Total wütend auf uneinsichtigen Hundehalter - was kann frau da noch tun?

  • Also meine Lieben ich war heute unterwegs, wenn auch nur mit mäßigem Erfolg.


    Im Ordnungsamt habe ich niemanden erreicht, verschlossene Türen mit dem Hinweis auf eine Dienstbesprechung.


    Bin dann auch direkt auf die zuständige Wache gepilgert und habe denen den Fall geschildert.
    Der Beamte, den ich "erwischt" hatte, hat sich das alles angehört und nur lapidar gemeint, das wäre eindeutig ein Fall fürs Ordnungsamt, da es sich weder um eine akute Gefahr handeln würde (nun ja, zugegebenermaßen war der Hund auf der Wache auch sehr still - mag daran liegen, dass er sich zusammen mit seinem Halter einige Kilometer weiter befand) noch eine Straftat vorliegen würde, denn ein ableinen eines Hundes in bebautem gebiet stellt nunmal nur eine Ordnungswidrigkeit dar, bis jemand gebissen wird.
    Sie KÖNNTEN zwar die Adrese ermitteln, aber nur auf Anfrage des Ordnungsamtes im Rahmen eines Amtshilfeersuchens und das würde idR nur dann benötigt, wenn der Typ sich mehrfach in dem Punkt auffällig verhält und angezeigt wird, Ordnungsmaßnahmen wie Bußgeld nicht fruchten oder er sie gar nicht erst zahlen würde.


    Der Bemate meinte aber auch, dass ICH als Privatperson mich gar nicht über die konkreten Daten des Typen erkundigen dürfte, das verletzte den Schutz der Privatsphäre des Einzelnen.
    Das dürften nur die rechtmäßigen Vollstreckungsorgane der Kommunen und der Polizei.


    Auf meine Frage hin, ob das bedeuten solle, dass ich dem Typen und seinem Köter entweder ausgeliefert bin oder aber wirklich den Umweg gehen müsse hat er nur mit den Schultern gezuckt.
    Selbst das Argument, dass ein panisches Kind, welches evtl auf dem Heimweg von der Grundschule (150m von dem Haus des Typen gibt es eine Grundschule) vor dem Hund flüchten würde angegriffen werden könnte, weil es aus lauter Unwissenheit oder Angst eben falsch reagieren könnte hat ihn wenig gejuckt.
    Die Argumentation möge ich dem Ordnungsamt vorlegen, aber solange nichts passiert sei, wären ihm die Hände gebunden


    Hallo??? :radab
    Die eine Stelle DARF nix machen und die ander die dürfte WILL nix machen?? :radab

  • Ja, das ist bei der Polizei leider so - sie dürfen erst eingreifen, wenn etwas passiert ist. Das gefällt auch nicht allen Polizisten, aber ändern können sie es dennoch nicht. Hier ist eindeutig das Ordnungsamt gefragt.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Ich kann nur den Kopf schütteln, das sind die Hundehalter die verantwortlich sind für den allgemeinen schlechten Ruf... Da könnt ich mich echt aufregen, denn leider sind dir die Hände gebunden solang nix passiert und soweit sollte es nicht kommen!!!


    Hätte auch gesagt - Pfefferspray - ist unschädlich, doch dem Hund gehts aber erst mal so "schlecht", dass der Halter einen gehörigen Schreck bekommt und sowas in Zukunft durch Anleinen hoffentlich vermeiden will.

    Wer etwas nicht will - findet Gründe,
    wer etwas wirklich will - findet Wege.

  • Nachdem ich die letzten Tage krank im Bett lag, gings mir heute wieder soweit gut, dass ich persönlich beim Ordnungsamt vorgesprochen und denen noch einmal die Situation geschildert habe.


    Ich hab die aufgefordert, den Hund im System zu suchen (in meiner Anwesenheit), leider ist der nicht registriert. Der einzige mittelgroße bis große Hund in der Umgebung ist ein Golden Retriever und kein Schäferhund. Auch bei der Hundesteuer ist er nicht gemeldet, wahrscheinlich hat der Mistkerl von Halter deshalb eine so dike Lippe riskiert.


    Die Leute vom Ordnungsamt meinte, ich müsste auf jeden Fall die Adresse haben, ansonsten könne man nix tun, ich solle halt die Augen offen halten oder die Nchbarn sensibilisieren, ob die den kennen und auf ihn achten sollen.


    Das ist echt so ein Dreck, immerhin gehts hier um die Gesundheit von Kindern!!!

  • Wenn sie bei der Hundesteuer nicht gemeldet sind, dann würde ich mal beim Finanzamt fragen, ob die Interesse dran haben - das dauert bei denen nicht lange, dann haben sie den Hund und die Halter sind wegen Steuerhinterziehung auch gleich dran. Bei solchen Leuten kann ich fies werden... :devil: Zumal bei Steuerhinterziehung vermutlich eine größere Strafe rauskommt als bei den Verhaltensauffälligkeiten. :pfeif

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern