einen Anwalt? Wenn nicht, die Möglichkeit hast Du. Nur bedenke, die Anwälte leben von eurem Streit.


    Eine weitere Möglichkeit wäre wieder das JA. Bitte zum Elterngespräch. Da kannst Du Deine Bedenken auf den Tisch packen und mit dem KV und dem JA zusammen eine Umgangsvereinbarung
    treffen (Datum/Uhrzeit/von - bis/anwesende Personen). Nach einer gewissen Zeit trifft man sich dann wieder und bespricht wie die Umgänge gelaufen sind, wie das Kind damit klar kommt und wie man diese dann ausbauen kann.



    Dem Anwalt vom KV kannst du dann sagen, dass sich Du die Umgänge mit dem JA klärst. Ein Anwalt kann Dir nämlich keine Umgänge auferlegen, das kann nur das Gericht.
    Er will dich einschüchtern.


    Kopf hoch, es gibt für alles eine Lösung. :blume

  • Hallo Dorle,


    ja, laß dich nicht einschüchtern. Die Anwälte können Vorschläge machen und dann könnt ihr beide diese Vorschläge annehmen oder auch nicht.
    Falls du deinen Sohn deinem Ex mitgibst, ohne schriftliche "Rückgabebestätigung", kann er den Kleinen einfach behalten solange er will, da ihr beide das Sorgerecht habt.
    Das ist eine Antwort von meiner JA-Beraterin gewesen, als mein Ex unseren Kleinen einfach nicht mehr rausgegeben hat: "Jedes Elternteil kann mit dem Kind machen was er will". Die Polizei hält sich da sowieso raus, weil nichts gerichtlich geregelt ist. Und die Hilfe vom JA läßt zu wünschen übrig - ich hatte mir viiiiiel mehr erhofft.


    Also wenn du meinst, ein paar Stunden Umgang wären für deinen Kleinen erstmal besser, dann zieh das durch. Ich meine auch, dass er sich erstmal langsam nach so langer Zeit wieder ans Papa-sehen gewöhnen sollte. Wenn die Situation gut läuft, könnt ihr ja gleich mal die nächsten Stunden ausmachen.


    Mit seiner Art der Angstmache steckt dein Ex noch sehr im Schmerz. Leider können manche Männer solche Situationen nicht anders handeln als mit Macht, Druck und Gewalt (verbaler, emotionaler Gewalt). Da geht kein Reden oder Aufeinanderzugehen.


    Bleib stark, laß dich von Freunden unterstützen und mache nur das, was du für richtig hältst. Bleib ruhig und zeige nicht, dass du Angst vor ihm hast, mache dir immer wieder klar, dass er kein anderes Druckmittel mehr gegen dich hat - als euer Kind! Und das benutzt er dann.


    Außerdem ist mir vom JA auch gesagt worden, dass der KV Rechte hat... aber die Pflichten können ihm nicht aufgezwungen werden! Tja, genau - soviel zu der Rechtsprechung. Da kommt man sich ja nur noch vera... vor.


    Ich schick dir viel Kraft,
    und Grüße,
    die Blumenelfe :blume


    PS: Falls du noch Fragen hast, kannst mir gerne eine PN schreiben

  • Hi Dorle81,


    erst mal :welcome! Schön, dass Du her gefunden hast.


    Dann :knuddel Echt ganz große Sch.....lechtigkeit, was Dein Ex da mit Dir und dem Kleinen macht.


    Soo, und nun mal zu den Details. Unterhalt und Umgang haben keinen Zusammen hang. Wenn ein unterhalts-pflichtiger Elternteil (UET) immer akkurat zahlt, aber persönlich ein A. ist, dann wird es keinen Umgang mit den Kids geben. Und wenn ein UET keinen Cent zahlt, aber persönlich nichts gegen Umgang spricht, sollte der Umgang auch stattfinden.


    Beim JA eine Beistandsschaft ein zu richten halte ich für eine sehr gute Sache. Alternativ kannst Du auch Unterhaltsvorschuss beim Amt beantragen (ca. 60%). Die regeln dafür alles mit dem KV und Du hast immer absolut verlässlich Geld auf dem Konto. :daumen


    Wenn Du konkrete Hinweise hast, dass der Vater den Kleinen dauerhaft entführen will (z.B. Kontakte ins Ausland, etc), solltest Du den Umgang auf jeden Fall verhindern. Ansonsten sprich das JA an. Die werden nichts gegen ein WE beim Papa haben, aber wenn der Vater Deinen Sohn nicht pünktlich zurück bringt, haben die einen sehr kurzen Draht zur Polizei! :brille


    Wenn sein Anwalt so gerne arbeitet (und verdient), dann wird er bestimmt mit Vergnügen eine schriftliche Umgangs-Vereinbarung formulieren und dem Vater zur Unterschrift raten (sonst bekommt der Anwalt nämlich keine Kohle für das Papier). Wenn Ihr das beide unterschreibt, kannst Du das notfalls vor Gericht einsetzten. :nawarte:


    In jedem Fall: halt uns auf dem Laufenden! :winken:


    LG


    Flo

    Mein Traum: automatische Fabriken die alles produzieren was wir brauchen. Niemand muss arbeiten und alle haben Zeit für Kinder, Eltern und Freunde.
    Mein Alb-Traum: diese Fabriken gehören den Reichen und wir Menschen leben abhängig in Knechtschaft.

  • Danke für Eure Antworten....


    Das waren tolle Tipps...Also brauche ich mich nicht daran halten...?????Werde meinem Anwalt morgen gleich darüber informieren...Und mal das Jugendamt anrufen...


    Halte Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden.... :thanks:

  • Hallo Dorle,


    vielleicht magst du zukünfig Absätze einfügen, dann liest sich dein Text leichter und du bekommst sicher mehr hilfreiche antworten.


    Daraufhin habe ich ihm vorgeschlagen, dass er ihn für erstmal zwei Stunden abholen kann, damit sich der Kleine an die neue Situation gewöhnen kann...das hat er mehrmals abgelehnt...von seinem Anwalt kam jetzt ein Brief, in dem drin steht, er einen Umgang einmal im Monat von Samstag bis Sonntag wünscht...Was ist den einmal im Monat...das wäre wegen seiner beruflichen Situation...1. Frage: Muss ich das annehmen? das ist doch keine Einigung...Letztes WE habe ich ihm wieder angeboten, dass er den kleinen für zwei stunden am Sonntag holen könnte, daraufhin kam keine Reaktion...Heute schreibt er mir nun, dass er mich nur darüber informieren will, dass er den kleinen am Samstag um 10.30 Uhr abholen will...daraufhin habe ich ihm geschrieben, dass er das gerne machen kann ich aber möchte, dass er ihn dann erstmal nach zwei stunden wieder nach hause bringen soll...da kam, dass er selbst entscheiden würde, wann er ihn wieder bringen würde und das von seinem Anwalt ja geregelt sei, dass er ihn für ein ganzes we holen kann...So, nun meine nächste Frage: Muss ich das so hinnehmen, nachdem vier Monate gar nichts kam...Dazu hat er eine neue Freundin und mein Anwalt hat ihn gebeten, dass der Umgang erstmal persönlich stattfinden sollte, damit der kleine nicht noch mehr Einflüssen ausgesetzt wäre... darin möchte er sich auch nicht halten... er kann doch nicht einfach nach vier Monaten keinerlei Kontakt hier ankommen und den Kleinen so lange er will mitnehmen und dann auch noch zu einer anderen Frau... Der Kleine versteht doch die Welt nicht mehr... Ich möchte ja, das die Beiden Kontakt haben, aber es sollte doch für den Kleiner erstmal langsam beginnen...So, nun bin ich ganz fertig und kann die ganze Nacht nicht schlafen, weil ich ja den Anwalt erst morgen wieder erreichen kann... Kann mir jemand helfen, ob ich das machen muss...oder kann ich auf meine Meinung bestehen? Übrigens haben wir beide Sorgerecht..


    Umgang für 2 Stunden einmal im Monat ist eindeutig zu wenig.
    Es gibt keinen vernünftigen Grund, den Umgang derart zu begrenzen, insbesondere, wenn das Kind seinen Vater offensichtlich vermisst.


    Was sind berufliche Gründe beim Vater?


    Ihr habt euch beide nicht geeinigt.
    Dein "Angebot" (2 Stunden/Monat) ist indiskutabel, sorry... sein "Angebot" ist ehrlich gesagt auch zu wenig für das Kind...


    Sicher ist es für das Kind nicht gut, wenn es beim ersten Umgang gleich eine neue Frau präsentiert bekommt - nur die Problematik über ein Anwaltsschreiben, das ja sicher auf deinen Wunsch hin geschrieben wurde, anzusprechen klingt eher nach Kriegsbeil. Ich weiss nicht, ob man den Ball nochmals flach spielen kann indem eine Beratungsstelle vermittelnd eingeschaltet wird.

  • Da muß ich mich Maschenka anschließen.
    War denn der Vater in der Vergangenheit gewalttätig gegenüber dem Kind? Dann würde es einen begrenzten Umgang rechtfertigen.


    Manchmal schmerzt halt eine Trennung, dann braucht man Abstand um sich neu zu sortieren. Außerdem wirst du ein WE für dich allein irgendwann zu schätzen wissen ;)
    Der Vater scheint sich kümmern zu wollen, also gib ihm die Chance. Wenn dein Sohn mitgeht und sich nicht an der Hauswand festkrallt und schreit ( war bei meinen Kleinen so ), dann freu dich.
    Das Einnässen kann auch einfach die Angst sein, das der Papa nicht wiederkommt.


    Und auch wenns dir schwerfällt, zeig deinem Kleinen, das du dich freust, das er den Papa nun wieder öfter sieht, den er braucht BEIDE !


    Inzwischen gibt es in fast jeder Stadt Familien-Service-Büros...sieh das als Hilfe. Die sollen den Papa zum Einzelgespräch bitten und als Puffer fungieren.


    Ich hoffe, Ihr kriegt das schnell und ohne Krieg zugunsten des Kleinen über die Bühne.


    Liebe Grüße
    Henning

  • Hallo Ihr...sorry, aber ich glaube, es wurden hier manche Sachen falsch verstanden...Ich möchte für meinen Sohn auch nicht, dass er nur zwei stunden einmal im Monat Kontakt zu seinem Papa hat...Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass sich der Papa vier Monate gar nicht gemeldet hat, weder telefonisch noch dass er ihn besucht hat...Deswegen bin ich der Meinung, dass das erste Treffen doch erstmal für eine Stundenanzahl begrenzt reicht, nur damit er sich an die Situation gewöhnen kann...Wenn das klappt, habe dem Papa des Kindes ja auch gesagt, dass wir dann gerne die Zeiten steigern können...Es geht nur um die Gewöhnung von dem Kleinen an die Situation...Und das mit einmal im Monat iust vom dem Anwalt meines Noch Mannes gekommen und das finde ich definitiv für einen vier jährigen zu wenig...Ich bin der Meinung der bräuchte kürzere Abstände...Er nimmt die Ausrede, dass er im Schichtdienst tätig ist...,.Das bin ich aber auch, und ich muss meinen Dienstplan auch auf die Betreuung meines Kindes ausrichten und ich denke, wenn man das möcht ist es auch mit dem Arbeitgeber abzusprechen...man muss dazu sagen, es geht bei ihm ja für alles andere auch...und er sagt mir ja auch kein festes WE im Monat sondern so wie es ihm mal passt( war übrigens wirklich seine Aussage)...Was soll ich dem kleinen den dann sagen, wann er den Papa wieder sieht...auf wann er sich freuen kann...Nicht, dass es hier jemand falsch versteht, das möchte ich nämlich nicht, aber ich möchte nur das Beste für mein Kind rausholen und möchte, dass er seinen Papa regelmäßig sieht und daran Freude hat....Und nicht nur, wenn es dem Papa mal gerade in Kram passt....


    Würde mich über Antworten freuen....


    Danke schonmal im Vorraus,



    Lg

  • Hallo Ihr...sorry, aber ich glaube, es wurden hier manche Sachen falsch verstanden...Ich möchte für meinen Sohn auch nicht, dass er nur zwei stunden einmal im Monat Kontakt zu seinem Papa hat...Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass sich der Papa vier Monate gar nicht gemeldet hat, weder telefonisch noch dass er ihn besucht hat...Deswegen bin ich der Meinung, dass das erste Treffen doch erstmal für eine Stundenanzahl begrenzt reicht, nur damit er sich an die Situation gewöhnen kann...Wenn das klappt, habe dem Papa des Kindes ja auch gesagt, dass wir dann gerne die Zeiten steigern können...Es geht nur um die Gewöhnung von dem Kleinen an die Situation...Und das mit einmal im Monat iust vom dem Anwalt meines Noch Mannes gekommen und das finde ich definitiv für einen vier jährigen zu wenig...Ich bin der Meinung der bräuchte kürzere Abstände...Er nimmt die Ausrede, dass er im Schichtdienst tätig ist...,.Das bin ich aber auch, und ich muss meinen Dienstplan auch auf die Betreuung meines Kindes ausrichten und ich denke, wenn man das möcht ist es auch mit dem Arbeitgeber abzusprechen...man muss dazu sagen, es geht bei ihm ja für alles andere auch...und er sagt mir ja auch kein festes WE im Monat sondern so wie es ihm mal passt( war übrigens wirklich seine Aussage)...Was soll ich dem kleinen den dann sagen, wann er den Papa wieder sieht...auf wann er sich freuen kann...Nicht, dass es hier jemand falsch versteht, das möchte ich nämlich nicht, aber ich möchte nur das Beste für mein Kind rausholen und möchte, dass er seinen Papa regelmäßig sieht und daran Freude hat....Und nicht nur, wenn es dem Papa mal gerade in Kram passt....


    Würde mich über Antworten freuen....


    Danke schonmal im Vorraus

    Finde das von dir nicht in Ordnung. Dem KV steht der UG zu. Bei einem 4 jährigen sogar alle 2 Wochen ein WE und sogar Urlaub.
    Ob da seine Next dabei ist,ist auch seine Sache, die kannst du ihm nicht vorschreiben.


    Ich würde sein Angebot annehmen oder du unterbreitest ihm ein anderes. Das mit dem stundenweise UG würde ich mir auch nicht gefallen lassen. Ich würde u,U. klagen.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

    Einmal editiert, zuletzt von jenpa ()

  • 4 Monate gesehen habe ich meine Kids auch nicht, das meinte ich mit Abstand....nicht von dem Kind, sondern um die eigene Gefühlswelt wieder unter Kontrolle zu kriegen. Ich war damals soooo sauer auf meine Ex und jeder Kontakt hat das mehr hochgeschaukelt als es gut war.
    Dann hab ich 2 Schritte zurückgemacht....manchmal geht es nicht anders. Denn um die Kinder zu sehen, hätte ich Sie sehen MÜSSEN.....


    Dennoch sind 4 Monate kein Grund, das "langsam " wieder anrollen zu lassen. Jeder Ehemann, der 4 Monate im Ausland seinem Job nachgeht, wird ja auch nicht "schrittweise" wieder an seine Kids gelassen, wenn er nach Hause kommt. Wäre das nen Jahr oder länger gewesen, könnt ich das im Ansatz nachvollziehen.......


    Gib ihm das Kind übers Wochenende mit, der Kleine wird sich totfreuen, wenn er den Papa sieht...glaubs mir :troest .


    Und nicht jeder Arbeitgeber läßt sich ohne weiteres auf Umlegen von Schichten ein.

  • Es geht mir doch nur um ein einziges Mal zum Ausprobieren....Wenn es dem Kleinen gut tut, dann kann er doch auch gerne ihn länger haben und wegen mir auch mit der Neuen zum kennen lernen...Nicht, das es einer falsch versteht, ich bin ganz sicher für Umgangsrecht mit dem anderen Elternteil, aber er hat sich definitiv nicht einmal in vier Monaten um seinen Sohn gekümmert...Ganz ehrlich, man kann doch als Mutter auch nicht einfach mal das Kind alleine lassen und die Aussage, solange ich Lust habe, kann man auch nicht ohne weiteres akzeptieren...Er hat mich in den ganzen vier Monaten auch nicht einmal gefragt, ob ich immer Lust habe...so komisch es sich auch anhört...Es geht darum, einmal die Sache stundenweise auszuprobieren...Um zu schauen, ob es dem Kind dabei gut geht...und wenn ja, dann kann man natürlich die Sache auf einen Tag und dann auf ein ganzes We legen...Aber er hat so lange keine Verantwortung gezeigt, und wenn man sein Kind wirklich sehen möchte und es einem wichtig ist, dann macht das auch einmal so...das ist meine Meinung...Kinder sind doch kein Spielzeug, dass man mal aus dem Schrank nehmen kann, wenn es einem passt...Sondern ich finde, dass auch nach einer Trennung, wo definitiv kein Kind darunter leiden sollte, beide Eltern sind mit einer gewissen Verantwortung und diese hat er monatelang nicht wahr genommen...Und dann wegen einem We stundenweise, nur um zu schauen, ob es dem Kind dabei gut tut und die beiden sich wieder annähern können, dann gleich zu resignieren, sagt mir, dass es ihm gar nicht um das Wohl des Kindes oder um das Kind an sich geht, sondern um jetzt gerade mal, weil es passt, oder weil ihm sein Anwalt das geraten hat, mit aller Macht das jetzt durchziehen will...Und die Aussage, ich bringe das Kind dann wieder wenn ich es für richtig halte, finde ich auch beängstigend...es müssen doch klare Zeiten ausgemacht sein...erstens weil man sich sorgen macht und zweitens bin ich als mutter doch nicht verpflichtet zu hause zu sitzen und darauf zu warten, wenn man als Papa keine LUST mehr hat und dann den kleinen wieder heim bringen will..


    LG

  • Hallo Dorle,


    tu uns einen Gefallen und mach Absätze in Deine Texte.


    Ich verstehe Dich ja. Du bist eine Mutter die sich eben nicht 4 Monate nicht ums Kind kümmert, um ihr Leben wieder neu zu ordnen, um den Herrn Ex nicht zu sehen, um sich einen neuen Partner zu suchen. Ganz klar ist es dreist vom Herrn Ex, dass er sich dieses Recht heraus genommen hat. Es gibt ET die ihre Rechte kennen und die Pflichten auf den anderen ET abwälzen. :ohnmacht:



    Aber: Kinder verstehen die Vergangenheit nicht, sie interessiert das HEUTE und die ZUKUNFT.



    Freu Dich, dass Herr Ex sich an seine Vaterpflichten erinnert und Umgang wünscht. Freu Dich für Dein Kind.


    Natürlich muß der Umgang geregelt sein. Deswegen mein Rat: geht zum JA, macht eine Umgangsvereinbarung mit festen Datum und Uhrzeit. Dann kannst Du Deinem Kind auch genau sagen wann Papa kommt.


    Und versuche doch die kindfreie Zeit zu genießen und tu etwas für Dich. :sleep

  • Hallo Dorle,


    natürlich hast du ein Recht auf eine fest vereinbarte Rückbring-Zeit, die würde ich mir in dem Fall vielleicht sogar schriftlich geben lassen.


    Und er kann das Kind dann nicht früher heimbringen...


    Aber zwei Stunden finde ich auch krass wenig, denn vier Monate sind nicht so lange.


    Vielleicht schlägst du direkt mehrere Termine vor, z.B. einen Sonntag von 10-16h, eine Woche später wieder so,
    und wenn das gut klappt, dann von 10-18h und danach ruhig mit Übernachtung.


    Ein Wochenende im Monat ist wenig, aber ich würde es erst einmal nehmen, es ist besser als nix, und du kannst den KV vielleicht zu mehr überreden/ oder er will von alleine mehr, wenn er merkt, dass es gut klappt und er es sich auch zutraut.
    Und natürlich hast du ein Recht, dass er das Wochenende vorher mit dir abspricht, und nicht einfach zwei Tage vorher Bescheid sagt, dass es so weit ist.... oder noch kürzer.


    Für solche Vereinbarungen bietet es sich echt an, in eine Familienberatungsstelle zu gehen oder das mit dem JA an einem Tisch zu machen.


    Dass es eine NExt gibt, solltest du akzeptieren, dein Kind lernt so viele andere Erwachsene kennen, warum nicht auch die neue Freundin vom Papa?


    Ich hoffe, dass ihr einen guten Weg findet,


    Alles Gute

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis